Wie steht Ihr zu dem Thema "catch and release"?

  • Ich bin dafür

    Stimmen: 721 41,1%
  • Ich bin dagegen

    Stimmen: 154 8,8%
  • Es kommt auf die Situation drauf an

    Stimmen: 872 49,7%
  • Keine Ahnung

    Stimmen: 6 0,3%

  • Umfrageteilnehmer
    1.753
Ich persönlich finde ja Gesetze an sich ganz gut, aber es gibt halt solche Gesetze und solche. Gesetze wo Schäden an Personen wie zB kein Alkohol am Steuer usw verhindern sind definitiv einzuhalten!
wobei hier wirklich jeder auch nicht das Gesetz einhält bei der Geschwindigkeit wodurch jeder hier ein mehr oder weniger schwerer Gesetzesbrecher ist ;-)
und das cr verbot Gesetz naja das ist halt nicht sooooo ganz wichtig
 
Darin bestätigst du doch nur, was du die ganze Zeit von dir gibst. Ich will dir inhaltlich doch gar nicht widersprechen. Doch die Konsequenzen die du daraus ziehst, sind für eine funktionierende Gesellschaft die Falschen. Dabei ist es egal ob es um C&R geht oder die Europolitik. Wenn jeder denkt, als Konsequenz daraus handelt er einfach so wie er es will, dann ist klar, dass es nur schlimmer werden kann. Es gibt für den mündigen Bürger genug Wege sich zu beteiligen. Und nun erzähl mir nicht, das bringt alles sowieso nichts, weil "die da oben" entscheiden. Das bringt nur dann nichts, wenn sich eine Mehrheit überhaupt erstmal für "die da oben" entscheidet. Es gibt in dieser Gesellschaft einfach geltende Gesetze, auch welche die uns einfach so gar nicht in den Kram passen. Nichtsdestotrotz heißt das nicht, dass jeder einfach nach Gutdünken handeln kann, so wie es ihm in den Kram passt. Da muss dann eben für eine Gesetzesänderung gekämpft werden und nicht wie du stur und egoistisch nur für dich selbst entscheiden, ich mach das einfach nicht. Da muss dann eben dafür gesorgt werden, dass das Gesetz geändert wird. Und zu deinem Satz "Wo Recht zu unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht." Wer entscheidet, wann Recht zu Unrecht wird? Ich würde sagen die Mehrheit und nicht einfach ein einzelner Prolet, der Sätze aus dem linken und rechten Untergrund herumposaunt und auf die ach so böse Obrigkeit schimpft. Erinnert mich an die GEZ-Diskussion hier...
 
Ich finde, es sollte dem Angler überlassen werden, selbst zu entscheiden, was er mitnimmt, oder eben nicht.
...... In Bayern zb. wird diese Entscheidung dem Angler leider abgenommen, alles maßige muss entnommen werden.

Hast du eigentlich gelesen was ich geschrieben habe?

Hier um § 17 des Tierschutzgesetzes welcher besagt das ich ein Tier nur mit vernünftigem Grund (Nahrungserwerb) töten darf. Das TschG ist zudem ein Bundesgesetz dem alle Landesgesetze unterliegen.
Wer also direkt nach dem Fang entscheidet ob der Fang verwertet wird, und demensprechend entnimmt oder released macht alles richtig.
Dabei ist es völlig egal ob die Landesgesetze oder sonstwer etwas anderes fordert.

Entweder du hast es nicht gelesen, nicht verstanden oder du glaubst es nicht.
Das Bundesgesetz TschG gilt auch in Bayern. Auch dort steht es über dem Landesfischereigesetz.
Setz dich doch einfach mal mit dem §17 des Tschg auseinander dann wirst du hoffentlich verstehen was es bedeutet.
 
Chris88: linker oder rechter Untergrund??? Du hast absolut null verstanden, nullkommanull!!

Natürlich gibt es sinnvolle Gesetze, wie Alkohol am Steuer, ganz klar!! Ich werde mal einen Tag an die Mosel fahren und jeden erlaubten Fisch abstechen, dann kipp ich sie vor deine Haustüre, mal schauen was du dann sagst!!

So, die Sonne scheint, ich gehe jetzt Rotaugen releasen, vielleicht kommt noch ein Hecht oder Barsch dazu!! Nur Forellen nehme ich mit, bis später!!

P.S.: Ich muß hier öfter schreiben, das macht riesigen Spaß!!! Dann bis heute abend, ich führe Strichliste damit ich genau sagen kann, was ich released habe!
 
