Wie steht Ihr zu dem Thema "catch and release"?

  • Ich bin dafür

    Stimmen: 721 41,1%
  • Ich bin dagegen

    Stimmen: 154 8,8%
  • Es kommt auf die Situation drauf an

    Stimmen: 872 49,7%
  • Keine Ahnung

    Stimmen: 6 0,3%

  • Umfrageteilnehmer
    1.753
ich gehe mit dem Ziel ans Wasser einen verwertbaren Fisch zu fangen...ich hab einen riesen Hunger:essen:...ich fange einen Aal...sage zu mir selbst...nee..Aal schmeckt mir nicht...geht zurück...fange eine Brasse...sage zu mir selbst...nee,Brasse mag ich nicht:)

Solltest du und deine Brüder im Geiste in der Öffentlichkeit mit deinen vielen nicht verwertbaren Fischen haussieren gehen, so dass der Eindruck entsteht, dass die Mehrheit der Angler die gesetzliche Grundlage so auslegt, dann kommt eben ein generelles Rückwurfverbot wie in Bayern.

Unter den wenigen, aber lauten, Extremisten muss dann wieder mal die Mehrheit leiden.

Man könnte alernativ den Kandidaten, die dauerhaft nicht in der Lage sind, für sie verwertbate Fische zu fangen, das Angeln wegen mangelnder fachlicher Eignung untersagen...

Amanita
 
@ MVogtlaender

Sorry mal kurz aus einem anderen Thema rübergeholt.



Lese mal die Irrsinnige Gesetzgebung durch.
Vor allem welche Probleme es mit der Auslegung gibt. Wem wurde damit geholfen?

http://www.petri-heil.ch/magazin/an...zelansicht/article/7/das-kreuz-mi-101755.html

Und Dr. Andreas Hertig ist kein Unwissender!

Wem wurde damit geholfen? Nun , Fischen, die aus Rekordsucht wiederholt gefangen werden, mit dem Zwecke der Vermarktung z.B.?
Genau das soll ja damit verhindert werden, das Leute für ein Foto nur angeln gehen (oder noch schlimmer, den Fisch dann 30Km zur nächsten offziellen Wiegestelle schleppen, wiegen lassen...30Km zurück und dann ins Wasser...und wofür? Um in einer Hitparade zu stehen?)
 
@ MVogtlaender

Du hast scheinbar meine Aussage falsch verstanden.
Zum Verständnis. Ich begrüße ausdrücklich ein Tierschutzgesetz und auch die Einbeziehung in puncto Angelei.


Aber eines welches klar definiert ist und nicht durch Ausnahmen oder Ausnahmen der Ausnahmen in der Realität dann weder praktikabel noch umsetzbar ist, vom Verstehen und ablegen im Kopf, ganz abgesehen. Wie schwierig das ist, zeigen zig Fragen zum z. B. Fischereirecht usw.
Da scheiden sich schon die Geister, bei Anglern oder Angestellten in entsprechenden Behörden.


Und bei einem Tierschutzgesetz dem natürlich auch Angler unterliegen, dreht es sich nicht „nur“ um C&R!
Aber selbst nur auf das C&R beschränkt, muss es doch so gestaltet sein, dass es eine klar definierte Auslegung gibt, die Richter wie Angler umsetzen können ohne über zig Ausnahmen, Sonderbestimmungen zu stolpern.
Und genau diese nicht klare, nachvollziehbare Situation wurde im dem von mir eingesetzten Link, angesprochen. Von der Logik einzelner Passagen spreche ich nicht mal.


Wenn Richter schon kapitulieren, stimmt doch etwas nicht.
Und wenn ein Jurist schon die Segel streicht, wie ergeht es dann erst dem Angler am Gewässer?
Wenn alles so klar wäre, auch rechtlich, müssten eigentlich unzählige Fälle vor Gericht abgehandelt werden. Besonders in dem von Dir angesprochenen Beispiel.
Und wo sind Sie? Mal von 1,2 Versuchen oder Urteilen abgesehen.
Es geht auch nicht um das Verurteilen von Anglern.


