Schwarzfischer -  Immer mehr Schwarzangler unterwegs

Das wäre ne Maßnahme... :prost


(und bloss nicht so ernst nehmen hier alles) :)

Ich weiss nicht ob das alles noch lustig ist.
Zeigt es doch so manchen Menschlichen Abgrund, und die nichtvorhandene Bereitschaft sich erst zu informieren bevor man postet, was vor dummen Aussagen schützt,
(Uuuups, ich denke an Descartes und verweise auf "Mattes" Signatur)

Angebot steht. :prost
 
Jörg.
Kennst du den Unterschied zwischen einer Annahme und einer Erkentniss?
Sicher doch...
Helf uns allen und mach per Link zu irgendetwas amtlichem aus deiner Annahme, das unterstelle ich einfach mal, eine Erkentniss.

Nicht allen,eigentlich nur dir. :)
Was nirgends ausdrücklich geschrieben steht,kann man schlecht posten.

Ich könnte dir recht schnell zeigen,wozu FA berechtigt sind(steht ja auch geschrieben).

Wenn du es so sehr anzweifelst,stelle doch einfach mal das Gegenteil hier rein.
Für einen FA sollte das eine leichte Aufgabe sein.

Gruß Jörg
 
Nabend nochma,

Meine Fahrerlaubniss berechtigt mich ja auch nicht zu Verkehrskontrollen. :)

Gruß Jörg

Also da bin ich mir nicht sicher:augen

Irgendwie habe ich schon das Gefühl das ich andere Verkehrsteilnehmer auch mal kontrollieren darf,wenn mir was auffällig erscheint oder aber mein Bauchgefühl sagt...der da,der fährt garantiert ohne Lappen.

Da war war irgendwo ein §,finde den nicht mehr...Mist.

Bin mir aber sicher...in entsprechender Kleidung darf ich andere Verkehrsteilnehmer auf Ihre Unzulänglichkeiten hinweisen.

Man man man...mir fehlt einfach die Zeit...da können einige froh sein das der Tag keine 36h hat...da würd ich mal so richtig aufräumen.

Schmunzelnder Gruss

Thomas
 
Lustig.
Demnach gibt es nur amtlich bestellte und keine ehrenamtlichen Aufseher?
Auch wenn es ein sinnloses Unterfangen ist:
Fischereigesetz Niedersachsen schrieb:
Die Gemeinden können auch auf Vorschlag der Fischereigenossenschaften, Fischereiberechtigten und Fischereipächter für deren Gewässer geeignete Personen, die zu diesen in einem Dienst- oder Mitgliedschaftsverhältnis stehen, zu Fischereiaufsehern bestellen. Die Bestellung begründet kein Dienstverhältnis des Fischereiaufsehers zur Gemeinde.

Die Gemeinden bestellen jemanden zum Fischereiaufseher und nicht die Vereine und wenn dann sind dies Einzelpersonen und nicht die kompletten Mitglieder! Aber das muss ich doch eigentlich keinem Fischereiaufseher erklären!
 
Klar gibt es ehrenamtliche FA.Aber was hat das mit Vereinen zu tun. :confused:

Gruß Jörg

Hallo Jörg!
Verstehe ich auch nicht. Die Vereine können keine Fischereiaufseher bestellen, sie können Sportfreunde vorschlagen für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Fischereiaufseher.
Amtlich bestellen kann nur die Gemeinde bzw. die UFB / Fischereiamt.
Alles Andere (Privatgewässer/ eigene Vereinsgewässer) hat nichts mit einer offiziellen Kontrolltätigkeit zu tun und ist vereinsintern ohne rechtliche Handhabe.

Gruß

Detlef
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber das muss ich doch eigentlich keinem Fischereiaufseher erklären![/I]

Aber ich muss dir erklären das die eine Möglichkeit die andere NICHT ausschliesst.
Das Gesetz erklärt wer Konrollieren darf. Es schliesst aber niemanden aus.
Eigentlich einfach zu erkennen.
Demnach dürftest du an deinem eigenen Teich einen Angler nicht behelligen weil du per Gesetz nicht kontrollberechtigt wärest, so man deinen Gedanken folgen würde.
Wie sagt ein Bekannter immer so schön: "Kommt ma klar Leute"
 
Das heißt: Ich nenne einen See mein Eigentum und bin zwar berechtigt zu kontrollieren(ich bin Eigentümer-alle Rechte liegen bei mir) aber nicht, die Polizei einzuschalten und die "Schwarzangler" wegen Fischwilderei dranzukriegen!?
 
