Tierschutz -  Tierschutzaspekte in der Freizeitangelei

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Nun wird es ja fast belustigend.

Wer die enge Anlehnung seiner eigenen Verhaltens- wie Argumentationsweise an Gesetze und Vorschriften betont, anderen, denen Gesetze und Rechtsprechungen augenscheinlich nicht bekannt oder in deren Tragweite nicht verständlich sind, informierend zu Verständnis auffordert ...

Ist ein Missionar?
Selten so gelacht.

Ja kennt sich denn der Rest damit nicht aus, nur der Autor des Themas?

Daher meine Aussage: nachvollziehbar und regulär in der Argumentation, inhaltlich. An aktuell geltendem Recht kommt niemand vorbei.

Auch nicht, wenn Manni.l postuliert, dass ein Berg (die Masse) immer zum Propheten (einem einzelnen oder dem sog. kleinen Kreis) zu kommen hat.

Die aktuelle Vorschriftenlage hat wenig mit Glauben, vielmehr mit Wissen zu tun.
Ist es nicht eigentlich selbstverständlich, dass jeder Ausübende der Angelei die Vorschriftenlage zu kennen und sie ohne Hinzuziehen einer Hilfskraft eigenständig auszulegen hat?
 
Hallo,

Es ist ja nicht nur meine subjektive Meinung, sondern deckungsgleich mit der Erkenntnislage, der Gesetzeslage und dem Konsens der Rechtsprechung. Das ist der Leuchtturm, an dem es sich zu orientieren gilt.

Ich gebe eben nicht nur eine subjektive Meinung wieder, sondern einen weitgehend objektiven Standpunkt, der sich an Tatsachen orientiert. Egal ob das gefällt oder nicht.
 
Hallo,

Wie hättest Du zu den Zeiten argumentiert, als der lebende Köderfisch noch nicht verboten war?
Pro Verbot? Contra? Und warum?

Pro Verbot, weil eine Unverhältnismäßigkeit zwischen Mitteln und Zweck besteht.

Hast Du als einer der ersten kritisiert und um Neuregelung ersucht? Wenn nicht, warum nicht?

Weil ich zu dem Zeitpunkt noch nichts mit Angeln am Kopp hatte.
 
Ist es nicht eigentlich selbstverständlich, dass jeder Ausübende der Angelei die Vorschriftenlage zu kennen und sie ohne Hinzuziehen einer Hilfskraft eigenständig auszulegen hat?

Es ist ja nicht nur meine subjektive Meinung, sondern deckungsgleich mit der Erkenntnislage, der Gesetzeslage und dem Konsens der Rechtsprechung. Das ist der Leuchtturm, an dem es sich zu orientieren gilt.

Wir reden dann also ausschließlich über Deutschland?
Wenn jedoch nicht,sollten wir die deutsche Rechtssprechung bei der Beurteilung über Moral vielleicht weniger hinzuziehen?

Gruß Jörg
 
Hallo,

ja, wir reden in erster Linie über Deutschland.

Es ist aber nicht so, dass es in anderen Ländern nicht ebenfalls diese Denkrichtung gibt oder aber, dass nicht in anderen Ländern mittlerweile Regelungen eingeführt worden sind, bei denen Deutschland Vorreiter war (z.B. lebender Köderfisch). Das bedeutet auch nicht, dass naturwissenschafliche Tatsachen an Ländergrenzen enden.

Es ist nicht unbedingt eine Frage der Vernunft, sondern oft nur eine Frage der Lobby. Un wenn genug Leute oder genügend laute Stimmen ewas unvernünftiges wollen, dann wird das eben durchgesetzt oder beibehalten.
 
Moin,

Tierschutzaspekte interessieren mich als aufgeklärtem Angler schon deshalb, weil ich ständig damit konfrontiert werde. Das geht unabhängig vom Grad der Aufklärung jedem Angler so. In Abwandlung von Mattes Worten ist ja jeder Angler zunächst mal Mensch. Und schon als nichtangelnder Mensch macht man sich darüber so seine Gedanken.
In der Freizeitangelei trifft man nun alle Facetten des Umgangs mit Tieren - von der Made bis zum 3 Meter-Wels, vom Köder bis zum Opfer. Der Fisch wird dabei in jedem Fall zum Verlierer. Dafür muss ich noch nicht einmal angeln gehen: schon durch falschen Besatz oder selbstgemachter Überdüngung habe ich das Gegenteil von Tierschutz betrieben.

