DAFV - Welche Strafe bei zuviele Ruten?

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Mensch du kannst ja richtig gut schätzen :respekt Ich habe ja nicht umsonst "..." hinter dem satz gemacht. Aber ich sehe das auch nicht so schlimm. Bin überhaupt der nicht der der alle regeln missachtet aber eine Rute mehr habe ich trotzdem meistens drin.


Desweiteren könnt ihr euch doch einfach die Antworten hier sparen wenn ihr mir doch nicht die Antwort geben könnt auf die Frage die ich gestellt habe!!!:prost

Da hatte ich doch voll ins Schwarze getroffen :augen

Ich kann solche Fischwilderer und Gesetzesbrecher nicht tolerieren!!!
Sie werfen auf die ernsten Angler immer ein falsches Licht, da man ja hier in D immer verallgemeinert. :nein

@ freejay

Du bist eine Schande für den Angelsport :mad: Am liebsten würde ich alle Deine Ruten einziehen und Dir ein Hausverbot :vertrag: an allen Gewässern auf Lebenszeit aussprechen :wut:wut:wut

Mit bösen Grüßen

stecs
 
@Eberhard
Meine Frage bezog sich ausschließlich auf das angebliche Differenzieren.
Na sicher gibt es das.Hältern von Fischen z.B.,obwohl es laut Gewässerordnung LAVB verboten ist.
Wo bleibt da der Sturm der Entrüstung ?
Verbot ist für mich Verbot.
Dazu gehört auch das beangeln von Fischen ohne den Gedanken einer Verwertung auch nur im Ansatz zu haben.
Oder gibt es da Unterschiede für Dich,in der Kritik gegen Verstößen.
Ist ein Verstoß harmloser wie der andere ?
 
Mensch du kannst ja richtig gut schätzen :respekt Ich habe ja nicht umsonst "..." hinter dem satz gemacht. Aber ich sehe das auch nicht so schlimm. Bin überhaupt der nicht der der alle regeln missachtet aber eine Rute mehr habe ich trotzdem meistens drin.


Desweiteren könnt ihr euch doch einfach die Antworten hier sparen wenn ihr mir doch nicht die Antwort geben könnt auf die Frage die ich gestellt habe!!!:prost

Dreist lol
 
Meine Meinung ist

Gesetze sind auslegbar.Bundesland hier oder da.
Jeder ernste Angler sollte nach besten Wissen und Gewissen sein Hobby,und den umgang mit dem Lebewesen Fisch verantworten können.
3 Ruten 2 Bisse ,habe aber nur 2 Hände!?
(Manchmal sind sogar 2 Angeln für mich Persöhnlich Schon zuviel.)
Jeder solte mal für sich selber nachdenken,was für Prioritäten er setzt.

Petry ich:confused:

Ps. Habe gehört beim 1mal leider nur ne verwarnung(für dises vergehen)
Beim 2ten mal um 60 euro,je nach dem wer Kontrolliert(Pächter,Aufseher,Freund, Feind usw.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz ehrlich, ich befolge die Gewässer oder Bundesland spezifischen Gesetze und ich finde das jeder der sich nicht dran hält kein richtiger Angler ist. Wer sich bei den Ruten schon nicht an die Gesetze hält der wird auch in der Schonzeit, zu kleine Fische mitnehmen. Werd doch eh nicht erwischt denk man sich. Klar. Eine auf den Deckel soll jeder bekommen der Mist baut.
 
@Eberhard

Na sicher gibt es das.Hältern von Fischen z.B.,obwohl es laut Gewässerordnung LAVB verboten ist.
Wo bleibt da der Sturm der Entrüstung ?
Verbot ist für mich Verbot.
Dazu gehört auch das beangeln von Fischen ohne den Gedanken einer Verwertung auch nur im Ansatz zu haben.
Oder gibt es da Unterschiede für Dich,in der Kritik gegen Verstößen.
Ist ein Verstoß harmloser wie der andere ?

Bei jedem der genannten Verstöße hat der Betreffende hier im Forum genauso virtuelle Prügel bezogen wie hier Freejay. Selbst bei den vielen C&R-Diskussionen gab es Dresche von den Usern, die eben nicht dafür sind.
Wo also wurde hier differenziert?
 
