Welche Kinderangel ist die Richtige?

Welche Kinderangel ist die Richtige?



Angeln ist für viele Väter in Deutschland ein beliebtes Hobby. Wenn Papa loszieht wollen auch die Kinder gerne einmal mit ans Wasser und ihre eigene Kinderangel schwingen.

Ein solche Kinderangel ist auch nötig, da herkömmliche Angelruten für Kinder meist zu schwer und unhandlich sind – von High End Ultra Light Tackle mal abgesehen. Außerdem schafft eine eigene Angelrute natürlich deutlich mehr Motivation und erleichtert den Kleinen somit eher das Sammeln der nötigen Erfahrungen und Erlernen des Umgangs mit der Rute.

Beim Angeln mit Kindern ist es allerdings wichtig, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen des Bundeslandes zu beachten, die sehr unterschiedlich sein können. Der folgende Beitrag zeigt Dir, welche Angelmethoden für Kinder sinnvoll sind und welche Ruten bzw. Sets als Kinderangel für Deine Jüngsten zu empfehlen sind.

Zielfische und Angelarten für Kinder

Um Kindern die ersten, erfolgreichen Angelerlebnisse zu ermöglichen, macht es Sinn ihnen erstmal das Friedfischangeln nahezubringen. Weißfische beispielsweise, also silber beschuppte Friedfische, kommen meist zahlreich vor und sind relativ leicht zu fangen.

Für Kinder empfehlenswert sind kleinere Arten wie Plötzen, Ukeleis und Güstern, die sich mit Maden, Mais oder Teig fangen lassen. Zum Fangen dieser Fischarten bieten sich vor allem Stippruten an, aber auch einfache, beringte Teleskopruten können genutzt werden. Neben Weißfischen lassen sich mit einer Posenmontage und Wurm auch gut kleinere Barsche überlisten, ebenfalls eine gute Möglichkeit für Kinder, Fische zu fangen. Barsche sind jedoch stachelige Gesellen, was beim Handling mit den Kindern beachtet werden sollte.

Nach den ersten erfolgreichen Angelerfahrungen können vor allem etwas größere Kinder auch schonmal zur leichten Spinnrute greifen, um auch etwas größere Barsche ans Band zu bekommen. Dafür bieten sich dann Ultra Light Ruten an.

Wenn die Kinder etwas älter sind, dann bietet sich auch das Karpfenangeln an, vor allem auf kleinere Satzkarpfen, denn so erleben die Kinder auch ihr erstes Drillerlebnis mit einem größeren kampfstarken Fisch.

 

Stippangel als Kinderangel
Eine Stipprute als Kinderangel ist nahezu ideal für den Einstieg ins Angeln.

Stipprute als Kinderangel

Stippruten sind Angelruten ohne Rolle, bei der die Schnur direkt an der Spitze der Rute angeknotet wird und etwas kürzer ist als die Rute. Unten wird eine simple Posenmontage mit einem kleinen Haken montiert. Gerade kurze Stippruten um die drei Meter sind sehr leicht und lassen sich von Kindern gut kontrollieren, das ein Auswerfen nicht erforderlich ist, sondern die Montage hinaus gependelt wird.

Die Einfachheit dieser Angelart ermöglicht den perfekten Einstieg und schnellen Erfolg. Ein kurze, teleskopierbare Stipprute ist nicht teuer und meist für ein paar Euro zu haben. Zum nötigen Zubehör zählen lediglich feine Posen, Wirbel mit Karabiner, Klemmbleie und Haken. Kescher, Lösezange und Messer sind beim Angeln natürlich immer mitzuführen.

Teleskoprute als Kinderangel

Gerade wenn es erforderlich ist, seinen Köder etwas weiter weg vom Angelplatz zu präsentieren, reicht eine Stipprute von der Distanz nicht mehr aus.

Dann spielen leichte, beringte Teleskopruten ihre Stärken aus, die es ermöglichen Ködersamt Montage etwas weiter auszuwerfen. Für Kinder sollte dabei darauf geachtet werden, dass die Rute möglichst leicht ist und mit einer passenden, leichten Rolle ausgestattet wird. Diese sollte mit monofiler Schnur mit einer Stärke von rund 0,20 bis 0,25 mm Durchmesser bespult sein.

Anschließend wird eine Posenmontage angebunden wie bei der Stipprute auch. Der größte Unterschied zum Stippangeln liegt darin, dass mit dieser Rute ausgeworfen werden muss. Dieser Vorgang ist nicht ganz leicht und muss den Kindern geduldig beigebracht werden. Mit der Zeit können die Kinder dann Auswerfen und somit weiter weg vom Ufer angeln als mit der Stipprute.