Aber ich muss dir erklären das die eine Möglichkeit die andere NICHT ausschliesst.
Das Gesetz erklärt wer Konrollieren darf. Es schliesst aber niemanden aus.
Eigentlich einfach zu erkennen.
Demnach dürftest du an deinem eigenen Teich einen Angler nicht behelligen weil du per Gesetz nicht kontrollberechtigt wärest, so man deinen Gedanken folgen würde.
Wie sagt ein Bekannter immer so schön: "Kommt ma klar Leute"

Egal wo du grad drauf bist komm mal wieder runter!
Das Gesetz regelt wem gegenüber ich mich als Angler mit Fischereischein und Gewässererlaubnis auszuweisen habe. Wenn sich diese, bereits von mir angeführten, Kontrollberechtigten mir gegenüber ausgewiesen haben, dann und erst dann, habe ich meine Papiere vorzulegen! Und wenn da drei Halbstarke aus dem Gebüsch springen und von mir den Fischereischein sehen wollen, bin ich garantiert nich bereit diesen rauszurücken. Sollten Sie mich dann festhalten und die Polizei rufen, warte ich geduldig bis diese kommt, weise mich aus und bitte die Beamten anschließend eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung gegen diese drei aufzunehmen!!!
 
Ich finde die Antwort nicht schlecht muss ich sagen, irgendwo hat er ja auch recht?! Wer gibt denn dem Staat das recht zu sagen das du für von der Natur gegebenen Landschaften etc. zahlen sollst...
 
Ich finde die Antwort nicht schlecht muss ich sagen, irgendwo hat er ja auch recht?! Wer gibt denn dem Staat das recht zu sagen das du für von der Natur gegebenen Landschaften etc. zahlen sollst...

Gehst du auch irgendwo im Wald einfach dein Holz hacken?
Und schiesst dir die Weihnachtsgans wo Himmel, wo es dir gefällt?
Achja, das Wildschwein, dass kürzlich in deine Fallgrube gefallen ist, gehört das auch der Natur?

Es gibt viele Bücher, wo man nachlesen kann, wie es zu den heutigen Rechtsformen und Gesetzen gekommen ist. Ich sage nicht, dass diese Gesetze gut sind. Aber wenn jeder macht, was er will, dann sind dreiviertel der Leser hier als erste tot.
 
Alles klar. Geh zur Kripo und Deutschland wird verbrecherfrei. Diese Gabe, die du zu haben scheinst, solltest du der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

Gruß, Fliege 2 (der sich beim fischen ab und zu umdreht, obwohl er immer eine Angelkarte hat)


Bei denen war ich schon, wollen minimum Fachhochschulreife haben. Aber trotzdem danke für den gut gemeinten Tip.

Trotzdem erkennst du die Jungs mit der Zeit von weitem, vorallem wenn du jeden Tag am Wasser bist.
 
Darf ich auch Kontrollieren.???

Ich habe da mal so eine Frage...
Wenn ich die Vermutung habe (oder das Wissen) das der Angler da drüben keine Pappiere hat oder nicht waidmännisch handelt...darf ich dan nach seinen Pappieren fragen.?
Normalerweise lautet der Standartspruch: Petri (Guten Tag) Fischereiaufsicht...ich würd gern mal ihr Fangbuch, Fischereischein und Vereinsbuch sehen.!!!

Darf ich den Satz umändern und einfach Fragen: Darf ich ihren Fischereischein bitte einmal sehen.?

Ich meine ja, sie müssen mir ihn ja nicht zeigen und wenn Sie mir ihn zeigen dan ist gut und wenn nicht dan eben nicht aber dan kann mir zumindest sicher sein mit einem Schwarzangler zu tuen habe.
Ich meine ich bin ja nicht pingelicher als der Papst selbst aber wenn jemand neben mir sitzt der Untermaßige Fische entnimmt, Sie quällt oder (und) mit mehrern Fischereigeräten(bzw. illegalen) fischt das sollte doch ein Grund sein dort die Fischereiaufsicht zu Hilfe zu holen...

MfG Siermann
 
Zurück
Oben