Schlafen und beaufsichtigen der Ruten...

Also Diskutieren und sich Austauschen ist ja gut...Man kann auch anderer Meinung sein... aber wenn hier Beiträge als Stinkend bezeichnet werden dann Platzt mir der Kragen....
ICh denke Das solche Themen nur aufgemacht werden um zu Provozieren... Auf jedenfall sind es immer die gleichen die dann schön aufspringen und die Leute Provozieren...

Und besser mal ein geschlossenes Thema als ein Endloser zu nichts führender und Niveau runterzihender Thread! Meine Meinung!

Gruß Marc
 
...
ICh denke Das solche Themen nur aufgemacht werden um zu Provozieren... Auf jedenfall sind es immer die gleichen die dann schön aufspringen und die Leute Provozieren...

Hab ich was verpasst? Seit wann gehört Nordharzer zu den aufspringenden, Provozierenden?:confused:
Er hat als "Themenbeschleuniger" eine ganz normale Frage gestellt, die überall anders gehandhabt wird!
Alles andere sehe ich als Fehlinterpretation an!

Oder sind es immer die selben, die sich provoziert sehen? :augen

In manchen ländern oder bundesländern exestiert sowas......noch nix gehört???
wir reden übers thema....

Ja, ja, ich bin voll und ganz beim Thema!
Bin jetzt ein bischen baff, das es ein Gesetzt zum Einsatz von Bissanzeigern und dem Schlafen gibt.
Kannste mal bitte einen Link einstellen, das würde mich persönlich echt interessieren!
Bei uns in Niedersachsen sagt der Gesetzestext dazu jedenfalls nichts aus,
lediglich die Gewässerordnungen der einzelnen Vereine haben dazu den einen oder anderen Passus ´
in der Gewässerordnung verfasst, deshalb meine Neugierde!
 
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Schlafen und beaufsichtigen der Ruten...

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Wiederspricht sich das, wenn man seine Ruten beaufsichtigen soll, da es vom Gesetzgeber her " Pflicht ist" , seine Ruten zu beaufsichtigen, oder mal ne Mütze Schlaf zu nehmen.

Bin gespannt wann auch dieser Thread wieder in die " negative Karpfenecke "
verschwindet.

wo steht hier was von D ????
 
Nochmal kurz zur erklarung :
@ F&I Golfer:
Natürlich ist es mir egal was ihr am Wasser macht.
Ich könnte eh nix dagegen unternehmen!
Ich nehme mir aber nicht wie
andere das Recht herraus für euch entscheiden zu wollen wie ihr euch
verhaltet, das müßt ihr selber machen, seit schliesslich (überwiegend)
Erwachsen. Deshalb hab ich aber trotzdem eine eigene Meinung, ob es sich
nun um den von mir abgelehnten Karpfensack handelt oder das schlafen am
Wasser!

@ Carp Patrik:
Ich habe den Hilfsmitteln wie Bissanzeigern etc ihre Legitimität nicht
abgesprochen!:)
Allerdings geht es um das beaufsichtigen der Ruten, was meiner Meinung
nach nur im wachen Zustand erfolgen kann. Schlafe ich, kann ich die Ruten
nicht beaufsichtigen, sondern benutze lediglich ein Hilfsmittel um Bisse zu erkennen!


@ Carp-Hunter-FFM
Als stinkend habe ich nicht die Beiträge bezeichnet, sondern lediglich die
Vergleiche die hier gemacht werden!
Stinkend ist bei uns "Umgangsprachlich" eine Bezeichnung für faul oder für
nicht passend, nur zur Erklärung!
Ich denke hier wurde mal wieder ein Wort auf die Goldwaage
gelegt und sich unnötigerweise dran hochgezogen! Mit dem Wort "stinken"
wollte ich niemanden Angreifen! Deshalb lasse
ich mich aber noch lange nicht persönlich angreifen und ich glaube das
hast du auch nicht nötig! Denke das ist jetzt geklärt,oder?

VG Sven
 
@ F&I-Golfer

Wiederspricht sich das, wenn man seine Ruten beaufsichtigen soll, da es vom Gesetzgeber her " Pflicht ist" , seine Ruten zu beaufsichtigen, oder mal ne Mütze Schlaf zu nehmen.