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Weitere Informationen

Video von AngelAnni „Mit Anni angelt es sich schöner“

Ultra Light Rute als Kinderangel

Kinder, die schon etwas Angelerfahrung sammeln konnten, wollen genau wie Papa auch, gerne mal die Spinnrute schwingen und vielleicht einen schönen Barsch fangen. Das leichte Spinnfischen auf Barsche ist auch für Kinder eine Option ihre Angelskills zu erweitern und neben dem oben beschrieben Weißfischangeln etwas Abwechslung zu erfahren. Die beste Kinderangel zum Spinnfischen ist wohl eine leichte Barschkombo bzw. Ultra Light Rute mit passender Rolle. Die Rolle sollte mit einer 0,12er Geflechtschnur bespult sein. Weiterhin benötigt werden Fluorocarbon Vorfach, Wirbel mit Karabiner sowie die passenden Kunstköder, kleine Gummifische, Wobbler oder Spinner und ggf. Vorfachmaterial aus Stahl, da hier auch ein Hecht beißen könnte.

Angel Sets als Kinderangel

In vielen Angelshops oder auch bei Discountern sind sogenannte Angelsets für Kinder erhältlich. Diese sind meist von minderwertiger Qualität und selten empfehlenswert. Zum Einen verlieren Kinder oft schnell den Spaß, da die Ausrüstung einfach nicht richtig funktioniert und sich kaum Fische fangen lassen, zum Anderen birgt die schlechte Qualität die Gefahr von Abrissen, dem Verlust von Material, das Zurücklassen von Müll in der Natur oder das Verangeln von Fischen. Verantwortungsbewusstes Angeln bedeutet, diesen Problemen durch die geeignete Materialauswahl vorzubeugen.

Was sind Köderfischeimer
Ganz am Anfang darf es der Stock mit Schnur sein. Geht es aber ernsthaft ans Fische fangen ist der Griff zur Kinderangel die bessere Wahl.

Rechtliches zum Kinder Angeln

In Deutschland regeln die Bundesländer die Fischerei und somit unterscheiden sich die Angelbedingungen für Kinder erheblich. Meist gibt es ein Mindestalter, welches sich aber je Bundesland oft unterscheidet. So darf in Brandenburg beispielsweise ab dem 8. Lebensjahr geangelt werden, während es in Baden-Württemberg erst mit Vollendung des 10. Lebensjahres möglich ist. In vielen Bundesländern ist zum legalen Angeln oftmals ein Jugendfischereischein nötig, aber nicht überall. Der Jungangler muss auch oft, aber nicht zwingend, von einer Aufsichtsperson mit gültigem Fischereischein betreut werden. Dann steht dem Griff zur Kinderangel aber nichts mehr im Wege.

Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Vor dem Angeln sollte man sich also umfassend über die Angelbedingungen für Kinder im jeweiligen Bundesland informieren. Die folgenden Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar.

Angeln für Kinder in Bayern

Folgende Punkte müssen Kinder unter 10 Jahren in Bayern beim Angeln beachten:

  • Kinder dürfen einem volljährigen Angler (Fischereischeininhaber mit Angelkarte) helfen
  • Kinder benötigen keinen Erlaubnisschein oder Jugendfischereischein
  • Kinder dürfen die Angel auswerfen
  • Kinder dürfen unter Aufsicht drillen
  • Kinder dürfen keinesfalls einen Fisch töten

Der Angler, mit dem das Kind angeln geht, sollte dem Kind gegenüber eine gewisse Autorität haben und jederzeit eingreifen können und sich nicht entfernen. Weiterhin ist es möglich, dass der Gewässerbesitzer oder -pächter Kindern grundsätzlich das Angeln an seinem Gewässer untersagen kann.

Ab dem 10. Lebensjahr dürfen Kinder und Jugendliche dann unter folgenden Bedingungen angeln:

  • Die ständige Aufsicht eines erwachsenen Anglers (Fischereischeininhaber mit Angelkarte) ist erforderlich
  • Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein besitzen
  • Der Jugendliche muss einen Erlaubnisschein lösen
  • Der Jugendliche darf mit bis zu zwei Angelruten angeln
  • Der Jugendliche darf die Fische töten und Versorgen

Ab dem zwölften Lebensjahr darf ein Jugendlicher die staatliche Fischerprüfung ablegen. Einen Fischereischein kann er jedoch erst ab dem 14. Lebensjahr erhalten.

