Bundesgesetze -  Privater Verkauf von gefangenem Fisch

Gerald hat es schon richtig gesagt.
Hier ging es jetzt nur um die rechtliche Sachlage und nicht um Fisch aus einem bestimmten Teich.
Die Beiträge, die sich auf die Qualität des Fisches, aus dem besagten Teich beziehen, sind in dem ersten Fred geblieben.

Auf deine Sticheleien gehe ich jetzt einfach nicht ein. Wir wollen hier vernünftig diskutieren und uns nicht gegenseitig mit "Sand bewerfen" wie im Sandkasten. :hahaha:

Und apropos, die richtige oder eben auch falsche Lagerung, ist immer ausschlaggebend für die Qualität des Fisches.
Gerald hat es schon richtig gesagt, Fischprotein fängt sehr schnell an sich zu zersetzen und deshalb gibt es für die Lagerung von Fisch und Meeresfrüchten auch so strenge Bestimmungen.

@ Zanderkalle
Um noch einmal auf die Modderforellen zurück zu kommen. Ich habe diese Erfahrung nicht gemacht. Wenn Du diese Erfahrung hattest, dann kann ich mich nur auf die Ehrlichkeit deiner Aussage beziehen. Aus dieser Stichprobe aber zu behaupten, dass der gesamte Besatz so ist (oder große Teile davon), ist genau so spekullativ, wie die Behauptung, dass dort kein einziger Fisch eventuell krank ist oder geschmacklich nicht in Ordnung.
Also wir sehen, es sind alles Empfindungen und keine Tatsachen.
Tatsache ist, dass man um eine konkrete Aussage bezüglich der Qualität mache zu können, eine langfristige Studie machen müsste. (mit Stichproben und einer biologischen Analyse des Fischbesatzes)
Also haben wir beide Unrecht und ich denke dabei sollte man es auch gut sein lassen.
 
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Hi

Habe mir das jetzt mal durchgelesen und muss ehrlich sagen da drängt der Morgenkaffee nach oben :eek:.
Da geht jemand in den Fopu fängt Forellen und vertickt die dann :confused: Sorry aber was widerlicheres kann ich mir nicht vorstellen, schon vom hygienischen her, wie sieht denn das im Sommer aus bei 34 ° im Schatten? Mal ganz abgesehen davon das dies die niedrigste Stufe der Hobbyangelei ist.
So langsam treiben mich solche "Angler" in die Arme der C&R Fraktion.

Gruss
Olli
 
@ Holtenser

Was machst du den mit den Fischen die du am Kanal oder Fluß angels bei 34 Grad??

Auch wenn es die "niedrigste Stufe" der Angelei ist, gibt es Anlagen wo du den gefangenen Fisch kühlen kannst und es gibt sogar manche Anlagen wo die Wassertemperatur im Sommer bei 34 Grad gerade mal 6-8 Grad beträgt.

Du hast sicher immer einen Kühlschrank dabei wenn du am Kanal oder anders sitzt.

Aber mal ganz zum Thema: Den gefangenen Fisch aus einer Anlage weiter zu verkaufen halte ich nicht für gut. Zumal man wie oben geschrieben für die Gesundheitlichen Folgen des Verzehrs selber haften muß.
Zudem dem Betreiber der Anlage die Fisch so verkaufen die Kunden dadurch ausbleiben könnten.

Petri

Der Ruheangler
 
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Hi

Also wenn ich einen Fisch fange und abschlage kommt er in einen luftigen Behälter ( Weidenkorb ) oder in eine Kühltasche und beende das Angeln bevor er verdirbt, da ich jedoch nicht genug Fisch fange um ihn verkaufen zu müssen " wollen" ist das unproblematisch.
Jetz stell dir mal vor wieviel die mit mehreren fangen (43 waren es in diesem Beispiel). Da kommt es schon durch das aufeinander liegen zu Druck und Temperaturstau.
So wie bekommt man soviel Fisch in eine gekühlte Lake? Begehbarer Industriekühler? 43 eingelegte Forellen passen nicht eben mal in den Kühlschranck (Oder man packt sie so eng das die Lake gar nicht überall hinkommt).
Die Kühlkette wird mehrfach unterbrochen und ich unterstelle einfach mal das die Keimbelastung dieser Fische ungewöhnlich hoch ist bevor sie im Räucherofen landen, jetzt noch ein kleiner Fehler beim Räuchern und schon ist der Fisch ungeniessbar (modrig).
Und zum niedrigsten Stufen Argument, hier wird ständig über Berufsfischer und Quittungsangler geredet wie böse die sind aber wer seinen Fang verkauft ist um keinen Deut besser.
Gott sei Dank ist auf vielen Gastkarten extra aufgeführt das die Veräusserung an dritte verboten ist.