Bin gespannt wann auch dieser Thread wieder in die " negative Karpfenecke "
verschwindet. :nein

gegen das schlafen beim angeln gibt es wohl noch kein eindeutiges Gesetz in Deutschland,der dieses verbietet(nicht klar definiert).

Natürlich nur solange alles im Gesetzlichen Rahmen bleibt!

Das Schlafen beim Angeln ist ja auch nirgendwo ausdrücklich verboten. Das unbeaufsichtigte Stehenlassen der im Wasser befindlichen, beköderten Ruten hingegen ist sehr wohl ausdrücklich verboten!!

Nun die Gesetzeslage ist ja recht eindeutig: Ruten dürfen nicht unbeaufsichtigt im Wasser belassen werden.

Worum es hier vielmehr geht sind die Meinungen wann denn unbeaufsichtigt anfängt und eine Rute mit elektronischem Bissanzeiger denn als beaufsichtigt gilt

Wo steht das, das der DAV dazu Nö sagt. Aus dem Gestzestext geht es meiner Meinung nach nicht hervor

In manchen ländern oder bundesländern exestiert sowas......noch nix gehört???
wir reden übers thema....

wo steht hier was von D ????

Sorry, F&I-Golfer!

Woher nimmst Du die Erkenntnis, das die Verwendung von Bissanzeigern in Deutschland verboten ist?
Zumindest hattest Du das behauptet, vom Ebro war hier nie die Rede bzw. Schreibe!
Verdreh hier also nicht das geschiebene!
In manchen ländern oder bundesländern exestiert sowas......noch nix gehört???
wir reden übers thema....
Nur so als Erinnerung! ;)

Wo stand in diesem Trööt, daß Du nicht einschlafen darfst?
Hab mir mal die Arbeit gemacht und alle betreffenden Posts eingefügt!
Deshalb meine Frage nach einem Link, oder fühlst Du Dich selbst nur betroffen, oder soll ich besser sagen:
Ans Bein gepinkelt, weil Du Dich in diesem Trööt nicht bestätigt siehst?

Wenn ich aber beim Eisangeln am FoPu sehe, wie jemand direkt am Eisloch sitzt,
quasi direkt an der Rute, wozu dann einen Bissanzeiger verwenden?
Schon mal versucht auf dem Eis bei -10°C zu schlafen?
Warum soll ich den schönsten Moment der Köderaufnahme und den anschließenden Run des Fisches verschlafen?
Nichts anderes wurde hier bisher diskutiert, die Behauptung des Themeneröffners,
daß das Schlafen in Kombination mit elekt. Bissanzeigern verboten ist, ist grundsätzlich falsch!

Mach Dich nicht zum "Angepinkelten", das bist Du nicht, lediglich über die Einstellung,
ob man bei einem Biss schlafen kann, oder besser wach sein sollte, kann man diskutieren!
Das hat aber nichts damit zu tun, ob es um Karpfen-Angler, FoPu-Angler, Schleien-Angler,
Zander-Angler, Aal-Angler oder Hecht-Angler geht!

So, und jetzt kommst Du! :zwinkernd
 
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Eigentlich weiss ich gar nicht genau wie das Ganze gesetzlich geregelt ist, halte es aber für unbedingt erforderlich in sekundenschnelle und in wachem Zustand meine Ruten bedienen zu können.
Kann ich das nicht, wenn ich mich erst aus Schlafsack und Zelt pellen muß, oder 50m weiter mit nem Kumpel quatsche, oder irgendwo in der Pampa einen Haufen setze wenn es plötzlich lospiepst, verhalte ich mich einfach nicht waidgerecht.
Ein Fisch der mit dem Köder abdüst, weiß sofort was los ist und steuert möglicherweise sofort Hindernisse an um dort den Köder los zu werden und um sich irgendwie zu schützen.
Folge: Fisch verhängt sich, Haken kann ausschlitzen, Schnur kann reißen, Fisch verreckt. Dies ist ganz sicher eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht und alles andere als waidgerecht.
 