Ein würde mich trotzdem mal brennend interessieren: Ob die alle, die immer schreiben:Gesetz,Gesetz,Gesetz, ob die sich wirklich an alle Gesetze halten und ich bin mir sicher, das das nicht der Fall ist!!
Aber hier, in der anonymiät des Webs einen auf dicke Hose machen! Als ob sich diese Moralapostel an jedes Gesetz halten würden, lachhaft, das ist schon deshalb nicht möglich, da wir in Deutschland absolut überreglementiert sind !!!! Aber hier schön das Maul aufreißen...........naja, ich denke mir meinen Teil!!!

Hier gebe ich dir absolut recht.


Was ich nicht verstehe, warum machst du das so öffentlich?
Mach dein Ding und gut ist. Will ich Fisch essen, so bekommt selbiger einen roten Schlips und wenn nicht, so sind sie zu glitschig gewesen und mir entglitten. Über die "Regelwut" in Deutschland will ich erst gar nichts sagen, da wird einem oft genug übel.
C&R......eh ein Thema wo man nie auf einen Nenner kommen wird.
 
.......... Du machst wieder den alten Fehler vieler hier, du vermischt Landesrecht mit Vereinsvorschriften. Das Bundesland Brandenburg schreibt meines Wissens nicht vor, dass der Angler unmittelbar nach dem Fang zu entscheiden hat, sondern lediglich der LAVB will das an seinen Gewässern. Diese LAVB Regelung gilt aber nicht an allen Gewässern des Landes Brandenburg. Für das Land gilt sogar, das gehältert werden darf. (§11 BbgFischO) ...........
Gruß Dirk

Hallo Dirk,

einen Text nicht verstanden? Macht nichts, ich erkläre es Dir dann nochmal. Es gibt eine Regelung des Zurücksetzens oder des Aneignens eines Fisches beim Angeln in Brandenburg, das weisst Du ganz genau. Ich habe dir doch noch geschrieben, dass ich mich auf die Gewässerordnung des LAV Brandenburgs berufe. Übrigens sind die meisten Gewässer in Brandenburg im Gewässerfonds des LAV Brandenburg, oder?

Fliege 2
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus, Ronald!

Ich hoffe du wirst dich mit dem Fürst noch einig, damit ich weiß wem ich mein Danke geben kann.... :nixweiss:

Nun steht noch diese Frage im Raum, wenn ich dich da mal zitieren darf:

"Neidisch könnet ich vielleicht werden, wenn Du mit einer Langer&Langer-Rute neben mir am Wasser stehen würdest."

:hahaha: Vermutlich glauben da jetzt einige, da stünde ein Langer mit langer Rute neben dir am Wasser und du wärest neidisch auf ihn?

(Das hatten übrigens damals die Damen am Badesee geflüstert, immer wenn ich ans Wasser kam um zu fischen...) :tratsch

:rotwerd:cool:

Hier nur noch die Auflösung für die Nicht-Fliegenfischer unter uns:

http://www.fishing-rods.at/

Gruß und Petri!
 
Hallo Dirk,
einen Text nicht verstanden? Macht nichts, ich erkläre es Dir dann nochmal. Es gibt eine Regelung des Zurücksetzens oder des Aneignens eines fisches beim Angeln in Brandenburg, das weisst Du ganz genau. Ich habe dir doch noch geschrieben, dass ich mich auf die Gewässerordnung des LAV Brandenburgs berufe. Übrigens sind die meisten Gewässer in Brandenburg im Gewässerfonds des LAV Brandenburg, oder? Fliege 2
Hallo Ronald,
ich erklär es dir noch mal: Du kannst nicht sagen, was im Land Brandenburg gilt und dies mit der Gewässerordnung eines Vereines begründen. Dieser von dir zitierte Ausschnitt gilt nur für Gewässer des LAVB, egal wie viel Gewässer des Landes Brandenburg zum LAVB gehören. Und es sind auch nicht "die meisten" sondern .. Zitat Webseite LAVB:
Allein unser Landesanglerverband nimmt als fischereilicher Bewirtschafter auf rund 13% der Wasserfläche oder auf 17% der fischereilich derzeit nutzbaren Gewässerfläche des Landes Brandenburg die Hegepflicht wahr.
13% der Wasserfläche.. weit entfernt von "den meisten"

Also noch mal, nur für dich zum mitmeißeln: Wenn der LAVB sagt, dass an seinen Gewässern bis Tagesende entschieden werden darf, dann gilt das an LAVB Gewässern.

