Hallo,
Na Hoppla!
Hört es bei diesem Gedankengang schon für dich auf!
Gleichzeitig forderst Du aber von Anglern, weit höhere Einlassungen!
Beginne einfach in einem Verein.
Übernehme, wenn der Verein mangel daran hat, eine Jugendgruppe.
Allerdings musst Du dann von deinem Ross steigen, verständlich argumentieren, um verstanden zu werden.
Aha, ok. Zur aktiven Umsetzung des Tierschutzgedankens in der Freizeitangelei gehört also z.B. jemanden, der dagegen verstößt, gleich ins Wasser zu schubsen oder sonst wie zu sanktionieren. Das obliegt mir nicht, dazu sind Fischereiaufseher und Ordnungsbehördern allein befugt. Allein die Möglichkeit des Dialogs oder aber die Anzeige sind probate Möglichkeiten.
Ich frage nochmal, wie kann man durch Taten aktiv und unmittelbar auf den Umgang des Anglers mit dem Fisch am Wasser einwirken?
Hallo,
logische Folgerungsketten und Belege müssen extrem schwer verständlich sein.
Wo verstößt der Transport von Tieren gegen den Tierschutzgedanken?
Wo verstößt die Haltung von Tieren gegen den Tierschutzgedanken?
Wo habe ich behauptet, dass alles, was in jeglichem Tierschutzgesetz steht, auch sachlich richtig und damit im Bezug auf den Tierschutzgedanken auch ethisch richtig ist?
Man könnte auch behaupten, das Autofahren generell verboten ist, weil man die zulässige Höchstgeschwindigkeit übertreten kann.
Der Grundgendanke, die Haltung von Fischen in Kleinaquarien zu verbieten, mag zwar nachvollziehbar sein. Er schließt aber gleichsam aus, dass bestimmte, wenn auch zugegeben nur von wenigen gehaltene Fischarten, nicht ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden können. Da es wichtiger ist, die Bedürfnisse der Fische zu erfüllen, als blind einer, wenn auch gut gemeinten, aber eben nicht gut durchdachten und nicht gut gemachten,gesetzlichen Auflage Folge zu leisten, ergibt sich für den aufgeklärt und emanzipiert handelnden Aquarianer, der soclhe Fsiche hält, nur eine gangbare Konsequenz.
Hallo,
Ich behaupte, dass Hälterung - speziell im Setzkescher - tierschutzwidrig ist, denn durch die Hälterung wird der Fisch / werden die Fische einer (vermeidbaren) Stresssituation = Leid ausgesetzt. Punkt.
Falsch. Denn das Verursachen einer Stressreaktion allein und an sich ist nicht tierschtzwidrig.
Es ist das Zufügen von Stress (=Schaden) ohne vernünftigen Grund und zudem im besonderen Maße, das Überschreiten der Erheblichkeitsgrenze.
Deshalb bei uns auch das Verbot, Musterländle halt.
Falsch. Es gibt in Badem-Württemberg kein pauschales Verbot der Setzkescherhälterung im Landesfischereigesetz oder -verodnung.
http://www.vfg-bw.org/pdf/Fischereigesetz2010.pdf
http://www.vfg-bw.org/pdf/Landesfischereiverordnung2010.pdf
http://www.vfg-bw.org/pdf/Merkblatt Setzkescher.pdf
Ich bin nicht gegen Angeln. Ich bin gegen Verstöße gegen den Tierschutzgedanken beim Angeln durch Angler. Ich bin selbst Angler. Ein Angler, der sich um Tierschutzaspekte beim Angeln gedanken macht und seine Ideale selbst in die Tat umsetzt.
Ich habe genauso wenig ein Angelgegner, weil ich bestimmte Auswüchse des Angelns verurteile, wie der Ringrichter beim Boxen gegen Boxen ist, weil er den Schlag unter die Gürtellinie ankreidet.