Eine klare, nicht verwaschene Gesetzgebung ist gefragt. Die dann auch dem Angler Rechtsicherheit gibt und geistig verständlich ist, ohne ein Jurastudium zu belegen.
Dann hilft es dem Tier (hier Fisch) bei Verletzung seiner Rechte oder dem Angler, weil klar definiert aber auch sinnvoll und umsetzbar in der Praktik.
Und da scheint es häufig zu klemmen.

So wie es jetzt läuft, hilft es weder Angler noch Fisch. Das zeigt ja auch die Realität.
Deshalb meine Aussage „Wem wurde damit geholfen?“
So keinem! Meine Meinung.
 
Zitat Manni L:
"Eine klare, nicht verwaschene Gesetzgebung ist gefragt. Die dann auch dem Angler Rechtsicherheit gibt und geistig verständlich ist, ohne ein Jurastudium zu belegen.Dann hilft es dem Tier (hier Fisch) bei Verletzung seiner Rechte oder dem Angler, weil klar definiert aber auch sinnvoll und umsetzbar in der Praktik.
Und da scheint es häufig zu klemmen."

Ich stimme dir zu, dass eine klare Gesetzgebung prinzipiell wünschenswert wäre, aber unsere Gesetze sind darauf ausgelegt, dass sie auf einen breiten Bereich anwendbar sind, und nicht den konkreten Einzefall versuchen zu entscheiden. Sonst hätten wir noch viel mehr §. Von daher bringt das ein Maß an Eigenverantwortung mit sich, im Gegenzug aber auch Entscheidungsfreiheit.

Für das CuR Thema kann dann bei klarer Auslegung ja eigentlich nur rauskommen ja du darfst zurücksetzen, oder nein, du musst alles, was die gesetzlichen Forderungen erfüllt entnehmen, sonst gibt es wieder einen Ausnahmenwulst für Arten, Jahreszeiten, Gewässer etc pp. Von daher finde ich die bisherige gesetzliche Regelung eigentlich vollkommen ok, da sie jedem vernunftbegabten Angler unter Würdigung der Umstände die Möglichkeit gibt im einzelfall frei und rechtssicher zu entscheiden.
Dass solche Gesetzesaufbauten auch Mißbrauch nach sich ziehen können. liegt in der Natur der Sache, bzw des Menschen.

Ich fände es ganz spannend einfach ein Verbot des Photographierens von gefangenen, lebenden Fischen auszusprechen, das liese ein CuR/ bzw selektive Entnahme Verbot außen vor, würde aber ggf manchen den Anreiz nehmen einen Fisch, den sie nicht verwerten können unnötig aus dem Wasser zu holen.
 
...manni...ob ich deine Aussage richtig oder fasch verstehe , ist im bezug auf die Schweiz rel. egal, das Schweizer Gesetz sagt eines klar aus, C&R zum Zwecke des Fotografierens/Wiegens ist verboten!
Das wäre für Deutschland auch wünschenswert.....dann hätte diese Rekordsucht ein ende.....ebenso würde ich ein Verbot von Wiederhaken begrüßen
 
Habe mehrere Punkte:

1. Laut den Foren Regeln soll nicht über dieses Thema diskutiert werden.
2. Ich fange immer nur so viel Fisch wie ich esse; keinen mehr und keinen weniger.
3. Sportfischer sind nun mal nicht davon abzubringen den ganzen Tag Fische zu fangen; und bevor die das ganze Gewässer abschlachten sollen sie doch bitte den Fisch wieder zurücksetzen, zumal er zu Hause wahrscheinlich eh in der Mülltonne landet; ich bin schon vielen Anglern begegnet, die gar keinen Fisch mögen.
4. Laut dem Tierschutzgesetz in NRW muss man einen maßigen Fisch töten.
5. Ich muss zugeben das ich mit einem Kumpel in Schweden Angeln war, und obwohl Rotaugen dort so weit ich weiß kein Schonmaß haben, haben wir die "Kleinen" wieder zurückgesetzt, weil an denen mehr Gräten als Fleisch war, un filitieren konnte man die nicht, da die Gräten zu fein waren.

