Bucher Teich I - Bild von Panke

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Der Bucher Teich I gehört zu den Bucher Karpfenteichen bei Berlin Pankow. Dabei handelt es sich um drei miteinander verbundene, kleinere Gewässer mit einer Gesamtfläche von ungefähr drei Hektar. In der Mitte des unteren Teich I befindet sich eine kleine Insel, die von Vögeln als Brutplatz genutzt wird. Um den Teich herum ist es sumpfig und trotzdem gibt es hier deutlich mehr Spaziergänger als dem Gebiet gut tut. Unangeleinte Hunde und zurückgelassener Müll sprechen hier eine klare Sprache. Der Angeldruck ist hier ebenfalls nicht ohne, wie für ein Haupstadtgewässer üblich, das gut mit der S-Bahn erreichbar ist. Trotzdem findet sich zwischen der lichten Ufervegetation immer ein schöner Angelplatz. An manchen Stellen ist der Schilfgürtel jedoch so dicht, dass hier höchstens mit der Kopfrute erfolgreich geangelt werden kann.

Zuständigkeiten und Angelkarten

Bewirtschaftet wird der Bucher Teich I vom Deutschen Anglerverband Landesverband Berlin unter der Gewässernummer B03-102. In den üblichen Stellen sind auchTages-, Wochen- und Monatskarten verfügbar. Vollzahler des Jahresbeitrages Vereinsmitgliedschaft DAV Berlin, beziehungsweise des LAV Brandenburg können kostenlos am Bucher Teich I angeln. Zwei Ruten pro Angler und das Nachtangeln sind erlaubt. Die Nachtangelkarte ist nur bis 24 Uhr gültig. Um danach weiterangeln zu wollen, muss im Vorfeld eine zusätzliche Angelkarte erworben werden.

Angeln am Bucher Teich I

Das Angeln am Bucher Teich I ist kurzweilig aber nichts außergewöhnlich. Der Fischbestand setzt sich überwiegend aus Weißfischen und kleineren Barschen zusammen. Unter ersteren stellen Rotaugen die mit Abstand häufigste Fischart, während Rotfeder und Güster schon deutlich seltener sind. Brassen sind die größen Friedfische, wenn einmal Karpfen im Gewässer waren, liegt dies schon länger zurück. Lediglich Schleien sind noch vorhandene interessante Angelfische. Giebel kommen ebenfalls vor. Ein Versuch die wenigen Hechte gezielt zu beangeln lohnt sich in der Regel nicht. Beste Methode wäre hier sicher eine Köderfischmontage. Für Aale gilt das gleiche: Wenn es im Bucher Teich I noch welche gibt, sind sie äußerst hakenscheu.

Die richtige Hakengröße und Form für den Bucher Teich I oder genauer dessen Fische zu finden ist gar nicht so einfach. Im FHP Tackle Blog erfährst Du jetzt jedoch alles Wissenswerte zu Hakengrößen für verschiedene Zielfischarten.

Karte & Anbieter

Andres Angelshop Falkensee

Spandauer Straße 122, 14612

Fischermans Friend Berlin

Invalidenstraße 15, 10115

Fishermans Partner Berlin

Marienfelder Allee 151, 12279

Angelspezi XXL Berlin

Alt-Kaulsdorf 18/B1, 12621

Pension Boje

Alt-Karow 37, 13125

Pension und Restaurant Hofgeflüster

Brüderstraße 14, 16321

Pension Simone

Pistoriusstraße 83, 13086

Pension Bergfelde

Birkenwerderstraße 14, 16562

Kinderwald Tegeler Forst

Ruppiner Chaussee 20-26, 13503

Bewirtschafter
Angelkarten-Ausgabestellen
Händler
Bootsverleihe
Unterkünfte
Freizeit-Orte
Guidings

Fänge (0)

Forum (74 Beiträge)

L
lorenz1980
23. Juli 2013 #55
Hallo Gofi,
da das Problem der Bucher Teiche wirklich sehr verwirrend ist, habe ich nochmals mit dem Fischereiamt gesprochen. Die Verwirrung kommt daher, dass der Bucher Teich 2 eigentlich aus zwei Gewässern besteht, was oft nicht erkannt wird.
Also letzter Stand der Dinge ist der, dass nur der Bogensee gesperrt ist (Aussage von Herrn Buchner vom Fischereiamt). Die anderen Teiche (1 und 2, wobei der Teich 2 zweigeteilt ist) können beangelt werden. Sollte ich zu dieser Verwirrung beitgetragen haben bitte ich um Entschuldigung !!!!
Sollte es also irgendwelche Probleme mit der Fischereiaufsicht geben, die dort wohl sehr aktiv sein soll, könnt Ihr Euch auf die Aussage vom Fischereiamt berufen. Das Gewässerverzeichnis wurde im Dezember 2006 aktualisiert und darin wurde eindeutig festgeschrieben, dass nur der Bogensee gesperrt ist.
Sollte Dein Zielfisch der Karpfen sein, versuche es doch auch mal am Wuhlebecken zwischen Biesdorf und Köpenick oder am Kiessee in Biesdorf. Dort werden regelmäßig Karpfen um 25 Pfund gefangen.

