Schwarzfischer -  Immer mehr Schwarzangler unterwegs

Richtig erkannt, darum ist dieser Fall dann auch überhaupt garnicht Bestandteil dieser Diskussion.
Genn um diesen Anfangsverdacht und das greifen des Jedermannrechtes zur Festname ging es.
Hat also nichts miteinander zu tun.

Im gewissen Sinne eben doch.
Es gibt nun mal BL wo man als " normalo " nicht kontrollieren kann/darf.
Woran will ich nun den Schwarzangler erkennen.
- sieht er anders aus
- sieht man es an der Kleidung
- führt er sich anders auf
Hier wird ja behauptet......immer mehr Schwarzangler unterwegs.
Antworten könnten auf diese Feststellung demnach nur die Fischereiaufseher/Kontrollberechtigten.
Ich kann es jedenfalls nicht und alle anderen " normalos " auch nicht.
Somit dürften sich die Reihen hier kräftig lichten, die wirklich darüber urteilen können.
Ich mach dann gleich mal den Anfang und klinke mich hier aus.
Allen ein schönes verlängertes WE
 
Finde ich schon, dass dies hier rein gehört. So bin ich gleich um einiges schlauer.

Hmmmm?
Sagt jemand das dies hier nicht reingehört? das war eine Unterscheidung zwischen den beiden Fällen, Kontrollberechtigter Angler und nicht kontrollberechtigter Angler.
Wer einem nicht kontrollberechtigtem Menschen gleich welcher art seine Papiere nicht zeigen mag, dem sei das doch freigestellt. Wer würde schon ohne Berechtigung solche Papiere sehen wollen?
 
Wenn du als NoName mich an nem Gewässer festhalten willst :hahaha:
Ich schmeiss ich mich weg!!

Ne mal im Ernst!
Will einer wie du mich festhalten ohne Berechtigung dazu dies zu tun,
mußt du zuerst mal handgreiflich werden um dies zu tun ,das heißt im KLARTEXT du hast die Faust aufm Auge ect. , und das zurecht !!

An deinen Äusserungen sieht man wie Realitätsfremd diese doch sind:spass

schönen Abend noch :trost




Der Text den Du von Privatepaula zitiert hast der ist bis auf den Anfang der ungefähr lautete " das jemand sich durch nicht vorzeigen wollen der Papiere, gleich dringend verdächtig macht Schwarzangler zu sein" (das ist Quatsch) ansonsten völlig richtig...
 
Soweit wie du den hier gerade gesenkt hast, ist das schwer zu unterbieten!

Sag mal wenn du am Wasser einen Angler kontrollieren möchtest, womit weist du dich denn aus?

Oh, ich hörte heute schon einmal einen Satz der sich mir grad wieder aufdrängt: "Die Botschaft erschliesst sich nicht jedem"
Ein mir bekannter Philosoph (Rene Descartes) sagte zudem "Wer die dummen gegen sich hat verdient Vertrauen"

Mit meinem Fischereiaufseherausweis.
Wer hätte das gedacht.

Wenn du aufgepasst hättest wüsstest du aber das es eben, zumindest in manchen BL, den einfachen Anglern gestattet ist sie sogar dazu aufgefordert werden ander Angler zu kontrollieren. Wobei ich immernoch Zweifel habe das es einem Fischereiausübungsberechtigten irgendwo anders
nicht gestattet sein sollte.
 
Der Text den Du von Privatepaula zitiert hast der ist bis auf den Anfang der ungefähr lautete " das jemand sich durch nicht vorzeigen wollen der Papiere, gleich dringend verdächtig macht Schwarzangler zu sein" (das ist Quatsch) ansonsten völlig richtig...

Hey Moment, es ging aber um ein nichtausweisen gegenüber einem Kontrollberechtigten. Ist das dann auch Kwatsch?
 
@Ron17

Ja es geht mir einfach darum das so ein möchtemalgern Sheriff sich
hier Rechte aneignen will, die Real so gar nicht umzusetzten sind! "Jedermansrecht":hahaha:

Das funktioniert nur in seiner Theorie...hat aber Praktisch Null Aussagekraft:hops
 
Oh, ich hörte heute schon einmal einen Satz der sich mir grad wieder aufdrängt: "Die Botschaft erschliesst sich nicht jedem"
Ein mir bekannter Philosoph (Rene Descartes) sagte zudem "Wer die dummen gegen sich hat verdient Vertrauen"
:grins ja, nee is klar!


Mit meinem Fischereiaufseherausweis.
Wer hätte das gedacht.
:hahaha::hahaha::hahaha:

Wenn du aufgepasst hättest wüsstest du aber das es eben, zumindest in manchen BL, den einfachen Anglern gestattet ist sie sogar dazu aufgefordert werden ander Angler zu kontrollieren. Wobei ich immernoch Zweifel habe das es einem Fischereiausübungsberechtigten irgendwo anders
nicht gestattet sein sollte.
Dann solltest du das ja kennen:
Fischereigesetz Niedersachsen schrieb:
Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft (§§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.