Fazit: Wenn man einen maßigen Fisch fängt den man verwerten kann, soll man ihn auch töten. Wer keinen Fisch mag oder keinen kapitalen Karpfen essen will, der soll sich ein anderes Hobby suchen (z.B. Wandern), als "Privatauftragsangler" für Freunde handeln, oder auf andere Fische Angeln und die armen Karpfen in Ruhen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
...manni...ob ich deine Aussage richtig oder fasch verstehe , ist im bezug auf die Schweiz rel. egal, das Schweizer Gesetz sagt eines klar aus, C&R zum Zwecke des Fotografierens/Wiegens ist verboten!
Das wäre für Deutschland auch wünschenswert.....dann hätte diese Rekordsucht ein ende.....ebenso würde ich ein Verbot von Wiederhaken begrüßen

Wenn ich schon das Wort Rekordsucht höre :augen Mann oh Mann...fällt dir denn gar nix anderes ein :confused:
Willst hier alle Belehren und kannst aber nur auf dieser einen Schiene fahren...traurig :(
 
Habe mehrere Punkte:

1. Laut den Foren Regeln soll nicht über dieses Thema diskutiert werden.
2. Ich fange immer nur so viel Fisch wie ich esse; keinen mehr und keinen weniger.
3. Sportfischer sind nun mal nicht davon abzubringen den ganzen Tag Fische zu fangen; und bevor die das ganze Gewässer abschlachten sollen sie doch bitte den Fisch wieder zurücksetzen, zumal er zu Hause wahrscheinlich eh in der Mülltonne landet; ich bin schon vielen Anglern begegnet, die gar keinen Fisch mögen.
4. Laut dem Tierschutzgesetz in NRW muss man einen maßigen Fisch töten.
5. Ich muss zugeben das ich mit einem Kumpel in Schweden Angeln war, und obwohl Rotaugen dort so weit ich weiß kein Schonmaß haben, haben wir die "Kleinen" wieder zurückgesetzt, weil an denen mehr Gräten als Fleisch war, un filitieren konnte man die nicht, da die Gräten zu fein waren.

Fazit: Wenn man einen maßigen Fisch fängt den man verwerten kann, soll man ihn auch töten. Wer keinen Fisch mag oder keinen kapitalen Karpfen essen will, der soll sich ein anderes Hobby suchen (z.B. Wandern), als "Privatauftragsangler" für Freunde handeln, oder auf andere Fische Angeln und die armen Karpfen in Ruhen lassen.

Käse :respekt
 
Wenn ich schon das Wort Rekordsucht höre :augen Mann oh Mann...fällt dir denn gar nix anderes ein :confused:
Willst hier alle Belehren und kannst aber nur auf dieser einen Schiene fahren...traurig :(


@CarpFisher.....Ich will niemanden belehren...aber ich unterscheide 2 Sorten von Anglern,
die eine angelt aus Freude am angeln (egal erstmal ob dabei C&R oder nicht), sie genießen die natur usw....die gibt es in allen Fraktionen, Welsangler, Karpfenangler, Dorschangler und wie sie alle heißen.
Den anderen geht es nur noch um die Größe/Gewicht des Fisches...sei es das dann extra auf Laichdorsch geangelt wird, extra zum Po oder Ebro zum Welsangeln gefahren wird oder eben auch bei Karpfenanglern.
ich nenne extra mehrere Zielgruppen, weil dies kein Zielfischproblem ist, sondern ein generelles .
Ich verurteile aus diesem Grunde auch niemanden , der einen 30Pfund Karpfen zurück setzt, weil er den net verwerten kann....ich verurteile aber angler, die gezielt von Gewässer zu Gewässer springen, wo kapitale Fische gefangen wurden, nur um dort auch so einen zu fangen, und sich damit fotografieren zu lassen. (oder dann Werbung damit zu betreiben)
 
