Hallo,
Unsinnig, da du Strafbarkeit und Gesetzesverstoß zusammenwirfst.
Nichts anderes habe ich gesagt. Wenn kein von Tierschutzgesetz geforderter und juristisch anerkannter vernünftiger Grund vorliegt,
dann ist es ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dieser mag nicht strafbar sein oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen, ein Verstoß ist es dennoch.
Es ist auch nicht allein die Furcht vor Strafe, die zum richtigen Handeln bewegen soll, sondern die Erkenntnis, dass bestimmte Handlungen richtig und andere falsch sin. Die Strafbarkeit als Maßregelungsinstrument wird eben nur in Fällen angewandt, die kein "Bagatell" mehr darstellen.
Du unterstellst mir Aussagen, die ich nie gemacht habe. Ich spreche von der Rechtsprechung (Judikative), du beziehst es auf die Gesetzgebung (Legislative). Unterschiedliche Paar Schuhe.
Wer außer der Rechtsprechung soll denn darüber urteilen, wie ein unspezifisch verfasstes Gesetz, wie das Tierschutzgesetz, dass durch seine Natur unspezifisch sein muss, auf den spezifischen Fall oder das spezifische Praxisfeld (Freizeitangelei) anzuwenden ist? Vielleicht der Angler selbst?
Eben genau diese Rechtsprechung erkennt im Konsens allein die sinnvolle Verwertung oder die Hege als vom Tierschutzgesetz geforderten vernünftigen Grund an.
Religionsfreiheit, Wahlrecht, Sklavereiverbot, Frauenwahlrecht, Straffreiheit von Homosexualität. Alles Dinge, die in einem Land mal zu erst eingeführt wurden. War es falsch? Außerdem, wenn, dann mag es die primär deutschsprachigen Länder betreffen, Schweiz und Österreich haben ähnliche Gesetzgebungen. Anders formuliert vielleicht, in der dahinter stehenden ethischen Grundaussage aber übereinstimmend. Es ist ja auch nicht so, dass es in den Benelux-Ländern, Frankreich, Italien oder im UK oder in Irland keine ablehnenden Stimmen gibt, die sich sachlich äußern.
Ich weiß wo du hinwillst, und ich verbitte mir diese faschistoide Schei_ße hier in die Diskussion zu bringen.
Ich will gar nichts festlegen. Ich will nur zeigen, wie die Anwendung des Grundprinziops im Einzelfall in der Praxis aussehen sollte. Die jenigen, die sich nicht daran halten bekommen eben auf die Finger geklopft. Ich verlange von niemandem, dass er so strikt bei der Umsetzung ist wie ich.
Die Einhaltung einer Grundlinie ist ja schon ausreichend.
Richtig, womit sich Deine Argumentation sich auf Gerichtsurteile zu stützen, in Rauch auflöst.
Unsinnig, da du Strafbarkeit und Gesetzesverstoß zusammenwirfst.
Nichts anderes habe ich gesagt. Wenn kein von Tierschutzgesetz geforderter und juristisch anerkannter vernünftiger Grund vorliegt,
dann ist es ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dieser mag nicht strafbar sein oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen, ein Verstoß ist es dennoch.
Es ist auch nicht allein die Furcht vor Strafe, die zum richtigen Handeln bewegen soll, sondern die Erkenntnis, dass bestimmte Handlungen richtig und andere falsch sin. Die Strafbarkeit als Maßregelungsinstrument wird eben nur in Fällen angewandt, die kein "Bagatell" mehr darstellen.
Wie schon gesagt, der " vernünftige Grund " ist nicht per Gesetz definiert. Bleib sauber und unterstelle dem Gesetzgeber nicht, er habe alleine die Verwertung und die Hege als vernünftigen Grund vorgegeben. Das hat er nicht.......
Du unterstellst mir Aussagen, die ich nie gemacht habe. Ich spreche von der Rechtsprechung (Judikative), du beziehst es auf die Gesetzgebung (Legislative). Unterschiedliche Paar Schuhe.
Wer außer der Rechtsprechung soll denn darüber urteilen, wie ein unspezifisch verfasstes Gesetz, wie das Tierschutzgesetz, dass durch seine Natur unspezifisch sein muss, auf den spezifischen Fall oder das spezifische Praxisfeld (Freizeitangelei) anzuwenden ist? Vielleicht der Angler selbst?
Eben genau diese Rechtsprechung erkennt im Konsens allein die sinnvolle Verwertung oder die Hege als vom Tierschutzgesetz geforderten vernünftigen Grund an.
Findest Du es nicht etwas eigenartig, dass diese Themen außerhalb von Deutschland nicht nur völlig unkritisch gesehen werden, sondern C&R sehr oft Pflicht und Vorgabe ist ? Findest Du, das wir Deutschen die ethisch/moralische Oberschicht bilden ? Findest Du es plausibel, dass Ethik und Moral an einer Landesgrenze wie abgeschnitten enden ?
Religionsfreiheit, Wahlrecht, Sklavereiverbot, Frauenwahlrecht, Straffreiheit von Homosexualität. Alles Dinge, die in einem Land mal zu erst eingeführt wurden. War es falsch? Außerdem, wenn, dann mag es die primär deutschsprachigen Länder betreffen, Schweiz und Österreich haben ähnliche Gesetzgebungen. Anders formuliert vielleicht, in der dahinter stehenden ethischen Grundaussage aber übereinstimmend. Es ist ja auch nicht so, dass es in den Benelux-Ländern, Frankreich, Italien oder im UK oder in Irland keine ablehnenden Stimmen gibt, die sich sachlich äußern.
Wenn ja, haben wir Deutschen dann einen höheren Auftrag, zunächst unsere Gesellschaft und dann die ganze Welt von ethisch/moralisch verirrten Menschen zu säubern ?
Ich weiß wo du hinwillst, und ich verbitte mir diese faschistoide Schei_ße hier in die Diskussion zu bringen.
Das Grundprinzip besteht und ist bekannt. Du möchtest aber doch grade alles möglichst detailliert und ohne Ausfluchtmöglichkeit festlegen. Eben weil Du weißt, dass zu jedem Grundprinzip Menschen gehören, die sich nicht daran halten oder es auf Ihre Art interpretieren. Man soll es aber nur auf Deine Art auslegen können.
Ich will gar nichts festlegen. Ich will nur zeigen, wie die Anwendung des Grundprinziops im Einzelfall in der Praxis aussehen sollte. Die jenigen, die sich nicht daran halten bekommen eben auf die Finger geklopft. Ich verlange von niemandem, dass er so strikt bei der Umsetzung ist wie ich.
Die Einhaltung einer Grundlinie ist ja schon ausreichend.