Moinsen in die Runde,
wenn der Fall den Du beschreibst in Bayern war (davon gehe ich anhand Deiner PLZ aus), hast Du meiner Meinung nach rechtskonform gehandelt...vorausgesetzt, Du hast den Fisch in Dein Fangbuch / Erlaubnisschein eingetragen. Ups ich seh grad...88212 ist RV...ok, dann ist es BaWü, die Vorschriften dort kenne ich nicht....
Nachdem einem sowas trotz früh anschlagen etc. immer passieren kann, halte ich es so, dass wenn ein (mit Schonmass deklarierter) Fisch zu tief geschluckt hat und ich bereits erkennen kann, dass es eine filigrane Chirurgenarbeit werden würde, den Haken zu lösen, dass Vorfach möglichst nah beim Haken kappe und den Fisch zurücksetze.
Möglichst nah beim Haken, sprich ohne Vorfachüberstand aus dem Maul deshalb, damit der Fisch nicht obendrein noch ne "Vorfachfahne" mit sich rumschleppt und damit allerhöchstwahrscheinlich verludert.
Sobald ich jedoch beim anlanden schon einen Tropfen Blut aus den Kiemen sehe, töte und verwerte ich den Fisch.
Mit "verwerten" meine ich jetzt sowohl die Entnahme als Speisefisch, als auch ggf. den Fisch dem Gewässer wieder zuführen -> dann "verwerten" diesen eben Räuber, Aal und andere Aasfresser.
Man kann ja zu bay. "Gepflogenheiten" stehen wie mal will, für mich macht die Regelung jedenfalls erheblich mehr Sinn, als einen untermassigen, nicht überlebensfähigen und daher getöteten Fisch irgendwo in der landscape zu verbuddeln...ganz ehrlich, dann verbringe ich den lieber an den Waldrand o.Ä., dann hat wenigstens der Fuchs noch was davon.
Grüsse & Petri
Stefan
P.S. ..erst vor zwei Wochen hab ich nen "Satzkarpfen" gefangen, welcher zwei Goldhaken (wer fischt noch mit sowas ???
) im Rachen hatte und welcher sich des Lebens mehr als erfreute bzw immer noch erfreut
Einen der "Goldis" konnte ich neben meinem mit ner Arterienklemme lösen, den zweiten habe ich ihm gelassen