Da steht nix von Möchtegern-Kontrolletti-Wichtigtuanglern.
 
Hmmmm?
Sagt jemand das dies hier nicht reingehört? das war eine Unterscheidung zwischen den beiden Fällen, Kontrollberechtigter Angler und nicht kontrollberechtigter Angler.
Wer einem nicht kontrollberechtigtem Menschen gleich welcher art seine Papiere nicht zeigen mag, dem sei das doch freigestellt. Wer würde schon ohne Berechtigung solche Papiere sehen wollen?
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Vielleicht liegt es daran, dass es hier zu theoretisch wird. Wieso nehmen wir als "Nichtkontrollberechtigte" an dieser besagten Diskussion denn dann teil? Nunja, Paragraphen scheinen ja Deine Stärke zu sein. Eine Lösung der Probleme am See werden durch diese Art nicht gefunden.
 
Wenn du aufgepasst hättest wüsstest du aber das es eben, zumindest in manchen BL, den einfachen Anglern gestattet ist sie sogar dazu aufgefordert werden ander Angler zu kontrollieren. Wobei ich immernoch Zweifel habe das es einem Fischereiausübungsberechtigten irgendwo anders
nicht gestattet sein sollte.

Wer Kontrollberechtigt ist, das ist ganz klar in den Landesfischereiordungen definiert. Das sind Polizei, Fischereiaufsicht, Berufsfischer und in einigen Gebieten auch Revierförster, wenn z.B. die Angelstrecke in seinem Revier liegt.
Eine generelle Kontrollbefugnis für jeden Fischereiausübungsberechtigten überall, gibt es zum Glück nicht. Diese Befugnis kann sich nur auf eigene Vereinsgewässer beziehen, mehr aber auch nicht. Hält man sich nicht an diese Bestimmungen, kann man ganz schnell Ärger bekommen.

Detlef
 
Andreas, lesen solltest du aber eigentlich können, in dem von dir zitierten Text steht :
"Beamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen."

Wenn du schlau wärest hättest du darüber nachgedacht was du unterschreibst wenn du die Vereinsstatuen anerkennst, was du zwingend machst wenn du in einen Verein eintrittst.
Wenn der Verein die Angler berechtigt andere Angler zu kontrollieren dann ist das so.
Auch wenn es dir nicht gefällt. Dazu brauch der Verein kein Gesetz.
Sonst noch Fragen?
 
Also das Du einen Fischereiaufseherschein besitzt das glaube ich Dir nicht Privatepaula. Dafür ist es zu offensichtlich das Du hier versuchst mit "Wissen" zu argumentieren, das du dir scheinbar nebenbei die letzten 2 Stunden angelesen hast und dich dabei auch noch teilweise in Widersprüche verstrickst. :trost

Ist ja auch nicht weiter schlimm.

Aber es ist halt wie die anderen sagen definitiv so das es nur in Ausnahmen (vereinsintern) vorkommen kann, das ein normales Mitglied andere Angler kontrollieren darf. Ansonsten absolut NICHT.


Recht hast Du aber damit das du bei Verdacht des Schwarzangelns alle von Dir genannten Maßnahmen durchziehen dürftest. Wie immer es dann auch ausgehen würde...

Das scheinen einige hier aber auch nicht wahrhaben zu wollen... :augen

Klar es hat was vom Rentner der an seinem Erdgeschossfenster sitzt und 12Std. am Tag jeden Falschparker anzeigt... Keiner kann ihn leiden, alle findens ******e (selbst die Polizei), aber im Recht ist er dennoch:engel
 
Andreas, lesen solltest du aber eigentlich können, in dem von dir zitierten Text steht :
"Beamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen."

Wenn du schlau wärest hättest du darüber nachgedacht was du unterschreibst wenn du die Vereinsstatuen anerkennst, was du zwingend machst wenn du in einen Verein eintrittst.
Wenn der Verein die Angler berechtigt andere Angler zu kontrollieren dann ist das so.
Auch wenn es dir nicht gefällt. Dazu brauch der Verein kein Gesetz.
Sonst noch Fragen?
Ich kann, bei Dir bin ich da noch nicht so sicher!

In dem von mir angeführten Gesetzestext DEINES Bundeslandes ist genau aufgeführt wer Berechtigungen am Wasser kontrollieren darf und da steht nichts von Vereinen und deren Mitgliedern. Auch ein Vereinsgewässer ist kein rechtsfreier Raum!!!

So darf der Verein als Fischereipächter zwar Angelberechtigungen ausstellen, aber diese am Gewässer nicht kontrollieren.

P.S. Vielleicht wäre es nett, wenn du uns auch mal die Quellen Deiner Annahmen zur Kenntnis geben würdest anstatt dieses immer nur lauthals von anderen zu fordern.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Ron.
Auch wenn ich deinen Vergleich echt *******e finde, ich bin sicher nicht der den du in deinem Bild beschreibst, schick mir doch bitte ne PN mit einer Mailadresse, dann schick ich dir ein Foto von meinem Ausweis, ok?
 
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