Gehen wir doch die Frage zur Aufsichtspflicht von Angelgeräten mal Schritt für Schritt an. In Deutschland stehen die Bundesgesetze über allen Ländergesetzen. Dort ist jedoch zu dieser Sachlage keine Regelung vorhanden. Also gehen wir weiter zu den Bundesländern. Hier können solche Dinge über die Landesfischereiordnungen geregelt sein. Doch da sieht es von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich aus. Im einzelnen die entsprechenden Auszüge aus den Verordnungen:

Baden Württemberg
:
Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden.

Bayern:
Die Handangel muß ständig beaufsichtigt werden.

Berlin:
Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen.

Brandenburg:
Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen.

Bremen:
K.A.

Hamburg:
Die Ruten müssen aus unmittelbarer Nähe bedient werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt ausgelegt sein.

Hessen:
K.A.

Mecklenburg-Vorpommern
Binnengewässer: K.A.
Küstengewässer: Die ausgelegten Handangeln sind ständig zu beaufsichtigen.

Niedersachsen:
K.A.

Nordrhein-Westfalen:
K.A.

Rheinland-Pfalz:
Ordnungswidrig ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig während des Fischfangs die Handangeln unbeaufsichtigt lässt

Saarland:

K.A.

Sachsen-Anhalt:
Zum Fang ausgelegte Angelgeräte sind ständig zu beaufsichtigen.

Schleswig-Holstein:
K.A.

Thüringen:
Die Handangeln müssen ständig beaufsichtigt werden.

Dies zeigt schon mal, dass eine Beaufsichtigung von Angelgeräten grundsätzlich nicht für ganz Deutschland gesetzlich geregelt ist. Als nächste "Instanz" wären die Vereine, Pächter oder Besitzer mit ihren gewässerspezifischen Verordnungen zu prüfen, da diese das Recht haben gültige Bundes- und Landesgesetze zu verschärfen. Ist dies auf Angelkarte, Verordnung oder Satzung geregelt, ist die Sachlage klar. Ist dies nicht geregelt, heißt dies jedoch nicht man kann die Angelgeräte ausbringen und sich vom Angelplatz über längere Zeit und größeren Abstand entfernen. Wenn dadurch eine Gefährdung der Natur und ihren Geschöpfen riskiert wird, könnte im Einzelfall ein fahrlässiger oder grob fahrlässiger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz geltend gemacht werden.

Somit wäre nun zu definieren wann ist die Aufsichtspflicht erfüllt und wann nicht. Dies wird im Einzelfall wohl ein Richter entscheiden müssen. Man vergleiche die Aufsichtspflicht von Eltern über ihre Kinder. Laut Gerichtsurteilen müssen die Kinder nicht andauernd im Sichtfeld der Eltern sein damit die Aufsichtspflicht rechtlich erfüllt ist. Somit ist also das in dieser Runde gefallene Argument der "Sicht" nicht zwingend ausschlaggebend. Vielmehr ist es der Abstand und die Dauer um im Notfall (Biß) eingreifen zu können.

Zeltet z.B. jemand 100 Meter von seinem Angelgerät entfernt und begibt sich dort über einen längeren Zeitraum mit einem Fernmelder zum schlafen, riskiert er bei einem Biß zu spät reagieren zu können. Wird dadurch ein Fisch nachweislich verletzt oder kommt zu Tode, könnte dem Angler berechtigterweise eine Anzeige eines Tierschützers ins Haus flattern.

Hat man jedoch innerhalb wenigen Metern seinen Stuhl, seine Liege, seinen Regenschutz oder sein Zelt vom Angelgerät entfernt aufgeschlagen und ist beim Biß in Sekundenschnelle zur Stelle, wird man - unabhängig vom evtl. eingetretenen Schlaf - keine Aufsichtpflichtverletzung feststellen können. Wie gesagt, der Einzelfall mit allen Umständen müsste dazu genau betrachtet werden um ein Vergehen gegen Tierschutzgesetz oder Verordnungen zu beurteilen.

Moralisch gesehen, sollte meiner Meinung nach jedoch das Angeln komplett eingestellt werden sobald man sich für mehrere Minuten vom Angelplatz entfernt oder sich in den längeren Tiefschlaf begibt. Aber solange kein Gesetz verletzt wird, ist dies (noch...) jedem selbst überlassen!
 
