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Jungangler - Angelberechtigung für Kinder

Dieses Thema im Forum "- Fischereischein / Jungangler und Neueinsteiger" wurde erstellt von Karpfen_Kalle, 24. Februar 2010.

  1. Karpfen_Kalle

    Karpfen_Kalle Schön Wetter Angler!

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    Hi @ll,

    Ick hätte da ma ne frage,unzwar,wie schaut es mit meinen Sohn aus,der is jetz 5 und ick habe vor ihn dieses bei dem einen oda anderen Ansitz mitzunehmen,brauch er auch ne Angelkarte,oda gibbet da ne Regelung?
    Ick selber bin in keinen Verein,und habe nur ne Jahreskarte für Havelland,und wenn ick irgendwo an nem Privatteich gehe,kaufe ick mir die Karten da vor Ort.
    Auf meinen Karten von letztes Jahr steht leider nix in der Richtung,hatte auch schon bei Moritz angerufen,aber die konnten mir auch keine Auskunft geben:(

    Jemand nen Rat parat?

    danke und lG
     
  2. zandergrundel

    zandergrundel zandergrundel

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    Fischereiaufseher

    Hi Karpfen, dein Sohn braucht keinen Angelschein, steht aber bei dir
    im Landesfischereischein Gesetz.
    Petri Heil ZG
     
  3. Andreas_

    Andreas_ Profi-Petrijünger

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  4. Newbie

    Newbie Profi-Petrijünger

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    Und wo steht das er eine braucht???Mit 5 Jahren???
    Net mal in Bayern is das so.
     
  5. Alter Däne

    Alter Däne In ewiger Erinnerung

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    Mit 5 Jahren gibt es keine Angelfischerei.

    Siehe Fischereigesetz BB....
    § 18
    Ausübung der Fischerei
    (1) Die Fischerei darf nur ausüben, wer das achte Lebensjahr vollendet hat.
     
  6. Karpfen_Kalle

    Karpfen_Kalle Schön Wetter Angler!

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    Det würde also heisen,er würde denn illegal Angeln?

    Und danke für eure zahlreichen Antworten @ all :)

    lG
     
  7. Alter Däne

    Alter Däne In ewiger Erinnerung

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    So ist es!
    Gruß

    Detlef
     
  8. zandergrundel

    zandergrundel zandergrundel

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    Fischereiaufseher

    @ Anglerkollegen - ursprünglich war das Thema Fischereiaufseher:
    Das Jugendfischereischein Gesetz wird von den einzelnen Ländern geregelt, in Bayern ab 10 Jahre - Kinder bis 10 Jahre können im Beisein
    eines Erwachsenen und im Besitz des Fischereischein mit einer Angel u.
    Einzelhagen fischen.
    Petri Heil ZG
     
  9. Angelspezialist

    Angelspezialist Super-Profi-Petrijünger

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    Sehr richtig! :) Daher Beiträge in ein extra Thema verschoben.
     
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  10. Karpfen_Kalle

    Karpfen_Kalle Schön Wetter Angler!

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    Okay,danke @ Spezi :)
     


  11. Andreas_

    Andreas_ Profi-Petrijünger

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    genau darum ging es mir!

    Wer verteilt gern "Strafzettel" im beisein von Kindern.
     
  12. Karpfen_Kalle

    Karpfen_Kalle Schön Wetter Angler!

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    k.A. i mag eben nur sicher gehen,da se bei uns Relativ häufig kommen.
    Möchte da eben keinen Ärger deswegen bekommen :(


    lG
     
  13. Angelspezialist

    Angelspezialist Super-Profi-Petrijünger

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    Alles wichtige zum Thema einzeln für alle Bundesländer findet Ihr HIER. ;)
     
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  14. zandergrundel

    zandergrundel zandergrundel

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    Fischereischein f.Kinder

    :klatsch Bravo Angelspezialist für deine Klarstellung hier im Thread.
    Mfg Zandergrundel
     
  15. Fischakeenig

    Fischakeenig Fischfeind

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    Hi Spezi,
    danke für den Link.
    Wie sieht das aber mit der Fischereiberechtigung aus? Braucht mein kleiner (auch 5 Jahre) ne eigene Tageskarte um vielleicht mal n Rotäugchen zu fangen? Oder reicht da meine Karte :confused: ?
    Wie verhält sich dann mit den Ruten? Darf ich dann nur mit einer statt mit 2 Fischen oder darf der Kleine dann zusätzlich eine in die Hand nehmen?

    Ich hab mal meine Tageskarten durchforstet, aber leider nix in der Richtung gefunden.

    Schon mal Danke im Voraus

    Gruß aus Oberfranken,
    Fischakeenig :angler:
     
  16. Angelspezialist

    Angelspezialist Super-Profi-Petrijünger

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    @Fischakeenig
    Dies muss man alles der entsprechenden Gewässerordnung entnehmen! Es kommt also darauf an, wo ihr hingeht und dort muss das im einzelnen abgeklärt werden. ;)
     
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