DAFV - Welche Strafe bei zuviele Ruten?

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Ich weiß überhaupt nicht,was diese Fragestellung beinhalten soll,Erstens steht in der Angelberechtigung größtenteils die Anzahl der Angeln vermerkt und wenn ich die Frage deute,dann möchtest Du wissentlich dagegen verstoßen und damit eine Gesetzesübertretung begehen ?Nun meine Frage:Willst Du nun ein Angler sein,dann halte Dich auch an die Gesetze!
 
....welche Strafe Dich erwartet? da kommen mehrere faktoren ins Spiel.
Bist du Ersttäter? Wie ist der Verantwortliche grad drauf?
Das kann von einem Eintrag im Mitgliedsausweis, über Gewässerverweis bis zur Geldstrafe gehen. Bist Du Wiederholungstäter kann es zum Einzug deines Fischereischeines kommen.
 
ich wurde auch schon "erwischt"
hatte eine mit köfi draussen
eine mit wurm
der köfi den ich dran hatte war der letzte und ich versuchte noch ein zwei zu stippen in diesem moment wurde ich kontrolliert!:crying

gab blos ne mündliche verwarnung :engel

ich denke es kommt immer auf die angelart an
wenn ich bloss schnell ein zwei köderfische angel!dann finde ich es nicht so wild!

alles andere finde ich nicht i.o.
 
Hallo zusammen

Ob mit zwei, drei oder was weiß ich wieviele Ruten man an welchem Gewässer oder in welchem Bundesland einsetzen darf, man sollte sich mal überlegen was unser Hobby ist.
Dient es zur Essensbeschaffung oder ist es Freizeitgestaltung.
Wenn ich manche Leute in den Forellenpuffs sehe die mit drei Ruten fischen und dann nicht mehr wissen an welche Rute sie als erstes Drillen sollen kommt mir das ganz große Kotzen.
Wenn aber ein Karpfenspezi gezielt auf große Fische angelt sieht es schon wieder ganz
anders aus, denn er wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht in die Situation geraten und drei Fische auf einmal drillen zu müssen.
Ich für meinen Teil fische grundsätzlich mit nicht mehr als zwei Ruten, denn angeln ist für mich, Gott sei Dank, nicht zur Nahrungsbeschaffung da. Angeln dient mir hauptsächlich zur Entspannung.
Ich kann aber auf der anderen Seite die "jungen Hüpfer" verstehen, wenn sie unbedingt einen Fisch fangen wollen.
Aber nichts desto trotz, fischt bitte nicht mit mehr Ruten als erlaubt sind.
 
??????

Hallo


Kann mir vielleicht jemand sagen welche Strafe auf ein zukommt wenn man kontrolliert wird und eine Angel zuviel drin hat. Also als beispiel es sind 2 Ruten erlaubt aber man angelt mit 3.



Würde mich einfach mal so Interesse halber interessieren...


Mir wollte jemand erzählen dass man dann 10 € pro Rute die zuviel ist bezahlen muss. Aber das kann doch nicht alles sein?

Das kann dich bei mehrmaligen Verstoß gegen die Fischereivorschriften (des jeweilen Vereines bzw. Landesgewässer (Bundesland abhängig)) nicht nur eine Geldstrafe kosten, sondern auch den Verlust deines so "heiß geliebten Fischereischeines"! Also überlege es dir in Zukunft, bevor du eine solche "unsinnige Frage" hier im Forum einstellst!:advokat:

PS: Jeder verantwortungsbewußte ANGLER hält sich an die gebotenen Vorschriften! Nicht jeder Kontrolleur meint es gut mit dir!
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus

Ich hab gerade bei mir auf der Vereinsjahreskarte geschaut und dort ist vermerkt das wer mit mehreren Angeln fisch ,dem wird sofort die Jahreskarte abgenommen .
Aber ich glaub das kommt auch aufs alter drauf an ,2 Jugenkameraden von mir wurden auch schon mit jeweils 3 Ruten erwischt und dann haben sie einen Leerstunde bekommen aber weiter nichts
 
Gehört zwar nicht wirklich zu diesem Thema, aber mir ist letztes Jahr folgendes passiert:

