Schwarzfischer -  Immer mehr Schwarzangler unterwegs

Trotzdem erkennst du die Jungs mit der Zeit von weitem, vorallem wenn du jeden Tag am Wasser bist.

Kann ich zustimmen.
Erst letzten Freitag am Rummelsburger See erlebt - 2 "Angler" im Schlauchboot - die haben sich irgendwie anders als richtige Angler verhalten.
Als wir die beiden beobachteten, habe ich zu meinem Kollegen gesagt, dass gibt Anzeigen. Und ich sollte richtig liegen mit meiner Vermutung- kein gültiger Fischereischein und natürlich kein Fischereierlaubnisschein.
Man liegt zwar in solchen Fällen nicht immer richtig, aber zu ca. 70% trifft es zu.

Gruß

Detlef
 
Ich denke das kommt auf das Gewässer bzw. der Verein an @Siermann. Bei uns darf ich als Jahresscheininhaber jeden der an unseren Vereinsgewässern fischt kontrollieren. Ich muss dazu nur meinen Schein vorzeigen und mich vorstellen.

MfG René
 
Vorbildlich

Das klingt ja Interresant...das ist Vorbildlich...dürft ihr auch Handeln.?
Wie sieht die Sache aber bei uns hier in Sachsen aus.???

MfG Siermann
 
@ Siermann

Nach dem Angelschein darfst du jeden fragen, nur ob derjenige ihn dir einfach so zeigt ist halt die andere Sache.

Bei mir war es so das der Pächter von dem Stück in dem ich fische ein Empfehlungsschreiben an die untere Fischereibehörde geschrieben hat. Von dort habe ich dann Post bekommen, und so nam alles seinen Lauf.

Erkundige dich am besten Vor Ort wie es bei dir aussieht.

@ Detlef

Genau das meine ich. Wenn du die Jungs ständig siehst erkennst du 9 von 10 Schwarzanglern aus der Entfernung.
 
An wenn muss ich mich den da wenden.?
Also Fragen darf ich aber wenn er sagt "Nööö" dan kann ich auch nix machen richtig.?

MfG
Siermann
 
wie weit darf ich gehen...

Sehr schön...inwieweit darf ich handeln wenn ich jemanden erwische wie er Untermaßige Fische entnimmt bzw. in Setzkescher hältert.?

MfG
Siermann
 
Als Fischereiaufseher kannst du den Leuten den Schein abnehmen, im Extremfall auch ihre Sachen einkassieren und eine Anzeige schreiben.

Als Angler kannst du eigentlich nicht viel machen. Gut ist es immer wenn du eine Kamera dabei hast und alles auf Foto's dokumentierst.
 
Als Fischereiaufseher kannst du den Leuten den Schein abnehmen, im Extremfall auch ihre Sachen einkassieren und eine Anzeige schreiben.

Als Angler kannst du eigentlich nicht viel machen. Gut ist es immer wenn du eine Kamera dabei hast und alles auf Foto's dokumentierst.

Auch in diesem Punkt gibt es in den einzelnen BL Unterschiede in der Handhabung. Wir, in Berlin, sind angehalten, keine Angeln einzuziehen.
Scheine einziehen, wenn sie ungültig sind - ja, ansonsten wird eine Anzeige gefertigt und das Angeln für beendet erklärt.

Als Nicht-Fischereiaufseher kannst Du entweder die Polizei rufen (wird aber bestimmt kompliziert, denn diese hat ja in erster Linie andere Sachen zu erledigen) oder den Vorfall dokumentieren und an die UFB bzw. die Fischereiaufsicht weiterleiten.

Gruß

Detlef
 
Einen wunderschönen guten Abend,

also ich hab überhaupt kein Problem mit offizellen Kontrollen und habe den letzten Kontrolleur mit den Worten begrüßt: "Na endlich werd ich hier auch mal kontrolliert".

ABER......die ganze Geschichte muss kontrolliert ablaufen, nicht dass bald "Möchtegern-Polizisten" um die Gewässer laufen, die eigentlich keine Befugnis besitzen und diese dann auch noch überschreiten. Diese Gefahr seh ich leider ganz deutlich.

Grüße Thomas
 
Als Fischereiaufseher kannst du den Leuten den Schein abnehmen, im Extremfall auch ihre Sachen einkassieren und eine Anzeige schreiben.

Hallo FishingBob,

da du aus NRW kommst, kann ich deine Aussage nicht teilen.

Ein FA ist lediglich befugt den Schein einzuziehen, wenn er ungültig ist. Mit Schein meine ich den Fischereischein, nicht die Fischereierlaubnis.

Der Extremfall, in den du Dinge sicherstellen darfst, um sie der UFB oder der Polizei zu übergeben, ist ausschließlich bei Gefahr im Verzug gegeben. Also dann, wenn z.B. der angetroffene die Absicht erklärt trotz der Aufforderung zur Unterlassung weiter zu angeln oder dann, wenn verbotene Mittel zu Einsatz kommen.
 
Hallo FishingBob,

da du aus NRW kommst, kann ich deine Aussage nicht teilen.

