Bonita2000
Profi-Petrijünger
Hallo,
Wie ist eure Meinung zu den Hartz IV Regelungen.
Wer z.B: eine Sesoin Arbeit aufnimmt und dort Sozialversicherungspflichtig beschätigt ist Sagen wir mal vom 1. April bis 31. November beschäftigt ist und dann noch kein Anspruch auf ALG 1 hat.
Was denkt ihr ab wann er in den Gesetzlichen Kassen Versichert ist.
Man sollte denken ab dem 1ten Tag der Arbeitslosigkeit das ist aber nicht der Fall erst eine Monat später also nicht wie bei o.g. Fall ab dem 1.12. sondern erst ab den 1.1.
Die unterbrechung der Versicherung in den Gestzelichen Sozialkassen kann bis zu 6 Wochen dauchern.
In der Zeit kann man sich naturlich Freiwilling Versichern.
Wie ist eure Meinung dazu ist die Regelung richtig?
Gruss Hanni
Wie ist eure Meinung zu den Hartz IV Regelungen.
Wer z.B: eine Sesoin Arbeit aufnimmt und dort Sozialversicherungspflichtig beschätigt ist Sagen wir mal vom 1. April bis 31. November beschäftigt ist und dann noch kein Anspruch auf ALG 1 hat.
Was denkt ihr ab wann er in den Gesetzlichen Kassen Versichert ist.
Man sollte denken ab dem 1ten Tag der Arbeitslosigkeit das ist aber nicht der Fall erst eine Monat später also nicht wie bei o.g. Fall ab dem 1.12. sondern erst ab den 1.1.
Die unterbrechung der Versicherung in den Gestzelichen Sozialkassen kann bis zu 6 Wochen dauchern.
In der Zeit kann man sich naturlich Freiwilling Versichern.
Wie ist eure Meinung dazu ist die Regelung richtig?
Gruss Hanni