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Allgemein
Habe das Thema nicht aufgemacht um wieder ein harte Diskussion auf den Plan zu rufen, wie hier @ Carp_hunter_FFM behauptet, denn es geht rein darum wie andere gewisse Probleme sehen.
Das macht doch eine Diskussion und ein Forum aus.
Außer kurzen Beleidigungen, halten sich solche Posts doch im Grenzen.
Anders würde es evtl an einem realen Stammtisch auch nicht ablaufen,
Oder ?
@ Fürstenwalder
Freundliche Autofahrer tun das um andere vor einem Blitzgerät zu warnen.
Sowas gilt unter LKW Fahrern zum guten Ton. Wir LKW Fahrer sind ja oft mals alle noch gute Kolegen. Angeler auch .....................??????????????

Sollte es irgendwann einmal zu einem solchen Gerichtsurteil kommen, heißt das noch lange nicht, daß dafür eine definierte Gesetzesgrundlage geschaffen ist. Würde man diesbezüglich Wiederspruch einlegen, kann ein anderer Richter wieder ganz anders entscheiden.

Anderes Beispiel. Früher als es noch keine so guten Freilaufrollen gab und eine diesbezügliche bekannte Methode angewendet wurde, angelte ich auf Zander so... Montage ausgeworfen, Schnur gespannt, Bügel auf und die Hauptschnur mittels Schlaufe in einen Schnurclip geclipt.
War man unachtsam, redete man vertieft mit seinen Kumpel, ging man pieseln usw, verpasste man den Lauf des Zanders.
Erst mit den ersten elektr Bissanz. hatte man zu jeder Sekunde seine Ruten voll unter Kontrolle.
Also Leute...und da hatte man schnell mal einen Biss verpasst, aus welchen Gründen auch immer. Nur der Bissanzeiger brachte den Wandel.

Und wenn man hier nun sagt, daß man seine Ruten unter ständiger optischer Aufsicht halten muß, frage ich mich ob gewisse Leute 12 oder mehr Std, Minute zu Minute rund um die Uhr ständig auf ihre Ruten gucken. Viel Spass bei den weißen Mäusen die man bald laufen sieht.
Der arme Hund der nicht gestreichelt werden darf, die Frau die keinen Kuss mehr bekommt. Das Essen das in der Pfanne verbrennt.

Früher und seit 2008 wieder, habe ich meine Frau gerne im Angelurlaub dabei. Nachts ein Biss, habe ich meine Schlappen ( Slipper ) neben der Karpfenliege. Sounderbox zeigt einen Run an, Arme gespreitzt wo der Reißverschluss sofort aufgeht. Rein in die Slappen, das Moskitonetz in einer Art Schwimmbewegung geöffnetund nun in erotischem:hahaha: Slip an die Rute gerannt. Ok kann sicher mal 1 Minute dauern.

Die Gegner des Schlafens.....habt ihr am Tage noch nie etwas aus dem Auto geholt, das 20m oben am Wegesrand steht ?
Vorsicht das ist eine Verletzung der Aufsichtspflicht :spass der eigenen Ruten. Sorry habe es vergessen, ihr benutzt ja Bissanzeiger und hört den Biss:frusty:
 
@ Wallerseimen
Warum sollte es am Main verboten sein, dort Nachts zu angeln ?
Der Main ist lang, und es gibt genug Flusskilometer wo es erlaubt ist.

Ist in Wertheim, in Lohr und um Ochsenfurt so wie ich es geschrieben habe.
Der Rest interessiert mich erstmal nicht, da ich dort nicht fische.

theduke schrieb:
Fische sollten Nachts eine Ruhepause bekommen ? Was denn das nun für ein Gedanke ?
Und warum ist dann bitteschön das Nachtangeln nicht gestattet?
Wir wollten den Grund für das Nachtangelverbot eruieren, da sind doch wohl solche Gedankengänge erlaubt, oder?
Sag Du mir doch den Grund für das Nachtangelverbot.
 
Hallo

Nachtangelverbote haben viele Gründe, Schonung der Bestände, Schonung der übrigen Tierwelt ( kenne ein Gewässer da ist es wegen einer seltenen Eulenart verboten) Waldbrandprophylaxe (schaut mal wievile Kocher oder grill nachts dabei haben), Vermüllung ( im dunkeln ist gut munkeln ) usw.

