Wie steht Ihr zu dem Thema "catch and release"?

  • Ich bin dafür

    Stimmen: 721 41,1%
  • Ich bin dagegen

    Stimmen: 154 8,8%
  • Es kommt auf die Situation drauf an

    Stimmen: 872 49,7%
  • Keine Ahnung

    Stimmen: 6 0,3%

  • Umfrageteilnehmer
    1.753
Das tat ich aber:



Karpfenangler als Synonym für Trophäenangler. Gibts da noch eine Nennenswerte Fraktion? Wenn ja war mir das nicht bekannt.
Das soll man verstehen? Sorry, ich nicht.
Abgesehen ist hier für mich Angler B auch weiterhin nicht besser als Angler A, der tendentiell weiterangelt im Bewusstsein weitere gefangene Zander nicht zu verwerten. DAS beides spielt für mich zumindest eine Liga.

Und ja, es gibt reichlich weitere nennenswerte Fraktionen - Barsch, Zander & Hecht (extrem verbreitet), Waller (sehr verbreitet), Barbe, Forelle, Rapfen usw. Ich kenne aus meiner früheren Zielfischzeit bspw. ganz viele Brassen- und Plötzenangler denen es entweder um Quantität der Gesamtmenge oder des Einzelfisches ging. Verwertung war nicht selten für den Großteil die Mülltonne. Ein Töten der Fische, was ich auch nicht i.O. finde, auch wenn gesetztlich gedeckt.

Ganz grundsätzlich kann man sich überhaupt über das Für und Wider von Karpfenangelei (gerade auch mit dem Blick auf den in Teilen fast ausufernden Besatz) streiten...und das sage ich als ehem. Karpfenangler (und Liebhaber des Karpfens in der Küche).
 
Meine Frage ist nur.... warum können wir Angler uns nicht mal alle freuen sondern müssen uns immer angiften? Ich finds traurig... :(
 
Ich habe auch absolut nix dagegen wenn jemand zurück setzt! Nur finde ich es dann quatsch, das die Leute sich aufregen wenn jemand mitnimmt!

Da bin ich voll und ganz bei Dir und ich finde bspw. den unerwünschten Beifang zurückzusetzen auch nicht problematisch und auch nicht zwangsläufig, einen der großen Exemplare wider in die Freiheit zu entlassen, egal ob Karpfen, Hecht, Zander, Barsch, Waller etc.

Problematisch finde ich nur die das verharren auf Extrempositionen, in die eine oder in die andere Richtung. So muss ich nicht zwanghaft alles mitnehmen was rechtlich auch geht und ich kann nicht gezielt auf einen Fisch angeln nur um diesen wieder freizulassen. Das ist für mich definitiv unnötige Quälerei. Aber auch da kann es unterschiedliche Auffassungen geben wie man sieht.

Das kann doch jeder machen wie er will, so denk ich! Aber wenn man sich schon darauf bezieht mit dem Fisch zu reden, dann sollte man das Angeln lieber lassen...
Soweit würde ich nicht gehen. Aber erst mit einer Fabel zu argumentieren um später zu schreiben, dass man ja ohnehin nicht weiß wie ein Fisch empfindet finde ich eine komische Argumentationsfolge, die mich eher, in der ersten Vermenschlichung, eher an radikale Angelgegner erinnert. Von der Seite kenne ich solches eigentlich auch nur.

Ich nehme ja auch nicht alles mit. bin damit ja auch nen C&R ler!
Ich habe auch schon Fische zurückgesetzt...klar. Die rechtliche Regelung zum zurücksetzen ist für mich zu steif. Ich persönlich nutze für die Verwertung auch eher "Fenster". Einige kommen da an Deine Maße ran, bei anderen agiere ich etwas anders (bspw. Brassen, die haben bei mir kein Mindestmaß, weil ich sie im Zweifel zum Aalangeln weiterverarbeite).

C&R-Verfechter bin ich deswegen noch lange nicht. So angel ich nicht gezielt auf Fische, die ich nicht verwerten will. Im Zweifel höre ich auch einfach auf für den Tag. C&R fängt für mich erst da an, wo ich Fische angel, rein um des Angelns Willen. Nur damit ich sie raushole um sie wieder reinzusetzen.

