Allgemein -  Angeln ohne Fischereischein in Schleswig-Holstein vom Kutter

Angeln ohne Fischereischein / Touristenschein ?


  • Umfrageteilnehmer
    16
glaub mir es ist so, bis auf einem da haben sie Respekt, alle anderen sind ......
An Vereinsgewässer sieht es natürlich anders aus aber an der Saar, spar ich mir lieber jeden Kommentar.
Das ist aber nicht das eigendliche Thema hier

Bin noch immer der Meinung es sollte zu diesem Thema eine Umfrage gestartet werden, damit man im grossen mal sehen kann was andere von diesem Schein halten.

mfg Thorsten66333
 
Servus!

Ich hänge mich nicht wie einige hier in der Diskussionsrunde an dem Begriff "Touri" oder "Urlauber" auf und es ist für mich auch weniger interessant, wer derjenige ist, die meisten Verfehlungen begeht. Für mich ist es auch kein Argument, diese Regelung als "Schnupperkurs" für´s Angeln zu bezeichnen oder gar Schwarzangler über den Friedfischschein zur Legalität zu bekehren.

Das ist aus meiner Sicht alles zu schlicht!

Mir geht es hier in erster Linie um die Gleichstellung von Anglern von denen man eine behördliche Bescheinigung verlangt und im Vergleich dazu, die lockere Handhabung um mehr Angelkarten verkaufen zu können und das kann niemand abstreiten, der Hauptgeschäftsführer des LAV Brandenburg hat dies ohnehin in seinem Interview bestätigt.

Lest euch doch bitte den Inhalt des Gesetzes durch, bevor es wieder nur um die Diskussion in Richtung "Tourist" geht, denn es kann folglich jedermann (es sei denn, man hat bereits einen FS) von dieser Regelung Gebrauch machen.

Zitat:

(1) Personen, die keinen Fischereischein besitzen, sollen für die Dauer von höchstens 28 aufeinander folgenden Tagen von der Fischereischeinpflicht ausgenommen werden. § 28 LFischG gilt entsprechend. Diese Ausnahmegenehmigung („Urlauberfischereischein“) kann in einem Kalenderjahr bis zu zwei Mal erteilt werden.

Das sind insgesamt 56 Tage, die man ohne FS im Jahr angeln dürfte.

Wie oft habt ihr Gelegenheit im Jahr angeln zu gehen? Was habt ihr für einen Aufwand betreiben müssen, um den FS zu erhalten? Ich für meinen Teil habe eine 40 bis 50 Stunden Arbeitswoche und auch nicht soviel Urlaub. Die 56 Tage kriege ich nie im Jahr zusammen.

Das heißt für mich unterm Strich, dass ich mich über diese Ungleichheit, welche schon an eine Diskriminierung gegenüber den FS-Inhabern grenzt, ärgern kann! Bei dieser Regelung sieht jemand, der seine freien Tage jedes Jahr gerne in SH Angelurlaub macht wenig Sinn darin, extra den FS (inkl. Lehrgang, Prüfung, Kosten, Verlängerung, Ungültigkeit bei Verlust oder Umzug/nicht verlängern etc., Einzug der Behörde bei Vergehen) zu erwerben. Es wird aber so argumentiert, als wenn das der erste Schritt in Richtung FS-Erwerb wäre.

Tut mir leid, auch wenn sich die Befürworter mächtig ins Zeug legen, so ist dies für mich reine Augenwischerei. Es geht hier in erster Linie darum, über diese Ausnahmeregelung mehr Geld in die Kassen zu spülen. Es geht hier nicht um Touristen, Ausländer oder Urlauber. Es geht hier um Nicht- FS - Inhaber, die Angelkarten kaufen sollen.

Würde es tatsächlich darum gehen, Nicht-FS-Inhaber für das Angeln zu begeistern, dann sollte man "Schnupperkurse" mit Schulung und unter Anleitung anbieten, aber nicht bei max. 56 Tagen im Jahr!

Denkt mal drüber nach...

Gruß und Petri!
 
