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Hallo dieses Verbot gibt es nicht mehr.
Genau das ist der Knackpunkt. Es steht nicht immer dran, ob es verboten ist. Man sollte sich eventuell vorher erkunden, ob man vom Wehr aus angeln darf u d welche Abstände einzuhalten sind. Im NSG wird die Verordnung auch nirgends an den Baum genagelt und nur aus der geht hervor, was man darf und was man tunlichst unterlassn sollte.Soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Wie sieht es da mit Bootsverkehr aus`?
Moin, wenn überhaupt, dann nur Paddler.
Gruß Henry
.........Ich meine ob man da seine Ruhe vor Paddelbooten hat!