Schild Angeln verboten: Neue Pläne des Bundesamtes für Naturschutz sehen Angelverbote in der Ostsee vor

Angelverbote für Ostsee? Warum Angelverbände protestieren!

Das Angeln in Naturschutzgebieten (NSG) der Ostsee muss aufhören – zumindest wenn es nach dem Willen des Bundesamt für Naturschutz (BfN) geht. Ein neuer Managementplan für drei Naturschutzgebiete der westlichen Ostsee soll den Anglern nun das Handwerk legen. Aus gutem Grund meint der BfN. Unwissenschaftlich und beliebig, meinen Anglerverbände. Aber worum geht es hier eigentlich? 

Angelverbot Ostsee: Darum geht es

Das BFN hat neue Managementpläne für drei Schutzgebiete in der westlichen Ostsee veröffentlicht – Angelverbote inklusive. Bis zum 31.08.2020 hatten Angler und Angelverbände Zeit, um den Managementplänen für das NSG Fehmarnbelt, Kadetrinne und Pommersche Bucht Rönnebank zu widersprechen. Nach Meinung des BfN schade die Angelfischerei dem Ökosystem in besonderem Maße und steht sogar an zweiter Stelle hinter der kommerziellen Schifffahrt. Als Gründe werden vor allem die Schädigung und Zerstörung der Riffe, des Meeresgrundes und die Konkurrenz mit den Meerestieren um Fisch angeführt.

Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV), der Landesanglerverband Mecklenburg Vorpommern (LAVMV), der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSVSH) und der Deutsche Meeresanglerverband (DMV) haben Widerspruch eingelegt und die gegen die Pläne in einer gemeinsamen Stellungnahme als willkürlich und unwissenschaftlich zurückgewiesen.

Angelverbote für die Ostsee gibt es immer wieder

Angelverbote in den NSG gab es bereits in 2007 als Umweltministerin Barbara Hendricks zum Ende ihrer Amtszeit noch schnell Angelverbote in Teilen der Ostsee einführte, und erst nach der Wahl bekannt. Protest wurde nicht gehört, eine wissenschaftliche Begründung fehlte und darüber hinaus wurden keine weiteren Maßnahmen zum Schutz der NSG erlassen, wie z. B. den Schiffsverkehr, Sprengungen, Tunnelbau oder die Grundschleppnetzfischerei.

Gemeinsam rufen die Angelverbände den BfN jetzt auf, auf eine wissenschaftlichen Grundlage für Ihre Entscheidungen zurückzukehren und Angler an der Gestaltung der Managementpläne zu beteiligen. Angler seien Naturschützer und die Verbände würden alle “wissenschaftlich belegten Gründe zum Schutz von Meeresschutzgebieten” unterstützen.

Worum geht es bei den Ostsee Angelverboten

Nach Meinung des BfN schädigt die Angelfischerei die Riffe der Naturschutzgebiete, stört dort lebende Vögel und Meeressäuger stark und konkurriert mit Ihnen um den Fisch. Damit habe die Angelfischerei, nach dem Schiffsverkehr und der Berufsfischerei, sogar die dritt schädigendste Gesamtwirkung auf die Naturschutzgebiete. Hier einmal im Detail:

Tabelle mit der Auswirkung der verschiedenen Nutzungsarten des Naturschutzgebietes Fehmarnbelt
Auswirkung der Nutzungen im NSG Fehmarnbelt aus dem Managementplan für das Naturschutzgebiet „Fehmarnbelt“ Stand 09.06.2020 (Az. MAR
34324 04), S. 33.

Schädigung von Riffen

Laut BfN können Angelköder Riffe schädigen oder gar zerstören. Die Verbände stellen klar, dass die Köder den Meeresboden allenfalls zum Loten berühren aber nicht schädigen oder gar niemals zerstören können.