Ich war bei meinen Eltern in Sachsen zu Besuch und dachte mir am Abend noch ein paar Stunden an die Elbe zum fischen zu gehen, also auf gings...
An der Elbe angekommen habe ich mir eine schöne Buhne ausgesucht und fing an mein Zeug auszuladen. Als erstes brachte ich mein Futteral auf die Buhne und legte es ab, da wollte ich gerade wieder hoch zum Auto als der Kontrolleur mit noch 2 Begleitern plötzlich vor mir standen und meine Papiere sehen wollten, da sagte ich kein Problem liegen noch im Auto in der Weste...
Ich also wieder hoch zum Auto, der Kontrolleur mit seinen 2 Hilfsscheriffs mir hinterher.
Ich schau so in mein Auto, und mußte mit Entsetzen feststellen das ich meine Weste samt Papiere nicht dabei hatte.
Der nette Kontrolleur (in meinen Augen das größte A-loch) legte mir das als schwarzangeln aus, und er wollte meine Personalien haben, hab sie ihm natürlich gegeben.
Jedenfalls kam dann nach paar Wochen Post von der Behörde und ich sollte 60,- Euro bezahlen, woraufhin ich natürlich in Wiederspruch gegangen bin, weil ich einfach nur meine Papiere vergessen hatte, und zudem meine Ruten nicht fangfertig zusammengebaut waren, schließlich waren sie ja noch im Futteral...
Habe dem Wiederspruchsschreiben noch Kopien meiner Papiere beigelegt, aber es half alles nichts, ich mußte die 60,- Euro bezahlen.
Ich bin in Sachsen gebohren und wohne jetzt seit 5 Jahren in Brandenburg, und habe natürlich auch ne Sachsenkarte, aber ich hab das schon von einigen gehört das man mit nem fremden Kennzeichen meist eh nicht gern gesehen ist...
Also ich war als "Gastangler" in meiner Heimat sehr enttäuscht!

MfG Micha
 
kann jetzt nur was zu den kenzeichen sagen!
da hast du vollkommen recht!
wohnte vor zwei jahren noch in eberswalde nähe berlin ca.35km (kennzeichen BAR-)
jetzt in berlin(kennzeichen B-)
gehe aber zu 95% noch in BAR- angeln was meint ihr wie mansche angler mich da angucken wenn ich an einen sehr versteckten see fahre den ein aussenstehender eigentlich nicht kennen sollte

habe mal dann mit einen geredet!der mich so komisch angeglotzt hatte
und er war ehrlich!er sagte
die bouletten kommen her und machen nur dreck!
ich dachte mich trifft der schlag!
und fragte ihm erstmal was mit ihm denn verkehrt gelaufen ist
erwähnte aber dann auch das ich von hier komme und nichtmal 10 min von hier 20 jahre wohnte (viell ein fehler)
auf einmal war er der netteste angler der mir begegnet ist :spass



aber es ist leider häuffig so wenn man mit einen fremden kennzeichen kommt fühlen sich wohl einige angler platzbedroht oder so !

sie erzählen dann auch nicht´s über das gewässer oder so

auch das habe ich schon getestet habe einen angler gefragt wie es hier so im see aussieht mit dem fischbestand (ich wusste genau der fischbestand ist dort super)
und vill. war es einbildung aber er drehte sich um sah das kennzeichen B- und sagen eigentlich brauche ich mich hier nicht hin zu setzen es würde sich nicht lohnen(er sitzt bloss aus lange weile dort wiel es schön na an zu hause dran ist) wenn ich was fangen wolle solle ich doch zum finowkanal gehen :spass

na ja kann es nicht nachvollziehen!

sorry vom thema abgekommen!
 
Gehört zwar nicht wirklich zu diesem Thema, aber mir ist letztes Jahr folgendes passiert:

