Fischerreischein abgelaufen, trotzdem Angeln?

aberjetz

Petrijünger
moin,
mein fischereischein ist nun abgelaufen (29.04.14), hatte noch nicht so die zeit und lust den zu verlängern und ja in berlin kann er ablaufen :(.
morgen will ich mir allerdings mal ein neues angelgewässer angucken, habe überlegt mal eine rute mit zu nehmen um nicht nur zum gucken da zu sein.
jetzt weiß der normale mensch allerdings das behörden und co. gerne geld verdienen mit nichtigkeiten...
daher wollt ich mal fragen wie das so bei der fischerei aussieht.
wird da locker drüber hinweg gesehen oder muss ich mich auf eine geldstrafe gefasst machen?
dav und fischereiabgabe sind bezahlt, muss lediglich den schein verlängern lassen.
hoffe ihr habt positive nachrichten für mich morgen :prost
 
moin,
mein fischereischein ist nun abgelaufen (29.04.14), hatte noch nicht so die zeit und lust den zu verlängern und ja in berlin kann er ablaufen :(.
morgen will ich mir allerdings mal ein neues angelgewässer angucken, habe überlegt mal eine rute mit zu nehmen um nicht nur zum gucken da zu sein.
jetzt weiß der normale mensch allerdings das behörden und co. gerne geld verdienen mit nichtigkeiten...
daher wollt ich mal fragen wie das so bei der fischerei aussieht.

Sorry aber absolut kein Verständniss für Dein Bedürfnis.

Da Dir ja schon lange bewusst ist, dass Dein Fischereischein abläuft

https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=82650

versuche es doch mal wie alle anderen Angler welche es betrifft. Sich in diesem Fall an die Gesetze halten und den Tatbestand "Vorsatz" nicht erfüllen sondern den FS verlängern.

Gruß Henry
 
Denn hol dir gleich den lebenslangen Schein, falls es den bei euch Icken gibt !

Den gibts hier nicht. Der Senat verdient an den Verlängerungen und Neuaustellungen jede Menge Kohle und ist an Regelungen wie in Brandenburg oder anderen Bundesländern nicht interessiert. Der Schein ist in Berlin jeweils zehn Jahre gültig, nach fünf Jahren muss er verlängert werden, nach zehn Jahren muss ein Neuer ausgestellt werden. Dazu kommt noch die jährliche Marke.

Mir hat jemand erzählt, leichte Übertretungen würden geduldet werden, das Fischereiamt hat mich aber eines Besseren belehrt. Wer ohne gültigen Fischereischein erwischt wird, ist definitiv ein Schwarzangler.

Das Amt empfiehlt, montagmorgens früh da zu sein, dann geht es meist recht schnell. Ich habe es erst vor wenigen Wochen gemacht, hat ne gute halbe Stunde gedauert, dann war ich wieder draussen. Man sollte aber nicht vor Ostern, Pfingsten, oder dem ersten Mai kommen, dann dauert es wesentlich länger.
 
Hallo !

Also das mit dem Angeln würde ich sein lassen . Denn wenn du mit abgelaufenen Schein Angelst ist es so als würdest du überhaupt keinen besitzen .

Klar gibt es einige Kontrolleure die ein Auge zudrücken und nur ne Verwarnung aussprechen . Es gibt aber auch die harten Hunde die dich gleich zur Kasse bitten . So oder so ist der Angeltag dann für dich vorbei .
Geh in den nächsten Angelshop oder fehre zur Havelchaussee und verlängere deinen Schein .

MfG
 
Angelschein abgelaufen ist wie Schwarzangeln. Das erfüllt den Tatbestand des Vorsatzes.Das kann mal richtig teuer werden.meiner war auch letzten Monat abgelaufen....ab zur Gemeinde und verlängert......hilft ja nicht.
 
Sorry, aber allein schon diese Idee zu haben, ist.... Das ist definitiv Schwarzangeln. Dein Schein ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein. Wie hast du den Angelschein überhaupt bekommen ohne den Fischereischein vorzeigen zu müssen? Grüße chris

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Hier hat jeder ein bisschen recht...

...dabei kommt es auf wichtige Einzelheiten an.
Wenn der Schein erst vor kurzem abgelaufen ist...

...ist es an öffentlichen Gewässersbschnitten Schwarzangeln.

...ist es an Vereinsgewässern kein Schwarzangeln wenn man dich kennt und dir eine Erlaubniskarte ausstellt oder du dort Mitglied bist.

Im Übrigen ist es mit dem Personalausweis gleich. Nur, weil der abgelaufen ist hörst du ja nicht auf zu existieren.
Zudem geht es den Behördenfuzzies nicht um die Erlaubnis sondern lediglich um Geld.
 
Zuletzt bearbeitet:
...dabei kommt es auf wichtige Einzelheiten an.
Wenn der Schein erst vor kurzem abgelaufen ist...
...ist es an öffentlichen Gewässersbschnitten Schwarzangeln.
...ist es an Vereinsgewässern kein Schwarzangeln wenn man dich kennt und dir eine Erlaubniskarte ausstellt oder du dort Mitglied bist.

So weit es um Berlin geht, trifft deine Aussage nach meinem jetzigen Kenntnisstand nicht zu. Der §1 des Landesfischereischeingesetzes Berlin sagt aus, wer angeln will, braucht den Fischereischein. Punkt aus fertig. Von einer Unterscheidung zwischen öffentlichen und vereinseigenen Gewässern steht da nix. Aber vielleicht habe ich auch nicht alle Regelungen gefunden.