Wenn es schon eine Lebensaufgabe ist, für sich selbst den Weg zu finden, wie man sein Hobby ausüben kann ohne sich selbst Vorwürfe machen zu müssen, wieviel schwerer ist es dann, bei anderen, vielleicht aus eigener Anschauung weniger engagierten Kollegen, etwas anzuschubsen?
Um Tierschutzaspekte wie Respekt, Achtung und Schutz ins Bewußtsein zu bekommen, muss man sehr früh anfangen. Wenn jemand mit diesem Hobby anfängt, dann nicht zwingend aus Natur- oder Tierschutzgründen. Sollte sich das im Lauf der Karriere hinzugesellen - um so schöner.
Kein Mensch wird in Hinsicht auf den Tierschutz perfekt geboren. Erst die Auseinandersetzung mit dem Thema lässt eine eigene Position entstehen und da ist es eben so, wie bei anderen schweren Themen auch, Maximalforderungen und Drohkulissen sind Gift. Jeder, egal ob Anfänger oder Fortgeschrittener macht Fehler im Umgang mit dem Fisch. Punkt.
Letztlich geht es darum seine Fehler zu minimieren. Dazu muß man wissen was Fehler sind - jeder lässt sich gerne unaufgeregt aufklären, aber kaum jemand möchte sich ständig die vielleicht schon selbst erkannten Fehler wieder vorhalten lassen. Das Problem kann man lösen indem man vielleicht in ruhigem Ton von alten, eigenen Fehlern berichtet und wie es zu dem Sinneswandel kam. Das könnte Angelkollegen helfen, die vielleicht grade selber in einem Tierschutzdilemma stecken.

Gruß Thorsten
 
Sehe ich ähnlich wie Du Jörg.
Die Betrachtung der Dinge rein aus der Gesetzeslage bringt uns keinen Deut weiter.
Dadurch das jedes einzelne Bundesland sein eigenes Süppchen kocht ist es praktisch unmöglich über die Dinge deutschlandweit zu sprechen.
Denn man wird immer wieder hören: Aber bei uns.....
Die Geißel einer nicht zentralistischen Staatform.
Also ist es wohl besser auch die eigene moralische Verpflichtung mit einzubeziehen.
Gruss Armin
 
Hallo,

das Tierschutzgesetz gilt deutschlandweit.

Die Landesgesetze (Fischereigesetz/F-Ordnung) sind bezogen auf tierschutzrelevante Aspekte nur "expressis verbis" Extrapolationen des Tierschutzgesetzes für das spezielle Anwendungsgebiet der Freizeitangelei. Wie es auch Staaten gibt, bei denen gesellschaftliche Änderungen früher oder später einsetzen, so werden auch in verschiedenen Bundesländern tierschutzrelevante Änderungen in der Fischereigesetzgebung, bedingt durch neue oder bessere Rechtsprechung und damit Klarheit bei strittigen Themen, bei den einen früher und den anderen später umgesetzt.

Wie viele Bundesländer haben ihr Fischereigesetz bedingt durch neue Erkenntisse und Rechtsprechung im Bezug auf die Setzkescherhälterung schon geändert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Betrachtung der Dinge rein aus der Gesetzeslage bringt uns keinen Deut weiter.

Hi Harzer,

richtig! Aber, es ist sinnvoll und notwendig sie zumindest zu kennen und mich damit auseinander gesetzt zu haben. Alleine schon deshalb weil es meine Pflicht ist und ich die Konsequenzen kenne. Wie heißt es doch so schön: Unwissenheit schützt .....

Das es nicht leicht ist dies immer praktisch umzusetzen oder sich alle Handlungsweisungen zu verinnerlichen ist verständlich. Zumal auch das Gesetzt und die untergeordneten Bestimmungen nicht immer logisch sind / erscheinen.

Habe zum Beispiel sehr gestutzt, dass es Bundesländer gibt, in denen der Amerikanische Flusskrebs Schutz per Verordnung erhält. Hier geht zum Beispiel Tierschutz vor Artenschutz.
 