Ich glaube, da sind wir uns ziemlich einig und ich würde mich wundern, wenn nicht die meisten so oder so eine ähnliche Einstellung haben. Ich glaube ganz klassisches C&R kommt gar nicht so häufig vor, genauso wenig glaube ich daran, dass es viele Angler gibt, die noch nie einen Fisch, den sie hätten mitnehmen können/müssen, wieder reingesetzt haben. Aber sicherlich gibt es auch einige aus diesen Extremfraktionen. Die Mehrheit stellen diese aber ganz bestimmt nicht.
 
Meine Frage ist nur.... warum können wir Angler uns nicht mal alle freuen sondern müssen uns immer angiften? Ich finds traurig... :(

Das kann ich dir genau sagen...weil die meisten Sportfreunde Neidhammel sind...dir nix gönnen,weil se Angst haben das einer mehr fängt:hahaha:
Das war früher beim Vereinsangeln so und ist jetzt beim Hegefischen genauso...und hier ganz anonym drehen se dann richtig ab.
Hast du doch auch schon erlebt hier,oder als sie Stachelritterchris Maß genommen haben...so ist es eben...traurig aber wahr:heulend:

Zum Thema...jeder wie er möchte,denn man kann es keinem Recht machen.
 
da haste recht jewe.... leider gibt es Neider :( Es könnte alles so schön sein
 
Welches Gesetz denn.
Ein solches gibt es nur in Bayern. Der rest der Welt kommt ohne aus.







Mehr Unsinn kann man kaum erzählen.
Vergleichen wir mal 2 Angler miteinander. Angler A und Angler B.
Angler A fängt 2 Zander, schlägt die tot und nimmt sie mit. Einen 3ten Zander hat Angler A zurücksetzen müssen, da untermassig.
Ergebniss, möglicherweise 3 tote Zander.
Angler B ist Releaser, angelt also nicht auf Zander da er ein Speisefisch ist und sein Fang eher uninteressant. Angler B angelt Karpfen uns setzt diese zurück. Über das Für und Wieder des Karpfenangelns lasse ich mich hier nicht aus, betrachten wir nur den unsinnigen Spruch, C&R ginge auf kosten der Fische.
Auf kosten des Angler B gehen also keine toten Zander.
Der Vergleich ist Unsinnig, aber nicht ich habe den Zander als vergleich benutzt, das waren andere.

Fragen wir doch mal den Fisch, der gerade abgehakt sich in der Hand des Anglers befindet. Angler: "Fisch, höhr mal, es ist für dich und mich viel besser wenn ich dich jetzt töte, sicher hast du auch keine lust zurückgesetzt zu werden, damit riskierst du ja nochmal gefangen zu werden und nochmal all diesen Stress ertragen zu müssen."
Fisch: " Hast Du nen Knall?"

Wer sich in die Lage das Fisches versetzen kann und wirklich lieber abgeschlagen werden will soll weiter ein Abschlagen propagieren.

Was ein Quatsch ...


Also zu deinem Beispiel:

Angler A, der ans Wasser geht mit dem Ziel einen Fisch für die Küche zu fangen,fängt seinen Zander, schlägt diesen ab.Beifang etc lässt er wieder schwimmen.

Angler B , der ans Wasser geht mit dem Ziel so viele Fische wie möglich zu fangen,für ein Foto, denn Fisch mag Angler B sowieso nicht,der die Fische nach einem Drill, wo sie sich bis zur völligen Erschöpfung auspowern,noch am Boden drapiert, denn das Foto soll ja auch toll aussehen. Nach der ganzen Prozedur, darf das Tier wieder schwimmen,und Angler B hofft, den Fisch etwas später, etwas schwerer, erneut fangen zu können.Um ein neues Foto machen zu können ...

Und da erkennst du keinen Unterschied?Na wenn das so ist ...
 