:durcheinaHi Amanita

Solltest du und deine Brüder im Geiste in der Öffentlichkeit mit deinen vielen nicht verwertbaren Fischen haussieren gehen, so dass der Eindruck entsteht, dass die Mehrheit der Angler die gesetzliche Grundlage so auslegt

Nee,ich gehe mit garnichts haussieren...weiss auch ehrlich gesagt nicht wie Du das meinst:confused:...in meinem vorherigen Post habe ich lediglich etwas überspitzt die aktuelle Gesetzeslage dargelegt...die lautet: jeder Angler kann für sich entscheiden,ob er einen Fisch für verwertbar hält oder nicht...und das ist gut so:)

Unter den wenigen, aber lauten, Extremisten muss dann wieder mal die Mehrheit leiden.

Mit der Mehrheit wäre ich vorsichtig...nur mal so:)

Man könnte alernativ den Kandidaten, die dauerhaft nicht in der Lage sind, für sie verwertbate Fische zu fangen

Glaub mir...die "bösen" Releaser fangen wahrscheinlich mehr verwertbare und wunderschöne Fische wie die,die alles zu Tode knüppeln:augen

das Angeln wegen mangelnder fachlicher Eignung untersagen...

Diese Aussage nehme ich jetzt mal nicht für voll...also Ausrutscher deinerseits:)

Hi Hecht@Lachs
Wer keinen Fisch mag oder keinen kapitalen Karpfen essen will, der soll sich ein anderes Hobby suchen (z.B. Wandern), als "Privatauftragsangler" für Freunde handeln, oder auf andere Fische Angeln und die armen Karpfen in Ruhen lassen.

Du hast Recht:respekt...diese bösen Zurücksetzer sollte man am besten verhaften...einsperren ...das hätten se dann davon...massige Fische am Leben lassen...geht gar nicht

Ich geh mal davon aus,dass das Dein Ernst war...also sage ich

Schönen Gruss und verwertbare Fische euch allen

Guten Appettit:essen:

Gruss Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
@CarpFisher.....Ich will niemanden belehren...aber ich unterscheide 2 Sorten von Anglern,
die eine angelt aus Freude am angeln (egal erstmal ob dabei C&R oder nicht), sie genießen die natur usw....die gibt es in allen Fraktionen, Welsangler, Karpfenangler, Dorschangler und wie sie alle heißen.
Den anderen geht es nur noch um die Größe/Gewicht des Fisches...sei es das dann extra auf Laichdorsch geangelt wird, extra zum Po oder Ebro zum Welsangeln gefahren wird oder eben auch bei Karpfenanglern.
ich nenne extra mehrere Zielgruppen, weil dies kein Zielfischproblem ist, sondern ein generelles .
Ich verurteile aus diesem Grunde auch niemanden , der einen 30Pfund Karpfen zurück setzt, weil er den net verwerten kann....ich verurteile aber angler, die gezielt von Gewässer zu Gewässer springen, wo kapitale Fische gefangen wurden, nur um dort auch so einen zu fangen, und sich damit fotografieren zu lassen. (oder dann Werbung damit zu betreiben)

Also ich pers. angele auch aus Freude am angeln,genieße die Natur usw. :)
Aber nichts desto trotz möchte ich auch große Fische fangen und sie anschließend als Erinnerung zu fotografieren! Der Aspekt der Werbung fällt bei mir schonmal aus....also welcher Gruppe würdest du mich zuordnen???
Gewässer....da ich meine Gewässer gut kenne,befische ich natürlich auch die Stellen wo ich größere Fische vermute,das machen die Stipper,Spinner,Flyfisher doch ganz genauso...und sogar der zahlende Gastkartenallroundangler versucht natürlich den größten Fisch für seine Pfanne zu fangen...das Ziel jeder Jagd!
Also....wer ist nun schlechter als der andere :confused:
Wer will das festlegen :confused: Du etwa :confused:
Leg es für dich selber fest (was du schon getan hast),und lass den anderen die Freiheit selbst zu entscheiden...das ist Demokratie :)
 
Hi zusammen,

ich stelle jetzt mal eine Frage in diesem Thema:)

Wieso ist ein Angler der einen massigen Fisch schonend zurücksetzt ein
"Böser":confused:

der Fisch lebt weiter...hatte evtl. nen kurzen Stress...und:confused:...er lebt..siehe Mary(eine wunderschöne:klatsch)

Amanita,Mattes,ThorstenP und andere...wie seht Ihr das:confused:

Gruss Thomas
 
Moin Thomas,

da du mich direkt ansprichst ….