Das Thema ist interessant und wurde interessant eröffnet, der Themenersteller fährt argumentativ und kognitiv zwar eine recht enge Linie nach Vorschriften, aber er greift niemanden persönlich an.
Das sehe ich anders.
Ich bin der Meinung, dass der TE ca. 98% aller Angler persöhnlich angreift, indem er ihnen moralische Unvollkommenheit und Fehlverhalten vorwirft.

Zähl doch mal die Anhänger Rheophils in den verschiedenen Foren zusammen, ich glaube nicht dass viel mehr als 10 Hansel dabei rauskommen.
Zieh noch den üblichen Prozentsatz an Pharisäern ab und die Internetangler, die 2 mal im Jahr angeln gehen.

Die allermeisten anderen Angler werden regelmäßig gegen einige von Rheophils Gebote verstoßen.

Vermutlich fühlen sich diejenigen, deren geistige Reife unterschwellig angezweifelt wird, lediglich ertappt.
Du stößt in das selbe Horn. Die, die nicht des TE Lehre von der einzig moralisch tragbaren Form des Angelns folgen, sind moralisch unreif.

Beispiele für Altruismus im Tierreich sind zahlreich ... oder warum lockt eine brütende Stockente den Fuchs vom Nest weg, indem sie dem taumelnd und flügelschlagend Verletzung und leichte Erbeutbarkeit vorgaukelt?
Was hat das Beispiel mit Altruismus zu tun?
Die Stockente bietet sich keineswegs dem Fuchs selbst als Beute an, sie möchte lediglich ihre Nachkommen schützen. Bevor er sie packt, wird sie wegfliegen.
Das ist genau nicht Altruismus. Sie handelt egoistisch, nicht altruistisch.

Wenn es zahlreiche Beispiele gibt, nenne doch eines das auch zutrifft.

altruistisches Verhalten muss sich darauf aber nicht einmal beschränken, Leseprobe:
http://www.altruismus.org/Biologie/biologie.html

Zitat aus deiner Quelle:
[FONT=Times New Roman,Times,Times NewRoman][SIZE=+1]In der evolutionären Biologie wird ein Organismus als sich altruistisch verhaltend betrachtet, wenn sein Verhalten auf eigene Kosten anderen Organismen dient. [..] Diese biologische Ansatz des Altruismus stimmt nicht mit dem allgemeinen Konzept des Altruismus überein.[/SIZE][/FONT]

Wieso bringst du Quellen, die du nicht selbst gelesen oder verstanden hast?

Wer definiert uns allgemeingültig dieses menschliche Mitgefühl? Wiegt es mehr als das altruistische Verhalten von Tieren?
Für den Anfang tuts Wikipedia.

Nein, das menschliche Mitgefühl wiegt nicht mehr wie das altruistische Verhalten von Tieren, es ist etwas grundsätzlich anderes.
Tiere sind dazu nicht fähig.

Beim Lesen des verlinkten Wiki Artikels viel mir übrigens dieser passende Satz gleich im ersten Absatz auf:

"Der moralische Altruist ist nicht mit dem Moralapostel zu verwechseln: der predigt mehr, als dass er selbst ein Vorbild eines richtig oder gut Handelnden abgeben würde."

Passt gut zu dieser Diskussion, finde ich.


Wer meint, ein Tier habe keine Rechte inne, der irrt [..]
Hierzu wurdest du bereits korrigiert.


ich verstehe nicht, wieso mir eine extremistische und dogmatische Haltung unterstellt wird.[..]Ich zeige an, wo demnach die 100% Marke zu setzen ist.
q.o.d.

Wären die Heren vielleicht geneigt sich mal irgendwann wieder aufs Wesentliche zu konzentrieren anstatt sich immer nur gegenseitig Vorhaltungen zu machen?
Das wesentliche dieses Threads ist die Selbstdarstellung des TE.

