achsooo. ja aber das is doch eigentlich normal oder? Im Schleusenbereich ist das Angeln eh nicht gestattet^^
 
Es steht nirgends ,es wurde einfach weggelassen,war vor ca. 2 Jahren in Hermsdorf am Wehr und hatte eine Kontrolle wobei ich mir sicher war das ich zu dicht am
Wehr geangelt habe (es war kein Platz mehr frei) aber die Polizei meinte diese Regelung gibt es nicht mehr. Auf nachfrage bei bein einigen Stellen wurde diese Aussage bestätigt (DAV,Angelläden usw.)
 
stimmt!

.1. Uferbetretung
Der Inhaber einer Angelberechtigung ist befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Angelfischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

bloss was wenn dort ein schildchen vorhanden ist, wo drauf steht betreten oder angeln verboten?
 
Soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Genau das ist der Knackpunkt. Es steht nicht immer dran, ob es verboten ist. Man sollte sich eventuell vorher erkunden, ob man vom Wehr aus angeln darf u d welche Abstände einzuhalten sind. Im NSG wird die Verordnung auch nirgends an den Baum genagelt und nur aus der geht hervor, was man darf und was man tunlichst unterlassn sollte.
 
Hier aktuelle Fotos ca. 1 bis 1,5 km flussawärts der Hermsdorfer Mühle:

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Es ist nicht mehr verboten an den Wehren einer Schleuse zu angeln. Sollte sich der Betreiber der Schleuse wie z.b. in Wernsdorf davon gestört fühlen oder der Schifffahrtsbetrieb beeinträchtigt werden kann er aber als Eigentümer des Geländes etwas dagegen unternehmen. Da in Wernsdorf dann ziemlich viele Leute auf das Schleusengelände rauf gegangen sind um besser an die Hotspots zu kommen wurde nun das Angeln dort verboten und sollte man doch erwischt werden steht die WSP, die normale Polizei bzw. sogar das Fischereiamt hinter dir und du darfst alles abgeben und bekommst ne Anzeige^wegen Hausfriedensbruch. Man sollte sich also tunlichst überlegen wie man sich dort verhält.

Wenn man schlau ist fragt man vorher den Betreiber ob es ok wäre dort zu angeln und zu sagen das man den Schifffahrtsbetrieb nicht beeinträchtigt. Dann haben die damit in den meisten fällen kein Problem.
 
Für das Angeln im Bereich von Schleusen, Wehren etc. ist auch zu beachten, dass im Fall des Vorhandenseins einer Fischaufstiegshilfe der § 30 Abs. 7 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG) zu beachten ist. D.h. kein Angeln innerhalb des Fischaufstiegs und ober- bzw. unterhalb des Fischauftstiegs.
 
Zuletzt bearbeitet:
Waren am Donnerstag Abend am Dahmeumflutkanal bei Märkisch Buchholz. Aal gabs keinen aber Barsche und Kaulis haben sich an den Tauwürmern zur Genüge vergriffen. Leider überwiegend Minis.
 

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