Angler B , der ans Wasser geht mit dem Ziel so viele Fische wie möglich zu fangen,für ein Foto, denn Fisch mag Angler B sowieso nicht,der die Fische nach einem Drill, wo sie sich bis zur völligen Erschöpfung auspowern,noch am Boden drapiert, denn das Foto soll ja auch toll aussehen. Nach der ganzen Prozedur, darf das Tier wieder schwimmen,und Angler B hofft, den Fisch etwas später, etwas schwerer, erneut fangen zu können.Um ein neues Foto machen zu können ...
Ich bin auch hauptsächlich Releaser, obwohl ich durchaus ein paar Fische mitnehme. Allerdings sollte dies in einem Rahmen geschehen. Bsp: Ich fische, wie viele andere Hamburger, viel auf Zander. Das gesetzliche Mindestmaß liegt bei 40cm, eine Entnahmegrenze gibt es nicht. Nun hat ein 40er Zander allerdings so wenig auf den Rippen, daß er als Mahlzeit kaum taugt, ich würde ihn also nicht mitnehmen, selbst wenn ich mit dem Ziel Küchenzander zum Wasser gehe. Mein selbst gewähltes Küchenfenster liegt bei 50-65cm, denn so kann ich sicher sein, eine schöne Mahlzeit zu erhalten, und keinen Fisch zu entnehmen, der sich noch nicht reproduziert hat. Fische die größer sind, setze ich allesamt zurück, denn sie sind wichtige Laichträger.
Soweit, so gut.
Allerdings ist es kaum möglich die Größe der beißenden Zander irgendwie zu selektieren, egal ob Platz- oder Köderwahl, mindestens 80% der gefangenen Zander hat dieses Maß nicht. Also setze ich sie zurück, damit sie auf eine akzeptable Größe heranwachsen.
Zu deinem "völliger Erschöpfung auspowern": Als halbwegs kompetenter Angler maße ich mir an, nach dem Anhieb ungefähr bestimmen zu können, welche Größe der gehakte Fisch hat. Ist es also, wie üblich, ein etwas kleinerer Zetti, drille ich schnell und kompromisslos wie alle halbwegs schlauen Releaser, schließlich möchte ich den Zander möglichst nicht lange aus dem Wasser heben. Dabei kommt es durchaus vor, das ein Zander sich beim hochkommen losschüttelt, das ist so erwünscht. Ist der Zander nun an der Oberfläche ( und nicht im Küchenfenster), versuche ich, durch Lockerlassen der Schnur zu erreichen, das er sich ohne Entnahme aus dem Wasser löst, was sehr gut klappt.

Der Fisch hat so beste Chancen, den Fang beinahe unversehrt zu überstehen, der Zander ist deutlich robuster als allgemein angenommen ( diese Studie ist NICHT alltagsbezogen).
Die Verlustquote liegt mMn bei deutlich unter 5%.
So kann ich Oma ein schönes Zanderfilet verschaffen, ohne den Bestand durch die übermäßige Entnahme von Jungfischen oder den Verlust der Laichtiere zu schädigen.
"am Boden drapiert, denn das Foto soll ja auch toll aussehen"
Wer tut das bitte? Das sieht weder gut aus (????), noch verbessert es die Überlebenschancen des Fisches, die für den Releaser ja nun im Vodergrund stehen. Sollte der Fisch verletzt oder noch Laichträchtig sein, wird immer auf das Foto verzichtet.
Bei zb. Karpfenanglern wird sich sogar noch intensiver dafür eingesetzt, einen gesunden Fisch wieder schwimmen zu lassen.

Den Kochtopfanglern die ich sehe, nehmen einfach alles Maßige mit, egal wie groß oder klein. Das dass ,wie oben ausgeführt, nicht gut für den Bestand ist, dürfte klar sein. Eine Notwendigkeit dafür besteht auch fast nie.

Ich denke also, das vorallem du das Releasen vollkommen falsch siehst ( dein Beitrag ähnelt in der Art etwas der Bild), und ein Releaser keinenfalls ein verachtenswerter oder schlechterer Angler ist.
Eure Ausrede mit Neid kann man sich größtenteils an den Hut stecken, den zumindest bei mir und meinen Angelfreunden( denn nur für die kann ich sprechen) freut man sich über den Erfolg des anderen und ärgert sich nur, wenn der Population dadurch grundlos geschadet wird.

Ich habe wie gesagt nichts dagegen, sollte jemand Fische entnehmen, doch sollten sich die Personen an vernünftige Maße halten, und die kleinen und Großen schonen.
John
 
Hi John Paul,

wobei ich hier auch eine C&R-Mischung bei Dir sehe...eigentlich kein klassisches C&R.

Du sagst selbst, dass Du 80% Deiner Zander frei lässt, weil sie Deinem "Küchenfenster" nicht entsprechen, was auch daran liegt, dass es schwer ist sie mit dem Köder zu in der Größe zu selektieren.

