Moin!
Genau das ist der Punkt! Nur leider sind die Gewässer u. damit auch die zu regulierenden Zustände u. Umstände im gesamten Bundesgebiet sehr unterschiedlich. Deshalb ist es schwer, ein bundeseinheitliches Fischereigesetz zu schaffen. Es hätte unbestreitbar seine Vorteile, aber es müßten - eben aufgrund verschiedener Umstände - zu viele Ausnahmeregelungen dazu geschaffen werden. Zum Schluß würde niemand mehr durchblicken.
Soweit ich weiß, steht in keinem Fischereigesetz ganz klar und wörtlich festgelegt, daß man jeden Fisch, der das Mindestmaß erreicht, zu töten u. zu entnehmen hat. Ein Beispiel: Ein Angler fischt auf Forellen u. fängt dabei eine Barbe oder einen Döbel. Beide sind Fische, die zwar einen guten Drill liefern, aber da sie bis zur Halskrause voll Gräten stecken, sind sie alles andere als ein kulinarisches Erlebnis. Soll der Angler diesen Fisch nun töten, um ihn anschließend in die Mülltonne zu schmeißen? Das wäre ja nun völlig widersinnig! Aber soll ein Angler gezwungen werden, einen Fisch zu essen, den er absolut nicht mag? Das wäre, wenn man genau sein will, sogar eine Einschränkung der im Grundgesetz garantierten persönlichen Freiheit. Ich verstehe das C&R-Verbot so, daß der eigentliche Sinn des Angelns darin liegen soll, Fische zu verwerten. Nicht darin, nur ein Drillerlebnis zu haben und grundsätzlich alles zurück zu setzen.!
Ein Angler, der entnimmt, was er gern ißt u. in der Küche brauchen kann u. alle Beifänge, die er nicht verwenden kann oder will, deshalb zurücksetzt, handelt deshalb m. E. nicht gesetzteswidrig.
Gruß
Eberhard