Zwergwelse in Sachsen

Hallo,

der Zwergwels ist wie zB der Graskarpfen, Koi usw kein heimischer Fisch und darf daher nicht zurückgesetzt werden §13 BbgFischO!
Zum Wels der hat seit 1.1.2010 kein Mindestmaß und keine Schonzeit mehr in Brandenburg und es gibt einige in dem Gewässerverzeichnis gekennzeichnete Gewässer wo er nicht mehr zurück gesetzt werden darf.
 
Hallo,

der Zwergwels ist wie zB der Graskarpfen, Koi usw kein heimischer Fisch und darf daher nicht zurückgesetzt werden §13 BbgFischO!
Zum Wels der hat seit 1.1.2010 kein Mindestmaß und keine Schonzeit mehr in Brandenburg und es gibt einige in dem Gewässerverzeichnis gekennzeichnete Gewässer wo er nicht mehr zurück gesetzt werden darf.
Öhm das Thema ist Zwergwelse in Sachsen und nicht Zwergwelse in Brandenburg.Und wenn ich mal kurz was zum Thema Graskarpfen sagen darf. Der Graskarpfen auch als Weisser Amur bezeichnet darf in Sachsen sehr wohl zurückgesetzt werden.Er hat sogar ein Mindestmaß von 60 cm.Beim Silber/Marmorkarpfen sieht das anders aus,kein Mindestmaß.Aber beim Amurkarpfen gibt es in einigen Gewässern Sachsens sogar ein ENTNAHMEVERBOT !!!
 
Hallo,

der Zwergwels ist wie zB der Graskarpfen, Koi usw kein heimischer Fisch und darf daher nicht zurückgesetzt werden §13 BbgFischO!
Zum Wels der hat seit 1.1.2010 kein Mindestmaß und keine Schonzeit mehr in Brandenburg und es gibt einige in dem Gewässerverzeichnis gekennzeichnete Gewässer wo er nicht mehr zurück gesetzt werden darf.

Einsatzbeschränkungen

(1) Nicht heimische Fische einschließlich deren Laich, die den gewässertypischen Fischbestand gefährden können, dürfen nur mit Genehmigung des Landesamtes für Ernährung, Landwirtschaft und Flurneuordnung im Einvernehmen mit dem für Naturschutz zuständigem Ministerium ausgesetzt werden.

(2) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn durch das Aussetzen der gewässertypische Fischbestand nicht gefährdet wird.

(3) Erkennbar kranke Fische dürfen nicht ausgesetzt werden.

Aber der Wels ( Zwergwels ) ist ja schon Jahre in der Elbe vorhanden und auch nicht grade in massen zu fangen. es gibt kleine Teiche wo der zwergwels übehand nimmt schon klar nur ein beispiel der Franzosenteich in Doberlug Kirchhain.
 
Ist ja egal ob Sachsen oder Brandenburg so ein Gesetz müsten alle Angler abstimmen können aber der kleine Angler hat ja nichts zu sagen.
 
ich war gestern abend mal in oelsnitz am hoelteich,
ergebnis war ein 40er all und 2 zwergwelse und unzählige vorsichtige zupfer
 
dann haben die Zwergwelse das überlebt und im Sommer kocht das Wasser wieder. warst du über Nacht und wie groß wahren die Zwergwelse?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Andreas, Ich lese es wieder anders als Du !!! Hier geht es um Einführung einer neuen Art (Fischart) Wels und Zwergwels sind nicht neu. Der Wels war schon immer in Brandenburg und der Zwergwels seid 17Hundertnochwas Also nicht von uns Anglern Eingesetzt!!!

Einsatzbeschränkungen für nicht heimische und gebietsfremde Arten

(1) Nicht heimische Fische einschließlich deren Laich dürfen nur mit Genehmigung des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung im Einvernehmen mit dem für Naturschutz zuständigen Ministerium ausgesetzt werden.
(2) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn durch das Aussetzen der gewässertypische Fischbestand nicht gefährdet wird.
(3) Erkennbar kranke Fische dürfen nicht ausgesetzt werden.
(4) Die für Aquakulturbetreiber erforderliche Genehmigung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates vom 11. Juni 2007 über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur (ABl. L 168 vom 28.6.2007, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung erteilt das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Zuständige Behörde für die Durchführung und Überwachung der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates vom 11. Juni 2007 über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur ist das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung.


