Allrounder nrw
Super-Profi-Petrijünger
was wohl jeder weiß,das in Deutschland die Rutenanzahl nicht gesetzlich geregelt ist und jeder Verein seine erlaubte Rutenanzahl nach belieben festlegen kann!!!!
Wo hast du denn das her?????
BW:
§ 3 Fischerei mit Angeln
(1) Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. Jeder Fischer darf gleichzeitig höchstens mit Zwei Angelgeräten fischen.
Bayern:
§ 12 Verbotene Fangarten, Fanggeräte und Fangvorrichtungen
6. das Fischen unter gleichzeitiger Benutzung von mehr als zwei Handangeln
Sind jetzt nur mal zwei Beispiele aus Landesfischereiordnungen
sorry,hätte schreiben sollen,in nrw!!!! aber vielen dank,das du mir die augen geöffnet hast,dachte das,dass gesetz in ganz germany so ist... die deutschen werden sich halt nie einig,sonst wäre es wohl überall gleich mit den gesetzen!!!