Jungangler -  Angelberechtigung für Kinder

Karpfen_Kalle

Schön Wetter Angler!
Hi @ll,

Ick hätte da ma ne frage,unzwar,wie schaut es mit meinen Sohn aus,der is jetz 5 und ick habe vor ihn dieses bei dem einen oda anderen Ansitz mitzunehmen,brauch er auch ne Angelkarte,oda gibbet da ne Regelung?
Ick selber bin in keinen Verein,und habe nur ne Jahreskarte für Havelland,und wenn ick irgendwo an nem Privatteich gehe,kaufe ick mir die Karten da vor Ort.
Auf meinen Karten von letztes Jahr steht leider nix in der Richtung,hatte auch schon bei Moritz angerufen,aber die konnten mir auch keine Auskunft geben:(

Jemand nen Rat parat?

danke und lG
 
Fischereiaufseher

Hi @ll,

Ick hätte da ma ne frage,unzwar,wie schaut es mit meinen Sohn aus,der is jetz 5 und ick habe vor ihn dieses bei dem einen oda anderen Ansitz mitzunehmen,brauch er auch ne Angelkarte,oda gibbet da ne Regelung?
Ick selber bin in keinen Verein,und habe nur ne Jahreskarte für Havelland,und wenn ick irgendwo an nem Privatteich gehe,kaufe ick mir die Karten da vor Ort.
Auf meinen Karten von letztes Jahr steht leider nix in der Richtung,hatte auch schon bei Moritz angerufen,aber die konnten mir auch keine Auskunft geben:(

Jemand nen Rat parat?

danke und lG
Hi Karpfen, dein Sohn braucht keinen Angelschein, steht aber bei dir
im Landesfischereischein Gesetz.
Petri Heil ZG
 
Hi @ll,

Ick hätte da ma ne frage,unzwar,wie schaut es mit meinen Sohn aus,der is jetz 5 und ick habe vor ihn dieses bei dem einen oda anderen Ansitz mitzunehmen,brauch er auch ne Angelkarte,oda gibbet da ne Regelung?
Ick selber bin in keinen Verein,und habe nur ne Jahreskarte für Havelland,und wenn ick irgendwo an nem Privatteich gehe,kaufe ick mir die Karten da vor Ort.
Auf meinen Karten von letztes Jahr steht leider nix in der Richtung,hatte auch schon bei Moritz angerufen,aber die konnten mir auch keine Auskunft geben:(

Jemand nen Rat parat?

danke und lG

Mit 5 Jahren gibt es keine Angelfischerei.

Siehe Fischereigesetz BB....
§ 18
Ausübung der Fischerei
(1) Die Fischerei darf nur ausüben, wer das achte Lebensjahr vollendet hat.
 
Fischereiaufseher

Mit 5 Jahren gibt es keine Angelfischerei.

Siehe Fischereigesetz BB....
§ 18
Ausübung der Fischerei
(1) Die Fischerei darf nur ausüben, wer das achte Lebensjahr vollendet hat.
@ Anglerkollegen - ursprünglich war das Thema Fischereiaufseher:
Das Jugendfischereischein Gesetz wird von den einzelnen Ländern geregelt, in Bayern ab 10 Jahre - Kinder bis 10 Jahre können im Beisein
eines Erwachsenen und im Besitz des Fischereischein mit einer Angel u.
Einzelhagen fischen.
Petri Heil ZG
 
Alles wichtige zum Thema einzeln für alle Bundesländer findet Ihr HIER. ;)
Hi Spezi,
danke für den Link.
Wie sieht das aber mit der Fischereiberechtigung aus? Braucht mein kleiner (auch 5 Jahre) ne eigene Tageskarte um vielleicht mal n Rotäugchen zu fangen? Oder reicht da meine Karte :confused: ?
Wie verhält sich dann mit den Ruten? Darf ich dann nur mit einer statt mit 2 Fischen oder darf der Kleine dann zusätzlich eine in die Hand nehmen?

Ich hab mal meine Tageskarten durchforstet, aber leider nix in der Richtung gefunden.

Schon mal Danke im Voraus

Gruß aus Oberfranken,
Fischakeenig :angler:
 
Hi Spezi,
danke für den Link.
Wie sieht das aber mit der Fischereiberechtigung aus? Braucht mein kleiner (auch 5 Jahre) ne eigene Tageskarte um vielleicht mal n Rotäugchen zu fangen? Oder reicht da meine Karte :confused: ?
Wie verhält sich dann mit den Ruten? Darf ich dann nur mit einer statt mit 2 Fischen oder darf der Kleine dann zusätzlich eine in die Hand nehmen?

Ich hab mal meine Tageskarten durchforstet, aber leider nix in der Richtung gefunden.

Schon mal Danke im Voraus

Gruß aus Oberfranken,
Fischakeenig :angler:
@Fischakeenig
Dies muss man alles der entsprechenden Gewässerordnung entnehmen! Es kommt also darauf an, wo ihr hingeht und dort muss das im einzelnen abgeklärt werden. ;)
 
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