Wieso ist ein Angler der einen massigen Fisch schonend zurücksetzt ein
"Böser":confused:

Um nicht wieder den Karpfenangler als den „bösen“ Angler herhalten zu lassen, nehmen wir halt mal den Raubfischer. Und siehe da, plötzlich bin auch ich der „Böse“, da auch ich einen Fisch zurücksetzen würde, der nicht in „mein Schema“ passt. Allerdings ist mein Releaseraster vermutlich kleiner, als bei manch anderem.

Das Gesetz schreibt mir vor, einen massigen Hecht zu entnehmen. Dieses Gesetz ist auch mir zu starrhalsig, da es die es die Gegebenheiten eines jeweiligen Gewässers außer Acht lässt, da es durchaus sinnvoll sein kann einen großen Hecht zurück zu setzen. Allerdings muss die Notwenigkeit auch von einem kompetenten Gewässerwarte festgestellt und verordnet worden sein. Somit treiben also auch etliche Vereine ihre eigenen Angler in die böse Ecke, weil sie ihre Gelegenheit nicht nutzen die Schonung bei ihrer Behörde zu beantragen, da abweichend Masse durchaus genehmigt werden. Allerdings nur begründet.

Zudem lebe auch ich mit der Bredouille den „falschen“ Fisch gefangen zu haben. Auch hier gehöre ich zu den Rechtsbiegern. Den Brachsen mag ich schlicht weg nicht. Nimmt er anstelle meines Zielfisches meinen Köder, geht er schonend zurück. Und ich tue dies, obwohl ich weiß, dass es grundweg falsch ist.

Was ich allerdings nicht tue, ist diese beiden Beispielfische gezielt zu fordern. Weder suche ich den Rekordhecht, noch stelle ich gezielt der Brachse nach. Ich passe mein Equipment so an, dass sie sich eben nicht an meinen Köder verirren, oder hoffentlich nur im Ausnahmefall. Zudem hoffe ich beim Fang auf einen für mich verwertbaren Fisch. Dieser wandert dann garantiert in die Pfanne. Auch der große Hecht, so er denn nicht aufgrund von Hegemaßnahmen zu schonen ist.

Somit stimmt deine Vermutung

Wieso ist ein Angler der einen massigen Fisch schonend zurücksetzt ein
"Böser":confused:

nicht. Zumindest nicht aus meiner Sicht.

Aber darum ging es doch auch gar nicht in den letzten 30 Seiten der Diskussion. Es geht sich doch darum, gezielt nach den großen zu greifen und diese von vorne herein gar nicht verwerten zu wollen. Und es geht darum dies auch noch in aller Öffentlichkeit als erklärtes Ziel zu verherrlichen.

Aufmerksamkeit durch verbales Belegen der Absicht in der Öffentlichkeit, zu der auch unsere Gegner gehören. Als Tierschützer oder gar Tierrechtler würde ich mich provoziert sehen und mich in meiner Motivation gestärkt fühlen, gegen Angler vor zu gehen.
 
Das Gesetz schreibt mir vor, einen massigen Hecht zu entnehmen.
Mal off topic: Mattes, welches Gesetz meinst du Tierschutzgesetz oder FischG/LFischVo? In BW steht z.B. nicht drin, dass ich einen Fisch nicht zurücksetzen darf, dies ist nur für Neozoen verankert. Da greift dann das Tierschutzgesetz mit dem bekannten vernünftigen Grund und den länger andauernden Qualen und Leiden. Somit habe ich in BW durchaus die Möglichkeit legal einen Fisch zurückzusetzen, solange es sich nicht um das reine CuR handelt.

