DAFV - Bald nur noch einen Angler-Verband?

DAV-VDSF-Verschmelzung: ja oder nein?

  • Ich bin beim DAV organsiert und bin FÜR den Verbandszusammenschluß!

    Stimmen: 68 17,7%
  • Ich bin beim DAV organsiert und bin GEGEN den Verbandszusammenschluß!

    Stimmen: 81 21,0%
  • Ich bin beim VDSF organsiert und bin FÜR den Verbandszusammenschluß!

    Stimmen: 74 19,2%
  • Ich bin beim VDSF organsiert und bin GEGEN den Verbandszusammenschluß!

    Stimmen: 25 6,5%
  • Ich bin nicht organsiert und bin FÜR den Verbandszusammenschluß!

    Stimmen: 49 12,7%
  • Ich bin nicht organsiert und bin GEGEN den Verbandszusammenschluß!

    Stimmen: 23 6,0%
  • Ist mir EGAL was unsere Fischereiverbände machen...

    Stimmen: 65 16,9%

  • Umfrageteilnehmer
    385
Die Beiträge, die ich von dir bis jetzt gelesen habe, haben mich eigentlich
denken lassen, dass Angeln einen ziemlich hohen Stellenwert in deinem Leben
hat, tingelianer.

Du kannst uns doch jetzt nicht wirklich erzählen, dass du aufhörst, bzw. dich
von einem Zielfisch verabschiedest, nur weil es eine evtl. andere Satzung
geben wird? Was sind denn deine Bedenken? Du musst ja scheinbar irgendwas
befürchten, wenn irgend etwas bestimmtes eintritt? Du bestrafst dich mit
irgend eine Einschränkung nur selbst, ändern am Ganzen wird es nichts,
interessieren wohl auch kaum jemanden. Daher bleib dir und deiner Linie treu,
egal was raus kommt!
 
Ja das ist natürlich nicht mein Ende :)

Aber meine Bedenken, bzw. Ängste vielmehr sind, dass uns zB. der große Gewässerfond wegbricht. Müsste ich hier für die Gewässer einzeln Zahlen, wüsste ich echt nicht wohin. Wir haben ja hier keine wirklichen großen Gewässer (in unmittelbarer Nähe!) und unser Kanal wird auch kein Spaß mehr machen, da ja auf 15Ps führerscheinfrei gewechselt wurde. Es gibt so schon immer Idioten die durch den Kanal fahren wo man Angst haben muss zu Kentern... Und dadurch werden es jetzt kaum weniger werden und das macht irgendwann kein Spaß mehr. Mit Seen sieht es auch nicht so toll aus, so mal es mich ärgert, weil ich mir letzte Woche erst ein neues Schlauchboot gekauft habe um eben "freier" zu sein.
Das mit dem Rückwurfverbot ist wie ich finde auch ein derber Schritt zurück, aber das lässt sich ja wie du schon sagtest schnell umgehen.
Da ist halt eher das mit den Gewässern eine bittere Pille!
Dann bleibt auch noch die Preisentwicklung abzuwarten, das wird ja durchaus auch eine spannende Sache.
 
Hi, klär mich mal bitte auf, was für ein Rückwurfverbot?

Na laut VDSF ist es verboten einen maßigen und nicht geschonten Fisch zurück zu setzen. Diese Entscheidung steht im DAV frei! Was wie ich finde auch gut so ist.
Aber es ist wahrscheinlich das die Richtlinien des VDSF übernommen werden und somit macht man sich eigentlich immer strafbar wenn man einen maßigen Fisch zurücksetzt.
 
Das stimmt so jetzt auch nicht...

Ich zitiere mal aus dem bayrischen Fischereigesetz, was über einem Verband, also dem VDSF steht:
§ 11, Absatz 8:
Fische der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind,
sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen nur zur Erfüllung des Hegeziels (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFiG), unter Beachtung des Tierschutzrechts
und nach Maßgabe einer Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten (§ 19 Abs. 1 Satz 3) wieder ausgesetzt werden.
2 Gefangene Fische anderer als der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten dürfen nicht wieder ausgesetzt werden.

