Schonzeit – wenn Fische laichen

Schonzeiten – wenn Fische Laichen

Vor allem im Frühjahr müssen sich Angler mit einer Vielzahl an Schonzeiten auseinandersetzen. Besonders wenn in mehreren Bundesländern geangelt werden soll oder die Schonzeit für einzelne Gewässer angepasst wurden, ist es wichtig den Überblick zu behalten. Warum Schonzeiten überhaupt wichtig sind und was in Deutschland diesbezüglich zu beachten ist, erfährst Du in diesem Beitrag.

Wozu sind Schonzeiten gut?

Schonzeiten dienen dazu, bestimmten Fischarten störungsfrei das Laichgeschäft zu ermöglichen. Gerade in der Laichzeit suchen Fische oft bestimmte Gebiete, meist Flachwasserbereiche, auf und konzentrieren sich dort. Damit die Fische in dieser angreifbaren Situation nicht leicht zur Beute werden und gleichzeitig erfolgreich für Nachkommen sorgen, wurden Schonzeiten etabliert. Durch diese Regelungen kann sich der Fischbestand also ungestört reproduzieren und das Ökosystem bleibt im Gleichklang. Sonderformen der Schonzeit schützen keine Laichfische sondern auch Satzfische in den Wochen nach dem Besatz. Dies kann zum Beispiel beim Karpfen der Fall sein.

Zu den Raubfischarten, die in Deutschland häufig einer Schonzeit unterliegen zählen vor allem Hechte und Zander sowie Salmoniden. Friedfische hingegen haben seltener eine Schonzeit. Beispiele sind hier vor allem Barben, Rapfen und natürlich auch Karpfen. Mindestmaße für Fische und auch das Verbot des Angelns in der Laichzeit wurden in Europa bereits im 14. Jahrhundert etabliert, um die Fischbestände zu schonen, und haben somit eine lange Tradition.

Schonzeiten in Deutschland

Schonzeiten in Deutschland werden von den Bundesländern festgelegt und können sich somit regional und teils erheblich unterscheiden. Oft gelten Raubfisch Schonzeiten leider relativ pauschal vom Jahresanfang bis Ende April. Viele Bundesländer schonen einzelne Fischarten aber auch konkret in der Laichzeit für einen gewissen Zeitraum. Somit kann der Hecht durchaus schon offen sein, während der Zander noch Schonzeit hat. Andererseits können Bundesländer auf eine Schonzeit für bestimmte Fischarten auch komplett verzichten.

Gewässerbewirtschafter verschärfen die Schonzeit teils ebenfalls und somit ist Raubfischangeln in manchen Gewässern auch erst ab August oder September möglich. Die Schonzeit kann an einzelnen Gewässern auch früher beginnen, als gesetzlich festgelegt. Grundsätzlich verkürzen sich die gesetzlich vorgegebenen Schonzeiten niemals, sondern können seitens der Bewirtschafter nur verlängert werden. Von den gesetzlichen Schonzeiten abweichende Regelungen sind meist auf der jeweiligen Angelkarte vermerkt.

Grund für die verschiedenen Schonzeiten sind die unterschiedlichen Gewässerbedingungen, Nährstoffgehalte, Fischbestandsgrößen sowie das regionale Klima und somit auch unterschiedliche Laichzeiten der Fische. Gerade im Winter lohnt sich für Angler zum Beispiel ein Angelausflug in die Regionen, deren Schonzeit später beginnt als die vor der eigenen Haustür. Einen Überblick über die einzelnen Schonzeiten in den verschiedenen Bundesländern findest Du auf dieser Übersichtsseite zu den Schonzeiten in Deutschland.

Verstöße gegen die Schonzeit

Wer vorsätzlich einen Fisch in der Schonzeit fängt, muss mit empfindlichen Strafen und gegebenenfalls dem Einzug seiner Angelausrüstung rechnen. Bußgelder unterschieden sich zwischen den Bundesländern und können von 5.000 bis zu 75.000 € betragen. Nicht überall ist in der Schonzeit auch die Wahl der Angelmethoden eingeschränkt. Somit können Beifänge geschonter Fischarten vorkommen. Wird ein Fisch versehentlich während der Schonzeit gefangen, so ist der Fisch so schonend wie möglich nahe der Stelle zurückzusetzen, an der der Biss erfolgte. Ob Angeln während der Schonzeit vertretbar ist oder inwiefern die Schonzeit für manche Fische sinnvoll ist, wurde auch schon bei uns im Forum diskutiert.

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