blackpike schrieb:
ich glaube das es nichts bringen würde wenn es ein gericht entscheidet wie mann das mit der nachtruhe halten sollte
Ja so ist das aber in der Regel.
Die meisten Gesetze sind so schwammig formuliert, das es immer eine Auslegungssache ist. Der Angler interpretiert das Gesetz so und der Aufseher interpretiert das Gesetz so. Also kommt es zu einer Anzeige, welche dann vor Gericht landet (natürlich nicht zwangsläufig) und das Gericht legt dann genau fest, wie zu verfahren ist.
Gerichtsurteile helfen den rechtsfreien Raum zu schließen und sind bindend.
Ich wollte damit ja eigentlich auch nur zum Ausdruck bringen, das es keine genauen Definitionen gibt für diesen Passus um den es hier in den letzten Beiträgen ging.
Alles was bisher gesagt wurde, waren persönliche Meinungen und Mutmaßungen.
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Wenn ich für mehrere Tage ans Wasser fahre, dann versuch ich ja auch immer so lang wie möglich wach zu bleiben, aber gerade wenn man allein am Wasser ist, dann wird es verdammt schwer die Nacht zu überstehen.
Zu zweit geht es dann schon etwas leichter (vorausgesetzt man musste tagsüber nicht arbeiten
).
Und wenn ich meine Notdurft verrichten muss, dann muss ich sie eben verrichten. Da hole ich natürlich nicht erst die Ruten raus, um sie dann wenige Minuten später wieder im Wasser zu versenken. So was macht doch keiner.