Ein FA ist lediglich befugt den Schein einzuziehen, wenn er ungültig ist. Mit Schein meine ich den Fischereischein, nicht die Fischereierlaubnis.

Hallo Mattes!

Warum darf in NRW nicht der Fischereierlaubnisvertrag eingezogen werden, wenn dieser ungültig ist ?

Kann natürlich, wie so oft schon festgestellt daran liegen, andere BL, andere "Sitten".

In Berlin dürfen wir nur ungültige Scheine, also Fischereischein und Fischereierlaubnisvertrag einziehen, wie gesagt, wenn sie ungültig sind.
Sind die Scheine gültig, verbleiben sie beim Angler, auch wenn er sich nicht gesetzeskonform verhalten hat.

Alles Weitere folgt dann per Anzeige und die UFB, manchmal auch das Gericht entscheiden dann, ob die Papiere eingezogen werden und bleiben, neben einer ausgesprochenen Strafe.

Gruß

Detlef
 
ABER......die ganze Geschichte muss kontrolliert ablaufen, nicht dass bald "Möchtegern-Polizisten" um die Gewässer laufen, die eigentlich keine Befugnis besitzen und diese dann auch noch überschreiten. Diese Gefahr seh ich leider ganz deutlich.

Grüße Thomas


Hallo Thomas!

Da stimme ich Dir zu.
Auch ich habe so meine Probleme damit, dass es in einigen Bereichen möglich ist, dass Angler (keine Fischereiaufseher) andere Angler kontrollieren dürfen.
Auch wenn eigentlich jeder Angler die Vorschriften kennt bzw. kennen sollte, gehört zu einer Kontrolle, aus meiner Sicht, einiges mehr dazu - richtiges Verhalten des Kontrolleurs, Wissen über Gesetze und Vorschriften, Kenntnisse über Owi/Straftat usw.

Ich finde es zwar sehr lobenswert, wenn sich Sportfreunde einbringen, um zu kontrollieren, dass sollte dann aber wirklich nur an eigenen Verbandsgewässern zulässig sein, wenn überhaupt.
Wer hindert die Sportfreunde daran, selbst Fischereiaufseher zu werden und dann ganz offiziell zu kontrollieren ?

Gruß

Detlef
 
natürlich nicht Übertreiben :)

Einen wunderschönen guten Abend,

also ich hab überhaupt kein Problem mit offizellen Kontrollen und habe den letzten Kontrolleur mit den Worten begrüßt: "Na endlich werd ich hier auch mal kontrolliert".

ABER......die ganze Geschichte muss kontrolliert ablaufen, nicht dass bald "Möchtegern-Polizisten" um die Gewässer laufen, die eigentlich keine Befugnis besitzen und diese dann auch noch überschreiten. Diese Gefahr seh ich leider ganz deutlich.

Grüße Thomas

Dies ist begründet.!!! :prost
Allerdings wie in meinem Beispiel beschrieben wäre es doch sehr angebracht das sich auch mal der ein oder andere "nicht-aufseher" mal aufrappelt und denen zumindest mal ein schrecken einjagd...und wenns nur den Fischen zuliebe ist.!!!
Weil einfach so zusehen ist ja auch nicht hilfreich...und danach hier rummeckern erst recht nicht...ich habe es selber schon mit Russen durch...allerdings bin da nicht ich gegangen sondern mein Dad und dan wurde es doch etwas lauter...aber naja am Ende ging alles gut und die ganzen Untermaßigen Fische durften wieder schwimmen :)
Und seitdem wurde dieser Russe nie nie wieder an diesem Gewässer gesehen obwohl er doch am Anfang so eine große Klappe hatte von wegen" verschwinde von meiner Angelstelle sonst kannst du erleben was"...Hirnlos.!!!

MfG Siermann
 
Zuletzt bearbeitet:
.....einen Schrecken einjagt.

Hallo Siermann,

genau diese Gefahr seh ich und wenn ich mir dann noch so diverse Beiträge (nicht von Dir) durchlese, verstärkt dies meine Meinung nur noch.

Eine kleine Geschichte am Rande....hat nichts mit Angeln zu tun.
Meine Tochter und ihre Freundin wurden vor einiger Zeit auf dem Nachhauseweg von zwei Herren angehalten und festgehalten mit der Begründung sie hätten eingebrochen, was natürlich völlig haltlos war.

Eben diese Herren haben jetzt ein Verfahren....beantragt von mir.....wegen Nötigung am Hals....die Staatsanwaltschaft verfolgt.

Zum Fischereiaufseher muss man meiner Meinung nach geeignet sein und das sind so viele nicht.

Werd einfach Fischereiaufseher, ausgestattet mit den nötigen Kompetenzen und alles ist in Ordnung.

Grüße Thomas
 
Hallo Mattes!

Warum darf in NRW nicht der Fischereierlaubnisvertrag eingezogen werden, wenn dieser ungültig ist ?

Hallo Detlef,

weil es nur über das behördliche Dokument eine klare Richtlinie gibt.

