Hallo Dirk,
nach Deinem ersten Hinweis habe ich mir das TierNebG angesehen. Ich konnte nichts finden, was uns in der Sache hier weiterhilft.
Abgemacht.
Viele Grüsse
Lars
Fürstenwalder schrieb:[...] sondern eher darauf, dass du genau weisst, welches Gesetz mit dem Verklappen der Fische ins Schilf verletzt wurde. Hast du auf der Suche nach dem passenden Gesetz schon mal das TierNebg gelesen? http://www.gesetze-im-internet.de/tiernebg/index.html
nach Deinem ersten Hinweis habe ich mir das TierNebG angesehen. Ich konnte nichts finden, was uns in der Sache hier weiterhilft.
Wenn du dir ein abschließendes Urteil zur Legalität dieser Handlung gebildet hast, würd ich mich freuen, wenn du mir dann meine Frage beantwortest.
Abgemacht.
Viele Grüsse
Lars