Das ist aber nicht das eigentliche C&R, was Maestro hier beschreibt und meiner Meinung nach zurecht kritisiert. Im Grunde könnte man die Zander unter oder über Deinem Fenster als Beifang betrachten. Das Problem kenne ich auch sehr gut. Aber das, wass vom dem klassischen C&R-Gedanken hier unterscheidet ist, dass Du nicht (zumindest nicht zugegeben) ans Wasser gehst um zu angeln um grundsätzlich (!) die Fische wieder freizulassen. Das ist ja die eingentliche Bedeutung von catch & release. Was Du hier beschrieben hast ist eher ein zurücksetzen nicht verwertbarer Fische. Wobei sicher jeder für sich das Fenster anders definiert.

Du bewegst Dich hier eher in einer Mischzone, wo ich die allermeisten Angler, mich eingeschlossen, vermute.

Vielleicht muss man sich mal wirklich grundsätzlich Gedanken machen, was c&r eigentlich genau ist? Wie es definiert werden kann. Denn eines wird aus der Diskussion sehr deutlich: Jeder versteht es etwas anders und schlagen sich gerne die Köpfe ein, obwohl sie partout nicht das Gleiche meinen.

Ich schmeiße einfach mal eine Definition in den Raum, was ich unter C&R verstehe:

Catch and Release ist eine Angelsportform in der gezielt und mit Absicht Fische gefangen werden um sie nach dem Abködern wieder frei zu lassen ohne das überhaupt eine weitere Verwertungsabsicht besteht. Hierbei stellt der Vorgang des Fangens den eigentlichen Sinn des Angelns dar. In kurzer Form; fangen UM freizulassen.

Davon unabhängig gibt es Leute, zu denen ich John Paul, als auch Euli oder mich zählen würde, die im Grunde in dem Moment zurücksetzen, wenn sie eine Fisch fangen, der nicht in ihr Verwertungsschema passt. Dieses geschieht vor allem aufgrund einer mangelnden Möglichkeit diese Fänge auszuschließen, aber diese Fische werden somit auch nicht gezielt und bewusst beangelt. Es steht zwar nicht der Kochtopf im Vordergrund des Angelsports aber letztlich ist das wesentliche Ziel dieser Angler einen Fisch zu fangen, der ihrer mehr oder minder eigenen Definition nach, sinvoll verwertet (= nicht wieder freigelassen) wird. Dabei gibt es natürlich immer auch unerwünschten Beifang (falsche Art, zu klein, zu groß etc.) Im Grunde fällt ein reiner Kochtopfangler, der auch alle seine gefangenen Fische so verwertet, auch hierunter...nur hat er dann im Extremfall keinen Beifang, abgesehen von denen, die in gesetzlichen Grenzen zurückzusetzen sind.

Das andere Extrem ist der "Entnehmer" in Reinform: Angeln als Sportform um möglichst viele Fische im Rahmen der gesetzlichen Grenze zu fangen und dem Gewässer zu entnehmen, ohne dass eine sinnvolle Verwertung der Fische gesichert werden kann.

Ich persönlich halte beide Extrempositionen für ziemlich fragwürdig.
 
Zuletzt bearbeitet:
JP Live4Pikes ...... lese bitte die letzten seiten durch ... danke

weil du hier gerade alles aus dem zusammenhang reißt ....

so wie du mit dem größenfenster umgehen tust machen es viele und das ist auch gut so
................... ich bin übrigens ein kochtopfangler und verfahre genau so,
wenn ich keinen fisch will fahre ich nicht angeln und ich nehme auch nicht alles mit, was ich dann doch nicht verarbeite :nein

...... ich habe auch nutztiere, die werden auch nicht geschlachtet weil mir danach ist oder ich lust dazu habe, sondern wenn sie schlachtreif sind
 
Was haltet ihr von dieser Regelung?
Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. schrieb:
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang waidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
Der Angler entscheidet über die Entnahme!
Die Behandlung des Fangs vorgegeben!
Eine reine gezielte Trophäenangelei ist nicht statthaft!

Eigentlich alles klar und deutlich geregelt und trotzdem hat der Angler ein Maximum an Entscheidungsfreiheit! Könnte so das Muster für Deutschland sein!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja Andreas, unser Bundesland hat in dem Punkt echt die beste Regelung wie ich finde :)
 
Genau so isses, generell finde ich es auch mit unseren Schonmaßen am sinnvollsten! Aber ich bin nun zu dem Thema hier still, ich geh lieber ans Wasser :)
 
Danke andreas.b für diese Gewässerordnung.

