Aal Schonzeit

Nordsee: Aal Schonzeit für 2024 und 2025 beschlossen

Zum Schutz der Aalbestände wurde seitens der Bundesregierung ein Aal Schonzeit für die Erwerbsfischerei in der Nordsee erlassen, um die Blankaale in der Abwanderungsphase zu schützen. Das Aalangeln in Nord- und Ostsee und den angrenzenden Brackwassergebieten bleibt nach wie vor verboten.

Ab dem 01.09.2024 gilt in der Nordsee und den angrenzenden Brackwassergebieten eine Verbot des Aalfangs bis zum 28.02.2025. Dies wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgelegt und gilt vorerst bis zum Jahr 2025. Die Maßnahme erfolgte aufgrund der wissenschaftlichen Empfehlungen des Thünen-Instituts und des internationalen Rats für Meeresforschung (ICES). In der Ostsee ist bereits eine EU-weit geltende Schonzeit vom 15.09.2024 bis 15.03.2025 wirksam. Ende des Jahres 2024 wird die Situation von der EU neu bewertet und die neuen Regelungen für nach 2025 erlassen.

Schutz für Aal und Wirtschaft

Der dramatische Rückgang des Aals macht den konsequenten Aalschutz erforderlich. Die Schonzeit liegt genau in dem Zeitraum der Laichwanderung der Aale. Denn dann machen sich die Schlängler auf die lange Reise in ihr Laichrevier in der Saragossa See.

Aber der Schutz des Aals hat indirekt auch eine wirtschaftliche Bedeutung, denn der Aal ist nach wie vor Brotfisch der Erwerbsfischerei und sichert auch Einkommen im Bereich Tourismus und Angelsport. Von einem langfristig gesicherten Aalbestand profitieren also vor allem auch die Menschen der Küstenregionen und die Binnenfischereien – dies macht den Aalschutz zusätzlich bedeutsam. Als Folge werden auch die Pläne für die Aalbewirtschaftung der Bundesländer aufgrund dieser Entscheidung angepasst, denn auch in den Binnengewässern soll der Aalschutz bspw. durch Besatzmaßnahmen weiter ausgebaut und gefördert werden.

 


Video von Eyecident

Aal Schonzeit während Abwanderung

Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, den Aal zu schützen. Denn diese müssen nach EU Recht den kommerziellen Aalfang im Meer und in Brackwassergebieten für mindestens sechs Monate im Jahr verbieten und eine Aal-Schonzeit etablieren, die insbesondere die abwandernden Blankaale schützen soll und ihnen den Weg in den Atlantik ermöglicht.

In der Regel beginnt die Zeit in der die Aale anfangen aus den deutschen Binnengewässern abzuwandern im August und kann auch bis in den tiefen Winter im kommenden Jahr reichen. In dieser Zeit wandern die Blankaale über die Fließgewässer in Nord- und Ostsee und anschließend in den Atlantik und die Saragossasee zu gelangen, weshalb die Schonzeit von September bis Ende Februar festgelegt wurde. Die nationalen Regelungen müssen natürlich mit der EU-Aalverordnung und mit den auf Landesebene angesiedelten Aalbewirtschaftungsplänen abgestimmt sein, die wiederum auf den zeitlichen Wanderkorridore der Aale basieren.

Somit bietet das EU Recht die Möglichkeit für die Mitgliedsländer in der ersten Phase der Abwanderung der Aale die Aalfischerei für 30 Tage im Jahr während der Aal-Wanderzeit zuzulassen. In Deutschland kann somit der Aal im August 2024 herkömmlich in der Nordsee befischt werden, um der Fischereiwirtschaft entgegen zu kommen. Gültig wird die Aal Schonzeit durch die im Bundesanzeiger veröffentlichte Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die rechtliche Umsetzung für die Brackwasserbereiche erfolgt auf Landesebene.

Hinweis: Das Hobbyangeln auf Aal ist nach wie vor in allen Meeres- und Brackgewässern bis zum Jahresende 2024 gänzlich verboten, wie es seitens der EU bereits früher beschlossen wurde.

Gefährdung des Aals

Mit dem Aalbestand sieht es nicht gut aus. Laut ICES liegt das aktuelle Nordsee Aufkommen an Glasaalen bei nur etwa 0,4 % des historischen Aufkommens aus den 1960er und 1970er Jahren und ist damit gegenüber dem Jahr 2022 mit 0,7 % weiterhin stark abgesunken. Als maßgeblicher Faktor für den Rückgang wird vor allem die mangelnde Durchwanderbarkeit der Fließgewässer angesehen, aber auch Schadstoffbelastungen, denn Aale speichern Schadstoffe in ihrem Fettgewebe besonders gut.

Durch die Schonzeit im Meer sollen also die abwandernden Aale geschützt werden, die es durch die zahlreichen Wasserkraftanlagen und Querverbauungen ins Salzwasser geschafft haben.

 

Aalangeln und Artenschutz
Das Glasaal Aufkommen ist stark rückläufig.

Aal Schonzeit in der Ostsee

Erstmals gilt in der Ostsee nun eine einheitliche Schonzeit für alle EU-Länder. Dafür hatte sich vor allem Deutschland eingesetzt. Denn der Ostsee-Aal muss auf seiner Wanderung zur Saragossa See die Meerengen zwischen Schweden und Dänemark passieren, wo er für Fischerei besonders anfällig ist. Durch die einheitlichen Schonzeiten kann der Aal diese Bereiche in der Aal Schonzeit also unbeeinflusst durch Fischerei passieren und somit ist der Aalschutz erheblich verbessert.

Neues aus dem FHP Magazin

Video: Basiswissen für Angler: Das Ruten-Wurfgewicht, Quelle: FHP/Fishpipe