Gruss
Olli
 
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So, ich kenn auch einige Fopuffangler die Ihren Fang weiterverticken. Und
hab auch schon mal probiert. (Umsonst in der Firma als Kostprobe) Da ich selbst
räucher und da auch ziemlich mäkelich bin war ich zuerst auch skeptisch, jedoch
die Fische waren klasse. Besser und frischer geräuchert hätt ich sie wohl kaum
irgendwo erstehen können.
Es handelte sich dabei um Fische aus Lafferde und Vöhrum, sowie aus der Kiesgrube
in Groß Gleidingen. Diese waren aber da sie aus einem Vereinsgewässer waren ein
Geschenk.
Die Typen die verkauft/verschenkt haben sind aber auch sehr erfahrene und umsichtige
Fischer, die ganz genau wissen was sie tuen.
Auf jeden Fall, müssen die Fische, da ja nicht mehr lebend im Setzkescher gehältert
werden darf, so schnell wie möglich ausgenommen und gekühlt werden.
Die Enzyme der Verdauungsorgane beginnen sofort nach dem Tod das Gewebe anzugreifen
und zu zersetzen.
Im Sommer hab ich immer, wenn ich zum Fopu fahr meine große Coleman hinten im
Wagen, die gefüllt ist mit knüppelharten Kühlakkus.
Diese Box hat mich selbst 2003 nicht enttäuscht.
Frisch getötete Fische in kaltes Wasser legen um sie zu konservieren, da kann ich sie
auch gleich in die Mülltonne werfen.
Wer das propagiert hat, so leid es mir tut "Null" Ahnung wie man Fische schmackhaft
zubereitet.
Das ist eine Kardinalssünde, ein Sakrileg. Genau so übrigens wie feine Filets vorm
Braten in Zitronensaft zu ersäufen.
Kochdilletanten machen das immer noch, übelst.
Wenn ich beim Fliegenfischen wandere hab ich mein Weidenkörbchen dabei.
Einige feuchte Blätter vom wilden Rabarber aus der Bachaue hineingelegt.
Darauf die ausgenommene und sorgfälitig von restlichem Blut und Eingeweiden
gesäuberte Forelle und wieder eine Lage Rabarber.
So bleibt sie frisch und lecker.
Erst mal soweit.
Gruß Armin
 
@ Holtense & Harzer
Ihr hab ja recht, aber trotzdem geht es an manchen Anlagen auch anders.
An manchen Anlagen sind Setzkescher erlaubt. (Ich weiß gegen das Gesetzt, hält aber die Fische frisch) zudem ich auch Anlagen kenne, wo große Industriekühlschränke zu Verfügung stehen.
Meine Anlage in Coesfeld hat teilweise Besucher die auch mit bist zu 30 Fischen nachher wieder nach Hause gehen und ich glaube der Fisch ist noch immer frisch auch nach 5-6 Stunden im Sommer. (Dort sind auch Setzkescher erlaubt.)
Ob diese Leute wirklich alle den Fisch selber verwerten weiß ich nicht.
Auf jedenfall handelt es sich um Stammkunden die fast jede Woche wieder kommen.
Hab auf jedenfall noch nie was nachteiliges über den Fischgeschmack gehört, eher das Gegenteilige.

Gruß

der Ruheangler
 
Kann ja sein das an einigen Anlagen so ein guter Service vorhanden ist,
leider nicht überall und Setzkescher auch nicht überall.
Es ist auch so das es hier bei uns auch Anlagen gibt die die Größe ehemaliger
Kiestagebauten haben.
Vöhrum hat z.B. allein eine reine Wasserfläche von rund 70000 Quadratmetern.
Da solls schon öfter vorkommen das grade die größeren Forellen
für längere Zeit im Wasser schwimmen.
Natürlich kann man von einer anderen Wasserqualität ausgehen wie in einer
Kleinanlage.
Gruß Armin
 
@ Duke
Ich hatte doch geschrieben das ich unrecht hatte und die Aussage des Veterinäramt aufgeführt deswegen verstehe ich nicht so ganz warum du noch mal zitiert hast.
Gruß
Gerald

Sorry Gerald, mein PC spinnte gestern, und manche Seiten hüpften beim scrollen, womit ich dein Posting überlesen habe, bzw mein PC es übersprang. War keine Absicht.
Hast es auch gut berichtigt:schmatzund gebe dir im Bezug des Veterinäramtes recht.

