Ob im Urlaub oder in heimischen Gefilden, manchmal überkommt einen die Lust zu angeln. Doch ganz so einfach ist es nicht. Vielerorts ist es nicht möglich ohne Angelschein zu angeln. Was passiert, wenn man es dennoch tut und welche Alternativen es gibt, erfährst Du in diesem Beitrag.
Darf man ohne Angelschein angeln?
Zum Schutz der Tiere, der Gewässer und zum Erhalt des Fischbestandes für die Zukunft ist das Angeln gesetzlich geregelt. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Bundesländern und den jeweiligen Landesfischereigesetzen. Daher sind die Regelungen nicht einheitlich. In den meisten Bundesländern ist das Angeln ohne Angelschein untersagt. Einige Bundesländer erlauben das Angeln eine begrenzte Zeit lang ohne Angelschein, allerdings nicht „wild“ – es bedarf in aller Regel einer Art Erlaubnis. Fehlt die vorgeschriebene Erlaubnis, drohen hohe Bußgelder. Längerfristiges Angeln ist auch in diesen Ausnahmebundesländern nur noch mit Angelschein möglich, für den eine Prüfung abgelegt werden muss. Damit verbundene Kosten sowie der Inhalt der Prüfung variieren je nach Bundesland.
Was passiert beim Angeln ohne Angelschein?
Das Angeln ohne Angelschein kann in den meisten Bundesländern zu einem teuren Vergnügen werden. Wer beim „Schwarzangeln“ erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen empfindliche Strafen. Bußgelder werden meist nach Ermessen verhängt und können bis zu 75.000 Euro betragen. Teilweise sind auch Haftstrafen möglich, etwa beim Tatbestand der „Fischwilderei“ oder anderen schweren Verstößen gegen die Vorschriften.
Gibt es einen Angelschein auf Probe oder andere Alternativen?
Einige Bundesländer machen es möglich, an bestimmten Gewässern oder bestimmte Fische ohne Angelschein zu angeln. Zumindest kurzzeitig. Hier der Überblick, wo das Angeln auch ohne Angelschein möglich ist:
Brandenburg: Friedfische dürfen von Inhabern einer Gewässerkarte ohne Angelschein geangelt werden, sofern die Fischereiabgabe gezahlt wurde. Für das Angeln von Raubfischen wird ein Angelschein benötigt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Vorschriften. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.
Bremen: Volljährige Bremer und Bremerinnen haben ein Stockangelrecht, das noch aus dem 16. Jahrhundert stammt. Der Erlaubnisschein zum Stockangelrecht muss jedoch beantragt und bezahlt werden. Mit dem Erlaubnisschein dürfen in einigen Bremer Gewässern Friedfische und Raubfische geangelt werden.
Mecklenburg-Vorpommern: Der Touristenfischereischein berechtigt sowohl Einwohnerinnen und Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns wie auch Touristen aus dem In- und Ausland in dem Bundesland 28 Tage lang ohne Angelschein zu angeln. Voraussetzung ist die Gewässerkarte beziehungsweise die Zahlung der Fischereiabgabe. Wer beim „Schwarzangel“ ohne Touristenfischereischein erwischt wird, kann mit einem Bußgeld von bis zu 75.000 Euro oder Freiheitsentzug geahndet werden.
Niedersachsen: Als einziges Bundesland erlaubt Niedersachsen das Angeln auch ohne Angelschein in Küstengewässern. Lediglich ein Personalausweis muss mitgeführt werden. Grundlage ist das VORIS § 16 Nds. FischG. Wer sich beim Angeln nicht ausweisen kann oder andere Verstöße begeht, kann mit bis zu 5.000 Euro Strafe und bei Eingriffen in einen Muschelkulturbezirk sogar mit Freiheitsstrafe belangt werden.
Rheinland-Pfalz: In Grenzgewässern wie Mosel, Our und Sauer ist das Angeln ohne einen Angelschein erlaubt, wenn ein Jahreserlaubnisschein (Uferschein) vorliegt. Im Binnenland ist ein Angelschein notwendig.
Sachsen-Anhalt: Das Angeln ohne Angelschein ist eingeschränkt mit einem Friedfisch-Fischereischein möglich, der nach einer mündlichen Prüfung erteilt wird.
Schleswig-Holstein: Mit einem Urlauberfischereischein darf 28 Tage lang ohne Angelschein geangelt werden. Außerdem ist das Angeln ohne Angelschein von einem Kutter und unter Aufsicht zulässig.
Thüringen: Einwohner und Touristinnen können dank eines Vierteljahresfischereischeins ohne Angelschein angeln. Eine Prüfung ist nicht notwendig. Zudem gibt es in manchen Regionen für Minderjährige die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu beantragen, für den meist keine Prüfung notwendig ist. Dieser Jugendfischereischein ist quasi ein Angelschein auf Probe und nur begrenzt gültig.
Fazit
Das Angeln ohne Angelschein ist in den meisten Bundesländern nicht ohne Weiteres möglich. Nur einige Bundesländer erlauben es, zeitweise oder in begrenztem Umfang ohne Angelschein angeln zu gehen. Dafür muss jedoch fast immer ein bestimmter Erlaubnisschein beantragt werden. Wer beim „Schwarzangeln“ ertappt wird, kann mit empfindlichen Strafen belegt werden.