Ich saß letztens an einem der Teiche und nix ging... Ein junges Paar kam vollgepackt mit Angelzeug von mir vorbei und berichtete jedoch von recht guten Fängen - eigenartigerweise hatte ich die beiden nicht an dem Teich gesehen, an dem ich saß: Sie mussten also "von oben" gekommen sein.
Nun hatte ich hier vorher gelesen, dass die beiden südlichen Teiche eigtl EIN Teich ist und das dementsprechend der "dritte" Teich eigtl der zweite sei. Bestätigt wurde mir dies durch http://www.berliner-stadtplan.com/2-Karpfenteich-13125-Berlin-Buch_a22413
Somit setzte ich mich an den vermeintlich 1. Karpfenteich und schon kurz darauf sprach mich ein junger Mann an, der berichtete, dass der Aufseher "fickrig" werde, wenn jemand an diesem Teich sitzen würde.
Ich fragte also beim ASV Medizin Buch nun mal nach und siehe da:
vom Landesverband gepachtet und von uns gepflegt, sind nur die beiden südlich gelegenen, durch einen Damm voneinander getrennten Gewässer. Oft auch als Bucher Teich 1 und 2 bezeichnet (Hier ist das Angeln mit gültiger Fischereierlaubnis (Raubfischangeln nur mit Fischereischein A) erlaubt.
An allen anderen Gewässern und Gewässerteilen innerhalb des Bucher Forstes ist das Angeln verboten.
Beste Grüße
Heinz-Jürgen Zamzow
ASV Medizin Buch 1970 e.V.
1. Vorsitzender


Ok, nun kann man sagen: irgendwie ist auch der nördliche Teil "nur" durch einen Damm von den anderen getrennt, aber ich denke, die Aussage ist eindeutig... Kommt man durch Tor und läuft auf den Damm, darf links und rechts geangelt werden, ENDE!


Was mich wundert ist die Aussage, dass das Angeln auf Raubfisch nur mit Fischereischein A erlaubt sei; dies würde je bedeuten, ohne Fischereischein A durfte man dort auf Friedfische angeln... Aber die Teiche sind doch in Berlin und nicht in Brb?!
Mich wundert nicht, dass man nur mit dem Fischereischein A auf Raubfisch geangelt werden darf. Es heißt "Hier ist das Angeln mit gültiger Fischereierlaubnis (Raubfischangeln nur mit Fischereischein A) erlaubt" - das Raubfischangeln ist explizit hervorgehoben bzw. betont, d.h. "Hier ist das Angeln mit gültiger Fischereierlaubnis erlaubt, das Raubfischangeln jedoch nur mit Fischereischein A" - so lese ich das... Und so würde ich das für Brandenburg auch nachvollziehen können.
In Berlin jedoch erwarte ich ein "Hier ist das Angeln mit Fischereischein A erlaubt" oder auch "mit gültiger Fischereierlaubnis erlaubt".
Kapisch?

Bitte nicht unterschiedliche Sachen in einen Topf werfen und denken, es wäre das Gleiche - kapisch ?
Wir müssen ganz klar unterscheiden zwischen "Angeln mit gültiger Fischereierlaubnis" und einem "Fischereischein A".
Der Fischereischein A ist die Voraussetzung, um eine "gültige Fischereierlaubnis" zu erwerben. Und wenn es heißt, dass das Raubfischangeln nur mit einer gültigen Fischereierlaubnis für das Raubfischangeln erlaubt ist, dann muss diese Erlaubnis mit einem "R" - wie Raubfisch gekennzeichnet sein. Eine Fischereierlaubnis mit einem "F" reicht nicht aus. Übrigens unterscheiden sich die Angelkarten auch im Preis - "R"- Karten kosten mehr.
Was sagt uns die ganze Geschichte ? Eine Fischereierlaubnis für Raubfische bekomme ich nur nach Vorlage eines gültigen Fischereischeins A, mit einem Jugendfischereischein kann ich nur eine Fischereierlaubnis für Friedfische erwerben.
Was mich wundert ist die Aussage, dass das Angeln auf Raubfisch nur mit Fischereischein A erlaubt sei; dies würde je bedeuten, ohne Fischereischein A durfte man dort auf Friedfische angeln... Aber die Teiche sind doch in Berlin und nicht in Brb?!

Was mich wundert ist, dass es Dich wundert, dass man auf Raubfisch nur mit dem Fischereischein A angeln darf. Es war schon immer so.
In Berlin haben wir drei unterschiedliche Fischereischeine:
- Fischereischein A, der eine Prüfung verlangt und die Voraussetzung ist, um auf Raubfische angeln zu dürfen
- Fischereischein B - der ist für Berufsfischer (brauchen wir als Angler nicht darauf eingehen
- Jugendfischereischein, der ohne Prüfung erworben werden kann, von Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren. Der Jugendfischereischein berechtigt in Verbindung mit einer Angelkarte, einer Mitgliedschaft in einem Angelverein und einem Nachweis über die sachkundige Einweisung durch den Inhaber eines Fischereischeins A oder B zum Gebrauch der Friedfischangel; Letzters gilt auch für Fischereischeine anderer Bundesländer, die dem Jugendfischereischein gleichstehen.

(nachzulesen im Landesfischereischeingesetz, Abschnitt 1, §§ 1bis 3)
Hi. Es ist hier im Forum von einem Parkplatz die Rede. Wo genau kann ich nächstmöglich parken???
Petri
Peter


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n bischen spät die antwort, aber besser als gar nich :)


Meiner Meinung nach ist die Überschrift "bei Berlin" irreführend und sollte vl. abgeändert werden: Die Bucher Teiche gehören zum Land Berlin!!

Das heißt also bitte Raubfischangel-Verbot bis 30.04. beachten!

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