Was jeder für sich auslegen kann, wie er als Fischereiausübungsberechtigter das Hegeziel definiert. Wenn der Fisch also zu klein ist,
möchte der eine Angler ihn wachsen lassen, wenn er zu groß ist, möchte ein anderer Angler ihn für die hohe Laichmenge erhalten.
Widerum bei einem anderen Angler, beisst ein Karpfen, obwohl er generell als Zielfisch (und nur diesen möchte/kann er sinnvoll Verwerten) eine Brasse hat.
Und wenn es doch der Zielfisch ist, der sich den Köder nimmt, gilt immer noch wie in zwei Sätzen vorher geschildert, die Definition der Fischhege.

Problemmatisch wirds nur, wenn ewige Fotoshootings gemacht werden und NIE ein Fisch entnommen wird,
denn das ist überall gleich, egal ob VDSF oder DAV, eine Missachtung des Tierschutzgesetzes, welches widerum über jedem Dachverband steht.

Wie man also sieht, ist das nicht einfach so, dass der VDSF oder DAV soooo großen,
praktischen Einfluß auf das Zurücksetzen eines Fisches hat...es liegt immer noch am Angler selbst und wie er sich verkauft ;)

Und wenn wir das in Bayern, mit dem VDSF bisher geschafft haben, schaffen das auch andere, in sowieso weniger streng reglementierten Bundesländern, unter einem
neuen Dachverband. Vorraussetzung ist natürlich, dass man bemüht ist es zu wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na laut VDSF ist es verboten einen maßigen und nicht geschonten Fisch zurück zu setzen.
Ich sehe zwei Möglichkeiten:

  1. Du weißt es wirklich nicht besser.
    In diesem Fall möchte ich dich freundlich darauf aufmerksam machen, dass du dich irrst.
    Laut VDSF ist es keineswegs verboten, Fische zurückzusetzen die keinen Schonbestimmungen unterliegen.
    So ein Verbot gibt es leider in Bayern, und nur dort! Auch dort hat das Verbot die Regierung erlassen, kein Verband.
    Der VDSF kann übrigens gar nichts verbieten, selbst wenn er das will, was ganz offensichtlich nicht der Fall ist.
    Du bist einer Propagandalüge aufgesessen.
  2. Du lügst absichtlich.
    In diesem Fall bist du einer der geistigen Brandstifter, die den Anglern Schaden zufügen wollen. Über die Gründe dafür kann man spekulieren.
    Du verbreitest Propagandalügen.
 
Das stimmt so jetzt auch nicht...

Was jeder für sich auslegen kann, wie er als Fischereiausübungsberechtigter das Hegeziel definiert.

Das stimmt so jetzt auch nicht! :)
Der Fischereiausübungsberechtigte ist i.d.R. nicht der Angler, sondern der Gewässerbewirtschafter (Verein, Pächter)! Der hat aber wirklich einigen Spielraum.

Regelungen wie Küchenfenster oder ähnliches kann aber auch der nicht ohne weiteres festlegen.
 
Ich ziehe mein Wissen oder Unwissen aus der Hauptseite des VDSF!

Dort findet sich in der Gewässerordnung folgender Punkt.

1.5.2. Behandlung des maßigen Fisches, der keiner Schonung unterliegt

Nach der Landung ist der Fisch sofort durch einen oder mehrere kräftige Schläge auf den Hinterkopf (Kopfschlag) zu betäuben oder zu töten. Sofort nach der Betäubung ist der Fisch zu schlachten. Erst wenn der Fisch getötet ist, wird der Angelhaken entfernt.
Es besteht kein vernünftiger Grund, einen maßigen Fisch nicht als Beute zu behalten. Fische nur aus Freude am Drill zu fangen, entspricht nicht unserem Verständnis von Fischwaidgerechtigkeit.

Interpretiere ich das jetzt falsch oder was ?
Dann kläre mich bitte auf!
 
Das stimmt so jetzt auch nicht! :)
Der Fischereiausübungsberechtigte ist i.d.R. nicht der Angler, sondern der Gewässerbewirtschafter (Verein, Pächter)! Der hat aber wirklich einigen Spielraum.
Hmm, ja die ewig leidige Auslegung des Begriffs "Fischereiausübungsberechtigt" :spass
In manchen Bundesländern ist es so, in machen so, aber ich habe ja eben vom Bayrischen.FiGe. gesprochen,
daher ist es vielleicht wirklich so, dass es hier genauer definiert ist? Wenn ja, woraus kann man sich da fest machen?

