Alkohol auf dem Boot

Alkohol auf dem Boot



Das Wasser schwappt sanft gegen den Bug, die Sonne steht strahlend am Himmel. Zischend öffnet sich das Bier, das diesen kleinen Bootsausflug perfekt macht. Nun heißt es geduldig abzuwarten, bis der erste Biss kommt. Die Fische lassen sich jedoch Zeit, sodass man dazu geneigt ist, zur nächsten Flasche zu greifen. Aber wie viel Alkohol ist auf dem Boot überhaupt erlaubt? Mit welchen Konsequenzen musst Du rechnen? Muss man gar seinen PKW-Führerschein abgeben oder eine MPU machen? Damit Du Dein Feierabendbier auf dem See, Meer oder Fluss genießen kannst, haben wir die dringendsten Fragen recherchiert und geben Dir einige Tipps mit auf den Weg.

Wie viel Alkohol ist auf dem Boot erlaubt?

Eins vorneweg, grundsätzlich ist eine Promillegrenze von maximal 0,5 Promille oder 0,25mg/l in der Atemluft bei der Seeschifffahrt sowie auf Binnengewässern erlaubt. Liegst Du darüber, ist es verboten, das Fahrzeug auf dem Wasser zu führen oder eine sonstige Funktion an den Maschinen, dem Deck oder der Brücke auszuüben. Von dieser Regelung sind alle Personen betroffen, welche die Geschwindigkeit sowie den Kurs des Wasserfahrzeugs (vorübergehend) eigenhändig bestimmen.

Tipp: Die folgenden Regelungen beziehen sich auf alle Wasserfahrzeuge. Hierzu zählen auch solche ohne Motor wie beispielsweise ein Ruderboot oder Floß.

Wie viel Alkohol auf einem Boot genau erlaubt ist, hängt von dessen Ladung, dem Zweck der Fahrt sowie dem Aufenthaltsort ab. So wird bei der Regelung zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Bootstouren unterschieden: Sportschifffahrt bezeichnet Schiffsfahrten, die keinen gewerblichen Zwecken dienen und mit den unterschiedlichsten Wasserfahrzeugen auf diversen Gewässern betrieben werden können. Hierzu zählen Hochsee, Küsten- und Binnengewässer.

Grundsätzlich stellt die Bundespolizei zum Konsum von Alkohol an Bord folgendes fest:

Ist ein Schiffsführer in der Dienstzeit, darf er laut den Kollisionsverhütungsregeln und der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) keinen Alkohol zu sich nehmen. Absolutes Alkoholverbot mit einer 0,0 Promillegrenze gilt während der Dienstzeit für Schiffsführer sowie alle Besatzungsmitglieder, die auf der Brücke arbeiten, von Fahrgastschiffen und beim Transport gefährlicher Ladung.

Berufs- und Sportschifffahrer, die keine Schiffsführer sind, müssen die 0,5-Promillegrenze einhalten. Hierzu zählt die Schiffsbesatzung und der Führer des Wasserfahrzeugs. Diese Gesetze gelten sowohl für deutsche als auch ausländische Sport- und Berufsschiffsfahrten auf allen deutschen Seewasserstraßen und Seeschifffahrtsstraßen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Deutsche Schiffe unterliegen jener Regelung zudem seewärts von der Begrenzung des Küstenmeeres.

Zeigt ein Schiffsführer bereits ab einem Grenzwert von 0,3 Promille sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, auch als relative Fahruntüchtigkeit bekannt, macht er sich strafbar. Ab einem Wert von 1,1 Promille des Schiffsführers liegt eine Straftat vor, auch wenn keine absolute Fahruntüchtigkeit mit zusätzlichen Ausfallerscheinungen sichtbar ist. Diese wird mit einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe geahndet. Ab 1,6 Promille kann eine MPU angeordnet werden.

Tipp: Einzig auf dem Bodensee gilt eine Promillegrenze von 0,8, wenn keine Passagierschifffahrt vorliegt und keine gefährlichen Güter transportiert werden.

Was für Konsequenzen kann ein Alkoholverstoß haben?

Schon geringe Mengen an Alkohol im Blut können die Fahrtüchtigkeit negativ beeinträchtigen. So werden häufig Reaktionsfähigkeit und die Fähigkeit zur Konzentration verringert. Die Sehkraft und Aufmerksamkeit können ebenfalls unter dem Alkoholeinfluss leiden. Somit kann Alkohol die Personen an Bord und in der Umgebung gefährden und zu Unfällen, Sach- oder gar Personenschäden führen. Dementsprechend unterscheidet die Gesetzeslage nicht zwischen Straßen- und Schiffsverkehr.

So wird bei der Fahrgastschifffahrt bereits ab einem Wert von 0,01 Promille eine Geldstrafe von mindestens 300 Euro fällig. Wirst Du mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 erwischt, fallen für die Binnenschifffahrt Geldstrafen zwischen 350 und 2.500 Euro an. Bei der Seeschifffahrt musst Du mit Strafen ab 750 bis 2.500 Euro rechnen.

§ 315a des StGB definiert unabhängig vom Promillewert eine Gefährdung des Schiffsverkehrs. Diese tritt ein, wenn der Schiffsführer durch Alkoholkonsum nicht mehr dazu in der Lage ist, sein Wasserfahrzeug sicher zu führen und hierdurch das Leben oder die Gesundheit anderer sowie wertvolle Güter gefährdet. In diesem Fall muss er unabhängig vom Promillewert mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Ab einem Promillewert von 1,1 liegt eine Straftat vor, die anders geahndet werden kann. Hier können ebenfalls Geldstrafen fällig werden. Je nach Grad können Freiheitsstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis, die Abgabe des Führerscheins sowie die Anordnung einer MPU drohen. Betrachten wir diese Punkte einmal genauer:

Muss man den PKW-Führerschein abgeben?

Ein Bußgeld ist nicht die einzige Konsequenz, die auf zu viel Alkohol im Blut folgen kann. Wie auch im Straßenverkehr kann die Fahrerlaubnis entzogen oder der Führerschein eingezogen werden. Je nach Schwere der Problematik ist es möglich, dass der PKW-Führerschein und somit die Fahrerlaubnis auf den Straßen eingezogen wird.

Tipp: Bei übermäßigem Alkoholkonsum kann sich die Haftpflichtversicherung gegen etwaige Schadensersatzforderungen verweigern.

Muss man eine MPU machen?

Kleinere Verstöße mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 werden als Ordnungswidrigkeiten gehandhabt. Ab Werten von 1,1 handeln Schiffsführer laut § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, da nach deutschem Recht eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt. Ab 1,6 Promille kann die Anordnung einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgen.

 

Alkohol beim Angeln – Diskussion im Forum

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