@Eberhard
Wir drehen uns eh nur im Kreis.
Deshalb ein letzter Post von mir dazu.
Nur als Beispiel.
Bei freejay seiner 3ten Rute antwortest Du so.Ja auch zu Recht.
Doch, die macht er und gibt es auch noch kackfrech hier zu. Scheinbar ist er auch noch stolz darauf.
Die Kategorie "Angler", zu der Du gehörst, ist m. E. schuld daran, daß die Bestimmungen immer mehr verschärft werden. Mit welchem Recht angelst Du trotz Verbotes mit einer 3. Rute ??? Wenn Du Gewässereigner wärest u. würdest jemanden erwischen, der wissentlich gegen Gewässer- Ordnung u. Gesetze verstößt, möchte ich Dich mal toben hören.
Aber dann zu C&R kommt diese Aussage.
C&R ist da wohl nicht ganz das richtige Beispiel, denn dazu bekennen sich, wie eine Abstimmung ergab, ca. zwei Drittel der User.
Weil 2/3tel der User es befürworten,ist es kein Beispiel ?
Das ist dann in der Tat für mich differenzieren.
 
DAV-Ahndung von Verstößen

Der LAV Sachsen-Anhalt listet genau auf, welche erzieherischen Maßnahmen bei Verletzung von Regelungen zu erwarten sind: Ahndung LAV-SA
Für nen Karpfenangler ist ne 3 Monats-Sperre ab Juli schon sehr bitter.
Ob dann immernoch erlaubt ist ne Jahres/Wochen/Tages-Karte zu kaufen?

Gruß
Kai
 
C&R ist da wohl nicht ganz das richtige Beispiel, denn dazu bekennen sich, wie eine Abstimmung ergab, ca. zwei Drittel der User.

Nur weil sich 2/3 der User dazu bekennen ist es noch lange nicht Rechtens !!

Wenn du noch im Dienst wärst müsstest Du dagegen vorgehen wenn du gerufen würdest oder irre ich mich ?
Die Argumentation 2/3 der FiHi User bekennen sich dazu würde vom Dienstherrn wohl nicht anerkannt oder ?

Gruss
moby
 
Hi

Es ist doch nun einmal so das wenn ich geltendes Recht verletze und erwischt werde muss ich mit Konsequenzen rechnen.
Egal ob C&R Spinnen neben Posenfischen etc. .
Was mich aber hier ein wenig entsetzt ist, das ein "ANGLER" schon im vorab wissen möchte womit er zu rechnen hat wenn er erwischt wird, denn über kurz oder lang wird das passieren.
Ich persönlich hoffe das er dann trotz Sperre losgeht wieder erwischt wird und endgültig kalt gestellt wird.

Gruss
Olli
 
Mensch du kannst ja richtig gut schätzen :respekt Ich habe ja nicht umsonst "..." hinter dem satz gemacht. Aber ich sehe das auch nicht so schlimm. Bin überhaupt der nicht der der alle regeln missachtet aber eine Rute mehr habe ich trotzdem meistens drin.


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Wieder mal der beste Beweis warum immer mehr Regeln für die Angler geschaffen werden. Es gibt immer welche die für ihren Vorteil anderen gegenüber Gesetze oder Regeln brechen und sich nicht mal schämen dieses hier öffentlich Kund zu tun. Statt neuer Gesetze lieber härtere Strafen und mehr Kontrollen wer nichts zu befürchten hat den wird das auch nicht stören. Zu solchen angeblichen Anglern fällt mir nichts mehr ein.

Gruß

Gerald
 
Ich begreife nun wirklich nicht mehr,was diese Frage in einem Angelforum soll,bin ich willens Gesetze zu verletzen,dann brauche ich es hier nicht dokumentieren.Dann darf ich mich nicht unter die Anglerschaft mischen,dort bin ich fehl am Platze.Ich wurde sogar dafür zu plätieren,das solche Fragen im Forum überhaupt nicht weiter diskutiert werden sollten,wer will hier wen auf schiefe Bahnen leiten?
 
So siehts aus und zum glück werd ich dieses jahr auch wieder vermehrt in MVP Angeln gehen somit brauch ich auch nicht eine Rute zuviel Fischen...Mit 3 gebe ich mich vollkommen zufrieden...


...warum reichen keine 2 Ruten. Kläre mich doch bitte mal auf warum es drei Ruten sein müssen und warum du es verbotener Weise machst.

Gruß

Gerald
 
Mensch du kannst ja richtig gut schätzen :respekt Ich habe ja nicht umsonst "..." hinter dem satz gemacht. Aber ich sehe das auch nicht so schlimm. Bin überhaupt der nicht der der alle regeln missachtet aber eine Rute mehr habe ich trotzdem meistens drin.


