Wie steht Ihr zu dem Thema "catch and release"?

  • Ich bin dafür

    Stimmen: 721 41,1%
  • Ich bin dagegen

    Stimmen: 154 8,8%
  • Es kommt auf die Situation drauf an

    Stimmen: 872 49,7%
  • Keine Ahnung

    Stimmen: 6 0,3%

  • Umfrageteilnehmer
    1.753
In Österreich gibt es (wenn überhaupt) nur eine Benzinpreiserhöhung der Tankstellen einmal Täglich (seit wann gibt es dort Flugbenzin?!). Vergleichsweise in D jedoch beliebig oft am Tag.
Damit hat doch aber der Staat als solcher nichts zu tun?!? Wieso wird das Tankstellenhickhack der Konzerne in DE von dir erwähnt, wenn es um politische Entscheidungen in DE geht. DAS ist der Kern meiner Argmentation!
Zum Thema Maut: Nur weil Dobrindt nicht in der Lage oder Willens war, von Anfang an vernünftige Regelung auf den Tisch zu legen oder sich eine bestehende Regelung zu greifen, bleiben deine Beispiele schleierhaft und zwar deswegen:
Die politisch-behördliche Arroganz in Deutschland wird dies aber, so befürchte ich, noch lange verhindern! Es ist doch der Tenor, dass sich alles nach den deutschen Regelungen richten soll, aber umgekehrt vernünftige Regelungen anderer Länder in D auf sture Ablehnung treffen.
Als Beispiele wären die Benzinpreisregelung an den Tankstellen und die Pkw-Maut für Ausländer zu nennen.
Vielleicht hätte ich meine Frage einfacher stellen sollen:
Wo bitte hat Deutschland verlangt, das sich alles nach deutschen Regelungen richten soll, speziell bei den von dir genannten Beispielen? Ähm, ne Frage hätte ich dann doch noch.. wie kommt es dazu, dass sich in Österreich nur einmal am Tag die Preise ändern?
Zurück zum Thema C&R.. Du schreibst selber:
Die Erde dreht sich weiter und durch politische Veränderungen, grenzüberschreitenden Beziehungen, Tourismus (Thema Gastangler), Natur- und Artenschutz, Einhaltung des Tierschutzgesetzes, dem Angeldruck in beliebten Gewässern oder Ballungsgebieten wird sich hier und da etwas tun oder verschieben, was Entnahmeverbote oder Lockerungen in den Bestimmungen betrifft.
Genau, die Erde dreht sich weiter, hier und da etwas langsamer, aber sie dreht sich. Wieso wird nicht die Geduld aufgebracht, zu warten bis die Einsicht da ist oder sogar über die Verbände daran mitgearbeitet, dass die Entscheider schneller zur Einsicht kommen, dass Angler sehr wohl ganz gut in der Lage sind zu entscheiden, was sie mit ihrem Fang machen? Wieso meckert man deswegen ständig am Staat rum, aber fragt sich nie, was mache ich gegen dieses Gezerre? Bevor mich einer fragt: Mir ist C&R im Sinne des Wortes völlig schnuppe. Es ist eine Form des Angels, die mich nicht interessiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach Fürst;

entweder du raffst es oder eher nicht. Diese Preisregelung wurde staatlich reguliert. Damit meine ich (nochmals für dich!) nicht die Preise, sondern wie oft diese täglich an den Tankstellen geändert werden dürfen. Ansonsten geht deine Argumentation immer weiter am Thema vorbei.

Es lesen auch andere mit, die meinen Beitrag sicher verstanden haben, auch wenn du die Meinung und das Handeln anderer gerne als >dämlich< bezeichnest, siehe GEZ Thema!

:popcorn:
 
Ach Fürst; Diese Preisregelung wurde staatlich reguliert. Damit meine ich (nochmals für dich!) nicht die Preise, sondern wie oft diese täglich an den Tankstellen geändert werden
Ach Flossi, das hab ich schon verstanden. Nur erst halt auf Nachfrage, denn wenn du von Preisregelung sprichst, muss ich zwangsläufig an den Preis denken. Nicht daran, wie oft der verändert werden darf. Bitte das nächste Mal präziser ausformulieren. Denn es gibt in DE keine Regelung diesbezüglich. Im Gegensatz zu deiner Wahlheimat ;-) Huch, eine Reglementierung, die du mal nicht ablehnst. Der Herr hat seinen persönlichen Vorteil erkannt..
Trotzdem bleibe ich dabei, deine Beispielführung ist Müll. Denn Deutschland schreibt niemandem vor, was mit den Preisen an Tankstellen so geschehen soll. Ebenso wenig bei der Maut. Dobrindt wollte seinen Weg finden, klappte nur leider nicht.