Grundlage: Art. 58, Abs. 2 BayFiG

Angeln für Kinder in NRW

Folgende Punkte müssen Kinder unter 10 Jahren in NRW im Rahmen des Kinderangelerlasses beim Angeln beachten:

  • Angeln ist nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers mit Angelkarte möglich
  • Tierschutzrelevante Tätigkeiten (Abhaken, Betäuben, Töten) dürfen nicht ausgeführt werden
  • Ein Erlaubnisschein ist nicht erforderlich

Ab dem 10. bis zum 16. Lebensjahr dürfen Kinder und Jugendliche in NRW dann unter folgenden Bedingungen angeln:

  • Angeln ist weiterhin nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers mit Angelkarte möglich.
  • Ein Jugendfischereischein ist erforderlich.
  • Ab 14. Jahren besteht die Möglichkeit einen staatlichen Fischereischein zu erhalten.
  • Tierschutzrelevante Tätigkeiten dürfen unter Aufsicht selbst ausgeführt werden.
  • Ein Erlaubnisschein muss gelöst werden.

Ab dem 16. Lebensjahr ist ein Fischereischein zwingend erforderlich.

Grundlage: §32, Absatz 1 LFischG

Angeln für Kinder in Sachsen

Kinder unter 9 Jahren dürfen unter folgenden Bedingungen in Sachsen als Helfer mitangeln:

  • Die Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers mit Angelkarte ist erforderlich
  • Ein Erlaubnisschein und Jugendfischereischein ist nicht erforderlich.
  • Das Kind darf keine tierschutzrelevanten Tätigkeiten (Abhaken, betäuben, Töten) durchführen
  • Das Kind darf die Angel der Aufsichtsperson auswerfen und einen Fisch drillen

Ab dem 9. bis zum 16. Lebensjahr ist folgendes zu beachten:

  • Ein Jugendfischereischein sowie ein Erlaubnisschein ist nötig
  • Die ständige Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhaber mit Angelkarte ist erforderlich
  • Wenn Jugendfischereischeininhaber seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein sind und dies Nachweisen können, kann die ständige Aufsicht durch einen erwachsenen Angler entfallen.

In Sachsen besteht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Fischereischeinpflicht. Die Fischerprüfung kann aber bereits ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden und ein Fischereischein beantragt werden. Damit entfällt auch die Aufsichtspflicht.

Grundlage: §20, Abs. 3 SächsFischG; §22, Abs. 1 SächsFischG

Angeln für Kinder in Brandenburg

Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren dürfen in Brandenburg mit der Friedfischangel angeln, auch wenn sie keinen Fischereischein besitzen. Dazu müssen sie eine gültige Fischereiabgabenmarke lösen. Diese ist in eine grüne Nachweiskarte einzukleben. Dort werden auch Name, Adresse und Geburtsdatum des Anglers vermerkt. Weiterhin muss ein Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erworben werden. Oft ermöglichen diese Erlaubnisscheine dann das Angeln an mehreren Gewässern. Die Dokumente können bei den unteren Fischereibehörden, beim Landesanglerverband Brandenburg oder in diversen Angelläden, Fischereibetrieben, Campingplätzen oder Touristcentern erworben werden. Unter 8 Jahren ist das Angeln für Kinder in Brandenburg rechtlich leider nicht gestattet. Dies gilt auch für Hilfstätigkeiten.

Grundlage: § 17 Abs. 4; §17 Abs. 6 BbgFischG

Angeln für Kinder in Niedersachsen

In Niedersachsen dürfen Kinder bis zu 14 Jahren in Begleitung und unter Aufsicht eines Fischereischeininhabers mit Angelkarte angeln. Den sogenannten Jugendfischereischein, den ist in vielen anderen Bundesländern gibt, gibt es in Niedersachsen nicht. Ab dem 14. Lebensjahr ist dann ein Fischereischein notwendig.

Grundlage: §15, Absatz 1 Nds. FischG

Angeln für Kinder in Baden-Württemberg

Für Kinder unter 10 Jahren in Baden-Württemberg ist Angeln nur als Helfer eines erwachsenen Fischereischeininhabers mit Angelkarte möglich. Helfende Kinder dürfen keine tierschutzrelevanten Tätigkeiten ausüben, aber trotzdem mit der Kinderangel werfen und Drillen. Ab dem 10. Lebensjahr muss ein Jugendfischereischein beantragt werden. Geangelt werden darf trotzdem nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers mit Angelkarte. Ab dem 16. Lebensjahr ist ein staatlicher Fischereischein Pflicht. Die Prüfung dafür kann aber bereits ab dem 10. Lebensjahr abgelegt werden.

Grundlage: § 32 Abs. 1 FischG

Angeln für Kinder in Berlin

Kinder unter 12 Jahren dürfen in Berlin in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers mit Angelkarte angeln. Dabei dürfen sie keine tierschutzrelevanten Tätigkeiten wie Abhaken, Betäuben oder Töten durchführen. Ein Jugendfischereischein oder eine Angelkarte sind für das Kind nicht erforderlich. Ab dem 12 Lebensjahr ist ein Jugendfischereischein sowie eine Angelkarte für das Gewässer erforderlich. Angeln ist nur mit der Friedfischangel erlaubt und nur nach sachkundiger Einweisung durch einen Fischereischeininhaber. Ab dem 18. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht. Die Fischerprüfung kann aber bereits ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden und damit ein staatlicher Fischereischein beantragt werden.