Ich finde sie schon ziemlich treffen (für meine Sicht), einzig die Formulierung finde ich unglücklich. Wenn man jetzt juristisch spitzfindig an den letzten Satz herangeht, dann bezieht sich das hier nur auf Fänge die dokumentiert werden.

Nicht jeder Angler führt darüber Buch, um hier beim Beispiel von eben zu bleiben, wieviele Kleinzander er für die große Trophäe er fangen muss. Ich würde einfach den Bereich " Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und" streichen.
 
Nein, nicht überregulieren. Nur juristisch einwandfrei formulieren, ohne das Interpretationsspielräume entstehen.

Die dortige Aussage betrifft ausdrücklich keine Fische, die zwar um des freilassen willens gefangen aber nicht dokumentiert werden. Wenn ich mich also in Brandenburg hinsetze, fünf Karpfen fange aber sie undokumentiert wieder frei lasse, falle ich nicht unter diesen Satz. Ich vermute, dass das ist aber nicht damit gemeint ist.
 
....... du sollst ja auch die fische im fangzettel eintragen, die du entnimmst.
damit in etwa eine besatzübersicht besteht.
oderangler müssen z.B. auch fangzettel ausfüllen und der fischerei übergeben,
damit die eine übersicht am bestand haben.

@ Piety wenn du hier mit jur. spitzfindigkeiten kommen willst lese dir erst mal die gesammte gesetzeslage durch ........ halbwahrheiten und eventuelle auslegungen haben noch niemandem vor strafe geschützt.......
 
Richtig, auf einem Fangzettel trägst Du in aller Regel nicht die gefangenen, sondern die entnommenen ein...

Spaß beiseite - ich beschäftige mich beruflich viel mit solchen Interpretationen, Halbwahrheiten und Auslegungen, wenn auch eher im Wirtschaftsstrafbereich.

Juristische Spitzfindigkeiten sind genau das, was die Rechtssprechung so schwer machen kann und viele auch schon vorm Knast in ganz anderen Zusammenhängen bewahrt haben. Die lieben Verteidiger legen es liebend gerne darauf an. Da es hier aber zu diesem Punkt der Gewässerordnung keine große herrschende Rechtsauffassung geben dürfte, wäre ein evtl. Verfahren ausschließlich abhängig von der Interpretation des Gerichtes. Abgesehen davon, dass wir in D kein Case Law haben und sogar der Richter zu einer völlig anderen Bewertung kommen als 100 vor ihm. Ist ja nicht so, dass wir das nicht sogar schon in großen Prozessen hatten.

Was hier das ganze erleichtert, ist die klare Formulierung. Sie lässt keine andere Interpretation zu. Ein Richter wird hier nicht vom "es ist aber wahrscheinlich so gemeint das" her eine Entscheidung treffen können.

...in diesem Fall ist gut gemeint noch nicht gut gemacht. Ist gerade bei Verordnungen etc. ein häufiges Phänomen.
 
Nein, nicht überregulieren. Nur juristisch einwandfrei formulieren, ohne das Interpretationsspielräume entstehen.

Die dortige Aussage betrifft ausdrücklich keine Fische, die zwar um des freilassen willens gefangen aber nicht dokumentiert werden. Wenn ich mich also in Brandenburg hinsetze, fünf Karpfen fange aber sie undokumentiert wieder frei lasse, falle ich nicht unter diesen Satz. Ich vermute, dass das ist aber nicht damit gemeint ist.
Du erinnerst mich an jemanden bei uns aus dem Controlling. Wir nennen ihn "ja aber, was ist wenn" :grins

Hier noch ein paar links als Diskussionsfutter:
Können Fische wirklich Schmerz empfinden
Biologen warnen: Fischer, die nur große Fische entnehmen, schaden langfristig dem Bestand
Macht es Sinn große Hechte zu schonen?
Was sagt ein Wissenschaftler und Angler zum Thema „Catch & Release“?
Video
 
Was ein Quatsch ...


Ok, wie ich sehe bist du wieder überfordert.
Na, dann lassen wir das mal wieder.

Ansonsten ist Piety´s Einwand, sich erstmal auf eine Definition für "Den Releaser" zu einigen sehr berechtigt.
So stelle ich fest das ein Teil der Beteiligten hier immer wieder den Karpfenangler-Trophäenangler-Fotomacher als Standart (extra mit "t") annimmt, selbst wenn ich diesen in meinen Beiträgen ausdrücklich nicht meine.
Wenn da nicht differenziert wird kommt man hier von Stammtischniveau nicht weg.
 
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