Denkt mal drüber nach...

das ist immer eine gute Idee :)
Man darf dann aber auch zu einem anderen Ergebnis kommen, oder?
ich finde die Einführung eines "Urlaubscheins" ist eine gute Idee. Ich glaube auch, dass das für Einige tatsächlich den Einstieg in die Angelei bedeutet - auch wenn dann zu Hause die Fischereiprüfung wartet. Tatsächlich ist es für einen "richtigen" Angler unzumutbar seiner Leidenschaft in derart eingeschränkter Form auszuüben, wie es der Friedfischschein erlaubt. Ich könnte mich nicht damit abfinden, mir zwei Monate (max.) im Jahr heraus zu suchen, in denen ich eingeschränkt (nur auf Friedfische) angeln darf. Ich glaube jeder Angler weiß aus eigener Erfahrung was es bedeutet vom Angelvirus befallen zu sein...

So etwas wie eine "Diskriminierung von FS Inhabern" kann ich nirgendwo entdecken - ganz im Gegenteil. Wenn man mal drüber nachdenkt :), wieviel weitreichender die Möglichkeiten mit FS sind, dann kann man wohl kaum so tun, als wären FS und Friedfischschein ein und das Selbe.

Würde es tatsächlich darum gehen, Nicht-FS-Inhaber für das Angeln zu begeistern, dann sollte man "Schnupperkurse" mit Schulung und unter Anleitung anbieten, aber nicht bei max. 56 Tagen im Jahr!

Das ist eine sehr gute Idee die ich auch schon ein paar Mal in den Ring geworfen habe. Nur, das Eine schließt das Andere ja nicht aus. Nun ist grade die Urlaubszeit besonders dafür geeignet Dinge auszuprobieren, für die man im Alltag keine Zeit hat. Wer sich überlegt im Urlaub zur Rute zu greifen, der hat sich ja offenbar schon mit dem Thema beschäftigt - wer das nicht getan hat, wird sicher nicht viel Spaß und Erfolg beim Angeln haben und es folglich auch gleich wieder sein lassen. Laut Interview ist aber ein ganz gegenläufiger Trend zu beobachten. Und das glaube ich gerne - wen es im Urlaub so richtig erwischt hat, der bleibt auch dabei. Dann mit allen Konsequenzen.

Gruß Thorsten
 
Hallo !
@ Fliege 2 : Darf ich mal höfflich Nachfragen ob du dem alten Mann gesagt hast das daß Angeln mit lebendem Köderfisch verboten ist oder dem anderen der die Ü100 Hechte in der Schonzeit rausgeholt hat , hast du den darauf aufmerksam gemacht ? Wenn Ja , würde mich mal interessieren was die gesagt haben .
@ Fuerstenwalder : Hmm also wenn ich das bei mir mal zusammen rechne komme ich auf 100 bis 150 Tage die ich am Wasser verbringe , habe eine 37 Stunden/Woche aber vesuche halt soviel wie möglich am Wasser zu sein . Bin damals durch mein Schwager mit dem Virus infiziert worden . Hab mir dan erstmal den Fischreischein für ein Jahr und ne Jahreskarte für den BSSK geholt . Dann im Winter habe ich an zwei Wochenenden meine Prüfung abgelegt . Nun muß ich jedes Jahr 12 Euro für die Abgabe und ca 80 Euro für die DAV(DAFV) Marke bezahlen plus das Geld für Tages / Wochen oder Jahreskarten für die Gewässer die nicht zum LAV-Berlin oder LAV-Brandenburg gehören .

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
56 Tage ist ne Hausnummer da muss man sich echt ranhalten außer das Gewässer ist max 10km entfernt dann geht es auch mal abends.
ne Art dchnupperkurs verteilt auf mehrere Wochenenden im Jahr wäre auch ne Idee
 
das ist immer eine gute Idee :)
Man darf dann aber auch zu einem anderen Ergebnis kommen, oder?
...

Natürlich zieht jeder seine eigenen Schlussfolgerungen und mich überzeugen deine dennoch nicht, denn ich lese darin zuviel wird, hätte, wenn... :) und dieses Interview ist keine objektive Widerspiegelung, sondern die Meinung des Hauptgeschäftsführers (LAV Brandenburg) zu dem ich mich bereits geäußert hatte und ich mich eh wundere, weshalb dieses Interview in diesem Thread angeführt wird .

Denn hier geht es nicht um den Friedfischschein in Brandenburg, der hier in die Diskussion als "positives Beispiel" herangezogen wurde. Das Thema ist hier:

Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes
(LFischG-DVO)
Vom 11. November 2008

§ 5

Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht, Urlauberfischereischein...