Grundlage: §2 Abs. 1 LFischScheinG

Angelbekleidung Familie

Entspannt im Urlaub mit der Familie angeln ist eine tolle Sache. Nicht überall ist dies jedoch möglich.

Angeln für Kinder in Bremen

Bis zum 14. Lebensjahr dürfen Kinder in Bremen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Fischereischeininhabers mit Angelkarte angeln. Ab 14 Jahren besteht Fischereischeinpflicht.

Grundlage: §36 Abs. 6 BremFiG

Angeln für Kinder in Hamburg

Kinder unter 12 Jahren dürfen in Hamburg unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers mit Erlaubnisschein mit einer Kinderangel angeln.

Grundlage: §5 Abs. 4 Hamburgisches Fischereigesetz

Angeln für Kinder in Hessen

Kinder bis zum 10. Lebensjahr gelten in Hessen als Helfer. Sie müssen dabei von einer volljährigen und zum Fischfang berechtigten Person an das Angeln herangeführt und beaufsichtigt werden. Helfer benötigen keinen Erlaubnisschein, dürfen aber zur Kinderangel greifen.

Kinder ab 10 Jahren müssen einen Jugendfischereischein beantragen. Damit dürfen sie unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Ein Erlaubnisschein ist erforderlich. Ab dem 16 Lebensjahr beginnt die Fischereischeinpflicht.

Regelung: §28, Absatz 1 HFischG; §25, Abs. 2 HFischG

Angeln für Kinder in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern besteht für Kinder bis zum Tag vor ihrem 14. Geburtstag keine Fischereischeinpflicht. Geangelt werden darf unter Aufsicht eines erwachsenen oder jugendlichen Fischereischeininhabers mit Angelkarte. Allerdings ist es nötig, einen Erlaubnisschein für das Gewässer zu lösen. Sofern das Kind aber eine der erlaubten Ruten der Aufsichtsperson bedient wird das Angeln auch ohne weiteren Erlaubnisschein toleriert.

Grundlage: § 6 LFischG; GVOBl. M-V S. 299

Angeln für Kinder in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz können Kinder zwischen dem 7. und dem 16. Lebensjahr einen Jugendfischereischein beantragen. Damit dürfen sie in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers mit Erlaubnisschein angeln. Dabei dürfen Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keine tierschutzrelevanten Tätigkeiten wie Abhaken, Betäuben oder Töten durchführen, aber sie dürfen die Kinderangel auswerfen und Drillen. In dem Fall muss die Aufsichtsperson unmittelbar eingreifen können.

Grundlage: §35, Absatz 1 und 3 LFischG

Angeln für Kinder im Saarland

Im Saarland müssen Kinder unter 16 Jahren einen Jugendfischereischein beantragen. Ein Mindestalter ist nicht festgelegt. Mit Jugendfischereischein geangelt werden darf nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers mit Angelkarte. Ab dem 14. Lebensjahr kann die Fischerprüfung abgelegt werden und ein staatlicher Fischereischein beantragt werden.

Grundlage: §28, SFischG

Angeln für Kinder in Sachsen-Anhalt

Zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr benötigen Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt einen Jugendfischereischein. Geangelt werden darf unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers mit Angelkarte. Erst ab wenn das 9. Lebensjahr vollendet wurde, dürfen sie dabei tierschutzrelevante Tätigkeiten ausüben oder ihre eigene Angelrute führen. Dann ist auch ein eigener Erlaubnisschein notwendig. Davor darf mit der Angelrute der Aufsichtsperson aber geworfen und gedrillt werden. Die Aufsichtsperson muss jederzeit eingreifen können.

Grundlage: §29, Abs. 1 FischG

Angeln für Kinder in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein benötigen Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres einen Jugendfischereischein. Geangelt werden darf unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers.

Grundlage: §26, LFischG

Angeln für Kinder in Thüringen

Kinder zwischen dem 8. und dem 14. Lebensjahr benötigen in Thüringen einen Jugendfischereischein. Angeln mit Kinderangel darf in Begleitung und unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers mit Angelkarte, bis selbst die Fischerprüfung abgelegt wurde und der staatliche Fischereischein erworben wurde.

Grundlage: §27, LFischG

Neues aus dem FHP Magazin

Video: Basiswissen für Angler: Das Ruten-Wurfgewicht, Quelle: FHP/Fishpipe