Allerdings muss die Notwenigkeit auch von einem kompetenten Gewässerwarte festgestellt und verordnet worden sein. Somit treiben also auch etliche Vereine ihre eigenen Angler in die böse Ecke, weil sie ihre Gelegenheit nicht nutzen die Schonung bei ihrer Behörde zu beantragen, da abweichend Masse durchaus genehmigt werden. Allerdings nur begründet.

Nochmal off topic, da ich von der Unterschiedlichkeit der Länderregelung überrascht bin. Ich hatte bei mir gerade den Fall, dass ich in der Verwaltung (bin Gewässerwart) den Vorschlag gemacht habe, dass das Schonmaß des Hecht von 50 auf 60cm angehoben wird, da die Hechte bei uns nach 2/1/2 jähriger Beobachtung sehr schnell abwachsen, und schon nach knapp 2 Jahren die 50cm Marke knacken, wobei sie aber noch sicher nicht abgelaicht haben. (Wir besetzen Hechte auch nicht) Somit habe ich einen vernünftigen Grund, und den muss ich auch nicht genehmigen lassen bei uns, da er die gesetzlichen Regelungen ja ohnehin nur verschärfen darf.


@ Thomas,

ich schließe mich Mattes Aussage ansonsten, was die Intention des Angelns angeht, an. Das heißt für mich, ich gehe angeln, wenn ich einen Fisch fangen und auch verwerten will. Was nicht verwertbar ist (subjektiv für mich, aber nicht als Ausrede gebraucht) darf unter den gegebenen Rahmenbedingungen wieder zurück, habe ich meinen Fisch/Fische stelle ich das Angeln ein.

Ich sehe deshalb auch keinen CuR ler als "böse" an, das ist quatsch. Ich will auch nicht in Abdrede stellen, dass es möglicherweise noch andere vernünftige Gründe für das Angeln geben kann, außer die Verwertung. (Man kann ja mal ne Studie machen, ob Angeln signifikant den Blutdruck senkt, oder die Lebenserwartung verlängert, schon wäre ein neuer Grund gefunden, der natürlich gegen die "Leiden" abgewogen werden müsste. Aber im Moment ist der vernünftige Grund, der in meinen Augen auch öffentlich niemals angreifbar sein wird, die geplante Verwertung (als grundsätzliche Absicht) des Fanges.
Noch weiter dazu: bekehren will ich auch niemanden, das macht keinen Sinn, ich freue mich aber, wenn der Eine oder Andere einfach für sich selbst sein Tun und die Meinungen Anderer reflektiert, und dann, wenn er verbesserungswürdige Punkte bei sich sieht, diese auch umsetzt. Das versuche ich auch, und hoffe, dass es meistens klappt.

Mein "Problem", ist neben dem Punkt, dass ich es für den Fisch nicht ideal finde, dass er x mal aus dem Wasser kommt, v.a. die Wirkung und Darstellung nach Außen, wie ich ja auch schon geschrieben habe. Den meisten Menschen dürfte es einfach nicht verständlich sein, wenn einer stundenlang am See sitzt, nen Fisch fängt, und den dann wieder zurücksetzt. (Mir sind die anderen Punkte, die neben dem Filet das Angeln ausmachen, und auch bei mir den wesentlichen Punkt darstellen durchaus klar). Und genau das macht uns alle angreifbar, weil es dann ein leichtes ist den Fisch als Spielzeug darzustellen, und das ist in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar. Daraus entstehen dann Forderungen nach weiteren Gesetzen und Einschränkungen, die uns das Leben als Angler unnötig schwerer machen, und das muss ja nicht unbedingt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso ist ein Angler der einen massigen Fisch schonend zurücksetzt ein
"Böser":confused:
Hallo Thomas,
für mich ist ein Angler, der einen Fisch zurücksetzt, kein "Böser"!

Was ich verkehrt (nicht böse!) finde, ist C&R.
Zur Verdeutlichung: C&R heißt für mich, dass ein Angler bereits mit dem Vorsatz ans Wasser geht, keinen Fisch zur Verwertung mitzunehmen.

