Moin,
wie nicht anders zu erwarten, ist das Schlachten von Aalen gesetzlich geregelt. Daran - und nur daran - müssen wir uns halten.
Nachzulesen ist das hier.
Für alle die zu faul zum klicken sind:
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)
§ 13 Betäuben, Schlachten und Töten
2.Aale (müssen), wenn sie nicht gewerbsmäßig oder sonst höchstens bis zu einer Zahl von 30 Tieren pro Tag gefangen und verarbeitet werden, durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens geschlachtet oder getötet werden.
Gruß Thorsten
wie nicht anders zu erwarten, ist das Schlachten von Aalen gesetzlich geregelt. Daran - und nur daran - müssen wir uns halten.
Nachzulesen ist das hier.
Für alle die zu faul zum klicken sind:
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)
§ 13 Betäuben, Schlachten und Töten
2.Aale (müssen), wenn sie nicht gewerbsmäßig oder sonst höchstens bis zu einer Zahl von 30 Tieren pro Tag gefangen und verarbeitet werden, durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens geschlachtet oder getötet werden.
Gruß Thorsten