Aber es ist halt leicht auszuwandern und dann übern Zaun zu schielen und zu meckern. Erzähl uns doch mal bitte mehr über deine Wahlheimat, denn was in DE so alles schief läuft, darüber lesen wir jeden Tag in der Zeitung. Mach aber bitte einen neuen Threat dafür auf, das wäre dann zu viel off Topic.

Den Mitlesern wünsche ich dann viel Spaß noch mit dem C&R :-)

:winkehand
 
http://www.carpzilla.de/news/szene-...rafanzeige-gegen-angler-eingestellt-4868.html




"Die Staatsanwaltschaft verneint zudem, dass ein Zurücksetzen von überlebensfähigen Fischen grundsätzlich tierschutzwidrig sei. Auf die grundsätzliche Frage von Schmerzempfinden und Leidensfähigkeit bei Fischen wird hier nicht eingegangen, jedoch zieht die Staatsanwaltschaft dort eine klare Grenze, wo nicht lebensfähige Fische wieder zurückgesetzt werden. Wo jedoch eine tierschutzgerechte Behandlung erfolgt und die Überlebensfähigkeit des Fisches gegeben ist, ist das Zurücksetzen für zulässig zu erachten. Die Entscheidung hierüber obliege einzig dem Angelfischer vor Ort."
 
Ist das ein wirkliches Zitat aus dem Urteil? Dann wäre ja schon einmal ein großer Schritt gegangen zu einem realistischen Umgang? Wie schätzt ihr das ein? Was heisst das konkret?
 
Moin,

Wie schätzt ihr das ein? Was heisst das konkret?

nach meiner Einschätzung ist das eine Einzelfallentscheidung. D.h. schon die Staatsanwaltschaft aus dem benachbarten Gericht kann komplett anders argumentieren. Je nach Gesinnung von Staatsanwälten/Innen und Richter/Innen kommt ein komplett anderes Urteil zustande. Immerhin zeigt das Beispiel, dass es zumindest eine Staatsanwaltschaft in Deutschland gibt, die nicht bedingungslos den "Argumenten" der Angelgegner von Petra und DAFV-Verbandsspitze folgen. Mich freut besonders die Aussage
"Die Staatsanwaltschaft spricht sich deutlich gegen eine einengende Auslegung des “vernünftigen Grundes” aus. Der Verzehr von Fischen sei hier ein Grund, nicht jedoch der einzige."
weil sie ebenso wie der Satz
"Die Entscheidung hierüber obliege einzig dem Angelfischer vor Ort."
genau meiner Auffassung entspricht. "Kaufen" können wir uns dafür aber nix.

Konkret bedeutet das für die Annglerschaft leider nichts - es zeigt lediglich dass Urteile und deren Begründung ausschließlich von den handelnden Akteuren (Staatsanwaltschaft und Richter) abhängen und es ein reiner Glücksfall ist, wie ein solches Verfahren ausgeht.

Gruß Thorsten
 
Konkret bedeutet das für die Annglerschaft leider nichts - es zeigt lediglich dass Urteile und deren Begründung ausschließlich von den handelnden Akteuren (Staatsanwaltschaft und Richter) abhängen und es ein reiner Glücksfall ist, wie ein solches Verfahren ausgeht.Gruß Thorsten
Die Einstellung des Verfahrens hat zumindest den Nutzen, dass man, wenn man wegen derartiges belangt werden soll, genau mit den gleichen Argumenten vor Gericht arbeiten kann. Deswegen wird die Entscheidung sicherlich von denjenigen aufmerksam gelesen werden, die ebenfalls solch Angelveranstaltungen planen. Hier das Aktenzeichen, falls es einer braucht: G 23/14 102 Js 11194/13 01.08.2014
 
nach meiner Einschätzung ist das eine Einzelfallentscheidung. D.h. schon die Staatsanwaltschaft aus dem benachbarten Gericht kann komplett anders argumentieren.


Klar ist das eine Einzelfallentscheidung.
Der Grund aber für diese Entscheidug ist die Gesetzeslage, nicht die Gesinnung des Staatsanwaltes. Zudem sind Urteile die in einer Sache gefällt wurden immer auch mindestens richtungsweisend für folgende Entscheidungen.

