Hallo!
War heute mit meinem Sohn (9 Jahre) Spinnangeln. Wir sind von einem Fischereiaufsehrer kontrolliert worden. Dieser wies mich zuerst darauf hin, dass mein Sohn noch nicht angeln darf (hat ja recht!!!). Ich habe mich doof gestellt und diesem freundlich darauf hingewiesen, dass es doch besser sei, dass ein Kind mit seinem Vater angelt als dass es auf der Straße rumhängt.
Damit hat sich der Fischreiaufseher mehr oder weniger zufriedengegeben, wies mich aber sofort darauf hin, dass das Angeln mit zwei Raubfischruten verboten sei (mein Sohn dürfe ja nicht angeln, also gehören seiner Meinung nach die beiden Ruten zu mir). Ich habe dem Aufseher mitgeteilt, dass ich in der Fischeischulung gelernt habe, dass dies zumindest in NRW nicht gesetzlich geregelt ist. Der Aufseher liess sich darauf nicht ein und hat mir das Angeln am See untersagt.
Trifft es zu, dass in NRW das Angeln mit zwei Raubfischruten verboten ist?
Interessant ist auch folgende Aussage des Aufseher:
Am See waren zwei Karfpenangler die ihren Rod Pod mit jeweils drei Ruten bestückt hatten. Ich habe den Aufseher interessenhalber gefragt, ob dies denn erlaubt sei. Daraufin teilte mir der Aufseher mit, dass es nur in folgender Konstellation erlaubt ist: 2 Handangeln pro Person für die Friedfischangelei und eine Rute pro Person für die Raubfischangelei. Ergo: Zwei Angeln dürfen für Karpfen und eine Angel am Rod Pod MUSS für die Raubfischangelei verwandt werden. Hat der Aufseher Recht?
Zur Info: Habe einen Angelschein und bin Mitglied in dem Verein, zu dem auf der besagte See gehört.
Danke für die Antwort(en).
Gruß
Carsten
War heute mit meinem Sohn (9 Jahre) Spinnangeln. Wir sind von einem Fischereiaufsehrer kontrolliert worden. Dieser wies mich zuerst darauf hin, dass mein Sohn noch nicht angeln darf (hat ja recht!!!). Ich habe mich doof gestellt und diesem freundlich darauf hingewiesen, dass es doch besser sei, dass ein Kind mit seinem Vater angelt als dass es auf der Straße rumhängt.
Damit hat sich der Fischreiaufseher mehr oder weniger zufriedengegeben, wies mich aber sofort darauf hin, dass das Angeln mit zwei Raubfischruten verboten sei (mein Sohn dürfe ja nicht angeln, also gehören seiner Meinung nach die beiden Ruten zu mir). Ich habe dem Aufseher mitgeteilt, dass ich in der Fischeischulung gelernt habe, dass dies zumindest in NRW nicht gesetzlich geregelt ist. Der Aufseher liess sich darauf nicht ein und hat mir das Angeln am See untersagt.
Trifft es zu, dass in NRW das Angeln mit zwei Raubfischruten verboten ist?
Interessant ist auch folgende Aussage des Aufseher:
Am See waren zwei Karfpenangler die ihren Rod Pod mit jeweils drei Ruten bestückt hatten. Ich habe den Aufseher interessenhalber gefragt, ob dies denn erlaubt sei. Daraufin teilte mir der Aufseher mit, dass es nur in folgender Konstellation erlaubt ist: 2 Handangeln pro Person für die Friedfischangelei und eine Rute pro Person für die Raubfischangelei. Ergo: Zwei Angeln dürfen für Karpfen und eine Angel am Rod Pod MUSS für die Raubfischangelei verwandt werden. Hat der Aufseher Recht?
Zur Info: Habe einen Angelschein und bin Mitglied in dem Verein, zu dem auf der besagte See gehört.
Danke für die Antwort(en).
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Carsten
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