Gruß und Petri Mario

Wer lesen kann ist im ........​
 
eine grundsätzliche Entnahmepflicht besteht in Brandenburg für Welse nicht!

Ausnahmen wie zB.im EE-Kreis sind hier einzusehen: http://www.landesanglerverband-bdg.de/de/gewaesserverzeichnis/gbID=1&vereinID=5

bei anderen Arten gibt es da Informationen wie zB.hier: http://www.lav-bdg.de/usr_files/4_Anordnung-Streifenbarsch.pdf

vielleicht jetzt zurück zum Thema: Zwergwelse in Sachsen.
Sollte der TE jedoch unbedingt welche fangen wollen...hat er im Süden von Brandenburg die Gelegenheit dazu.Ist vom Erzgebirge ja sogar noch kürzer als zb.nach Zittau.


Gruß Jörg
 
Kleiner Nachtrag von mir, habe grade die Kartierung und Beschreibung der Fische im Land Brandenburg vor mir liegen und daraus geht hervor.: Das es im land Brandenburg auf die Gesammte Wasserfläche Gerechnet Wels 18, Zwergwels 4 und zum Vergleich mal den Aal mit 53 sowie Hecht mit 68 Prozent vorhanden ist. Werde hier nichts aus Rechtlichen Gründen Einfügen!

Wer Intresse hat kann sich diese Kartierung unter der Bezeichnung:

Fische in Brandenburg

beim Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow bestellen.

http://www.ifb-potsdam.de/institut/institut.htm


Gruß Mario
 
Hallo Jörg, das mit dem Streifenbarsch war oder besser ist mir bekannt und dieses mit den Zusatzen im Gewässerverzeichnis auch. Mir ging es Hauptsächlich um die Meinung von Andreas was so nicht richtig ist da Er es schon einmal in einem sehr unhöfflichen Ton geäußert hat.( https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=2977&page=4 )

Zur Vermischung kamm es durch Unwissenheit über die Gewässer, Ich bin Brandenburger und beangele die Elbe bei Mühlberg/Brottewitz/Stehla auf Brandenburger Seite DAV unter der Nummer C 01-218 und im Gewässerverzeichnis Anglerverband Elbe-Elster Bad Liebenwerda e. V. gibt es keine Wels Entnahme Pflicht. Wie es auf der Sächsichen Seite ist weiss ich nicht und dazu werde ich mich auch nicht äußern.

Gruß und Petri Heil Mario
 
Das es im land Brandenburg auf die Gesammte Wasserfläche Gerechnet Wels 18, Zwergwels 4 und zum Vergleich mal den Aal mit 53 sowie Hecht mit 68 Prozent vorhanden ist.

Problem an der Sache: wo er vorkommt,tritt er teilweise als Plage auf! So unscheinbar wie da teilweise hingestellt...ist dieser Geselle nicht.

PS: er hat ebenso wie Regenbogenforelle,Karpfen aller Art,Streifenbarsch etc. in unseren Gewässern nichts verloren.Als Speisefisch ist er einfach lecker... rechtfertigt seine Existenz wie oben genannte Arten in unseren Gewässern dadurch jedoch nicht!


Gruß Jörg
 
Hallo Jörg, und an alle die dieses Thema verfolgen!

Ich spreche jetzt aus meiner Eigenen Erfahrung mit Zwergwelsen, ich bin 1980 in einen DAV Verein eingetreten dessen Gewäser mit Zwergwelsen Verseucht war. Wollte man auf Raubfisch Angeln mußte man seine Köderfische zu dem Gewässer mitbringen (war auch Erlaubt da kein Weißfischbestand vorhanden war). Aber im laufe der Zeit hat sich alles sehr schnell geändert ab 1985 wurden nur noch ZW bis 15 cm gefangen und der Weißfischbestand nahm zu.Zur Wende 1989 war alles vorhanden und ZW gab es nur noch in 5-10 cm Länge und der Bestand wurde weniger.(P 07-103)
Dann kenne ich noch ein Gewässer wo im selben Zeitraum wenige ZW gefangen wurden dafür aber von 30-40+!!! manchmal fast 50 obwohl ZW bei uns nur ca. 40 cm Groß wird.(P 07-116)

Mehr kann und möchte ich dazu auch nicht mehr sagen da ich in Brandenburg Angele und es hier ja um Sachsen geht.

Trotzdem Gruß und Petri Mario
 
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