Für mich ist diese Regelung eigentlich für die Mülltonne, denn wie hebe ich denn einen Fisch bis Tagesende auf? Durch Hälterung, eine andere Methode kenne ich nicht (Nein, Filetierung trifft nicht zu in diesem Fall) und einmal gehälterte Fische dürfen nicht zurück (BbgFischO).. Solltest du noch eine andere Regelung kennen, die fürs Land Brandenburg gilt und auf einer Webseite des Landes Brandenburg steht, so gib mir bitte den Link.
Gruß Dirk
 
Zuletzt bearbeitet:
Und da denken immer alle Nichtangler ein Angler wäre ein älterer Herr, der gemütlich am Wasser sitzt, total entspannt ist und 10 gerade sein lässt.:)


Wenn man hier so mitliest kommt es einem so vor, als ob einige nur darauf warten, dass sie den Oberlehrer raushängen lassen können oder ihren Frust gegenüber anderen loswerden können. :augen

Letztendlich ist der Angler in uns allen doch der selben Meinung??????
Da frage ich mich, wo ist nur das Problem?
 
Private paula: in den vereinsrichtlinien wurde aber das LG umgesetzt. Diese Richtlinien sind für die Mitglieder bindend - ebenso wie längere schonzeiten und Maße. Daher ist es egal, was im TschG steht: das ist nur die Mindestanforderung, strenger geht immer.
 
Private paula: in den vereinsrichtlinien wurde aber das LG umgesetzt. Diese Richtlinien sind für die Mitglieder bindend .

Srenger sind die Bundesgesetze.
Ein Verstoss gegen das TschG kann mit 3 Jahren Haft geandet werden.
Welche Strafe steht für einen Verstoss gegen ein LFg im Raum?
Nochmal, Bundesgesetz bricht Landesgesetz, vielleicht führst du dir nochmal zu Gemüte.


Bundesgesetze brechen Landesgesetze (Art. 31 GG), wenn diese nebeneinander bestehen dürfen. Bundesgesetze, die außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Bundes erlassen wurden, sind verfassungswidrig.

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgesetz_(Deutschland)

"Richtlinien", noch dazu von einem Verband, welcher keinerlei gesetzgebende Befugnisse hat können nur soweit gelten wie sie an übergeordnete Gesetze stossen. Wer sich an diese "Richtlinien" hält übertritt möglicherweise Gesetze und macht sich strafbar.
 
In der Schweiz hat es im vorigen Jahr ein Umdenken vom absoluten Release-Verbot hin zu einer individuellen Entscheidung des Anglers unter bestimmten Voraussetzungen gegeben.

Zitat aus dem Gesetzesauszug (Vollzugshilfe) des Amtes für Umwelt der Schweizerischen Eidgenossenschaft:

"Das Angeln mit der Absicht, die Fische wieder freizulassen, ist grundsätzlich verboten. Jeder überlebensfähige, fangfähige Fisch kann jedoch wieder freigelassen werden, sofern dies auf einer individuellen Entscheidung des Anglers für den einzelnen Fisch beruht und der Fisch einer einheimischen Art gemäss Anhang 1 und 2 VBGF angehört.
Das Freilassen hat sofort nach dem Fang mit der grösstmöglichen Sorgfalt zu erfolgen. Belastende Manipulationen wie etwa messen, wägen und fotografieren sind auf das unerlässliche Minimum zu reduzieren. "

Den kompletten Text findet ihr hier:

https://www.ag.ch/media/kanton_aarg...lfischerei_FreilassenvonFischen_12_8_2014.pdf

Eine gute Lösung, wie ich finde!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr macht eine Hektik um nichts...

Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn man die Fische so wieder schwimmen lässt, ohne grosses Fotoshooting sieht es keiner und sicherlich wird es keinen stören, es sei denn ein grüner Fanat steht neben euch!

Also einfach mal Hirn an, Öffentlichkeit ist nicht immer gut ;-)

Da kann man auch das TschG so oft interpretieren wie man will, wenn der Richter oder Anwalt es anders sieht.

Ist doch kein großes Ding, entweder Fisch mitnehmen oder schwimmen lassen...hat einer euch schonmal dumm angelabert weil ihr nen Fisch zurückgesetzt habt und euch angezeigt??

Wie immer in diesem Thread...viel Wind um nichts....
 
Letztendlich ist der Angler in uns allen doch der selben Meinung??????

das sehe ich nicht so! es gibt sehr wohl:

- angler, die in jedem fall fuer ein c&r gebot sind und
- angler, die gegen ein c&r gebot in jedem fall sind.