@ Allrounder 410 Jahre...wow das kostet dir im Board eine Menge
Freibier:prost:klatsch loll Scherz muß sein.

Zum Thema Setzkescher...Ist nicht überall verboten.
Bayern

Das Hältern von Fischen im Fanggewässer ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken. Setzkescher dürfen nur verwendet werden, wenn sie hinreichend geräumig und aus knotenfreien Textilien hergestellt sind. In Setzkeschern gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden. In Gewässern mit Schiffsverkehr ist das Hältern in Setzkeschem nur erlaubt wenn eine Schädigung der Fische nicht zu erwarten ist.
 
Hallo Gerald,

Ich habe gerade mit dem Veterinäramt Hannover telefoniert und muss eingestehen das ich unrecht hatte.

Die Veterinäramtsärztin sagte mir dass wenn ich in der Primärproduktion bleibe als privater Angler meinen Fang verkaufen darf. Primärproduktion heißt den Fisch im Ganzen verkaufen oder maximal ein Drittel als filetierten Fisch. Ich darf sogar an Gewerbetreibende Betriebe verkaufen.

das war ein Missverständnis. Der Begriff "Primärproduktion" schliesst eine Verarbeitung des Produktes aus. Während Ausnehmen und bei einem gutmütigen Veterinär noch das Filetieren jenseits des Begriffes Verarbeitung bleiben, fällt das Räuchern mitten rein. Es ist demnach rein rechtlich vom Grundsatz her durchaus statthaft, selbst gefangenen Fisch ausgenommen in geringen Mengen an Privatpersonen zu verkaufen. Dabei sollte man sich dann selbstredend an die geltenden Vorschriften für den Umgang mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs zu halten. Wenn man allerdings die eigenen Fänge als geräuchertem Fisch verkaufen will, hat man seinen Betrieb beim zuständigen Amtsveterinär anzuzeigen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass man bei passender oder vielleicht unpassender Gelegenheit Besuch vom Veterinäramt bekommt ...

Wer sich zu dem Thema schlau machen möchte, gibt sich die Geschichte im Amtsdeutsch: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:139:0001:0054:DE:PDF

Viele Grüsse

Lars
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lars

Ich kann leider nur wiedergeben was mir die Amtstierärztin gesagt hat und sie hat mir das so erklärt. Nach dem Räuchern habe ich sie nicht gefragt aber deine Erklärung klingt einleuchtend.

Würde ich vorhaben meinen Fang zu Vermarkten dann würde ich vor Ort ein Gespräch suchen und mir alles schriftlich geben lassen.

Da ich aber nur aus Freude angeln gehe und meinen Fang unter Freunden und Familie verteile hat mir in diesem Fall ein Anruf genügt.

Danke das du es noch geklärt hast und somit wissen wir das es nicht Gesetzeskonform läuft die gefangenen Fische zu Räuchern ohne dieses an zu melden.

Gruß

Gerald
 
Kann mir der FoPu-Besitzer die Mehrwertsteuer ausweisen ? :hahaha:
Gesetzlich gesehen gehen wir beim Forellenteichbesitzer nicht angeln, sondern zum Einkaufen. Nur dadurch, dass ein Fischereischein erwartet wird, kommt alles etwas durcheinander. Mit Fischereischein gefangener Fisch, darf nicht (weiter :confused: )veräussert werden. Hierzu habe ich keinerlei Infos.
In Dänemark ist das klar, denn dort wird kein Fischereischein verlangt, sondern nur der Eintritt.

Dass Besatzfische manchmal moderig schmecken, liegt an wenigen Zuchtanstalten, die regelmässig vergessen, ihren Teich zu säubern. Aus nicht gefressenen Futter bildet sich Faulschlamm, der durch die Vielzahl der Fische aufgewirbelt wird.
Ein qualitätsbewusster Anlagenbesitzer kennt seine Pappenheimer.

Ich kenne eine Zucht- und Angelanlage, wo die Fische immer moderig schmecken. Aber Namen nenne ich natürlich nicht.
 
Jeder Geschäftsmann kann dir die Mehrwertsteuer ausweisen wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist, natürlich.