Hier vermischst du nun die Brandenburger Regelung mit der aus Schleswig Holstein und argumentierst mit den vermeintlich positiven Auswirkungen. Da ich in diesem Gesetz leider keinen Hinweis auf die Einschränkung auf die Friedfischangelei finde, möchtest du mir diesen bitte aufzeigen.

Das hieße dann also, dass auf den Fischkuttern nur auf Friedfische geangelt werden darf?

Zum zweiten Teil, den "Angelteichen". Hier wird das ganze Spektrum von Karpfen über Forelle, Störhybriden und Aal geangelt. Sollte eine Raubfischangelei ausgeschlossen sein, beträfe dies Hecht/Zander/Waller, falls vorhanden. Das aber auch nur, wenn die Angel explizit als Raubfischangel ausgelegt ist. D.h. Aal und Waller kann man auch mit Wurm fangen.

So sehr eingeschränkt wäre der Nicht-FS-Inhaber also nicht. Nun spekuliere ich wie du über den "Urlaubsangler". Ich verzichte auf Hecht, kann aber im FoPu die anderen erwähnten Fischarten fangen. Vielleicht reicht das dem einen oder anderen aus?

Letztendlich sind die Motive auch egal, denn das Ziel ist erreicht, nämlich mehr Angelkarten an den Mann zu bringen. Das Ziel, auf diese Art mehr Urlaubsangler zu einer FS-Prüfung zu bewegen, sehe ich darin lange nicht, das ist rein spekulativ und es gibt keinen wirklichen Nachweis darüber, das eine erhöhte Anzahl der Ausgabe von Fischereischeinen auf diese "Urlauberregelung" beruht. :zwinkernd

Mit dem Glauben habe ich´s auch nicht so, sorry... :)

Gruß und Petri!
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch einen Grund warum ich dagegen bin:
Der befischungsdruck auf das Schuppenwild nimmt zu, was zur folge hat, das der Fich noch weniger chancen hat richtig abzuwachsen.
Schon heute wird es immer schwieriger so richtig kapitale Burschen zu fangen, wie wird es 10 Jahre später sein, wenn dieses ausnahme Gesetz schule macht?

In Fopu ist es etwas anderes, da sollen die Angeln gehen, aber NUR wenn diese Angler ohne Schein unter STÄNDIGER Kontrolle des Betreibers stehen und diesen auch der Angelplatz zugewiesen wird um etweiige Verfehlungen zu sehen und einzuschreiten.

gruss Thorsten 66333


Nachtrag:
Alternativ zum Erwerb einer Urlaubskonzesion zu kommen währe es vielleicht angebracht, einen kleinen Fischereischein zu machen (wie der kleine und grosse Waffenschein) soll nicht bedeuten das nur mit stumpfen Haken gefischt werden darf aber so währe der Inhaber schon einmal registriert und hat eventuell eine kleine Ausbildung von einigen Stunden erlernt. Kurze Einweisung in Tierschutz, Artenbestimmung, Gesetzeskunde und dann dürfte es wohl passen.
Dieses hat die Vorteile, das gelder fliessen, Arbeitsplatze geschaffen oder ausgelastet währen.
Ich könnte mir gut vorstellen, das der ein oder andere gerne Ehrenamtlich für einen Tag im Monat so ein referat in einem Gemeinderaum abhalten würde. Ich würde es auf alle Fälle machen um die Gewissheit zu haben das nicht so viele Vollpfosten mir im Urlaub begegnen und mir mit Ihrem verhalten den Urlaub vermiesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Befischungsdruck und Abwachsen steht nur dann in Relation wenn jeder maßige Fisch abgeschlagen wird.

Ja aber genau das ist es doch, mehr Angler, mehr Fisch wird gefangen, die Vermehrung der Fische (nicht der Angler) nimmt dadurch ab, Fisch hat weniger Chancen sich zu vermehren, da der Partner rar wird, und hat zu aller letzt nicht mal mehr die Möglichkeit so richtig gross zu werden.

Es muss heute schon in gewissen Regionen Fisch nachgesetzt werden oder zur Künstlichen Vermehrung zurück gegriffen werden in form von abstreifen.

Ich glaube noch immer, das das keine so tolle Idee ist diese Ausnahmeregel zu erlauben oder zu beführworten.
Gründe dafür sind genügend genannt worden.
Dann noch etwas lieber Andreas dein Grusswort aus dem Osten lässt mich vermuten, das du oder dein Umfeld nutzniesser dieser Regelung bist auch finde ich das "ich bevorzuge selektives Ernten" sehr 2 deutig was mich zu speculation anreißen tut.
 