Desweiteren könnt ihr euch doch einfach die Antworten hier sparen wenn ihr mir doch nicht die Antwort geben könnt auf die Frage die ich gestellt habe!!!:prost

Alleine mit dieser Aussage müsste der DAV dir mit sofortiger Wirkung den Angelschein Entziehen!

MFG
WALTER
 
Moinsen!
Möchte überhaupt mal wissen, was eine 3. Rute eigentlich soll. Wenn`s gut beißt, hat man schon mit den erlaubten 2 Ruten manchmal alle Hände voll zu tun. Wenn`s nicht beißt, nützen auch 5 oder 6 Ruten nichts. Je mehr Ruten, umso größer ist m. E. die Gefahr, daß man nicht rechtzeitig reagieren kann, weil man gerade mit einer anderen Rute beschäftigt ist. Das führt dann dazu, daß ein Fisch den Köder schluckt u. getötet werden muß.
Gruß
Eberhard
 
@Gerald
Nun lass Gut sein.:) Er hat sein Fett weg und das zu Recht.
Ihn wird`s mal erwischen,meistens beginnt dann das Nachdenken.
Und wenn Wir jetzt Öffentlich fordern das der DAV den Schein einzieht,würde es noch mehr erwischen.
Es ist zu Recht gesagt worden was Wir davon halten,es sollte auch reichen.
Er weiß woran Er hier jetzt ist.
Die Rutenfrage kann man generell stellen.
Wozu 3 oder 5 selbst wenn Sie erlaubt sind(was eh kein Mensch versteht ).Ich habe nur 2 Arme und Hände.
Aber es ist in einigen Bundesländern halt erlaubt,genau das manche noch ne Reuse benutzen dürfen oder ne Schnur auslegen,wenn ich mich nicht Irre.
Da frage ich mich dann schon eher,wozu das ein Angler braucht.:augen
Hat ja auch mit " Angeln " was zu tun.
 
Moinsen!
Möchte überhaupt mal wissen, was eine 3. Rute eigentlich soll. Wenn`s gut beißt, hat man schon mit den erlaubten 2 Ruten manchmal alle Hände voll zu tun. Wenn`s nicht beißt, nützen auch 5 oder 6 Ruten nichts. Je mehr Ruten, umso größer ist m. E. die Gefahr, daß man nicht rechtzeitig reagieren kann, weil man gerade mit einer anderen Rute beschäftigt ist. Das führt dann dazu, daß ein Fisch den Köder schluckt u. getötet werden muß.
Gruß
Eberhard

Eberhard. an meinem ex-Verein sind 3 ruten erlaubt!!! hab zwar meistens mit 2 hantiert,aber eine in Reserve finde ich schon ok. 1ne Grundrute auf Raubfisch,1ne Grundrute auf Karpfen und eine Posenrute!!! glaub nicht,das sich an 2 oder 3 ruten gleichzeitig etwas tut!!! alles was über 3 hinaus geht,finde ich persönlich übertrieben!!! kommt aber wirklich darauf an,auf was man mit den einzelnen ruten geht,denn bei verschiedenen Angelarten und Ködern wird man nicht unbedingt an allen ruten gleichzeitig einen biss haben. was wohl jeder weiß,das in Deutschland die Rutenanzahl nicht gesetzlich geregelt ist und jeder Verein seine erlaubte Rutenanzahl nach belieben festlegen kann!!!!

@all, finde es mehr als empörend,das hier im Forum immer noch aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird!!! könnt ihr es nicht endlich sein lassen und vernünftig auf eine frage antworten,ohne auf den treadersteller her zu ziehen??? einige beiträge haben nicht wirklich was mit der gestellten frage zu tun. :( liebe grüße Frank
 
was wohl jeder weiß,das in Deutschland die Rutenanzahl nicht gesetzlich geregelt ist und jeder Verein seine erlaubte Rutenanzahl nach belieben festlegen kann!!!!

Wo hast du denn das her?????

BW:
§ 3 Fischerei mit Angeln
(1) Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. Jeder Fischer darf gleichzeitig höchstens mit Zwei Angelgeräten fischen.

Bayern:

§ 12 Verbotene Fangarten, Fanggeräte und Fangvorrichtungen
6. das Fischen unter gleichzeitiger Benutzung von mehr als zwei Handangeln

Sind jetzt nur mal zwei Beispiele aus Landesfischereiordnungen

Brandenburg: (2) Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen
 
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