Es gibt hier aktuell eine Klage gegen einen benachbarten Verein. Ich werde da zu allen Detaills informiert. Soweit möglich werde ich hierzu berichten
 
Hi Paula,

Der Grund aber für diese Entscheidug ist die Gesetzeslage, nicht die Gesinnung des Staatsanwaltes.

das wäre zu schön um wahr zu sein. Vor allem hätte das zur Konsequenz, dass weitere Anzeigen gegen Angler wegen vermeintlichem c&r (also dem Zurücksetzen eines "fangfähigen" Fisch) von vornherein gar nicht angenommen werden dürften - schließlich gibt es dazu ja schon ein Urteil.
Die Staatsanwaltschaft verneint zudem, dass ein Zurücksetzen von überlebensfähigen Fischen grundsätzlich tierschutzwidrig sei.
Das wird von anderen Staatsanwälten ganz anders gesehen mit der Konsequenz, dass es eben Rechtsunsicherheit gibt die sich dann im Alltag in gänzlich entgegengesetzten Urteilen ausdrückt. Die "Mutter" aller Urteile in diesem Zusammenhang stammt aus dem Jahr 2001:
Durch rechtskräftiges, auf eineAnzeige des deutschen Tierschutzbundes e.V. zurückgehendes Urteil des Amtsgerichts Bad Oeynhausen
vom 10.4.2001 – 5 Cs 16 JS 567/00 –ist ein Angler wegen Tierquälerei, Vergehen gemäß § 17 Nr. 2 bTierSchG, zu einer Geldstrafe
verurteilt worden.
http://www.bezirk2-ilmenau.de/html/urteil-zu-c-r.html

Gruß Thorsten
 
Hi Paula,
das wäre zu schön um wahr zu sein. Vor allem hätte das zur Konsequenz, dass weitere Anzeigen gegen Angler wegen vermeintlichem c&r (also dem Zurücksetzen eines "fangfähigen" Fisch) von vornherein gar nicht angenommen werden dürften - schließlich gibt es dazu ja schon ein Urteil.


Du kannst mich gerne mit Christof ansprechen, wenn dir eine direkte Ansprache wichtig ist.
Der Ausdruck "C&R" gilt für mich nur für das geplante pauschale zurücksetzen wie es zB in der Karpfenszene oft gesehen wird.
Das von dir genannte Urteil bezieht sich auf einen Karpfenangler der mit dem Vorsatz, alles gefangene zurückzusetzen, angelte.
Das aber hat nichts mit der Aschaffenburger Aussage zu tun.
Kein Angler der einem Zielfisch nachstellt fängt vorsätzlich einen für ihn nicht verwertbaren Fisch. So muss man es zumindest annehmen und etwas anderes kann man im Zweifel auch kaum beweisen. Dies aber muss hier relevant gewesen sein. Nur wenn die Möglichkeit der Entscheidung über die individuelle Verwertbarkeit für den Fänger erst nach dem Fang eintritt und der Fang nicht vorsätzlich begangen wurde, ist das das Zurücksetzen im Einklang mit §1 und §17 TschG möglich, dann aber auch durch wirken des §17, zwingend.
Zudem ist die Begründung der Aschaffener Staatsabwaltschaft zur Ablehnung der Peta Klage wohl kein Urteil im Sinne richterlicher Rechtssprechung, was sie aber nicht minder wertvoll macht.

Aschaffenburg liegt übrigens in Bayern. Dies macht auch deutlich das es bei diesem Thema um ein Bundesgesetz geht. Die Landesfischereigesetze spielten hier keine Rolle.

@ Thorsten. Der von dir verlinkte Text ist übrigens lediglich ein Kommentar des Hernn Drosse und stellt nicht die Urteilsbegründung des Gerichtes dar. Man erkennt auch deutlich über die Wortwahl das der Autor seine eigene spezielle Meinung über die Angelei hat. Auch war er sich nicht dafür zu schade diese meinung über eine generelle Sachlichkeit zu stellen. Für mich eine Luftpumpe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo !
Schade nur das dieser Herr Drosse oder auch die PETA sich nicht mal die Videos von bekannten Angelsportjournalisten wie Matze Koch , Dietmar Isaiasch , Veit Wilde und Thomas Kalweit ( um nur mal einige zu nennen ) anschauen . Weiß eigentlich jemand ob die Peta schon mal Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen die Fisch&Fang , Blinker und so weiter gestellt hat ??? Würde mich mal interessieren ob sie gegen solchen Gegner auch vor Gericht ziehen oder nur gegen den kleinen Angler . Jetzt weiß man auch warum diese Journalisten immer mehr in die Niederlande fahren . Denn dort wird C&R aktiv ausgeführt .

MfG
 
Hi Christof,

Der von dir verlinkte Text ist übrigens lediglich ein Kommentar des Hernn Drosse und stellt nicht die Urteilsbegründung des Gerichtes dar. Man erkennt auch deutlich über die Wortwahl das der Autor seine eigene spezielle Meinung über die Angelei hat. Auch war er sich nicht dafür zu schade diese meinung über eine generelle Sachlichkeit zu stellen. Für mich eine Luftpumpe.