Ich war bei meinen Eltern in Sachsen zu Besuch und dachte mir am Abend noch ein paar Stunden an die Elbe zum fischen zu gehen, also auf gings...
An der Elbe angekommen habe ich mir eine schöne Buhne ausgesucht und fing an mein Zeug auszuladen. Als erstes brachte ich mein Futteral auf die Buhne und legte es ab, da wollte ich gerade wieder hoch zum Auto als der Kontrolleur mit noch 2 Begleitern plötzlich vor mir standen und meine Papiere sehen wollten, da sagte ich kein Problem liegen noch im Auto in der Weste...
Ich also wieder hoch zum Auto, der Kontrolleur mit seinen 2 Hilfsscheriffs mir hinterher.
Ich schau so in mein Auto, und mußte mit Entsetzen feststellen das ich meine Weste samt Papiere nicht dabei hatte.
Der nette Kontrolleur (in meinen Augen das größte A-loch) legte mir das als schwarzangeln aus, und er wollte meine Personalien haben, hab sie ihm natürlich gegeben.
Jedenfalls kam dann nach paar Wochen Post von der Behörde und ich sollte 60,- Euro bezahlen, woraufhin ich natürlich in Wiederspruch gegangen bin, weil ich einfach nur meine Papiere vergessen hatte, und zudem meine Ruten nicht fangfertig zusammengebaut waren, schließlich waren sie ja noch im Futteral...
Habe dem Wiederspruchsschreiben noch Kopien meiner Papiere beigelegt, aber es half alles nichts, ich mußte die 60,- Euro bezahlen.
Ich bin in Sachsen gebohren und wohne jetzt seit 5 Jahren in Brandenburg, und habe natürlich auch ne Sachsenkarte, aber ich hab das schon von einigen gehört das man mit nem fremden Kennzeichen meist eh nicht gern gesehen ist...
Also ich war als "Gastangler" in meiner Heimat sehr enttäuscht!

MfG Micha

Hallo Micha!
Da bist Du ja wirklich an "tolle Typen" geraten.
Ich hätte nicht 1 Cent gezahlt und mich, schon aus Prinzip, gestritten bis zum umfallen.
1. Angler dürfen nur kontrolliert werden, wenn sie fangfertige Angeln mit sich führen. Da waren die Jungs mit ihrer Kontrolle also etwas zu früh dran, denn Du hattest Deine Angeln noch im Futteral.
2. Menschen können auch mal was vergessen (das ist nun mal so), also auch die Angelpapiere. Auch ich habe bei Kontrollen schon Sportfreunde angetroffen, die ihre Papiere nicht dabei hatten. Klar ist, dass für diesen Tag das Angeln beendet ist. Ich notiere mir dann die Personalien und gebe dem Sportfreund dann 1 Woche Zeit, die Papiere vorzulegen (beim Fischereiamt, DAV-LV...). Sollten die Papiere nicht vorgelegt werden, kann immer noch eine Anzeige wegen Schwarzangelei gefertigt werden.

Gruß

Detlef
 
freejay, du machst doch nich etwa verbotene sachen oder? :lachtot::peace:

Doch, die macht er und gibt es auch noch kackfrech hier zu. Scheinbar ist er auch noch stolz darauf.

@Freejay
Die Kategorie "Angler", zu der Du gehörst, ist m. E. schuld daran, daß die Bestimmungen immer mehr verschärft werden. Mit welchem Recht angelst Du trotz Verbotes mit einer 3. Rute ??? Wenn Du Gewässereigner wärest u. würdest jemanden erwischen, der wissentlich gegen Gewässer- Ordnung u. Gesetze verstößt, möchte ich Dich mal toben hören.
 
Klar hat Er zugegeben es mit der Rutenzahl nicht so genau zu nehmen.
Die Frage allein,war doch schon selbstklärend.
Doch, die macht er und gibt es auch noch kackfrech hier zu. Scheinbar ist er auch noch stolz darauf.
Die Kategorie "Angler", zu der Du gehörst, ist m. E. schuld daran, daß die Bestimmungen immer mehr verschärft werden. Mit welchem Recht angelst Du trotz Verbotes mit einer 3. Rute ??? Wenn Du Gewässereigner wärest u. würdest jemanden erwischen, der wissentlich gegen Gewässer- Ordnung u. Gesetze verstößt, möchte ich Dich mal toben hören.
Natürlich ist es Mist was Er macht und gehört auch angesprochen.
Aber eins steht auch fest.Alleine steht Er hier ja nicht da.
Wie viele haben schon geschrieben hier,das Sie vieles für sich selbst festlegen,oder Gesetze,Verordnungen die Ihnen offensichtlich keinen Sinn machen,ignorieren oder sich drüber wegsetzen !
Von daher bin ich erstaunt,wie viel Dresche er bekommt.
Natürlich zu Recht.
Erstaunlich ist nur,wie zwischen Usern differenziert wird.
 
