Wie steht Ihr zu dem Thema "catch and release"?

  • Ich bin dafür

    Stimmen: 721 41,1%
  • Ich bin dagegen

    Stimmen: 154 8,8%
  • Es kommt auf die Situation drauf an

    Stimmen: 872 49,7%
  • Keine Ahnung

    Stimmen: 6 0,3%

  • Umfrageteilnehmer
    1.753
Und ich mich Angler Newbie :)
Sehe ich kein bischen anders..............habt ihr damit Probleme, dann hört auf zu angeln!
 
Hallo zusammen,

...und damit verstößt Du automatisch gegen das Tierschutzgesetz.....sollte man mal nachlesen, was da steht

war die Woche gezwungener Weise im Zoo...Weisskopfseeadler,sehr imposantes Tier...wird gehalten in einem Käfig von ca.5x5x4m B.T.H:eek:
Wird ja auch nur zum Spass so gehalten...oder sagen wir zum Kommerz:mad:
Ich frage mich ,wer jetzt mehr gegen das Tierschutzgesetz verstösst...der Angler der einen Fisch schonend releast oder aber der Zoobetreiber:confused:
Bevor hier auch nur ansatzweise Stimmen bezügl. eines grundsätzlichen Angelverbotes laut werden,würde ich sagen das vorher auf jeden Fall der Adler da rumfliegt wo er hingehört...nämlich in Freiheit

Ist natürlich nur ein Beispiel,finde aber das da ein Zusammenhang besteht

Gruss und krumme Ruten
Thomas
 
Hallo,

Ich frage mich ,wer jetzt mehr gegen das Tierschutzgesetz verstösst...

lies es doch einfach nach.

§2 TschG.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat...

Ist das erüllt, ist das kein Problem.
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und schon gar nicht auf andere zeigen und so vom Thema ablenken.

der Angler der einen Fisch schonend releast


Es geht NICHT um das Zurücksetzen, sondern um den Fang, ohne dass ein vernünftiger Grund dafür vorhanden ist.
 
Hallo Rheophil,

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat...

Ist das erüllt, ist das kein Problem.
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und schon gar nicht auf andere zeigen und so vom Thema ablenken.

ist das Dein Ernst:confused:...also manchmal bist Du echt lustig:)
Ich vergleiche hier nicht Äpfel mit Birnen,sondern extreme Verstösse gegen das Tierschutzgesetz mit weniger extremen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz

Es geht NICHT um das Zurücksetzen, sondern um den Fang, ohne dass ein vernünftiger Grund dafür vorhanden ist.
Wo ist der Grund beim Fang eines Seeadlers:confused:,achso, er wird ja bestens "betreut" in seinem artgerechten 5x5x4m Gehege.
Ja dann..dann ist ja alles nach TschG erfüllt...alles kein Problem

Grüsse Thomas
 
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und schon gar nicht auf andere zeigen und so vom Thema ablenken.

Von diesen Vergleichen findet man viele.Es liegt ein vernüftiger Grund vor: einen warmblütigen Karnickel mehrere Monate in eine Buchte einzusperren.

dagegen gibt es in einigen Bundesländern mit Hinweis auf das TG jedoch Probleme: einen Fisch in einen Setzkescher welcher um einiges größer als besagte Karnickelbuchte ist,für wenige Stunden zu hältern.

Sollte nur als Hinweis gelten,wenn man hier mal wieder die Tierschutzgesetz-Keule schwingt. :)

Gruß Jörg
 
Zootiere

Wo ist der Grund beim Fang eines Seeadlers:confused:,achso, er wird ja bestens "betreut" in seinem artgerechten 5x5x4m Gehege.
Ja dann..dann ist ja alles nach TschG erfüllt...alles kein Problem

Grüsse Thomas

Ich denke, dass bei dem Seeadler, wie auch bei den meisten Tieren im Zoo der Aspekt des Nutzens für die Bevölkerung im Vordergrund steht.
Die Menschen sollen durch gefangene Tiere mehr Nähe dazu gewinnen können und sich dafür begeistern, was wohl weniger möglich ist, wenn man das Tier immer nur im Fernsehen sieht. Sicher steht auch der Kommerz und das Interesse der Stadt oder Gemeinde dahinter Geld in die Kommune zu bringen.
Aber der Grundgedanke, der hier das Gesetz wohl etwas zu beugen scheint ist mit Sicherheit der vermeintliche Nutzen für die Besucher/Menschen.