Ich hätte das bis jetzt so interpretiert, dass ich Fischereiausübungsberechtigter bin, wenn ich eine gültige Erlaubniskarte für ein Gewässer besitze :)
Pächter oder Verein, hätte ich eher den Ausdruck "Fischereiberechtigter" gegeben. Weil man kann ja durchaus Pächter sein, ohne einen Fischereischein zu haben,
daher dachte ich, man ist nicht ausübungsberechtigt und somit ergibt sich meine Schlussfolgerung.

Wenn ich hier im Thread lese, bestätigt mich eigentlich meine Auffassung des Begriffs: https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=9557

Regelungen wie Küchenfenster oder ähnliches kann aber auch der nicht ohne weiteres festlegen.

Richtig, und spätestens hier kann man ziemlich locker entscheiden, ob man einen Fisch entnimmt oder nicht.
Natürlich nur, wenn man nachweislich überhaupt mal einen Fisch entnimmt und auch dann keine übertriebenen Fotoshootings oder Fischhälterungsaktionen macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na laut VDSF ist es verboten einen maßigen und nicht geschonten Fisch zurück zu setzen. Diese Entscheidung steht im DAV frei! Was wie ich finde auch gut so ist.
Aber es ist wahrscheinlich das die Richtlinien des VDSF übernommen werden und somit macht man sich eigentlich immer strafbar wenn man einen maßigen Fisch zurücksetzt.

Moin,

ganz so ist es nun auch wieder nicht. Strafbar macht man sich nur wenn man gegen ein Gesetz (hier Landesfischereigesetze) verstößt. Zum Glück sind wir noch nicht so weit, dass ein Verband auch Gesetze erlassen kann - ein Fischereiverband wird neben anderen für die Gesetzgebung relevanten Verbänden (Umweltschutzverbände, Tierschutzverbände etc.) "angehört" und wirft seinen Standpunkt in die Runde.
Nun ist natürlich klar, welchen Stellenwert der Standpunkt eines "Anglerverband" bei der Gestaltung eines Fischereigesetz hat (haben könnte!). Ist es Verbandspolitik dass Angler in der Ausübung ihres Hobbys eingeschränkt und entmündigt werden müssen (Rückwurfverbot, Nachtangelverbot, Setzkescherverbot, Wettangelverbot usw. usw.), wird sich der Gesetzgeber daran orientieren. Dem Angeln gegenüber grundsätzlich negativ eingestellte Verbände werden sicher begeistert sein, wenn ihr Job im vorauseilendem Gehorsam von "unserem" Verband erledigt wird.

Auf der anderen Seite gibt der Fischereiverband den Mitgliedsvereinen natürlich einen Rahmen vor, so dass den Vereinen oft nicht anderes übrig bleibt, als sich in seinen Satzungen an den Vorstellungen des Verbands zu orientieren. Verstößt man gegen die Vereinssatzung macht man sich zwar nicht strafbar, mit Sanktionen muss man dann natürlich leben.
Sind die Verhältnisse so wie in Bayern (der ehemalige Verbandsboss Dr. Braun war auch gleichzeitig für die Gesetzgebung verantwortlich) fließen die wirren Forderungen des Fischereiverband 1:1 in die Gesetzgebung ein. Kein Problem für Fischer, dafür aber für selbstständig denkende Angler...

Gruß Thorsten
 
Ich ziehe mein Wissen oder Unwissen aus der Hauptseite des VDSF!

Dort findet sich in der Gewässerordnung folgender Punkt.
Das ist eine Muster-Gewässerordnung, die der Verband seinen Mitglieder vorschlägt.
Der VDS-Bundesverband braucht schließlich keine gültige Gewässerordnung, er hat ja nicht mal Gewässer!

Keiner ist verpflichtet, dieses Muster zu benutzen. Das ist genau der entscheidende Unterschied. Das siehst du auch daran, dass diese Gewässerordnung von kaum einem Verein/Bewirtschafter so benutzt wird.

