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...der Sachverhalt ohnehin - zumindest in Hessen und Bad.-Wü. -, den einzig zivilisierten Bundesländern in Deutschland , klipp und klar geregelt ist und es daher zu keinerlei Mißverständnissen kommen kann. So steht nämlich auf jeder Tages-, Monats-, oder Jahreskarte die da ausgestellt ist dass diese nur in Verbindung mit einem gültigen Jahresfischereischein ( und ab und an der Hinweis auf die Sportfischerprüfung) gültig ist.
Somit kann auch einer dessen Jahresfischereischein z.B. bis 31 Mai gültig ist am 31 Mai auch eine Jahreskarte erwerben. Er muss dann halt, bevor er seine Würmer nutzlos badet, seinen Jahresfischereischein beim Amt verlängern.
Darüber gabs bislang auch nie ne Debatte weil das eine Selbstverständlichkeit ist, zumindest im kultivierten Hessen und Ba Wü, im Rest des Landes bei den Eingeborenen allerdings.....wer weiss?
Der Mann hat eine Frage gestellt und hat sich nicht mehr gemeldet!Warum?Eine Frage und der ganze Thread läuft aus dem Ruder!Es wird hier immer weniger User geben,wenn dass so weiter geht!
Der Mann hat eine Frage gestellt und hat sich nicht mehr gemeldet!Warum?Eine Frage und der ganze Thread läuft aus dem Ruder!...
Eh klar!Lach, wie immer, ich werde mich zurückhalten!
Da steht fünf aufeinander folgende... wo liest du ganze Jahre? Das Jahr muss nicht zwingend am 01. Januar beginnen. Geschäftsjahre können z.B. durchaus eher anfangen und demzufolge eher enden. Und wenn in deinem Fischereischein steht, dass er zum 29.04.2014 abläuft, dann begann das Jahr dieser Geschäftsbeziehung (zwischen Dir und dem Senat Berlins) sicherlich am 30.04.2009. (o.s.ä. ;-) )dort steht §3 abs. 1. der fischereischein ist für fünf aufeinander folgende jahre oder für ein jahr gültig.
es ist ganz klar vom ganzen jahr die rede.
Richtig. Der Fischereischein ist demnach nur gültig, wenn du auch die Fischereiabgabe für das jeweilige Kalenderjahr bezahlt hast. Kalendarische Jahre fangen am 01.01. an und hören am 31.12. auf.interessanter wäre ja §3 abs. 2 dort steht wieder was von kalenderjahr
ist halt so schönes rechtsdeutsch, aber das kalenderjahr wird sich dann wohl doch auf die marke beziehen, die gibts es ja nur so. das mit dem geschäftsjahr wird sich wohl auf den schein beziehen.
Da lobe ich mir den Fischereischein auf Lebenszeit, den hab ich seit meinem 16. LJ.
Ja, haben sie auch. Auf Lebenszeit bezahlen ist dabei noch erheblich preiswerter.Habt ihr denn eine daran gekoppelte Fischereiabgabemarke (gültig für 5 Jahre und somit eine aus meiner Sicht "Verlängerung hinten rum"), so wie es beispielsweise in Brandenburg der Fall ist, nicht?
Was schreibt denn der Wissende in seiner PN?naja ok, abgesehen davon das ich schon eine private nachricht mit einer antwort auf meine frage habe...
ich gebe den raum wieder frei für spekulanten und alle anderen unwissenden.auf die nächsten 4 seiten
Bei Mehrfachbelastung durch Dämlichkeit kann es durchaus hilfreich sein, mal ins "offene Messer" zu laufen.
Lustiger stelle ich mir es mit dem Fischereischein auf Lebenszeit vor, wenn jemand mit 16J den Schein hat, und wird in 64 Jahren in der Zukunft kontrolliert und auf dem Schein befindet sich ein Kinderfoto
Ergibt das dann ein Zeitparadoxum
so dank oder teilweisen dank an die, die von mir jetzt "KEIN" danke haben
der rest hat nichts mehr mit meiner frage zu tun und endet in einem sinnlosem kreislauf.
2911hecht hat schon recht, welcher normale mensch soll sich hier lange aufhalten?
euch ist wohl zu kalt zum angeln, setzt euch an den see und wartet hier nicht "auf den dicken thread" den ihr an die angel bekommt um blödsinn zu schreiben.
^^^so viel spaß beim drüber diskutieren.
vllt. schau ich nochmal rein, ich wähle die 10 dümmsten beiträge und die bekommen dann ein danke von mir.
es muss dann aber ne echt bekloppte antwort sein und sich um diesen beitrag handeln