Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
ANGELN ist für mich mal Natur und so ausenvor gelassen HAUPTSÄCHLICH ein Sport, und der Haupt Spaßfaktor ist nunmal der DRILL selber,
...und damit verstößt Du automatisch gegen das Tierschutzgesetz.....sollte man mal nachlesen, was da steht
Ich frage mich ,wer jetzt mehr gegen das Tierschutzgesetz verstösst...
der Angler der einen Fisch schonend releast
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat...
Ist das erüllt, ist das kein Problem.
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und schon gar nicht auf andere zeigen und so vom Thema ablenken.
Wo ist der Grund beim Fang eines Seeadlers,achso, er wird ja bestens "betreut" in seinem artgerechten 5x5x4m Gehege.Es geht NICHT um das Zurücksetzen, sondern um den Fang, ohne dass ein vernünftiger Grund dafür vorhanden ist.
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und schon gar nicht auf andere zeigen und so vom Thema ablenken.
Wo ist der Grund beim Fang eines Seeadlers,achso, er wird ja bestens "betreut" in seinem artgerechten 5x5x4m Gehege.
Ja dann..dann ist ja alles nach TschG erfüllt...alles kein Problem
Grüsse Thomas
, wie auch bei den meisten Tieren im Zoo der Aspekt des Nutzens für die Bevölkerung im Vordergrund steht.
Ich denke, dass bei dem Seeadler, wie auch bei den meisten Tieren im Zoo der Aspekt des Nutzens für die Bevölkerung im Vordergrund steht.
Die Menschen sollen durch gefangene Tiere mehr Nähe dazu gewinnen können und sich dafür begeistern, was wohl weniger möglich ist, wenn man das Tier immer nur im Fernsehen sieht. Sicher steht auch der Kommerz und das Interesse der Stadt oder Gemeinde dahinter Geld in die Kommune zu bringen.
Doch doch...in dem Falle zeige ich auf andere...weil es dort wesentlich schlimmer zugeht und ich somit auch nicht vom Thema ablenke,sondern aufweise,wo die Wurzeln des "Üblen" liegenNicht Äpfel mit Birnen vergleichen und schon gar nicht auf andere zeigen und so vom Thema ablenken.
Na klar doch,somit rechtfertigen wir doch mal schnell den Eisbären,wenn er sich mal wieder im Sommer bei über 30°C fragt: was mache ich eigentlich hier.
Aber Tierschutzgesetz erfüllt.
Gruß Jörg
Leute...ihr driftet ab
Nö,das Tierschutzgesetz bekommt man doch hier andauernd um die Ohren gehauen.
Da sollte man nichts gegen ein biss'l Aufklärung haben.
Gruß Jörg
was die Haltung von Tieren angeht, das ist nicht nur im Tierschutzgesetz verankert.... für die Haltung eines dt. Schäferhundes ist z.B. eine Mindestfläche von 12 qm vorgeschrieben.....
dann kannst du mir ja sicherlich einen,,vernüftigen''Grund sagen warum ich das tun sollte.
Einzige Lösung aus meiner Sicht: In ein anderes Bundesland ziehen, wo man sich gesetzeskonform so verwirklichen kann, wie es einem sinnvoll erscheint....
Schäden und Beeinträchtigung des Tiers sind aber nicht systemimmanente Effekte von Tierhaltung, weder von Haustieren noch von Nutztieren. Sie treten nur auf, wenn die Haltung unsachgemäß erfolgt. Dass die Haltung sachgemäß zu erfolgen hat, wird in §2 TschG definiert.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen