"Überspannung von Teichen
Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen
zur naturschutz- und waffenrechtlichen Behandlung von Vergrämungsmaßnahmen sowie zur baurechtlichen
Beurteilung und finanziellen Förderung von Teichüberspannungsmaßnahmen im Zusammenhang
mit Kormoranen vom 15.12.1998"
"Hierbei ist insbesondere auf die Regelungen des Art. 11 und Art14 BayBO 1994/1998 hinzuweisen, wonach bauliche Anlagen
durch Werkstoff und Farbe nicht verunstaltet wirken dürfen und mit ihrer Umgebung derart in Einklang zu bringen sind, dass sie das Landschaftsbild
nicht verunstalten sowie im Ganzen, in ihren einzelnen Teilen und für sich allein standsicher
sein müssen. Eine
Verunstaltung kommt bei der Verwendung optisch
besonders auffälliger Farben,
Materialien oder Stärken von Fäden, Schnüren, Drähten, Netzen, Bändern oder Stützpfosten in Betracht
und bedarf stets sorgfältiger Begründung im Einzelfall." aber "- Die verwendeten Materialien bei der Netz- oder Schnurüberspannung
sollten durch entsprechende Farbgebung von den Vögeln gut erkennbar sein."
"Da auch Art. 6 ff. BayNatSchG und die artenschutzrechtlichen Verbote des BNatSchG zu beachten
sind, müssen Verletzungsrisiken für Vögel möglichst ausgeschlossen werden.
Engmaschige Netze sind
deshalb im Umkreis von Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Schutz von Wat- und Wasservögeln
(z.B. Ramsargebiete, Vogelschutzgebiete, als Naturschutzgebiete geschützte Vogelfreistätten)
zu vermeiden. Bei zu erwartenden größeren fischereilichen Schäden sind Überspannungen zu verwenden, die den abgestimmten Regeln des StMLU und StMELF entsprechen..." und und und
Anlage 8
http://www.lfl.bayern.de/ifi/wissenswertes/06038/linkurl_0_4.pdf