Es ist ja nicht nur meine subjektive Meinung, sondern deckungsgleich mit der Erkenntnislage, der Gesetzeslage und dem Konsens der Rechtsprechung. Das ist der Leuchtturm, an dem es sich zu orientieren gilt.
Wie stehst du eigentlich zur Bluttransfusion?
So ein Sendungsbewusstsein verbunden mit Realitätsverleugnung habe ich zuletzt bei zwei netten Damen erlebt, die bei mir geklingelt haben und mit mir über Gott sprechen wollten.
Die hatten keinen Leuchtturm, aber immerhin den Wachtturm dabei.

Amanita
 
Hallo,

Ich zeige an, wo demnach die 100% Marke zu setzen ist.

weil ich die Sachlage darstelle. Nicht allein, weil es meine Meinung ist.Es wird hier eindeutig der qualitative Unterschied dazwischen verkannt, ob man nur eine subjektive Meinung hat, oder ob man die Sachlage darstellt.Bestimmte Meinungen sind eben mit der Sachlage nicht vereinbar.

Du stellst es so dar, als wenn der von mir vertretende Standpunkt lediglich meine subjektive Meinung wäre. Das ist aber definitiv nicht der Fall. Es ist die Darstellung der Sachlage.

Daraus ergibt sich eben, wo die 100% Marke zu setzen ist.

Das wesentliche dieses Threads ist die Selbstdarstellung des TE.

Das Wesentliche dieses Threads ist die Darlegung der Sachlage und deren Diskussion im Bezug auf ihre Umsetzung in der Praxis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Amanita,

die Anhänger Rheophils

ich nehme mich mal stellvertretend als solchen heraus, ob du mich damit gemeint hast mal außen vor.

Ich bin kein Anhänger Rheophils, sondern ein Anhänger des Handelns so Nahe an Gesetz und moralischen Selbstanspruch, wie es mir möglich ist, nach bestem Wissen und Gewissen. Und ich bin eigentlich sehr froh darüber, dass mal jemand die Traute hat, uns die Existenz der Gesetzeslage in Anprangerung vielfältiger Missstände unter die Nase zu reiben. Gerieben fühlen sich ja scheinbar viele. Den Mut hingegen dies so offensiv zu tun haben wenige.

Ich konnte mich bisher in keinem einzigen Post von ihn angegriffen fühlen und ich habe die Diskussion seit Beginn Anfang September verfolgt.

Ich bin der Meinung, dass der TE ca. 98% aller Angler persöhnlich angreift

Zieh noch den üblichen Prozentsatz an Pharisäern ab

Dein "Angriff" auf jene pharisäirenden User ist nicht minder schmeichelhaft.

Die allermeisten anderen Angler werden regelmäßig gegen einige von Rheophils Gebote verstoßen.

Auch zu denen zähle ich mich. Zwar nicht gegen Gebote aber gegen Gesetze und Verordnungen. Um so besser mal drüber geredet zu haben und die Möglichkeit zu haben sein Handeln zu überdenken.

Du stößt in das selbe Horn. Die, die nicht des TE Lehre von der einzig moralisch tragbaren Form des Angelns folgen, sind moralisch unreif.

Solange sie dies in Unwissenheit tun, mag es verzeihlich sein. Wir sprechen immer davon Aufklären zu wollen. Ergo ist der betroffene unaufgeklärt. Gut, das Kind muss halt einen Namen haben. Einigen wir uns auf Unaufgeklärt. Wer er dann aber in Kenntnis der Gesetzeslage eigenen Interpretationen folgt und dabei gegen das Gesetz/die Verordnungen verstößt, muss halt mit Konsequenzen rechnen.
 
Wie viele Bundesländer haben ihr Fischereigesetz bedingt durch neue Erkenntisse und Rechtsprechung im Bezug auf die Setzkescherhälterung schon geändert?

Einige, aber anders als Du annimmst.

Der Setzkescher war nach dem Propagandafeldzug des VdSF in den 80ern bundesweit verboten. Erst in den letzten Jahren wurden in den Fischereigesetzen einiger Länder lockerungen bis hin zur aufhebung dieses Verbotes festgeschrieben. Der Prozess hält immer noch an, genau wie beim Thema Wettfischen. Auch hier gibt es (z.B. in S-H) Bestrebungen, ein tierschutzgerechtes Wettfischen wieder einzuführen. In Hamburg sogar unter der Federführung des amtierenden Ministerpräsidenten.
Auch waren Wettfischen jeglicher Art lange Zeit verboten, bis in Abstimmung mit den Tierschutzreferenten der Länder, Gemeinschaftsfischen wieder zugelassen wurden.