Hallo !
@ Thorsten66333 : Es haben nicht alle verstanden das , je mehr Angler am Platz sind und die Fische abschlagen desto weniger haben die Fische die Chance sich zu reproduzieren . Deshalb sind in einigen Regionen auch schon Fische aus einem Gewässer ganz verschwunden . Für mich sind solche Ausnahmeregelungen vollkommener Quatsch und das daraus mehr Leute zum Angeln als Hobby finden ist auch nicht bewiesen . Mit dem Geld , welches aus diesem Blödsinn eingeniommen wird , werden andere Haushaltslücken geschlossen anstatt es dann auch dazu zu nutzen um Besatz und Renaturierungen zu ermöglichen .

MfG
 
@ Thorsten66333 : Es haben nicht alle verstanden das , je mehr Angler am Platz sind und die Fische abschlagen desto weniger haben die Fische die Chance sich zu reproduzieren .

Ihr habt Andreas nicht verstanden. Entscheidend ist nicht, wie viele Angler ein Gewässer beangeln, sondern: wie viel Fisch ,,insgesamt'' entnommen wird.
Ihr möchtet das jetzt nicht gerne hören aber: wenn wir möglichst vielen das Hobby Angeln ermöglichen wollen, bedeutet das an vielen Gewässern ,,teilen'' zu müssen.
Wir müssen unseren eigenen Anspruch auf Fischentnahme zurückschrauben. Oder aber, wir sorgen durch verschiedene Maßnahmen wie zb. Fischereischein, Erhöhung der Kosten für Erlaubnisscheine etc. für eine künstliche Reduzierung des Angeldrucks.

Deshalb sind in einigen Regionen auch schon Fische aus einem Gewässer ganz verschwunden .

war das die Schuld von Ausnahmereglungen wie Tourischein, ?




Einige Fragen sollten sich die Befürworter selbst mal stellen:

Warum funktioniert es im Rest dieser Welt ohne Prüfung. Ist zb. Osteuropa leergefischt?
Taugt die Prüfung/Fischereischein, um die Mißstände an den Gewässern zu beseitigen?


Gruß Jörg
 
Ihr habt Andreas nicht verstanden. Entscheidend ist nicht, wie viele Angler ein Gewässer beangeln, sondern: wie viel Fisch ,,insgesamt'' entnommen wird.
Ihr möchtet das jetzt nicht gerne hören aber: wenn wir möglichst vielen das Hobby Angeln ermöglichen wollen, bedeutet das an vielen Gewässern ,,teilen'' zu müssen.
Wir müssen unseren eigenen Anspruch auf Fischentnahme zurückschrauben. Oder aber, wir sorgen durch verschiedene Maßnahmen wie zb. Fischereischein, Erhöhung der Kosten für Erlaubnisscheine etc. für eine künstliche Reduzierung des Angeldrucks.



war das die Schuld von Ausnahmereglungen wie Tourischein, ?




Einige Fragen sollten sich die Befürworter selbst mal stellen:

Warum funktioniert es im Rest dieser Welt ohne Prüfung. Ist zb. Osteuropa leergefischt?
Taugt die Prüfung/Fischereischein, um die Mißstände an den Gewässern zu beseitigen?


Gruß Jörg

Hallo !
Denke mal bitte über den , in rot gefärbten , Satz noch einmal nach . Je mehr Leute an einem Gewässer fischen um so mehr Fische werden dort entnommen . Ist doch irgendwie logisch oder ??? Du bist der Meinung das es zur Reduzierung des Angeldruckes führt wenn das Angeln nur mit dem Fischereischein erlaubt bleibt oder bei einer erhöhung der Erlaubnisscheine . Das sehe ich nicht so , sicherlich wird es sich der ein oder andere Neueinsteiger überlegen ob er gewillt ist diese Kosten auf sich zu nehmen , aber man darf hierbei nicht vergessen das dieses Geld was über die Erlaubnisscheine eingenommen wird wieder in frischen Besatz ausgegeben wird . Und wie schon gesagt wurde ist es noch nicht bewiesen , ob es bei solchen Maßnahmen wie dem Tourischein oder auch das man in Brandenburg kein Fischereischein mehr braucht , das es eine signifikante erhöhung von Angler gibt die sich der Prüfung unterzogen hat .
Und dein Beispiel mit Osteuropa ist mehr denn schlecht , wenn ich schon sehe was ihre Landsmänner an unseren Gewässern abziehen dann kann ich mir denken wie es in ihren Heimatländern aussieht .