Doch, die macht er und gibt es auch noch kackfrech hier zu. Scheinbar ist er auch noch stolz darauf.

@Freejay
Die Kategorie "Angler", zu der Du gehörst, ist m. E. schuld daran, daß die Bestimmungen immer mehr verschärft werden. Mit welchem Recht angelst Du trotz Verbotes mit einer 3. Rute ??? Wenn Du Gewässereigner würdest u. würdest jemanden erwischen, der wissentlich gegen Gewässer- Ordnung u. Gesetze verstößt, möchte ich Dich mal toben hören.
Hallo Eberhard!
Wie Recht Du doch hast,ich kenne kaum einen Angler,der sich nicht
über die ständige Zunahme von Gesetzen und Verordnungen ärgert.
Das Zuwiderhandeln gießt leider ständig frisches Wasser auf die
Mühlen aller Tierschützer und Tierrechtler.
Es gibt Ihnen das Recht nach immer neuen Sanktionen gegen
Unser Hobby zu schreien und das bloß weil einige Unbelehrbare
meinen Sie könnten tun und lassen was Sie wollen.
Gruß Frank.
 
Klar hat Er zugegeben es mit der Rutenzahl nicht so genau zu nehmen.
Die Frage allein,war doch schon selbstklärend.

Natürlich ist es Mist was Er macht und gehört auch angesprochen.
Aber eins steht auch fest.Alleine steht Er hier ja nicht da.
Wie viele haben schon geschrieben hier,das Sie vieles für sich selbst festlegen,oder Gesetze,Verordnungen die Ihnen offensichtlich keinen Sinn machen,ignorieren oder sich drüber wegsetzen !
Von daher bin ich erstaunt,wie viel Dresche er bekommt.
Natürlich zu Recht.
Erstaunlich ist nur,wie zwischen Usern differenziert wird.

Bitte Beispiele!! Mir ist dergleichen nämlich nicht bekannt.
 
Bitte Beispiele!! Mir ist dergleichen nämlich nicht bekannt.

Er hat recht,habs auch schon gelesen, nicht nur einmal,müsste man raussuchen-aber ordendlich eins drauf wäre angebracht und Schein wech auch schon zwecks Abschreckung-pasta.

Ausserdem denk ich das Posts, die darauf abzielen(vorsichtig ausgedrückt),dazu dienen dem Gesetz nen Schnippchen zu schlagen wirklich nicht erörtert gehören.Seine Frage lässt keinen anderen Schluss zu.


Iven
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Eberhard
Bitte Beispiele!! Mir ist dergleichen nämlich nicht bekannt.
Auf was bezieht sich deine Anfrage ?
Auf den Post und die Aussage von freejay,oder meine Anmerkung das andere es mit Gesetzen,Verordnungen nicht so genau nehmen.
Sollte das letzte der Fall sein,beginnen Wir ganz einfach,mit dem reinen C&R,oder dem hältern von Fischen,des Fotos wegen und dem zurücksetzen.
Ich geb mir die Tage mal Mühe,sammle alles zusammen um deine Frage belegbar zu beantworten.Aber das was ich jetzt schon schrieb,ist doch hier geschrieben worden.Oder ?
Solltest Du freejay meinen,hat Er ja selbst,seine Aussage dazu gemacht.
 
@Eberhard

Auf was bezieht sich deine Anfrage ?
Auf den Post und die Aussage von freejay,oder meine Anmerkung das andere es mit Gesetzen,Verordnungen nicht so genau nehmen.
Sollte das letzte der Fall sein,beginnen Wir ganz einfach,mit dem reinen C&R,oder dem hältern von Fischen,des Fotos wegen und dem zurücksetzen.
Ich geb mir die Tage mal Mühe,sammle alles zusammen um deine Frage belegbar zu beantworten.Aber das was ich jetzt schon schrieb,ist doch hier geschrieben worden.Oder ?
Solltest Du freejay meinen,hat Er ja selbst,seine Aussage dazu gemacht.

Meine Frage bezog sich ausschließlich auf das angebliche Differenzieren.
C&R ist da wohl nicht ganz das richtige Beispiel, denn dazu bekennen sich, wie eine Abstimmung ergab, ca. zwei Drittel der User.
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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