Auch ich setze Fische zurück, die nicht in mein Beuteschema passen.
Wenn ich angeln gehe, dann aber immer mit dem Vorsatz, Fisch(e) mitzunehmen. Ich würde z.B. niemals ohne Tüte zum angeln fahren - wo sollte ich sonst die Beute unterbringen?

Ich angle aber nicht absichtlich auf eine Fischart oder -größe, von der ich weiß, dass ich sie nicht verwerten will.
Das ist für genau der zentrale Punkt.
Mittlerweile, ich habe es schon mehrfach erwähnt, ist in Bayern das zurücksetzten jeglicher maßiger, nicht geschonter Fische verboten.
Das ist für mich jetzt eine Einschränkung, weil ich eben nicht alles mitnehmen will, was ich fange.

Hier hat der Gesetzgeber also eine extreme Regelung verfügt, die, und da bin ich sicher, die Reaktion auf eine genauso extreme Praxis, nämlich dem C&R darstellt.

Ich möchte dazusagen, dass ich aus Freude am Angeln angeln gehe. Das Verwerten der Beute ist für mich aber ein integraler Aspekt des Angelns.

Ich lehne C&R nicht wegen dem Tierschutzgesetz ab, ich glaube persönlich nicht daran, dass ein Fisch zu Gefühlen fähig ist, die mit menschlichen Maßstäben gemessen werden können.
Ein Fisch kann meiner Meinung nach weder Schrecken, noch Leid, noch Freude empfinden.

Ich bin gegen C&R, weil es ein zutieftst verschwenderischer Umgang mit der Natur ist. Auf der gleichen Stufe wie das Spielen mir Essen. Das gehört sich einfach nicht.

Amanita
 
Nur mal zum Thema: "Böser Releaser":
Heute passierte mir folgendes:Ich war mal wieder an der Mosel zu Rapfenangeln,ich fing 9 Stück, die größten 4020gr, 4180gr und 4200gr.Alle wurden released.Als ich gerade dabei war einen Rapfen vom Haken zu lösen,stand neben mir eine Gruppe von ca 8-10 Personen!Einer von denen fragte mich, was es für ein Fisch sei.Ich antwortete Rapfen, in der Zeit hatte ich den Haken gelöst und den Fisch released, da fragte ein Anderer aus der Gruppe, warum ich ihn schwimmen gelassen hatte, da antwortete eine Dame, ebenfalls aus der Gruppe:Das ist doch gut, der Angler hat seinen Spaß gehabt und der Fisch darf leben bleiben!!!! Worauf meine Antwort war: Genau das ist die richtige Einstellung!!!
Übrigens:Als ich im September meinen kapitalen Aland fing, kam just in dem Moment,als ich den Fisch am Fotografieren war, die Wasserschutzpolizei um meine Papiere zu kontrollieren!!! Ich fragte, ob ich mich noch um den Fisch kümmern und ihn dann zurücksetzen kann, bevor ich meine Papiere zeige.Die Antwort war: Selbstverständlich!!!
Nachdem ich dann den Fisch released hatte und die Papiere kontrolliert waren wurde ich noch gefragt, was es für ein Fisch sei.Aber Aland kannten sie nicht, kein Wunder sind auch sehr selten.
Petri Heil
Marc
 
Zitat:thorstenp Ich fände es ganz spannend einfach ein Verbot des Photographierens von gefangenen, lebenden Fischen auszusprechen, das liese ein CuR/ bzw selektive Entnahme Verbot außen vor, würde aber ggf manchen den Anreiz nehmen einen Fisch, den sie nicht verwerten können unnötig aus dem Wasser zu holen.


Dass dadurch der Anreiz nachlässt, Glaube ich nicht.
Vielleicht wird man dann so offen wie jetzt keine dieser Bilder sehen, das verschwindet dann in internen Bereichen der Szene oder Seiten anderer Länder. So ist es in vielen Bereichen (z. B. Wettkampffischen).