Ob ein Fischereierlaubnisschein seine Gültigkeit verliert, kann nicht ich entscheiden, ich kann nur das Geschehnis am Wasser beobachten und Zeugnis im Protokoll abgeben. Auch wenn gegen eine GO verstoßen wird, ist es nicht gleichbedeutend mit einer Ahnung durch den Fischereirechteinhaber, bzw. letztendlich (bei unklarer Lage) durch den Staatsanwalt oder Richter.

Verfügt ein Fischereirechteinhaber dies (den Einzug) im Vorfeld als Regel, die er an die GO bindet und diese im Erlaubnisschein als bindend niedergeschrieben steht, dann darf ich. Jedoch nicht per Gesetzt oder Verordnung.

Zumindest ist es mir nicht anders bekannt. Möge man mich in meiner Ansicht korrigieren.

Wenn der Vertrag ungültig, aufgrund des Datums ist, also verfallen, dann kann ich ihn eigentlich auch nicht einziehen. Er hat dann für den aktuellen Fall gar keinen Vertrag. Also auch keinen ungültigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Detlef,

weil es nur über das behördliche Dokument eine klare Richtlinie gibt.

Ob ein Fischereierlaubnisschein seine Gültigkeit verliert, kann nicht ich entscheiden, ich kann nur das Geschehnis am Wasser beobachten und Zeugnis im Protokoll abgeben. Auch wenn gegen eine GO verstoßen wird, heißt es nicht gleichbedeutend mit einer Ahnung durch den Fischereirechteinhaber, bzw. letztendlich durch den Staatsanwalt oder Richter.

Zumindest ist es mir nicht anders bekannt. Möge man mich in meiner Ansicht korrigieren.

Wenn der Vertrag ungültig, aufgrund des Datums ist, also verfallen, dann kann ich ihn eigentlich auch nicht einziehen. Er hat dann für den aktuellen Fall gar keinen Vertrag. Also auch keinen ungültigen.

Hallo Mattes!

Ich habe mir mal gerade die Unterlagen für Fischereiaufseher in NRW durchgelesen. Da steht nichts drin, dass ein FA einen ungültigen Fischereierlaubnisvertrag nicht einziehen darf.
Die Einziehung ungültiger Angelpapiere dient doch der Beweissicherung und hat aus meiner Sicht dann sehr wohl etwas mit dem aktuellen Fall zu tun.
Und ob der Fischereierlaubnisvertrag gültig ist oder nicht, erkenn ich doch am Datum bzw. an der Marke (DAV-Fischereierlaubnisvertrag Berlin ist jedes Jahr durch eine Marke gültig zu machen).

Aber wie gesagt, die Bestimmungen sind von BL zu BL sehr unterschiedlich.
Was in euren Unterlagen sehr gut beschrieben ist, sind z.B. die Möglichkeiten der Einziehung/Beschlagnahme von Angelgeräten. Hier muss man ja auch höllisch aufpassen, dass man sich nicht selbst "ins Knie schießt".

Gruß

Detlef
 
Hallo Mattes!

Ich habe mir mal gerade die Unterlagen für Fischereiaufseher in NRW durchgelesen. Da steht nichts drin, dass ein FA einen ungültigen Fischereierlaubnisvertrag nicht einziehen darf.

Nun Detlef,

es steht auch nicht drin, dass ich es darf. Ergo sind wir im Ermessensspielraum angelangt, bzw. unserer Interpretation.

Schüsse durchs Knie bergen immer die Gefahr im Fuß zu landen.

Was beweise ich denn mit einer eingezogenen Erlaubnis? Ist sie nicht gültig, hat derjenige keine. Dies beweißt sich für mich durch Nichtvorlage einer gültigen, nicht durch Vorlage einer ungültigen.

Ich stelle fest: keine Erlaubnis und gebe diese Kenntnis weiter. Die Beurteilung steht anderen zu. So meine Sicht. Lenkt den Lauf der Waffe auch weit weg von der Kniescheibe.
 
Nun Detlef,

es steht auch nicht drin, dass ich es darf. Ergo sind wir im Ermessensspielraum angelangt, bzw. unserer Interpretation.

Schüsse durchs Knie bergen immer die Gefahr im Fuß zu landen.

Was beweise ich denn mit einer eingezogenen Erlaubnis? Ist sie nicht gültig, hat derjenige keine. Dies beweißt sich für mich durch Nichtvorlage einer gültigen, nicht durch Vorlage einer ungültigen.

Ich stelle fest: keine Erlaubnis und gebe diese Kenntnis weiter. Die Beurteilung steht anderen zu. So meine Sicht. Lenkt den Lauf der Waffe auch weit weg von der Kniescheibe.

Ja !
Und da haben wir wieder die Unterschiede - in Berlin müssen ungültige Papiere eingezogen werden (also kein Ermessensspielraum bzw. keine Interpretation möglich). Bei euch nicht.
Aber wir sind ja in diesem Thema, um zu erfahren, wie es in den einzelnen BL gehändelt wird. Da können wir eben nur hinzulernen.

gruß

Detlef
 
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