Da frage ich mich, wo ist nur das Problem?

das problem - so scheint es mir - ist, dass hier die debatte nicht klar abgegrenzt ist. mit der antwortmoeglichkeit "es kommt auf die situation drauf an" wurde hier viel platz fuer 'lari-fari' eingeraeumt, obwohl doch diese antwort auch nichts anderes bedeutet, als dass c&r grundsaetzlich abgelehnt wird.

ohne alles durchgelesen zu haben nehme ich an, dass sich hier bereits oefter als genug im kreis gedreht wurde. 184 seiten bereits - meine fresse! als wenn sich das alles jemals jemand durchlesen moechte.

ich bin gegen ein grundsaetzliches c&r :winkehand
 
Ist doch kein großes Ding, entweder Fisch mitnehmen oder schwimmen lassen...hat einer euch schonmal dumm angelabert weil ihr nen Fisch zurückgesetzt habt und euch angezeigt??

Natürlich: "guck mal, ist der doof, der lässt ihn wieder schwimmen"- das sagte ein Bengel, der wahrscheinlich noch nie einen mittelprächtigen Döbel probiert hat :augen
Aber so wird es künftig evtl. gar nicht laufen, die Beweise liefern viele mit ihren Fotos im Netz. Darauf einen lebenden von einem toten Fisch zu unterscheiden, ist nicht schwer.. wenn man weiß worauf man gucken muss.

Hier einmal die Pressemeldung des Verwaltungsgerichts Münster vom 2.2. zum Beschluß vom 30.1.15:
http://www.vg-muenster.nrw.de/presse/pressemitteilungen/02_150202/index.php

BTW: Ich halte die 2000€ Zwanggeld für den Betreiber dieser Anlage, für jeden Fisch der dort nicht ordnungsgemäß "behandelt" wird, für durchaus gerechtfertigt, bin aber auch kein Freund von C&R-Puffs.
 
Servus, Tommy;

Guckst du Post von Andree68 #2686!

Schien aber außer mir keinen weiter interessiert zu haben?

Ein wichtiges und einschneidendes (aus meiner Sicht auch vernünftiges) Urteil, wie ich finde!

Gruß und Petri!

das sehe ich nicht so! es gibt sehr wohl:

- angler, die in jedem fall fuer ein c&r gebot sind und
- angler, die gegen ein c&r gebot in jedem fall sind.



das problem - so scheint es mir - ist, dass hier die debatte nicht klar abgegrenzt ist. mit der antwortmoeglichkeit "es kommt auf die situation drauf an" wurde hier viel platz fuer 'lari-fari' eingeraeumt, obwohl doch diese antwort auch nichts anderes bedeutet, als dass c&r grundsaetzlich abgelehnt wird.

ohne alles durchgelesen zu haben nehme ich an, dass sich hier bereits oefter als genug im kreis gedreht wurde. 184 seiten bereits - meine fresse! als wenn sich das alles jemals jemand durchlesen moechte.

ich bin gegen ein grundsaetzliches c&r :winkehand

Das C & R wird ein Dauerbrenner bleiben, weil wir es hier mit Gesetzen und damit verbundenen Strafen, der Wahrnehmung des Anglers in der Öffentlichkeit und somit sogar der Zukunft des Angelsportes zu tun haben. Wie oft war man wohl der Meinung, dass zu diesem Thema bereits alles gesagt wurde?

Die Erde dreht sich weiter und durch politische Veränderungen, grenzüberschreitenden Beziehungen, Tourismus (Thema Gastangler), Natur- und Artenschutz, Einhaltung des Tierschutzgesetzes, dem Angeldruck in beliebten Gewässern oder Ballungsgebieten wird sich hier und da etwas tun oder verschieben, was Entnahmeverbote oder Lockerungen in den Bestimmungen betrifft.

Bestes Beispiel ist die Schweiz. Vom absoluten Entnahmeverbot zu besagter Lockerung. Mir gefällt insbesondere die persönliche Freiheit des Anglers, man wird nicht bevormundet und es wird verstärkt Wert auf Schulung und Eigenverantwortlichkeit gesetzt.

Somit ist die Aussage "es kommt auf die Situation drauf an" kein Larifari! Dogmatische Regelungen sind eben nicht auf jedes Gewässer und den Zustand des gefangenen Fisches, sowie des Bedarfes an Fisch als Nahrungsmittel allgemeingültig übertragbar, wenn es um ein Releasen des überlebensfähigen Fanges geht.

Letztendlich ist das doch in der Praxis schon lange so, wie man auch hier aus vielen Meinungen lesen kann!

Die politisch-behördliche Arroganz in Deutschland wird dies aber, so befürchte ich, noch lange verhindern! Es ist doch der Tenor, dass sich alles nach den deutschen Regelungen richten soll, aber umgekehrt vernünftige Regelungen anderer Länder in D auf sture Ablehnung treffen.

