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Hallöchen Dietmar,In Hessen und Bayern gibt es kein Setzkescherverbot und erst recht keine Verordnung die es verbieten würde Kammschupper zu hältern! Im Übrigen kann ich auch hier nur darauf hinweisen dass Deutschland dem EU-RECHT unterliegt. Im EU-Recht gibt es kein Setzkescherverbot, kein Nachtangelverbot und auch kein Köderfischverbot (lebend)!
Würde es also einer drauf anlegen sein Recht vor dem EU Gerichtshof durchzusetzen würde er sicherlich in diesen Fragen gewinnen. (Denk)
Bislang wurde dieser Weg jedoch (noch) nicht beschritten.
Moin
Dietmar
In aller Regel sollte bei besonnener und tierschutzgerechter Durchführung der Hälterung keine nennenswerte Gefahr dazu gegeben sein.
Wenn in dem entsprechenden Landesgesetz eine Hälterung untersagt wird, gibt es dann auch eine Strafe, kein Staatsanwalt wird bestehendes Recht ignorieren, geschweige denn das Gesetz nach seinem Gutdünken interpretieren.
Bei einem netten Staatsanwalt wirds bei einer gebührenpflichtigen Verwarnung, Strafbefehl etc bleiben. Bei einem scharfen Hund gehts vor Gericht, lässt das Gesetz keinen Spielraum zur Interpratation duch den verhandelnden Richter zu, gibt es dann eine saftige Strafe.
In Bundesländern, welche den Setzkescher kategorisch verbieten, braucht man natürlich nicht darüber zu diskutieren.
Zum Hältern sind hinreichend geräumige Setzkescher oder geeignete Behälter zu verwenden. Diese Müssen eine ausreichende Sauerstoff- und Wasserversorgung gewährleisten. Die Hälterung ist auf die geringst mögliche Dauer zu beschränken und längstens bis zum Ende des Fangtages zulässig. [...] Die Hälterung mit Setzkeschern ist nur in strömungsberuhigten Zonen zulässig. Folglich ist auch der Einsatz des Setzkeschers vom fahrenden Boot aus untersagt. Geangelte Forellen, Äschen und Maränen dürfen nicht gehältert werden.
Hallo Leute ! Das würde mich auch mal interessieren?? Im Setzkescher spielt der Carp ja manchmal verrückt. Im Sack ist er ziemlich ruhig- also die Verletzungsgefahr geringer !? Wohlgemerkt gehältert wird nur wenn ich den auch mitnehmen will ! PETRI ZanderrexHallo Leute,
vieleicht ne blöde Frage, aber was sagt das Gesetz zum Karpfensack?
VG Mario
Hallo Leute ! Das würde mich auch mal interessieren?? Im Setzkescher spielt der Carp ja manchmal verrückt. Im Sack ist er ziemlich ruhig- also die Verletzungsgefahr geringer !? Wohlgemerkt gehältert wird nur wenn ich den auch mitnehmen will ! PETRI Zanderrex
Das Tierschutzgesetz lautet nach wie vor :einem (Wirbel-) Tier darf ohne Vorliegen eines VERNÜNFTIGEN Grundes kein Leid zugefügt werden. Kann sich hier jemand vorstellen ,daß es eine Justizbehörde gibt ,für die eine Lebendhälterung zu Fotozwecken ein vernünftiger Grund ist? Somit ist ganz klar was das Gesetz dazu sagt.Hallo Leute,
vieleicht ne blöde Frage, aber was sagt das Gesetz zum Karpfensack?
VG Mario
Bei mir ist es genau andersrum, ich hältere nur dann einen Karpfen in meinem Karpfensack, wenn ich mich fürs Foto vorbereiten will. Wenn man ihn entnehmen will halte ich lebend hältern nur für unnötigen Stress, wobei ich eh keine Karpfen mitnehme.
Hallo ! Ist deine Einstellung ! Aber da ich grösstenteils ein ganzes WE fischen gehe ( ca 140 km Anfahrt ) muss ich abundzu mal einen Fisch hältern ! Danke ZanderrexBei mir ist es genau andersrum, ich hältere nur dann einen Karpfen in meinem Karpfensack, wenn ich mich fürs Foto vorbereiten will. Wenn man ihn entnehmen will halte ich lebend hältern nur für unnötigen Stress, wobei ich eh keine Karpfen mitnehme.
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