Das Gesetz schreibt mir vor, einen massigen Hecht zu entnehmen.
Mal off topic: Mattes, welches Gesetz meinst du Tierschutzgesetz oder FischG/LFischVo? In BW steht z.B. nicht drin, dass ich einen Fisch nicht zurücksetzen darf, dies ist nur für Neozoen verankert. Da greift dann das Tierschutzgesetz mit dem bekannten vernünftigen Grund und den länger andauernden Qualen und Leiden. Somit habe ich in BW durchaus die Möglichkeit legal einen Fisch zurückzusetzen, solange es sich nicht um das reine CuR handelt.
Allerdings muss die Notwenigkeit auch von einem kompetenten Gewässerwarte festgestellt und verordnet worden sein. Somit treiben also auch etliche Vereine ihre eigenen Angler in die böse Ecke, weil sie ihre Gelegenheit nicht nutzen die Schonung bei ihrer Behörde zu beantragen, da abweichend Masse durchaus genehmigt werden. Allerdings nur begründet.
Nochmal off topic, da ich von der Unterschiedlichkeit der Länderregelung überrascht bin. Ich hatte bei mir gerade den Fall, dass ich in der Verwaltung (bin Gewässerwart) den Vorschlag gemacht habe, dass das Schonmaß des Hecht von 50 auf 60cm angehoben wird, da die Hechte bei uns nach 2/1/2 jähriger Beobachtung sehr schnell abwachsen, und schon nach knapp 2 Jahren die 50cm Marke knacken, wobei sie aber noch sicher nicht abgelaicht haben. (Wir besetzen Hechte auch nicht) Somit habe ich einen vernünftigen Grund, und den muss ich auch nicht genehmigen lassen bei uns, da er die gesetzlichen Regelungen ja ohnehin nur verschärfen darf.
@ Thomas,
ich schließe mich Mattes Aussage ansonsten, was die Intention des Angelns angeht, an. Das heißt für mich, ich gehe angeln, wenn ich einen Fisch fangen und auch verwerten will. Was nicht verwertbar ist (subjektiv für mich, aber nicht als Ausrede gebraucht) darf unter den gegebenen Rahmenbedingungen wieder zurück, habe ich meinen Fisch/Fische stelle ich das Angeln ein.
Ich sehe deshalb auch keinen CuR ler als "böse" an, das ist quatsch. Ich will auch nicht in Abdrede stellen, dass es möglicherweise noch andere vernünftige Gründe für das Angeln geben kann, außer die Verwertung. (Man kann ja mal ne Studie machen, ob Angeln signifikant den Blutdruck senkt, oder die Lebenserwartung verlängert, schon wäre ein neuer Grund gefunden, der natürlich gegen die "Leiden" abgewogen werden müsste. Aber im Moment ist der vernünftige Grund, der in meinen Augen auch öffentlich niemals angreifbar sein wird, die geplante Verwertung (als grundsätzliche Absicht) des Fanges.
Noch weiter dazu: bekehren will ich auch niemanden, das macht keinen Sinn, ich freue mich aber, wenn der Eine oder Andere einfach für sich selbst sein Tun und die Meinungen Anderer reflektiert, und dann, wenn er verbesserungswürdige Punkte bei sich sieht, diese auch umsetzt. Das versuche ich auch, und hoffe, dass es meistens klappt.
Mein "Problem", ist neben dem Punkt, dass ich es für den Fisch nicht ideal finde, dass er x mal aus dem Wasser kommt, v.a. die Wirkung und Darstellung nach Außen, wie ich ja auch schon geschrieben habe. Den meisten Menschen dürfte es einfach nicht verständlich sein, wenn einer stundenlang am See sitzt, nen Fisch fängt, und den dann wieder zurücksetzt. (Mir sind die anderen Punkte, die neben dem Filet das Angeln ausmachen, und auch bei mir den wesentlichen Punkt darstellen durchaus klar). Und genau das macht uns alle angreifbar, weil es dann ein leichtes ist den Fisch als Spielzeug darzustellen, und das ist in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar. Daraus entstehen dann Forderungen nach weiteren Gesetzen und Einschränkungen, die uns das Leben als Angler unnötig schwerer machen, und das muss ja nicht unbedingt sein.