Klar ist aber, dass ein Bewirtschafter rechtlich auf der sicheren Seite wäre, wenn er die Muster-Gewässerordnung verwenden würde.
Ich nehme an, dass es den Verfassern damals genau darum ging.
 
Gut dann lag ich falsch und spreche euch meinen Dank für die Berichtigung aus!!
Ich weiß eben nicht genau wie es im VDSF abläuft, bei uns hat die Gewässerordnung die Realität und bietet keine Handlungsspielraum. Dachte es wäre dort genauso.

Wie gesagt besten Dank!
 
Blinker Heft 05/2013,
Nach jahrelanger Vorbereitung ist es geschafft.
Die beiden deutschen Anglerverbände DAV und VDSF haben sich zum DAFV vereinigt.
Der 9. März 2013 war somit ein historischer Tag.
Da freu ick mir ja ein zweites Loch in den Ar... Ha Ha :(
 
Ich freu mich gar nich..... Solln se im Westen bleiben mit ihrer Angelpolitik... (sry westler) aber euer Angelrecht bereitet mir ein zweites loch in den Ar.... XD
Wenn ich hier manchmal sachen ausm VDSF lese bekomm ich ne Genickstarre....

Das beste was man machen kann is auswandern... Nach Schweden, Norwegen oder Kanada/Alaska.... da gehts noch ab wie damals^^
 
Die beiden deutschen Anglerverbände DAV und VDSF haben sich zum DAFV vereinigt. Der 9. März 2013 war somit ein historischer Tag.
Guten Morgen, Herr J.Hecht...

Die nächsten Jahre ändert sich sowieso nicht viel. Der neue Verband ist ohne Satzung de facto handlungsunfähig, die Führungsriege muss sich erst mal einarbeiten und hat mit Frau Monsanto- Habbach- Kasan einen Menschen an der Spitze, der nur Lobbyist, aber kein Politiker ist, der sich auf dem politischen Parkett auskennt. Was soll diese Frau also wirklich ausrichten? Ok, Schaden anrichten durch Unfähigkeit.
Das Fischereirecht bleibt sowieso bei den Ländern, die einzelnen Landesverbände fummeln auch weiter vor sich hin. Ich rechne höchstens damit, dass unsere Beiträge um höchstens 10€/ Jahr steigen werden, zumindest bei den Vereinen des ehemaligen DAV, frühestens ab nächstem Jahr allerdings erst. Vorher geht ja nicht mehr. Das liegt aber weniger am neuen Verband, sondern daran, dass der DAV als solcher Pleite war, mehr noch als der VDSF.
Also, ruhig bleiben, Tee trinken und angeln gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Euli,
ich freu mich auch nicht, das kann ja nur schlimmer werden.
Besser kannst ja nicht werden, auf gar keinen fall.

@ Fuerstenwalder,
dann werten wir mal ab und Angeln gehen ist immer das richtige.
 
Ich freu mich gar nich..... Solln se im Westen bleiben mit ihrer Angelpolitik... (sry westler) aber euer Angelrecht bereitet mir ein zweites loch in den Ar.... XD
Wenn ich hier manchmal sachen ausm VDSF lese bekomm ich ne Genickstarre....

Das beste was man machen kann is auswandern... Nach Schweden, Norwegen oder Kanada/Alaska.... da gehts noch ab wie damals^^

Bravo! Dem ist absolut nichts hinzuzufügen :klatsch
 
Ich freu mich gar nich..... Solln se im Westen bleiben mit ihrer Angelpolitik... (sry westler) aber euer Angelrecht bereitet mir ein zweites loch in den Ar.... XD
Wenn ich hier manchmal sachen ausm VDSF lese bekomm ich ne Genickstarre....

Das beste was man machen kann is auswandern... Nach Schweden, Norwegen oder Kanada/Alaska.... da gehts noch ab wie damals^^

Stimmt....sofern Angeln oberste Priorität hat.....solltest dann halt zum Beispiel nie krank oder sogar alt werden :eek:......sonst gehts wirklich ab wie damals.
 
Naja, man muss sowas nur Organisieren. ;) Da gibs ja auch alte und kranke Menschen und sie leben auch
 
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