Es gibt die von Dir so arg bemühte eindeutige Richtung nicht. Es ist ein Hin- und Her, ein ziehen und zerren.

So klar, wie Du Deine Position als vollkommen richtig einschätzt, ist es eben nicht.
 
Hallo,

Der Setzkescher war nach dem Propagandafeldzug des VdSF in den 80ern bundesweit verboten.

Interessiert mich jetzt. Gibt es dazu auch Quellen, damit man die historische Entwicklung genau nachvollziehen kann?

Als ich mit dem Angeln angefangen habe, hat praktisch jeder im Setzkescher gehältert. Es waren die üblichen kleinen Einhängenetze mit Zuzug der Öffnung. Nach Anfang der 1990er wurde er dann hier im Zuge von Urteilen des AG Hamm und des AG / OLG Düsseldorf grundsätzlich verboten. Ob das jetzt nur per Gewässerordnung vom Verein auf Druck des VdSF war oder durch das Landesfischereigesetz, kann ich nicht sagen.

Die hier http://www.angeltreff.org/recht/setzkescher.html geschildeter historische Entwicklung der Rechtslage und der Urteilssprüche ist die mir bekannte.
Demnach gab es in den 1980ern weder Urteile noch eine ausdrückliche Gesetzeslage. Seit dem Setkescherurteil vom AG Rinteln 2000 und dem angeknüpften Gutachten von Prof. Schreckenbach vom ifB Potsdam-Sacrow haben einige Bundesländer ihre Fischereigesetze im Bezug auf den Setzkescher auf die neue, sehr gut dargestellte Erkenntnislage angepasst. So hat Hessen z.B. vom vormaligen Verbot zu einer an die Erkenntnisse angepassten Regelungen gewechselt. Es gab bereits mehrere eingestellte Verfahren, die teilweise mangels Tatbestand gar nicht verfolgt wurden und auch schon Freisprüche trotz uneindeutiger oder keiner Aussage im Landesfischereigesetz, weil die Hälterung gemäß der am Schreckenbach-Gutachten orientierten Empfehlung des Ljeweiligen Landesfischereiverbandes durchgeführt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Setzkescher war nach dem Propagandafeldzug des VdSF in den 80ern bundesweit verboten.

Also in Bayern war der Setzkescher nie verboten , es gab nur eine Neuregelung , daß dieser eine Mindestlänge und einen Mindestdurchmesser haben muß .

Die Benutzung war nur untersagt , wenn man an einem Fluß gefischt hat , wo reger Schiffverkehr herrscht , wegen dem Wellengang , da dabei keine ruhige Kescherhälterung gegeben ist .


Mein Vater hatte 1979 oder 1980 den Schein gemacht , ich kann mich daran erinnern ,wenn ich beim Angeln dabei war , daß er und auch andere Verwandte(Opa, Onkel , etc)und Freunde den Setzkescher benutzt hatten , bei Kontrollen gabs nie Probleme.
 
Hallo Labby,

was ist ein tierschutzgerechtes Wettfischen?

Es spricht aus tierschutzrechtlicher Sicht nichts dagegen, sich in seinen Fängen zu messen, wenn die tierschutzrechtlichen Bedingungen eingehalten werden. Sprich, für die gefangenen Fische muss eine Verwertungsmöglichkeit vorliegen und die Fische müssen vor dem Messen oder wiegen sachgerecht getötet werden.

Nicht Tierschutzgerecht wäre es. z.B., die Fische nur zum Zweck des Vergleichs zu fangen und danach zurückzusetzen.

Will heißen, der bloße Vergleich, wer mehr gefangen hat verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz solange ein vernünftiger Grund für den Fang an sich vorliegt.

Das wird so z.Zt. in SH diskutiert und ist auch Gegenstand der Fusionsverhandlungen zwischen VdSF und DAV.
 
