das ist immer eine gute Idee
Man darf dann aber auch zu einem anderen Ergebnis kommen, oder?
...
Natürlich zieht jeder seine eigenen Schlussfolgerungen und mich überzeugen deine dennoch nicht, denn ich lese darin zuviel wird, hätte, wenn...
und dieses Interview ist keine objektive Widerspiegelung, sondern die Meinung des Hauptgeschäftsführers (LAV Brandenburg) zu dem ich mich bereits geäußert hatte und ich mich eh wundere, weshalb dieses Interview in diesem Thread angeführt wird .
Denn hier geht es nicht um den Friedfischschein in Brandenburg, der hier in die Diskussion als "positives Beispiel" herangezogen wurde. Das Thema ist hier:
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes
(LFischG-DVO)
Vom 11. November 2008
§ 5
Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht, Urlauberfischereischein...
Hier vermischst du nun die Brandenburger Regelung mit der aus Schleswig Holstein und argumentierst mit den vermeintlich positiven Auswirkungen. Da ich in diesem Gesetz leider keinen Hinweis auf die Einschränkung auf die Friedfischangelei finde, möchtest du mir diesen bitte aufzeigen.
Das hieße dann also, dass auf den Fischkuttern nur auf Friedfische geangelt werden darf?
Zum zweiten Teil, den "Angelteichen". Hier wird das ganze Spektrum von Karpfen über Forelle, Störhybriden und Aal geangelt. Sollte eine Raubfischangelei ausgeschlossen sein, beträfe dies Hecht/Zander/Waller, falls vorhanden. Das aber auch nur, wenn die Angel explizit als Raubfischangel ausgelegt ist. D.h. Aal und Waller kann man auch mit Wurm fangen.
So sehr eingeschränkt wäre der Nicht-FS-Inhaber also nicht. Nun spekuliere ich wie du über den "Urlaubsangler". Ich verzichte auf Hecht, kann aber im FoPu die anderen erwähnten Fischarten fangen. Vielleicht reicht das dem einen oder anderen aus?
Letztendlich sind die Motive auch egal, denn das Ziel ist erreicht, nämlich mehr Angelkarten an den Mann zu bringen. Das Ziel, auf diese Art mehr Urlaubsangler zu einer FS-Prüfung zu bewegen, sehe ich darin lange nicht, das ist rein spekulativ und es gibt keinen wirklichen Nachweis darüber, das eine erhöhte Anzahl der Ausgabe von Fischereischeinen auf diese "Urlauberregelung" beruht.
Mit dem Glauben habe ich´s auch nicht so, sorry...
Gruß und Petri!