Fischereischein brauche ich nicht am Fopu wenn überhaupt eine abgelegte Fischereiprüfung, jedenfalls hier in Niedersachsen. Danach gefragt hat mich allerdings noch nie jemand.

Ich könnte mir Vorstellen das eine Amtstierärztin schon weiß wovon sie redet und nur weil du keine Infos dazu hast muss ihre Aussage unrichtig sein?

im Prinzip halte ich es für richtig wenn man keine selbst gefangenen Fische verkaufen dürfte.

Gruß

Gerald
 
Hallo Rudi,

Dass Besatzfische manchmal moderig schmecken, liegt an wenigen Zuchtanstalten, die regelmässig vergessen, ihren Teich zu säubern. Aus nicht gefressenen Futter bildet sich Faulschlamm, der durch die Vielzahl der Fische aufgewirbelt wird.

wenn es so einfach wäre, hätten viele Forellenzüchter die Probleme nicht. Auch in einem relativ naturbelassenen Teich bilden sich nach dem Säubern (ganz sauber bekommt man ihn nicht) und Trocknen wenige Tage nach dem Befüllen am Grund ein Aufwuchs aus Algen, Bakterien und Pilzen. Sobald die Sonne in den Pool scheint und die Algen massiv Sauerstoff produzieren, treiben Flocken von diesem Aufwuchs an die Oberfläche. Hängt in den Flocken noch 'ne Mückenlarve oder ein Bachflohkrebs, schnappt sich 'ne Forelle das Lebendfutter und einen Teil der Pampe. Wenige Stunden später schmeckt der Fisch wie eine Schaufel voll Komposterde. Das Problem gibt sich oftmals von selbst, wenn sich am Teichboden eine Schlammschicht aufbaut, die derart viel Sauerstoff zieht, dass keine Flocken mehr auftreiben. Wer übrigens den Geruch/Geschmack vom Geosmin mal in der Nase bzw. im Mund hatte, riecht später schon beim Ausnehmen des Fisches, was los ist.

Viele Grüsse

Lars
 
Modderforellen verkaufen!

Ob eine Forelle oder ein anderer Fisch moddrig schmeckt oder nicht,
kann nur durch denjenigen bestätigt werden, der sie auch isst.

Eine pauschale Aussage über ein bestimmtes Gewässer halte ich für Rufschädigung!

Ob man gefangene Forellen verkaufen darf oder nicht, halte ich auch für eine Einstellungssache!

Wozu gehe ich angeln?

In erster Linie um meine Passion ausleben zu können, draußen zu sein und den Kopf frei zu bekommen.
Würde ich das nur aus komerzieller Sicht betreiben, wäre ich nicht Angler sondern Berufsfischer!
 
Fischereischein brauche ich nicht am Fopu wenn überhaupt eine abgelegte Fischereiprüfung, jedenfalls hier in Niedersachsen.

Kommt auf die Größe des Gewässers an. Teiche unter 0,5 ha sind Privatgewässer und fallen nicht unter das Landesfischereigesetz.

Darüber geht es aber los, zumindest in NRW. Hier sagt das Landesfischereigesetz:
§ 17 Fischereierlaubnisverträge
(2) Ein Fischereierlaubnisvertrag darf nur mit Personen abgeschlossen werden, die Inhaber eines Fischereischeins sind.


Und auf diesem steht, dass der Verkauf von gefangenen Fischen oder Tausch gegen Sachwerte nicht erlaubt ist.

Gut, dass ich nur angeln gehe :)
 
Sehr richtig, Rudi,
wenn in NRW ein Sportfischer dadurch auffällt, daß er seine Fische verkauft, so wird er mit Gewissheit seinen Erlaubnisschein verlieren u. im Wiederholungsfall wahrscheinlich sogar seinen Bundesfischereischein. Um den Tatbestand zu erfüllen, genügt es sogar, gefangene Fische gegen andere Dinge (z. B. Tabakwaren oder Alkoholika) einzutauschen. Ich finde, das ist gut und richtig so. Wenn jemand mit Fischen handeln möchte, so kann er das tun, nur eben nicht als Sportangler, sondern er muß sich dann eine Lizenz für Berufsfischer oder Teilberufler besorgen. Ein Reusenschein für den Rhein z. B. ist ohne weiteres zu haben, nur ist er deutlich teuerer als der Angelerlaubnisschein.Für den Handel mit den dann gefangenen Fischen braucht er auch noch eine Gewerbekarte. Für Reusenstellen ohne Reusenschein hat in meiner Nachbarschaft vor Jahren einer von der Wasserschutzpolizei eine Anzeige bekommen, die ihn schlappe 800,-DM gekostet hat, obwohl er schon erwischt wurde, als er die Reuse stellte. Gefangen hatte er also noch nichts. Es wird, für mich zurecht, sehr streng gegen dergleichen Dinge vorgegangen.
Gruß
Eberhard
 