Nur weil jemand dann kein Bild veröffentlichen darf, ändert sich mit Sicherheit nicht der Antrieb.
Vielleicht bei 1%.
Zur Lösung des Problems wird es nicht beitragen. Höchstens dass man dann sagen kann (für die Öffentlichkeit), schaut doch, alles O.K. Nur so leicht gestrickt ist diese auch nicht mehr.


Und viel spannender wäre da die Frage, wie man so ein Verbot umsetzen will! (Gesetzestext und Durchführung) Wie sieht es denn Bitte bis jetzt mit der Durchsetzung bestehender Gesetze aus?


Keiner darf also mehr ein Bild von einem „gefangenen, lebenden Fisch“ machen?
Tot wäre in allen Belangen dann die einzige Lösung!
Gilt das dann „nur“ für Angler?
Die Frage wird sich jeder stellen. Ich mag mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, was dann abläuft.

Hallo Amanita

Ich bin gegen C&R, weil es ein zutieftst verschwenderischer Umgang mit der Natur ist. Auf der gleichen Stufe wie das Spielen mir Essen.


Das schließt dann aber auch jene Angler ein, die aus welchen Gründen auch immer, keinen Fisch verwerten können, aber Angeln wollen. Sehe ich das richtig?
Gibt ja ein Thema dazu.
 
Es geht sich doch darum, gezielt nach den großen zu greifen und diese von vorne herein gar nicht verwerten zu wollen.

Wer von euch "Gegnern" ist denn dazu in der Lage?
Fast jedes Gewässer hat Satzfische/Nachwuchs, wie will man denn den kleineren Fisch umgehen?
Es ist nicht möglich nur nach grosse zu greifen.
Was ihr zu sehen bekommt, sind sog. Ausnahmefische. (die anderen/ kleineren, bekommt ihr nicht zu sehen)
Dafür haben die Leute viel Zeit geopfert und wer sagt euch das diese Angler keinen Fisch mögen/essen.
Steht nicht auf den Bildern.
Ich stehe selbst zu C&R, esse jedoch Fisch und nicht wenig.
Mein "Schonmaß" habe ich selbst festgelegt und ich meine.......deswegen bin ich keinen deut schlechter, als andere Angler.
 
Hallo Thorsten,

Mal off topic: Mattes, welches Gesetz meinst du Tierschutzgesetz oder FischG/LFischVo? In BW steht z.B. nicht drin, dass ich einen Fisch nicht zurücksetzen darf, dies ist nur für Neozoen verankert. Da greift dann das Tierschutzgesetz mit dem bekannten vernünftigen Grund und den länger andauernden Qualen und Leiden. Somit habe ich in BW durchaus die Möglichkeit legal einen Fisch zurückzusetzen, solange es sich nicht um das reine CuR handelt.

richtig, es gibt auch in NRW keinen Paragraphen aus LFischG und LFischVO, aus dem eine Entnahmepflicht abzuleiten ist.

Dennoch sieht es unsere obere Fischereibehörde etwas enger. So gibt es derer nach keinen Fisch, der nicht zu verwerten wäre. Schonung, Mindestmaß, Hegeplan und Neozoen mal außen vor. Auch ein 130er Hecht und eine Brachse sind essbar und deshalb dürfen sie nicht zurückgesetzt werden, da sie vermeidbare Leiden erfahren. Vermeidbar deshalb, weil sie meinen persönlichen Auswahlkriterien „zum Opfer“ fallen.

Dies ist auch nicht meine persönliche Einschätzung, sondern Ergebnis von persönlichen Rückfragen an die genannte Stelle.


...., da er die gesetzlichen Regelungen ja ohnehin nur verschärfen darf.

In NRW in §4.3 geregelt

(3) Die obere Fischereibehörde kann in begründeten Einzelfällen den Fang und die weitere Behandlung gefangener Fische abweichend von den Bestimmungen der §§ 1 bis 3 zulassen, soweit dies der Hege des jeweiligen Fischbestandes oder wissenschaftlichen Zwecken dient und artenschutzrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Gründe für die Zulassung sind vom Antragsteller nachzuweisen. Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen zu versehen.

Wie gesagt, es muss begründet sein
 
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