Als Beispiele wären die Benzinpreisregelung an den Tankstellen und die Pkw-Maut für Ausländer zu nennen.

Natürlich schreibe ich hier nur meine Meinung nieder, aber ich denke, dass mit der schweizer Lösung der richtige und praxisnaheste Weg gegangen wird.

Gruß und Petri!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die politisch-behördliche Arroganz in Deutschland wird dies aber, so befürchte ich, noch lange verhindern! Es ist doch der Tenor, dass sich alles nach den deutschen Regelungen richten soll, aber umgekehrt vernünftige Regelungen anderer Länder in D auf sture Ablehnung treffen.

Als Beispiele wären die Benzinpreisregelung an den Tankstellen und die Pkw-Maut für Ausländer zu nennen!
Flossi, dat lese ich ja jetzt erst.. wie kommst du denn auf eine Benzinpreisregelung in Deutschland? Oder nennst du etwa das Erheben von Steuern eine Regelung? Die einzigen, die am Benzinpreis rumregeln, sind die Konzerne. Morgens, wenn die Billigtanke bei Kaufland noch zu hat, kostet der Liter Super bei Shell 1,43€, hat die Kauflandtanke offen, kostet er 1,28€. Ebenso die Maut für Ausländer.. die gibt es doch gar nicht?! Komische Beispiele, ma ehrlich, zumal ich noch nie gehört hat, das DE von anderen Ländern verlangt, die Treibstoffe höher zu besteuern. Im Gegenteil, es gibt bis heute keine Abgabe auf Flugbenzin ;-) Dabei dürfte Deutschland das, innerhalb der EU wird eine Kerosinabgabe jedoch nur in den Niederlanden erhoben. Ebenso habe ich noch nie gehört, dass Deutschland von anderen Ländern ein C&R Verbot erwartet..
 
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Flossi, dat lese ich ja jetzt erst.. wie kommst du denn auf eine Benzinpreisregelung in Deutschland? Oder nennst du etwa das Erheben von Steuern eine Regelung? Die einzigen, die am Benzinpreis rumregeln, sind die Konzerne. Morgens, wenn die Billigtanke bei Kaufland noch zu hat, kostet der Liter Super bei Shell 1,43€, hat die Kauflandtanke offen, kostet er 1,28€. Ebenso die Maut für Ausländer.. die gibt es doch gar nicht?! Komische Beispiele, ma ehrlich, zumal ich noch nie gehört hat, das DE von anderen Ländern verlangt, die Treibstoffe höher zu besteuern. Im Gegenteil, es gibt bis heute keine Abgabe auf Flugbenzin ;-) Dabei dürfte Deutschland das, innerhalb der EU wird eine Kerosinabgabe jedoch nur in den Niederlanden erhoben. Ebenso habe ich noch nie gehört, dass Deutschland von anderen Ländern ein C&R Verbot erwartet..

Hallo Fürst;

Ich nehme das Fettgedruckte, denn das andere ist deine Interpretation, die ich nicht gemeint hatte (und eigentlich weißt du das ja auch):

In Österreich gibt es (wenn überhaupt) nur eine Benzinpreiserhöhung der Tankstellen einmal Täglich (seit wann gibt es dort Flugbenzin?!). Vergleichsweise in D jedoch beliebig oft am Tag.

Die österreichische Variante ist Verbraucherfreundlicher und seit dieser Regelung sind die Benzinpreise auch vergleichsweise billiger als in D. Den größten Unterschied den ich persönlich ausmachen konnte, das waren mal 40 Cent/Liter (ich meine keine Autobahntankstellen, die oft generell teurer sind).

Mautregelung:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/pkw-maut-das-konzept-von-verkehrsminister-dobrindt-a-1000127.html

Man erinnere sich an dieses Hick-Hack des CSU Hirnis Dobrindt (wie kann so einer bloß Minister werden?!) zu den Mautplänen, die fast ausnahmslos auf Kritik selbst aus den eigenen Reihen gestoßen sind, nicht EU Konform waren und für großes Unverständnis bei den Nachbarländern sorgten. Auf Druck ständig nachgebessert! Man hätte auch beispielsweise die bewährte österreichische Regelung einfach übernehmen können und sich diese Peinlichkeiten und den bürokratischen Aufwand sparen können.

Das meinte ich als Beispiele und nichts weiter.

Ebenso habe ich noch nie gehört, dass Deutschland von anderen Ländern ein C&R Verbot erwartet..

Ich auch nicht!

P.S.: Es macht mir doch immer besonderen Spass, deine Contra-Ausführungen (egal welches Thema) zu lesen, wo du mit weit hergeholten, zusammenhangslosen Beispielen aufwartest. :augen
 
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