Angelverbot auf Ostseedorsche ab 2024

Aufgrund weiter sinkender Dorschbestände in der Ostsee haben die EU-Fischereiminister am 24. Oktober ein Fangverbot für Ostseedorsche erlassen, welches ab Januar 2024 in Kraft tritt. Eine Entnahme von Dorschen ist dann nicht mehr gestattet.

  • Die EU reagiert damit auf stark gesunkenen Bestände.

Angler sind skeptisch

Angler monieren, dass es keine wissenschaftliche Begründung für ein vollständiges Dorsch-Fangverbot gibt und somit zeigt sich der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) gegenüber der Maßnahme skeptisch. Laut DAFV konnte das Thünen Institut für Fischereiökologie bereits belegen, dass das Fangverbot nicht effektiver ist als andere Maßnahmen zum Schutz des Dorschbestandes.

Deshalb schlägt der DAFV stattdessen kombinierte Maßnahmen aus Schonzeit, Küchenfenster und Fanglimit vor. Eine solche Maßnahmenkombination von Entnahme- und Fangregulationen bewirkt identische Schutzeffekte, ohne dass die Angelfischerei auf Ostseedorsche verboten werden müsste.

Entnahmefenster und Schonzeiten ähnlich effektiv

Da Angler die Dorsche selektiv beangeln und auch selektiv entnehmen können, haben sie gegenüber der Erwerbsfischerei einen geringeren Einfluss auf den Dorschbestand. So können kleine Dorsche, die noch nicht abgelaicht haben, ebenso wie große laichreife Rogner zurückgesetzt werden.

Dadurch wird eine optimale Alters- und Größenstruktur der Dorsche erhalten und die Reproduktionsfähigkeit des Bestandes kaum eingeschränkt. Bei einem vergleichbaren Schutzeffekt für die Ostseedorsche würden solche Maßnahmen auch ein erfolgreiches Bestandsmanagement samt Evaluation ermöglichen und vor allem dem wirtschaftlich bedeutsame Angeltourismus der Ostseeregion weniger schaden.

Der Angeltourismus ist für die strukturschwachen Regionen an der Ostseeküste sehr wichtig und generiert zahlreiche sozioökonomische Wertschöpfungen.

Entnommene Dorsche gehören ab 2024 der Vergangenheit an.

Erwerbsfischerei gleichfalls betroffen

Das Dorschfangverbot gilt nicht nur für Angler sondern auch für die Erwerbsfischerei. Deutsche Berufsfischer dürfen nur eine begrenzte Menge (73 Tonnen) an Dorschen als Beifang entnehmen.

Eine gezielte Dorschfischerei ist nicht gestattet. Angeln und Fischen auf Dorsch in der Ostsee wird erst wieder erlaubt sein, wenn wissenschaftliche Untersuchungen eine Erholung des Bestandes nachweisen. Bereits seit dem Jahr 2022 durfte außerhalb der Schonzeit von Mitte Januar bis Ende März nur ein Dorsch pro Angler und Tag entnommen werden.

Neues aus dem FHP Magazin

Video: Basiswissen für Angler: Das Ruten-Wurfgewicht, Quelle: FHP/Fishpipe