hallo eberhard. so hab ich es auch in erinnerung!!! finde es super,das wenigstens einer das geschrieben hat,was ich eigendlich wissen wollte und worauf ich eine frage gestellt hatte,auch wenn du nicht unbedingt auf meiner frage geantwortest hast. lieben gruß Frank
 
Darf ich meine gefangenen Fische verkaufen?

Hallo Kollegen!
Sicherlich hat schon jeder von uns in einem Forum lesen können, dass ein Angler seine Fische an den Nachbarn oder an die Dorfkneipe verkauft hat.
Die Frage ist jedoch, ob diese Handlungsweise rechtlich einwandfrei ist.
Ich habe mich diesbezüglich mit der Unteren Fischereibehörde des Rhein - Erft - Kreises in Verbindung gesetzt und um Klärung gebeten. Da sich Gesetze beinahe täglich ändern können, hat man mir einen "Leitfaden" in die Hand gegeben.

1)
Die hier gegebenen Antworten beziehen sich nur auf das Land NRW!
Da die Länder jedoch eine Vereinheitlichung anstreben, dürften die Richtlinien in den anderen Bundesländern ähnlich geartet sein.

2)
Den Anglern aus anderen Bundesländern wird empfohlen, sich mit ihren zuständigen Veterinärämtern in Verbindung zu setzen! Nur so können gesetzliche Abweichungen erkannt - und verdeutlicht werden.

3)
Das Fischereigesetz von Nordrhein - Westfalen verbietet die Weitergabe gefangener Fische an andere Personen grundsätzlich nicht!

4)
Ein Entgelt für die Fische zu nehmen, gibt dieser Handlung einen gewerblichen Charakter und ist daher nicht zu empfehlen! Es könnte Probleme mit dem Gewerbeaufsichtsamt geben!

5) Hygienische Bestimmungen
a)
Der gefangene Fisch muss sofort ausgenommen - , gründlich gewaschen - und sofort gekühlt gelagert werden!

b)
Die "Kühlkette" darf bis zur Weitergabe nicht mehr unterbrochen werden!
Also nicht dauernd die Kühlbox öffnen, damit Neugierige den tollen Fang begutachten können!

c)
Es wird empfohlen, den Übernehmenden darauf hinzuweisen, dass die Fische nach dem Lebensmittel - / Veterinärgesetz nicht untersucht wurden!

d)
Es ist empfehlenswert, die Fische nicht an Gewerbebetriebe zu übergeben, da die Hygienevorschriften meist nicht eingehalten werden können und der Fisch von keinem Veterinär begutachtet wurde. Weiterhin dürfte dann der Tatbestand des Gewerblichen Handels erfüllt sein und das Gewerbeaufsichtsamt schlägt zu.

6) Rechtlicher Hinweis

Jeder Angler, der Fische an andere Personen abgibt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für den Zustand der Fische. Sollte zum Beispiel eine Fischvergiftung auftreten, wird der betreffende Angler zur Verantwortung gezogen.

7) Hinweis in eigener Sache

Ich habe mich bemüht, diesen Beitrag so gründlich wie möglich zu recherchieren. Trotzdem könnte sich irgendwo ein Fehler eingeschlichen haben, was ich zu verzeihen bitte!

Ich hoffe euch mit diesem Beitrag geholfen zu haben und wünsche schöne Angeltage!:prost
Bernd
 
Hi Bernd ,

dürfte in den meisten Bundesländern genauso sein .

Hier in Bayern und in Ba-Wü gilt ein striktes Verkaufsverbot , soweit mir bekannt .
Manche Vereine weisen in ihren Unterlagen ausdrücklich daraufhin .
Verschenkt dürfen sie werden .

Durch diese Regelung will man die gezielte Überfischung und den dadurch entstehenden Handeln unterbinden , da die Hygiene-und Kühlvorschriften keinesfalls eingehalten werden können .

mfg Jacky1
 
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