Ich hatte ja geschrieben "schon die Staatsanwaltschaft aus dem benachbarten Gericht kann komplett anders argumentieren" und Meister Drosse ist nunmal Staatsanwalt (Gott sei Dank a.D.).
Wogegen man nach meiner Meinung - unabhängig vom eigenen Standpunkt zum Thema c&r - vorgehen muss ist "Gesinnungsjustiz". D.h. schon die Annahme, der Angler beabsichtigt im vorhinein einen fangfähigen Fisch zurück zu setzen, setzt ihn unter Generalverdacht. Setzt er dann einen Fisch tatsächlich zurück und wird deshalb angezeit, muss der Angler nachweisen, dass er tatsächlich mit Entnahmeabsicht ans Wasser gegangen ist. Das ist schlicht Beweisumkehr und ein absolutes no go.

Am interessantesten scheint mir aber der Satz "Die Staatsanwaltschaft verneint zudem, dass ein Zurücksetzen von überlebensfähigen Fischen grundsätzlich tierschutzwidrig sei." Ich verfolge das Thema schon länger, aber dieser Satz ist mir bis jetzt im Zusammenhang mit juristischer Argumentation noch nicht unter gekommen. Allerdings glaube ich, dass diese Sicht eher eine Minderheitsmeinung unter Staatsanwälten darstellt...

Gruß Thorsten
 
Jetzt weiß man auch warum diese Journalisten immer mehr in die Niederlande fahren . Denn dort wird C&R aktiv ausgeführt .

Tun sie ja nicht immer, die NL werden gewählt weil dort ohne viel Arbeit (Gewässererkundung/Beobachtung) gefangen werden kann bzw. mehr Fisch in kürzerer Zeit zu fangen ist. C&R betreiben die auch hier, nur nicht öffentlich, aus Videos wird es (fast immer) herausgeschnitten. Einzige Hinweise darauf findet man auf Fotos, Fischaugen lügen nun einmal auf einem Grinsefoto nicht.
Warum man die nicht anvisiert? Der kleine Angler, selbst der C&R Puff-Betreiber, ist das schwächere Opfer, auch vor der Justiz. Hinter dem, was die Autoren anstellen, stecken wirklich einige Arbeitsplätze.
 
Am interessantesten scheint mir aber der Satz "Die Staatsanwaltschaft verneint zudem, dass ein Zurücksetzen von überlebensfähigen Fischen grundsätzlich tierschutzwidrig sei." Ich verfolge das Thema schon länger, aber dieser Satz ist mir bis jetzt im Zusammenhang mit juristischer Argumentation noch nicht unter gekommen. Allerdings glaube ich, dass diese Sicht eher eine Minderheitsmeinung unter Staatsanwälten darstellt...


Moin Thorsten.
Bedenke bitte was die Gerichte bisher zu entscheiden hatten.
Beklagt wurden bisher meines Wissens nach lediglich Trophäenangler, Veranstalter von Wettbewerben und neuerdings Forellenpuffbetreiber. Es galt bisher immer nur festzustellen ob ein geplantes pauschales Zurücksetzen, also C&R Tierschutzwidrig sei oder nicht.
Der Angelalltag, also die individuelle Entscheidung über die Verwertbarkeit des Fanges stand nie im Fokus.
Zu dieser Sache ein anderer, von mir mehrfach genannter Gedankengang.
Gibt es in Deutschland eine rechtliche Grundlage die es irgendjemandem ermöglicht dir, Thorsten, aufzuerlegen was du zu essen hast?
Betrachte bitte diese Frage unabhängig von der bisherigen Diskussion. Diese Frage wird vom Grundgesetz der BRD geregelt.
Wenn du feststellst das es einen solchen Zwang nicht geben kann, dann weist du auch das du über die Verwertung oder eben nicht-Verwertung deines Fanges völlig frei entscheiden kannst.
 
Beklagt wurden bisher meines Wissens nach lediglich Trophäenangler, Veranstalter von Wettbewerben und neuerdings Forellenpuffbetreiber.
Letztere aber auch nur, wenn sie Veranstalter von Wettbewerben waren oder es auffiel, dass sie ihrer Pflicht der Beaufsichtigung ihrer Kundschaft beim Umgang mit den Fischen, nicht nachgekommen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Laut neuer Blinker Ausgabe (Seite 12) gibt es jetzt ein Pilot Projekt wo ein Entnahme Fenster für Hechte besteht, hechte zwischen 60-90 dürfen aus dem Kölpinsee entnommen werden. Kleinere und Größere Exemplare müssen zurückgesetzt werden um sich zuvermehren.
Hintergrund: ein zwischenschonmass oder entnahmefenster dient somit der nachhaltigen bestandsentwicklung.

geht ja schonmal in die richtige Richtung.
 
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