Sonnenuntergang Angler Peta

Petition gegen PETA erfolglos



Die im Frühjahr 2019 initiierte Online Petition zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit der PETA ist vorerst gescheitert. Zwar hatte der DAFV noch versucht, das Ruder herumzureißen, jedoch blieben die Bemühungen zum Leidwesen vieler Angler und Naturschützer trotz juristischer Unterstützung erfolglos. Vorerst zumindest! Mehr im folgenden Beitrag. 

Petition gegen PETA

Die Tierschutzorganisation PETA ist vielen Anglern, Jägern und anderen Natur- und Tierliebhabern seit längerem ein Dorn im Auge und immer mehr namhafte Akteure klären heute über diese Organisation auf. Im März 2019 ist eine Unterschriftenaktion auf OpenPetion.org öffentlich geworden mit der Begründung die “PETA überzieht Angel-Vereine, Jagdverbände und einzelne Personen mit Anzeigen. Vereine die sich laut Ihrer Statuten sehr wohl für den Tierschutz einsetzen und die Umwelt schützen. Hinzu kommt, dass PETA durch Spenden finanziert wird, man jedoch nicht Mitglied werden kann. Der Verein hat 9 Vollmitglieder und 2 wohnen davon im Ausland. Was passiert also mit den Spenden?” Ziel war es, der PETA die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.

Erfolg und Misserfolg 

Nachdem die PETA im August 2019 öffentlich zum Schmeißen von Steinen und “Befreien” von Fischen aufrief erstattete der DAFV Strafanzeige und rief auf seiner Webseite erfolgreich zur Unterstützung der Online Petition auf. Obwohl die für das Ziel der Online Petition anvisierten 50.000 Unterschriften um 14.684 Unterstützer überschritten wurde, sei die Petition jedoch nicht beim Finanzamt Stuttgart und dem Deutschen Bundestag eingereicht worden. 

DAFV und OpenPetition versuchten den Petitionsleiter mehrfach zu kontaktieren, konnten jedoch keinen Kontakt mehr herstellen. Der Petitionsleiter blieb  verschollen und das Anliegen der Unterstützer somit ungehört. Laut DAFV hätte OpenPetition das Begehren bis drei Monate nach Ende der Unterschriftensammlung auch selbst einreichen können, dies aber unter Bezug auf interne Verfahrensregeln der Organisation ausgeschlossen. Auch eine Übernahme der Petition durch den DAFV sei laut Statuten von OpenPetition nur innerhalb der Zeichnungsfrist und mit Zustimmung des Petitionsleiters möglich gewesen.

Aus den Augen aber nicht aus dem Sinn

Damit ist die Petition zum Bedauern und Ärger vieler Angler und Verbände vorerst “abgehakt”. So konnte der auch der DFAV Das “Verschwinden” des Petitionsleiters trotz juristischer Unterstützung nicht kompensieren. Derzeit überlegt der DAFV, wie man die Forderung auch anderweitig zu Gehör bringen kann. Wir sind gespannt!

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