Störung der Schweinswale

Laut BfN seien Ostsee Naturschutzgebiete wichtige Aufenthaltsorte für Schweinswale und diese würden durch Angler gestört. Dem stellen die Verbände telemetrische Untersuchungen entgegen, nach denen die Schweinswale das Schutzgebiet Fehmarnbelt, nur saisonal aufsuchen und vor allem als Migrationskorridor nutzen würden.

Angler als Nahrungskonkurrenten

Laut BfN machen Angler den Schweinswalen ihrer Beutefische streitig (direkte Nahrungskonkurrenz) und fangen mit dem Hering auch den Beutefischen der Kegelrobben ihre Nahrungsgrundlage weg (indirekte Nahrungskonkurrenz). Der die Riffe bewohnende Dorsch sei laut BfN Hauptnahrung der Schweinswale.

Nach Ausführungen der Verbände belegen Studien von Mageninhalten der Säugetiere, dass sich Schweinswal jedoch zu 80% von Heringen ernähren würden, gefolgt von Sandaal, Wittling und zuletzt auch etwas Dorsch bis zu 38 cm im Mittel. Große Dorsche seien dabei sogar direkte Nahrungskonkurrenten der Schweinswale und fressen in ihren ersten 2 Jahren bis zu 24 % einer Kohorte an jungen Dorschen. Die Entnahme größerer Dorsche durch die Angelfischerei könnte dem Schweinswal somit sogar in die Karten spielen. Auch Seehunde begnügten sich nachweislich mit Dorschen bis 47 cm.

Müll in Naturschutzgebieten 

Nach Ansicht des BfN seien die Ostsee Schutzgebiete durch den Abfall der Angelfischerei bedroht. Ein Monitoring der Strände zeigt jedoch, dass nur 0,3 % des Nordsee- und 0,6 % des Ostseemülls von Anglern stamme. Diverse Anti-Müll-Kampagnen von Angelvereinen und -verbänden zeigt die Bemühungen und dass Angler Partner im Naturschutz sind.

Weitere Gründe für Angelverbote 

Laut BfN stören Angler zudem die Artengemeinschaft am Riff und zerstreuen so die lebensraumtypischen Arten. Eine wissenschaftliche Grundlage legte der BfN hierfür jedoch nicht vor. Auch eine Schädigung der NSGs durch Beifang sei nicht belegbar. Angeln sei vielmehr hoch selektiv und das Fangen mit Haken zudem schonend. Fische würden nicht wie bei der Netzfischerei gequetscht, können zurückgesetzt werden und haben eine hohe Überlebenswahrscheinlichkeit.

Als wirklichkeitsfremd wird zudem die Meinung des BfN zurückgewiesen, dass auch der Rückgang diverser Enten- und Taucherarten auf “visuelle Störungen” durch die Freizeitfischerei zurückzuführen sei.

Fazit 

Es wirkt befremdlich, dass die Angler vor Anfertigung der neuen Regeln zum Umgang mit den Naturschutzgebieten nicht mit ins Boot geholt wurden und die Freizeitfischerei in diesen Gebieten pauschal reduziert und verboten werden soll. Nach Aussagen der Angelverbände richten sich die Maßnahmen sogar mehr gegen Freizeitangler als gegen andere Störfaktoren, wie die kommerzielle Schifffahrt, Windkraftanlagen, Munitionsaltlasten oder andere Wege des Schadstoffeintrags. 

Die Angelverbände sehen das Gleichheitsprinzip verletzt und beklagen, dass die Pläne nicht auf einer wissenschaftliche Datenlage gründen. Angelverbote würden den Naturschutz nicht fördern und das soziale Miteinander nebst Wirtschaft eher schädigen. Angelfischerei sei keine Bedrohung für den Naturschutz in der Nord- oder Ostsee sondern werde vielerorts als Aktivität mit hohem Mehrwert und geringem schädigenden Einfluss geschätzt und gefördert. Verbote sollten darum gut begründet werden. Wir sind gespannt, ob und wie die Einwände der Verbände Gehör finden.

IM FORUM DISKUTIEREN /ZUR STELLUNGNAHME DES DAFV

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