Grüße :prost
 
Hi Perik,
Ich denke, dass bei dem Seeadler, wie auch bei den meisten Tieren im Zoo der Aspekt des Nutzens für die Bevölkerung im Vordergrund steht.
Die Menschen sollen durch gefangene Tiere mehr Nähe dazu gewinnen können und sich dafür begeistern, was wohl weniger möglich ist, wenn man das Tier immer nur im Fernsehen sieht. Sicher steht auch der Kommerz und das Interesse der Stadt oder Gemeinde dahinter Geld in die Kommune zu bringen.

Genau so ist es...Extreme Verstösse gegen das TschG zum Wohle des Volkes und der Kommunen...und keiner schreit auf:eek:...da sind wir Angler aber sowas von "harmlos" ...genau das wollte ich verdeutlichen:)


Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und schon gar nicht auf andere zeigen und so vom Thema ablenken.
Doch doch...in dem Falle zeige ich auf andere...weil es dort wesentlich schlimmer zugeht und ich somit auch nicht vom Thema ablenke,sondern aufweise,wo die Wurzeln des "Üblen" liegen

Grüsse Thomas
 
Na klar doch,somit rechtfertigen wir doch mal schnell den Eisbären,wenn er sich mal wieder im Sommer bei über 30°C fragt: was mache ich eigentlich hier. :nixweiss:
Aber Tierschutzgesetz erfüllt. :)

Gruß Jörg

Ich finde es auch nicht toll. Wegen mir bräuchten wir das nicht.
Wenn du aber mal in den Zoo gehen solltest, wirst du ziemlich sicher feststellen, dass tatsächlich sehr viele Menschen, überwiegend Kinder sehr große Freude an den "gequälten" Tieren haben.

Somit wären wir wieder bei einem gewichtigen Teilaspekt dieses Themas: Was wiegt mehr?
-> Die "Freude des Menschen" oder das "Leid des Tiers" :confused:

:schrei Ich vermag die Frage nicht zu beantworten!
 
Nö,das Tierschutzgesetz bekommt man doch hier andauernd um die Ohren gehauen. :)
Da sollte man nichts gegen ein biss'l Aufklärung haben. :prost


Gruß Jörg

was die Haltung von Tieren angeht, das ist nicht nur im Tierschutzgesetz verankert.... für die Haltung eines dt. Schäferhundes ist z.B. eine Mindestfläche von 12 qm vorgeschrieben.....
Der Fang eines Fisches des Nervenkitzels beim Drill dagegen verstößt ja schon gegen das Grundsatzgesetz (Tierschutzgesetz)....
Anders ausgedrückt (und wie auch schon weiter oben erwähnt)...nicht das eigentliche zurücksetzen ist das Problem...sondern die Motivation......sicher gibt es mitunter Argumente gegen das zurücksetzen selbst (ich sag nur Überbestand an Welsen in den Gewässern um Leipzig, oder Welse/Karpfen in Gewässern wo sie nicht rein sollten.....aber das ist ja nicht DAS Hauptargument der Tierschützer....
so habe ich z.B. auch kein Verständnis für Leute die Nacht einen wels fangen, den dann anbinden, nur, dass sie bei Tageslicht nen Foto davon machen können und ihn dann zurücksetzen.....
 
was die Haltung von Tieren angeht, das ist nicht nur im Tierschutzgesetz verankert.... für die Haltung eines dt. Schäferhundes ist z.B. eine Mindestfläche von 12 qm vorgeschrieben.....

dann kannst du mir ja sicherlich einen,,vernüftigen''Grund sagen warum ich das tun sollte.
worin der vernüftige Grund zur Haltung von Hund und Katze besteht...obwohl sich viele den ganzen Tag(arbeitsbedingt)nicht um ihre Lieblinge kümmern können.
welcher vernüftige Grund zur Haltung von Ziervögeln,Aquarienfischen besteht.

klar können wir über C&R diskutieren,aber vorher sollten wir alle erst einmal in den Spiegel schauen. :prost


Gruß Jörg
 
Wenn ich damit beginne das eine Übel (C&R) mir einem anderen Übel (Käfig/Haustierhaltung) zu rechtfertigen, sind jeglichem weiteren Übel keine Grenzen mehr gesetzt, da ich immer ein schlechteres Beispiel anführen kann, welchen mein Fehlverhalten wieder als das geringere darstellt.

