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also ich brems euch mal
ja in deutschland dürfen maßige fische nicht zurückgesetzt werden.
aber das gilt für offene gewässer da die vereine mit privaten gewässern selbst bestimmen dürfen ob sie das catch and release verbieten oder nicht.
bei uns bekommt man auch gesagt das man net alles entnehmen soll was man fängt.
ich meine ich bin karpfenangler durch und durch und setzte generell alles zurück was ich fange und das ist auch gerne gesehen.
bei denn welsen sieht das wieder anders aus. wir haben viel zu viele und man fängt sie nur schwer aber wenn einer gefangen wird, egal wie groß muss er raus.
Will jetzt keine Diskussion losbrechen
Dieses Thema ist in einem anderen Thread...
Petri
barbus99
Ja richtig,aber falschaussagen kann man nicht immer so stehen lassen.
Das TSG wird immer und immer wieder falsch gelesen oder falsch dargestellt,der Gesetzgeber hat sich damals schon gedanken gemacht zum TSG.
Und das verbietet das töten von tieren ohne vernünftigen grund.
mfg
Ja richtig,aber falschaussagen kann man nicht immer so stehen lassen.
Das TSG wird immer und immer wieder falsch gelesen oder falsch dargestellt,der Gesetzgeber hat sich damals schon gedanken gemacht zum TSG.
Und das verbietet das töten von tieren ohne vernünftigen grund.
mfg
Oh mann, hört halt auf mit den Diskussionen.
Warum versteifts du dich denn so auf den "vernünftigen grund"? Dieser ist reine Ansichtssache und kann von jedem anders ausgelegt werden.
Wenn ich zum Angeln gehe kann es schon sein das ich auf Aal fische und dann einen Wels erwische.
Aber jeder Anlger weiss das wenn er zum Angel geht nicht immer den Fisch erwischt auf den er es abgesehen hat. Wenn du einen anderen Fisch, ausser deinen Zielfisch, nicht töten willst, dann kauf dir im Supermarkt genau das was du willst.
Für mich ist es normal den gefangenen Fisch zu verwerten, dafür gehe ich ja angeln. Wenn ich keinen Karpfen will, dann Angle ich nicht darauf, und wenn ich doch mal einen Fange, kenne ich viele Freunde die sich auch mal über einen frischen Fisch freuen.
Ich geh ja auch nicht in den Wald, leg Fallen aus, mach Fotos von den gefangen Rehen und lass Sie dann wieder laufen.......(Jagdschein vorausgesetzt )
Oh man wie ich sowas hasse.. Wenn du die Fische für den Eigengebrauch verwertest ist ok, aber warum verschenken ??
Wieviel entnimmst du denn wenn du angeln gehst ?
Was ist daran so schwer den Fisch den man nicht will, einfach wieder zurück zu setzen ??
Ich verstehe es wirklich nicht und das mit den Fallen im Wald ist ja wohl auch echt ein lächerlicher Vergleich!
Das ist ganz einfach, mein bester Freund freut sich tierisch wenn er ein par mal im jahr nen Frischen fisch bekommt und das war diese jahr genau 1 karpfen da ich ja sonst nicht geziehlt darauf angle.
Wenn ihr Fische nicht wollt oder nicht an den Man bringt die Ihr fangt dann sucht Euch ganz einfach eine andere Beschäftigung oder wartet bis C&R erlaubt wird und angelt dann wieder.
Ähm, hab ich vllt eine Antwort überlesen?
Ich würde mich auch freuen wenn jemand mal genau sagt welches Gesetz , mit Link oder Quellenangabe, das Entnehmen maßiger Fische gebietet.
Oh mann, hört halt auf mit den Diskussionen.
Warum versteifts du dich denn so auf den "vernünftigen grund"? Dieser ist reine Ansichtssache und kann von jedem anders ausgelegt werden.
Wenn ich zum Angeln gehe kann es schon sein das ich auf Aal fische und dann einen Wels erwische.
Aber jeder Anlger weiss das wenn er zum Angel geht nicht immer den Fisch erwischt auf den er es abgesehen hat. Wenn du einen anderen Fisch, ausser deinen Zielfisch, nicht töten willst, dann kauf dir im Supermarkt genau das was du willst.
Für mich ist es normal den gefangenen Fisch zu verwerten, dafür gehe ich ja angeln. Wenn ich keinen Karpfen will, dann Angle ich nicht darauf, und wenn ich doch mal einen Fange, kenne ich viele Freunde die sich auch mal über einen frischen Fisch freuen.
Ich geh ja auch nicht in den Wald, leg Fallen aus, mach Fotos von den gefangen Rehen und lass Sie dann wieder laufen.......(Jagdschein vorausgesetzt )
Mehr fällt mir hier nicht mehr ein, einige sollten mal darüber nachdenken das Hobby zu wechseln.
Ähm, hab ich vllt eine Antwort überlesen?
Ich würde mich auch freuen wenn jemand mal genau sagt welches Gesetz , mit Link oder Quellenangabe, das Entnehmen maßiger Fische gebietet.
Meinst du gebietet oder verbietet?Ähm, hab ich vllt eine Antwort überlesen?
Ich würde mich auch freuen wenn jemand mal genau sagt welches Gesetz , mit Link oder Quellenangabe, das Zurücksetzen massiger Fische gebietet.
Jedoch gezielt auf Fischarten oder -größen zu angeln für die man nicht einmal ansatzweise eine Verwertungsabsicht hegt ist ebenfalls stark grenzwertig!Hat hier jemand von den C&R Verneinern das TierSchG schonmal gelesen?
Der "vernünftige Grund" muss vorliegen wenn man ein Wirbeltier tötet. §17 1 TierSchG:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder "
Bei C&R wäre § 17 2 einschlägig:
" einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."
Ob beim Fang mit der Handangel dem Fisch erhebliche Schmerzen zugefügt werden ist meines Wissens ungeklärt und aus meiner Einschätzung wenn Überhaupt sehr selten der Fall.
Nach meinem Rechtsverständnis macht sich jemand im SInne des $17 1 schuldig wer einen maßigen Fisch abschlägt ohne ihn zu verwerten und kein begründeter Hegegrund vorliegt (Bsp. Neozooen wie die Schwarzmeer Grundel)
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