Ich konnte mich bisher in keinem einzigen Post von ihn angegriffen fühlen und ich habe die Diskussion seit Beginn Anfang September verfolgt.
Dir nehme ich es, nach den Beiträgen die ich hier von dir gelesen habe, tatsächlich ab, dass du für dich selbst eine Form des Angelns gefunden hast, die über jeden moralischen Zweifel erhaben ist.

Ich glaube auch, dass du tatsächlich (noch!) Angler bist.
Bei Rheophil glaube ich das nicht. Er war aber vermutlich mal einer oder hatte engen Kontakt zu einem Angler. (Meine subjektive Meinung)

Du gehörst für mich zu den 2% Ausnahmen.

Dein "Angriff" auf jene pharisäirenden User ist nicht minder schmeichelhaft.

Auch zu denen zähle ich mich.
Zugegeben. Es ist aber wirklich ein Ergebnis meiner bisherigen Lebenserfahrung, dass innerhalb einer Gruppe von Menschen, die sich bei einem beliebigen Thema selbst als besonders rechtschaffen ansehen und ihre Mitmenschen moralisch unter Druck setzen, immer ein Anteil Pharisäer finden.

Dich rechne ich explizit nicht dazu. Ohne dich zu kennen, nur aufgrund der von dir gelesenen Beiträge.
Dein Avatar spricht übrigens auch für dich. :)

Solange sie dies in Unwissenheit tun, mag es verzeihlich sein. Wir sprechen immer davon Aufklären zu wollen. Ergo ist der betroffene unaufgeklärt. Gut, das Kind muss halt einen Namen haben. Einigen wir uns auf Unaufgeklärt. Wer er dann aber in Kenntnis der Gesetzeslage eigenen Interpretationen folgt und dabei gegen das Gesetz/die Verordnungen verstößt, muss halt mit Konsequenzen rechnen.
Wieder hast du recht.
Ich angle in Bayern und setze trotzdem manchmal Fische zurück. Dabei versuche ich aber, mich nicht erwischen zu lassen.

Ich würde aber nicht, in Kenntnis der Gesetzeslage, meinen Angelnachbarn denunzieren, weil er Fische zurücksetzt. Tut er es grundsätzlich, würde ich ihm sagen, dass ich das nicht richtig finde.
Macht er es weiterhin, wer bin ich, dass ich ihn richten darf?

Es sind schließlich nur Fische, keine Affen oder gar Menschen!
Ich weiß, dass dir der letzte Satz nicht gefallen wird, trotzdem sage ich das so wie ich es empfinde. Wirbeltier hin oder her.

Grüße
Amanita
 
Nicht Tierschutzgerecht wäre es. z.B., die Fische nur zum Zweck des Vergleichs zu fangen und danach zurückzusetzen.

Will heißen, der bloße Vergleich, wer mehr gefangen hat verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz solange ein vernünftiger Grund für den Fang an sich vorliegt.

Hört sich ja fast nach Rheo an. ;)

Damit kann ich leben. Danke für die Erklärung.
 
Hallo,

in Anbetracht der bei einem Wettfischen entnommenen Mengen an Fisch, muss aber auch die Auswirkung dieser Entnahmemenge auf den Gesamtbestand berücksichtigt werden. Wenn aus bestandsökologischer Sicht nichts dagegen spricht, kann ich mich auch damit anfreunden, dass quasi das Angehme mit den Nützlichen verbunden wird. Das wäre ja nichts anderes, als es im Moment ohnehin schon beim Hegefischen ist, nur dass auch der kompetetive Aspekt dann erlaubt wäre. Sicherlich, abhängig davon, wie die Situation im Einzelfall des jeweiligen Gewässers aussieht.

Viele Teilnehmer an Hegefischen beklagen sich aber ob der immer schlechter werdenden Ergebnisse, bedingt durch die Entnahme- und Verwertungsverpflichtung und dem damit verurscahten Rückgang der Bestände, was teilweise schon mit massiven Weißfischbesatzmaßnahmen gekontert wird. Offensichtlich bekommt es dem Fischbestand nicht, so viel Fisch beim "Hegefischen" zu entnehmen.

Beim Wettfischen ist eben nicht nur der Tierschutz angeschnitten, sondern eben auch die Hegeverantwortung gegenüber dem Fischbestand.
 
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