Im Übrigen ist es mit dem Personalausweis gleich. Nur, weil der abgelaufen ist hörst du ja nicht auf zu existieren.
Der Vergleich hinkt etwas. Ich habe seit Jahren keinen Personalausweis mehr, weil man in Deutschland nicht mal einen besitzen muss. Ich lebe trotzdem nicht illegal hier ;-)
 
Wenn der Fischereischein abgelaufen ist, ist er ungültig. Dabei spielt es keine Rolle, ob vor kurzem oder bereits länger. Demzufolge darf dir keine Angelerlaubnis ausgestellt werden (mit Ausnahme von einigen privaten, kommerziell betriebenen Gewässern z.B. in Brandenburg, in denen explizit kein Fischereischein erforderlich ist). Sollte dir die Angelkarte ohne gültigem Fischereischein ausgestellt werden, ist diese dennoch bei einer Kontrolle ungültig und kann eine Ordnungsstrafe (Geldbuße) nach sich ziehen. Das Risiko liegt in erster Linie beim Inhaber des (ungültigen) Fischereischeines, da sich dieser in solchem Falle bewusst fehlverhalten hat (da auch manch einer durch Täuschung dennoch an die Angelkarte gelangen kann)!

In meiner Vereinszeit wurde dir keine Jahres-Marke verkauft, wenn der Fischereischein für das laufende Jahr keine Gültigkeit besaß.

Was der PA-Vergleich damit zu tun hat, ist mir rätselhaft. Denn ein ungültiger PA stellt eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße dar, die ebenfalls von der Behörde geahndet werden kann.

Ohne gültigem PA sind dem Eigentümer bestimmte Möglichkeiten verwehrt, genau so wie es bei ungültigem Reisepass oder Führerschein der Fall ist.

In allen Fällen handelt es sich um einen Gesetzesverstoß, so ist das eben!

Gruß!
 
........... Ich habe seit Jahren keinen Personalausweis mehr, weil man in Deutschland nicht mal einen besitzen muss. Ich lebe trotzdem nicht illegal hier ;-)

Falsch, in Deutschland gibt es eine Personalausweispflicht, was nicht heissen muss, dass Du einen PA immer bei dir zu führen hast.

Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert.

Fliege 2
 
Falsch, in Deutschland gibt es eine Personalausweispflicht, was nicht heissen muss, dass Du einen PA immer bei dir zu führen hast.
Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert.
Fliege 2
Falsch!
Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.

§1 Abs.2 Satz 3 PAuswG

Eines von beidem muss man besitzen. Reisepass oder Personalausweis. Ganz ohne geht nicht.
 
@Flossenjäger

In meiner Vereinszeit wurde dir keine Jahres-Marke verkauft, wenn der Fischereischein für das laufende Jahr keine Gültigkeit besaß.

Soll bedeuten, wenn mein Schein dieses Jahr im November ausläuft hätte ich dieses Jahr im Januar keine Jahresmarke bekommen???

Da hätt ich aber was gegen.

Gruss
Dietmar
 
Der Fischereischein muss bei Kauf der Erlaubniskarte (noch) gültig sein !
Läuft er danach ab, ist es am Fischereischeininhaber, seinen Fischereischein entsprechend gültig zu halten !
Angeln mit abgelaufenem Fischereischein kommt einer Ordnungswidrigkeit gleich, entsprechend kann der Fischereierlaubnisschein bei einer Kontrolle eingezogen werden.
 
Das ist eben so Ich muß den Meinen auch verlängern lassen läuft am 06.05 ab.
Ich geh kein Risiko ein .


mfg Andy
 
Soll bedeuten, wenn mein Schein dieses Jahr im November ausläuft hätte ich dieses Jahr im Januar keine Jahresmarke bekommen???

Da hätt ich aber was gegen.

Gruss
Dietmar

Das liegt an deinem Kassierer (Kassenwart/Schatzmeister), ob er dir diese aushändigt. Macht er dies, dann auf Risiko und im guten Glauben, dass du das rechtzeitig nachholst. In meinem Verein wurde da streng drauf geachtet.

Letztendlich liegt das Risiko bei einer Kontrolle aber bei dir.

Gruß!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

also manche Fragen, die hier aufgeworfen und diskutiert werden sind echt so dämlich,da bleibt einem die Spucke weg. Schein abgelaufen, weiter angeln, ne ist klar, nächste Stufe ist dann Lappen weg, weiter fahren. Kann man natürlich alles machen, ob man es sollte bzw. ob Risiko und Nutzen in irgendeinem Verhältnis stehen, lasse ich mal dahingestellt.
Abgesehen davon muß der Schein für die gesamte Dauer der zu erwerbenden Angelerlaubnis gültig sein, also bei einer Jahreskarte noch das ganze Jahr.
Bei den Ordnungsgeldern die hier bei uns, NRW, bzw. Bezirksregierung Köln erhoben werden, kenne ich keinen Angelhändler der Scheine ausgibt, ohne das vorher zu kontrollieren.

Gruß Fairbanks
 
Ohne Fischereischein ist angeln an DAV - und Vereinsgewässern verboten und fertig.Wenn man so nachlässig ist und vergisst den zu verlängern hat man Pech.
Könnte mir nie passieren......:nein
 
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