Der eine Angler übt sein Hobby streng nach Gesetz aus und hält sich an die vorgegebenen Regeln, der andere dehnt es sich dorthin, bis es halt passt. Die Regeln sind niedergeschrieben und für jedermann einsehbar. Wer sich nicht daran hält, muss ggf. mit Konsequenzen rechnen, eventuell auch mit Konsequenzen für alle Angler.

Einzige Lösung aus meiner Sicht: In ein anderes Bundesland ziehen, wo man sich gesetzeskonform so verwirklichen kann, wie es einem sinnvoll erscheint oder eben zusammenschließen, ggf. in die Politik gehen und für Veränderung in den Vorschriften sorgen.

Oder eben die Regeln beachten und sein Handeln daran angleichen.
 
Hallo,

dann kannst du mir ja sicherlich einen,,vernüftigen''Grund sagen warum ich das tun sollte.

vollkommen falscher Ansatz und Verdrehung der Perspektive.
Der vernünftige Grund muss nicht für die Haltung gegeben sein, sondern für das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden. Diese sind eben nicht automatisch mit der Haltung verbunden.

Schäden und Beeinträchtigung des Tiers sind aber nicht systemimmanente Effekte von Tierhaltung, weder von Haustieren noch von Nutztieren. Sie treten nur auf, wenn die Haltung unsachgemäß erfolgt. Dass die Haltung sachgemäß zu erfolgen hat, wird in §2 TschG definiert.

Beim Angeln ist jedoch die Beeinträchtigung der Fische systemimmanent. Man kann keinne Fisch angeln, ohne ihm eine Hakverletzung zuzufügen und ihm dabei einer Stresssituation auszusetzen. Ob dieser Stress als Leiden zu definieren ist, ist wieder eine andere Frage.

Selbst wenn Leiden und Schmerzen des Fisches durch den Angelvorgang schon im Grundsatz nicht hinreichend belegbar sind, so sind die physischen Beeinträchtigungen hierdurch absolut unwiderlegbar.

Bei sachgemäßger Durchführung des Angelsvorgangs erfüllt die Beeinträchtigung des Fisches nicht die strafrechtlich relevanten Kriterien von §17 TschG.
Es geht auch nicht darum, auf eine bestimmte Weise zu handeln, weil es Gesetze so fordern und ansonsten juristische Konsequenzen drohen, sondern weil es richtig ist, so zu handeln. §1 TschG ist nicht strafrechtlich relevant, sollte jedoch ethische Maxime unseres Handeln sein. Das Teirschutzgesetz manifestier also bestimmte ethischen Prinzipien, die bei objektiver Betrachtung auch keine wirklichen Alternativen lassen.

Damit ist auch klar, dass es beim Catch & Release (Angeln ohne Entnahmeabsicht) nicht um Argumente für das Zurücksetzen geangelter Fische geht, (die gelten auch dann, wenn Entnahmeabsicht besteht). Es geht um den Fang und die damit unvermeidbar verbundenen physischen Beeinträchtigungen des Fisches, ohne dass es hierfür einen anerkannten vernünftigne Grund gibt.
 
Einzige Lösung aus meiner Sicht: In ein anderes Bundesland ziehen, wo man sich gesetzeskonform so verwirklichen kann, wie es einem sinnvoll erscheint....

das zeigt doch aber schon einen Widerspruch in sich...während ich in Brandenburg mit selektiver Entnahme gesetzeskonform handel...ist es in Bayern eben nicht mehr so.
Wenn Bayern jedoch ebenfalls ans TG gebunden ist,wie erklärt sich denn jenes Rücksetzverbot?

Schäden und Beeinträchtigung des Tiers sind aber nicht systemimmanente Effekte von Tierhaltung, weder von Haustieren noch von Nutztieren. Sie treten nur auf, wenn die Haltung unsachgemäß erfolgt. Dass die Haltung sachgemäß zu erfolgen hat, wird in §2 TschG definiert.

zu Zeiten als das Setzkescherverbot in Teilen eingeführt wurde(begründet mit dem TG) war die Käfighaltung und Legebatterien mit genau dem selben TG vertretbar. :)
Mir fällt es da wirklich schwer,es als moralische Legitimation für mein handeln zu sehen.


Gruß Jörg
 
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