MfG

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr habt Andreas nicht verstanden. Entscheidend ist nicht, wie viele Angler ein Gewässer beangeln, sondern: wie viel Fisch ,,insgesamt'' entnommen wird.
Ihr möchtet das jetzt nicht gerne hören aber: wenn wir möglichst vielen das Hobby Angeln ermöglichen wollen, bedeutet das an vielen Gewässern ,,teilen'' zu müssen.
Wir müssen unseren eigenen Anspruch auf Fischentnahme zurückschrauben. Oder aber, wir sorgen durch verschiedene Maßnahmen wie zb. Fischereischein, Erhöhung der Kosten für Erlaubnisscheine etc. für eine künstliche Reduzierung des Angeldrucks.



war das die Schuld von Ausnahmereglungen wie Tourischein, ?




Einige Fragen sollten sich die Befürworter selbst mal stellen:

Warum funktioniert es im Rest dieser Welt ohne Prüfung. Ist zb. Osteuropa leergefischt?
Taugt die Prüfung/Fischereischein, um die Mißstände an den Gewässern zu beseitigen?


Gruß Jörg

Servus, Jörg!

Kannst du das von mir fett hervorgehobene bitte näher erläutern?

Was verstehst du darunter, zu teilen? Es sind i.R. immer Entnahmemengen vorgeschrieben.
Weshalb sollte ich gegenüber den "Urlaubsanglern" meine Ansprüche als jahrzehntelanger Angler zurückschrauben? Welche Ansprüche meinst du überhaupt? Ist das nicht eine von dir erdachte Unterstellung?
Was hast du für ein Problem mit der künstlichen Reduzierung des Angeldrucks? Eine Reglementierung wäre deiner Meinung nach unnötig oder wie meinst du das? Eine Reduzierung des Angeldrucks durch gesetzliche Vorgaben ist doch wohl immer "künstlich"!
Im Rest der Welt gibt es keine Prüfungen oder Erlaubnisse??
Von welchen Mißständen an den Gewässern ist die Rede?

Wie ist deine Meinung zu der 56 Tage-Regelung für den Urlaubsschein im Verhältnis zu einem Fischereischeininhaber?

Gruß und Petri!
 
Hallo !
Denke mal bitte über den , in rot gefärbten , Satz noch einmal nach . Je mehr Leute an einem Gewässer fischen um so mehr Fische werden dort entnommen . Ist doch irgendwie logisch oder ???

MfG

Falsch! Stell dir einfach mal vor, du darfst überhaupt nicht entnehmen. Eine Erhöhung des Befischungsdrucks hätte welche Auswirkungen? Auf den jeweiligen Fischbestand?


Gruß Jörg
 
Falsch! Stell dir einfach mal vor, du darfst überhaupt nicht entnehmen. Eine Erhöhung des Befischungsdrucks hätte welche Auswirkungen? Auf den jeweiligen Fischbestand?


Gruß Jörg

Wieso "falsch"? Der Satz hatte doch kein totales Releasen beinhaltet. Du redest von einem Verzicht der Entnahme. In dem Satz stand aber "Gesamtentnahme".

Da weder in der "Urlauberscheinregelung" (Thema!) noch unter normalen Bedingungen von einem Entnahmeverbot die Rede ist, ist es folgerichtig logisch, dass eine erhöhte Anzahl von Anglern, bedingt durch eine überproportionale Ausgabe an Angelberechtigungen auch einen erhöhten Angeldruck zur Folge hat.
 
Servus, Jörg!

Kannst du das von mir fett hervorgehobene bitte näher erläutern?

Was verstehst du darunter, zu teilen? Es sind i.R. immer Entnahmemengen vorgeschrieben.
Ob ein Angler jetzt 10 Fische entnehmen darf... oder 10 Angler jeweils einen ergibt welchen Unterschied?
Weshalb sollte ich gegenüber den "Urlaubsanglern" meine Ansprüche als jahrzehntelanger Angler zurückschrauben?

könnten die Österreicher auch so sehen? Warum lassen sie dich dort fischen? Bist doch Deutscher?

Im Rest der Welt gibt es keine Prüfungen oder Erlaubnisse??

Erlaubnissscheine ja, Prüfungen Nein!

