FM Henry
Super-Profi-Petrijünger
Gute Nachrichten für alle DAV-Mitglieder
Auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem LAVB und der Fischerei Utecht-Kühl,Zehdenick,können die nachfolgend genannten Gewässer ab dem 01.01.2006 mit der Angelberechtigungsmarke des LAVB beangelt werden.
Die Havel (V 03-01) von Bredereiche (Kolk) bis Zehdenick (Klienitzbrücke)
Großer und kleiner Wentowsee (V 03-01)
Templiner Wasser,Kuhwallsee,Großer und kleiner Lankensee,Föhrde bis Röddelinsee,Schulzenfließ von Strassenbrücke Hammelspring bis 100m unterhalb Eisenbahnbrücke Hammelspring (V 03-03
Die Gewässer und Gewässerstrecken liegen in den Landkreisen Oberhavel und Uckermark.
Für die Beangelung gelten die Bestimmungen der Gewässerordnung des LAVB mit der Einschränkung dass der Fischer das Vorrecht vor dem Angler hat und in Ausübung seiner Tätigkeit nicht behindert werden darf.
Es besteht die Verpflichtung zur Führung von Fangbelegen.
Gruß FM Henry

Auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem LAVB und der Fischerei Utecht-Kühl,Zehdenick,können die nachfolgend genannten Gewässer ab dem 01.01.2006 mit der Angelberechtigungsmarke des LAVB beangelt werden.
Die Havel (V 03-01) von Bredereiche (Kolk) bis Zehdenick (Klienitzbrücke)
Großer und kleiner Wentowsee (V 03-01)
Templiner Wasser,Kuhwallsee,Großer und kleiner Lankensee,Föhrde bis Röddelinsee,Schulzenfließ von Strassenbrücke Hammelspring bis 100m unterhalb Eisenbahnbrücke Hammelspring (V 03-03
Die Gewässer und Gewässerstrecken liegen in den Landkreisen Oberhavel und Uckermark.
Für die Beangelung gelten die Bestimmungen der Gewässerordnung des LAVB mit der Einschränkung dass der Fischer das Vorrecht vor dem Angler hat und in Ausübung seiner Tätigkeit nicht behindert werden darf.
Es besteht die Verpflichtung zur Führung von Fangbelegen.
Gruß FM Henry





