Kreidesee Hemmoor Regeln und Link
hier habe ich noch einen link zum KREIDESEE HEMMOOR
http://kreidesee-hemmoor.de/angeln.htm
und hier die REGELN :
INFORMATION
Nur Tages-/Halbtageskarten für 41 € bzw. 20 €. Bestellung (auf Wunsch auch Übernachtungsvermittlung) bei Kreideseefischerei Pöpke, Dorfstraße 9 in 21745 Hemmoor-Westesode, Tel.: 04771-7497.
Fischbestand: sechs Saiblingsstämme, zwei Arten Binnenlachs, zwei Seeforellenstämme und Regenbogenforellen. Neben den Salmoniden behaupten sich großwüchsige Barsche, vereinzelte Aale und Zander. Die Weißfische der Uferregion dienen allen Räubern als Nahrung.
Geangelt wird täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr; im Winter bis zur Dunkelheit. Nur Spinn- oder Fliegenrute. Naturköder und Anfüttern verboten. Fanglimit ganztags maximal acht Salmoniden, davon insgesamt höchstens vier Fische der Arten Saibling, Seeforelle oder Binnenlachs. Bei Halbtagskarten die Hälfte der Strecke. Barsche, Aal, Weißfische und Zander ohne Limit. Alles weitere bei Ausgabe der Angelkarte im Info-Blatt "Verhaltensregeln für Angler" (siehe unten).
Wer es ruhiger liebt, sollte seinen Angelausflug nach Möglichkeit auf einen Werktag legen. An den Wochenenden wird der See sehr stark von Tauchern frequentiert.
Ich habe zur Kenntnis genommen, daß ich im Zusammenhang mit der mir heute einmalig von Herrn Pöpke erteilten Erlaubnis, im Kreidesee Hemmoor angeln zu dürfen, den Pächter Kreideseefischerei Horst Pöpke, und den Eigentümer -Freizeitgesellschaft Kreidesee Hemmoor GmbH-, von allen Ansprüchen die diesen Gesellschaften durch meine Anwesenheit erwachsen könnte, freizuhalten habe. Dies gilt für selbsterlittene Schäden an meiner Person und meinen Sachen, als auch für Ansprüche Dritter, die aus meinem Handeln gegen die genannten Gesellschaften gerichtet werden könnte.
1. Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Erhalt einer Planzeichnung des Sees. Die dort gegebenen Hinweise, Einschränkungen und Sperrgebiete erkenne ich an und werde sie beachten.
2. Da mein Aufenthalt am See auf eigene Gefahr ist, vermeide ich Alkohol, unterlasse gefährliches Watangeln und Klettereien an steilen Böschungen. Meinen Hund führe ich an der Leine und mein Auto stelle ich am dafür vorgesehenen Platz ab.
3. Das Angeln ist nur an den dafür vorgesehenen Seeabschnitten erlaubt, daher respektiere ich den mit Bojen markierten Taucher-Sperrbereich. Muß ich aufgrund aufsteigender Atemgase vermuten, daß sich irrtümlich ein Taucher am Angelplatz aufhält, unterbreche ich aus Sicherheitsgründen das Angeln und führe es an einer anderen Stelle weiter.
4. Ich weiß, daß mich die Eintages-, bzw. die Halbtageskarte nur zum einmaligen Besuch des Sees berechtigt, auch darf ich nur eine Spinn- oder Fliegenrute führen.
5. Pro Angler und Tag dürfen maximal 8 Fische entnommen werden. Außer Regenbogenforellen dürfen im Fang höchstens 4 sonstige Salmoniden (Saiblinge, Binnenlachse, Seeforellen) enthalten sein, für Halbtageskarten gilt der halbe Fang. Sollte ich irrtümlich über das Tageslimit hinaus Salmoniden fangen, werde ich sie schonend abhaken und unverzüglich zurücksetzen. Das Abhaken erfolgt dabei so, daß der Fisch im Wasser verbleibt. Die Regeln des Tier- und Naturschutzes halte ich ein.
6. Damit ein gewässerökologisch angemessener, artenreicher und anglerisch attraktiver Fischbestand im See erhalten werden kann, werde ich gewissenhaft die mit der Angelkarte ausgegebene Fangliste ausfüllen und am Ende des Angeltages in den dafür vorgesehenen Briefkasten werfen; dies gilt auch für den Fall, daß ich nichts gefangen habe.
7. Folgende Fische haben keine Fangbegrenzung und sollen auch nicht zurückgesetzt werden: Aal. Barsch, Hecht, Zander, Weißfische. Trotzdem trage ich diese Fische in die Fangstatistik ein.
8. Angeln vom Boot darf ich nur in Ausübung des Fliegenfischens. Die Ruderboote kann ich bei der Kreideseefischerei ausleihen, andere Boote sind nicht auf dem See zugelassen.
9. Ich darf nur mit Kunstköder fischen, sämtliche Naturköder einschließlich Teige und Anfüttern sind verboten.
10. Pro Kunstköder darf ich bis zu drei Einzelhaken verwenden, Drillinge sind nicht erlaubt. Die Verwendung widerhakenloser Einzelhaken, sogenannter Schonhaken, steht mir frei.
11. Das Säubern und Ausnehmen der Fische am See und das Verbringen der Fischabfälle und sonstigen Abfälle in den See ist verboten. Den Angelplatz werde ich sauber verlassen und die Fische am dafür vorgesehenen Ort ausnehmen, ebenso werde ich meine Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter geben. Wer auf einem verschmutzten Angelplatz angetroffen wird, muß mit dem sofortigen Entzug der Angelkarte rechnen.
12. Angelkarte und Tagesfang werde ich bei Kontrollen dem Aufsichtspersonal vorzeigen. Aufsichtsberechtigt sind neben Mitarbeiter der Kreideseefischerei und behördlichen Fischerei- aufsehern, auch Mitarbeiter der HGF, der Freizeitgesellschaft Kreidesee und des Wach- und Sicherungsdienstes. Die Kontrollbefugnis erstreckt sich auch auf das Auto.
13. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die "Verhaltensregeln für Angler am Kreidesee Hemmoor" für mich als rechtlich verbindlich an. Ich weiß, daß ihre Verletzung den sofortigen Entzug der Angelkarte zur Folge haben kann.
na wer da noch lust hat !!!!
der wolfsbarsch