Von welchen Mißständen an den Gewässern ist die Rede?

lese die Befürworter der Prüfung und dessen Argumentation. Ist ja nicht meine Meinung.

Wie ist deine Meinung zu der 56 Tage-Regelung für den Urlaubsschein im Verhältnis zu einem Fischereischeininhaber?

Kurz und Knapp... ich halte uns Deutsche nicht für bekloppter als den Rest der Welt!




Gruß Jörg
 
Ob ein Angler jetzt 10 Fische entnehmen darf... oder 10 Angler jeweils einen ergibt welchen Unterschied? Etwas konkreter, bitte, denn es kommt sicherlich auf die Fischart an. Ich kenne keine Regelung, wo 10 Edelfische entnommen werden dürfen und wenn ja, dann liegt es am Bewirtschafter, wenn er das so festlegt und das bestimmst nicht du. Der Unterschied ist, dass ein Angler weniger Angeldruck ausübt als zehn!


könnten die Österreicher auch so sehen? Warum lassen sie dich dort fischen? Bist doch Deutscher? Weil ich einen lebenslangen FS habe und dieser hier anerkannt wird! Als langjähriger User der FiHi solltest du wissen, dass das Thema "Angeln im europäischen Ausland" bereits durch ist.



Erlaubnissscheine ja, Prüfungen Nein! Man kann nicht von einem Teil der Anglerschaft den FS mit entsprechenden Mühen und Kosten verlangen und andere nicht 56 Tage im Jahr ohne Prüfung angeln lassen. Entweder angeln alle mit Prüfung oder alle ohne!



lese die Befürworter der Prüfung und dessen Argumentation. Ist ja nicht meine Meinung. Deshalb frage ich dich ja, welche Mißstände du meinst!



Kurz und Knapp... ich halte uns Deutsche nicht für bekloppter als den Rest der Welt! Wie kommst du zu dieser Schlussfolgerung?




Gruß Jörg

Habe der Einfachheit halber meine Antworten in dein Zitat eingebaut.
 
So und alles schön mit Geld bezahlen, sieht gut aus und entschuldigt auch vieles und macht auch ein reines gewissen.
Dann wird mit der Geldeinnahme schnell der rest der Fische gefüttert, damit die noch schnell abwachsen, sind diese weg falten wir uns in origami art das Geld zu Fischen und werfen diese rein.

Greenpeace sagte mal in den 80er. " erst wen der letzte Baum gefallen ist und der letzte Fisch gefangen ist werden wir merken das wir Geld nicht essen können"
Sind das Wahrsager oder hatten die schon vor 30 Jahren diese dunkle vorahnung?

Mensch leute WACHT ENDLICH auf.
Noch dürft Ihr in der regel 2-3 "Gutfische" entnehmen, wird der Fisch weniger und wächst nicht mehr so schnell ab wird die erlaubte Entnahme bei höheren Kosten reduziert werden.
FS gibt es tatsächlich nicht in einigen Ländern, aber die Erteilung von Erlaubnissscheinen bei STRENGER regelmentierung. Da wird in einigen Ländern sogar Das Wort Gutfisch- Edelfisch nicht in den Mund genommen, weil dort hat JEDER Fisch den gleichen Wert und wird auch so gezählt.
Du gehst auf Karpfen mit Mais aber Fängst 2 Bassen- Plötze- oder ähnlichen (bei uns minderwertig) dann hast du deine max. Fangquote schon erreicht und schluss ist an diesem Tag. Fangbücher sind dort ebenso Pflicht und müssen peinlichst genau geführt werden um nach ende der Fangzeit nach Vorlage eine Neue Erlaubnis zu bekommen.
Also ist nicht alles so rosig in den anderen Ländern wie hier geschrieben wird.
Von mir aus könnte diese Regel auch hier so stattfinden, dann ist mit Kampf und Mengenfischen schluss.
Am Fopu sehe ich das jeden Tag da wird gefangen bis das Netz reisst (Rekort an der Anlage ( eine Person 107 Forellen) ich frage mich noch heute was will der damit?
Die Anderen Angler waren sowas von angepisst, weil der Bestand so reduziert war das viele Schneider nach Hause gegangen sind.
So wird es dann über Kurz oder Lang auch an öffendlichen Gewässern aussehen.
Und was mir auch so aufgefallen ist, sind diese energischen Post als pro meisstens immer aus einer region. Das ist kein persönlicher Angriff aber es spricht doch so einiges dafür.

Gruss Thorsten66333
 
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