Es ist auch unsinnig sich den Kopf heiss zu reden was erlaubt oder verboten ist, im zweifelsfall steht es in der Gewässerverordnung des jeweiligen Vereins was man darf und was nicht.

Und daran muss man sich nun einmal halten oder man riskiert den Einzug der Tageskarte und einen Gewäserverweis.

Gruss
Olli
 
Zitat Nordharzer:
"...@ lazlo: Mußte über deinen Kommentar net selber lachen?? Nehme das
mal als Ironie....."


Ich stehe immer zu 100% hinter dem was ich schreibe :)


"...Brandenburg:
Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen..."


Beitrag thomas078:
"...sagt das kleine Wort nicht aus, das kein Hilfsmittel verwendet werden darf? Oder soll sich das auf Personen beziehen?..."

Denk doch mal positiv :augen
Warum legt Ihr jedes Gesetz so schlecht wie möglich für Angler aus :confused:
Macht doch aus dem "Spielraum/Auslegungssache" euren Vorteil anstatt alles negativ zu sehen.


mfG Lazlo
 
Zuletzt bearbeitet:
Denk doch mal positiv :augen
Warum legt Ihr jedes Gesetz so schlecht wie möglich für Angler aus :confused:
Macht doch aus dem "Spielraum/Auslegungssache" euren Vorteil anstatt alles negativ zu sehen.


mfG Lazlo

Es gibt genug Behördler, die sich im Zweifellsfall genau und 100000% exact an die Gesetztestexte halten, von daher will ich das einfach nur wissen. Bin zwar noch nicht über nacht am Wasser gewesen, aber vieleicht komm ich ja mal in Versuchung
 
Es gibt genug Behördler, die sich im Zweifellsfall genau und 100000% exact an die Gesetztestexte halten, von daher will ich das einfach nur wissen. Bin zwar noch nicht über nacht am Wasser gewesen, aber vieleicht komm ich ja mal in Versuchung


Bereits ab 100% sind Zweifel ausgeschlossen ;)
Alles was keine 100% hat ist nicht exakt und hat somit einen Spielraum und ist Auslegungssache/Ansichtssache :)
Warum also nicht die Behörden mit ihren eigenen Waffen schlagen?

mfG Lazlo
 
Ist in Wertheim, in Lohr und um Ochsenfurt so wie ich es geschrieben habe.
Der Rest interessiert mich erstmal nicht, da ich dort nicht fische.

Und warum ist dann bitteschön das Nachtangeln nicht gestattet?
Wir wollten den Grund für das Nachtangelverbot eruieren, da sind doch wohl solche Gedankengänge erlaubt, oder?
Sag Du mir doch den Grund für das Nachtangelverbot.

Seimen, nun stelle ich dir eine Frage.
Wenn dich der Rest nicht interessiert, warum dann dein Posting ?
Mich interessiert es, weil ich nicht nur vor meiner eigenen Türe Fische, sondern auch an vielen anderen Orten und Bundesländer.

Warum das Nachtangeln nicht gestattet ist ??? Aufwachen in Bayern ist das Nachtangeln laut bayr. Fischereigesetz erlaubt.:hops
Es wurde 2005 aufgehoben, wie auch das Gesetz aufgehoben wurde, daß man Nachts nur auf Aal und Waller fischen darf.
Seimen ob es ein Verbot gibt, liegt seit dieser Zeit, an den Bezirken und Vereinen.
Weiter gibt es sicher keinen Verein der das Nachtangeln aus dem Grund verbietet, um seine Fische Ruhe zujommen zu lassen.:hahaha:
Olli hat die Gründe sehr gut dargestellt.
Sorry kurz vom Thema abgewichen.

Also ich bin bisher 1 mal Nachts von der Polizei kontrolliert worden, die zwar die Ruten kontrolliert hatten, aber obwohl ich im Schlafsack lag, verloren sie kein negatives Wort darüber....Im Gegenteil, sie wünschten mir eine geruhsamme Nacht. Das selbige mit einem staatlichen Aufseher.
 
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