Fischereischein -  Was muss sein? Was kann sein?

Ich hab im märz die prüfung gemacht allerdings für brb kostete mich 25 € fischereiabgabe pro jahr 12 € ( für 5 jahre 40€ ) dann bin ich im DAV eingetreten wo die jahreskarte ( mit nachtangeln , raubfischangeln usw.) 57 € kostet. Und in Berlin -Brandenburg gibt es sehr viele DAV gewässer die du dann beangeln darfst.
 
@blackpike

So nun nochmal ganz einfach.
Den Friedfischschein als Grundlage zum Angeln,natürlich wird dazu eine Tageskarte des jeweiligen Gewässers benötigt,gibt es nur im Land Brandenburg.
Diese Friedfischangelberechtigung kann sich jeder Bürger unabhängig vom Wohnsitz in Deutschland,holen.
Diese Angelberechtigung gilt aber ausdrücklich nur für Brandenburg und berechtigt in keinster Weise zum Angeln in anderen Bundesländern.
Mit diesem Friedfischschein ist nur das beangeln von Friedfischen erlaubt,sagt ja auch der Schein aus.:)
Hat man diesen Friedfischschein erworben benötigt man obendrein natürlich eine Erlaubniskarte (Tages,Wochenkarte usw. ) des jeweiligen Gewässers.
Man hat natürlich die Möglichkeit Mitglied im LAVB zu werden.
Dann kann man wie jedes andere LAVB Mitglied alle Gewässer des LAVB beangeln.
Aber ebend nur auf Friedfisch.
Zusatzkarten anderer Bundesländer z.B. M_V,Thüringen usw. bekommt man nicht,aus dem einfachen Grunde,weil in diesen Bundesländern der Brandenburger Friedfischschein nicht als Angelberechtigung anerkannt ist.
So ich hoffe das es jetzt einigermaßen klar ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Öffentliche entschuldigung!

möchte mich hiermit öffentlich entschuldigen !

da ich wohl etwas falsch verstanden habe !

nach kurzen gespräch mit torsten per PN
tel. er mit dem angelladen!und es stellte sich heraus das es diesen schein nicht für berlin gibt!

ich kann mir bislang überhaubt nicht zusammen reimen was ich da falsch verstanden habe ! werde dies aber unverzüglich nachgehen!

danke an torsten und dem user Alter Däne

habe die beiträge selbstverständlich sofort gelöscht!

muss aber noch sagen das dies von mir geschriebene ,keine absichtliche falschausage war!
war mir 100% sicher aber man sieht ja sage niemals 100%

auch geht meine entschuldigung an flori´s angelcenter
sorry nochmal!
 
@blackpike
Ist alles i.O.;)
Irrt sich jeder mal,ich auch.In dem Fall war der Sachverhalt einfach zu lösen und jetzt kann keiner versehentlich was falsches für sich übernehmen.
Nur darum ging`s.
Und Absicht war es bestimmt nicht,halt mal geirrt und das ist menschlich.
 
@ blackpike,Torsten1
supper das ihr das klären konntet und das es hier nicht weiter diskutiert wurde


aber da sieht man wieder wie man sich irren kann ohne es zu wiessen
moral der geschicht
man sollte sich immer auf den laufenden halten und zum glück giebt es ja dieses wunderbare forum um sich auf dem laufenden zu halten ;)
 
Obwohl ich die SOFORTIGE EMAIL-BENACHRICHTIGUNG aktiviert habe, bekomme ich erst nun Mitteilung, dass es "eine" Antwort auf meinen Beitrag gab. Somit versuche ich mal nach und nach die Antworten zu kommentieren :-)

kurze frage wo ist euer hauptwohnsitz??
Berlin

Also um in Berlin angeln zu dürfen benötigst Du
1. einen Fischereischein A
2. einen Fischereierlaubnisvertrag, wenn man Mitglied im DAV ist (gültig für ein Jahr; Kostenpunkt ca. 35,- Euro)

Der Lehrgang inkl. Prüfung kostet ca. 85 Euro, meldest Du Dich vorher in einem Verein an, sparst Du 10,-Euro, also dann zahlst Du ca. 75,- Euro.

Bist Du dann im Besitz des Fischereischeins A, kannst Du auch Marken für Berlin und Brandenburg erwerben (ca. 85,- p.a.). Damit kannst Du dann alle DAV-Gewässer in beiden Bundesländern beangeln -und das sind mehr als reichlich Gewässer.
Ok, sieht ja erst einmal halbwegs überschaubar (wenn auch nicht günstig) aus... Alles in allem für zwei Personen mal eben gute 200€ :eek:

In Brandenburg soll das auch ohne den Schulungskurs gehen,so das man gleich zur Prüfung kann.
In Berlin ist die Schulung Pflicht,das sind aber nur zwei Wochenenden.
Mfg Olli
Das habe ich mittlerweile auch gehört. Man kann wohl - egal, wo man wohnt - nach Brandenburg und dort die Prüfung machen...

Der DAV als Inhaber bzw. Pächter der Fischereirechte gibt die Angelberechtigungen (Fischereierlaubnisvertrag, Tages- und Wochenkarten) gegen Bezahlung an die Sportfreunde ab.
Kosten (nur für Berlin):
- jährliche Fischereiabgabe 21,- Euro
- Fischereierlaubnisvertrag ca. 35,- Euro
- Mitgliedsbeitrag, wenn man im Verein ist

Wenn ich etwas vergessen haben sollte, ergänzt mich bitte.

Und dann kannst Du mehrere 10.000 ha Wasserfläche beangeln.
Für Berlin also Vorbereitungskurs + Prüfung + Fischereiabgabe + Fischereierlaubnisvertrag + evtl Mitgliedschaft... $$$$$$$

Prüfung in brandenburg

kostet weniger denn es gibt keine lehrgang (mann kann ihn aber besuchen)
ohne die lehrgansstunden wird dieser schein nur in brandenburg akzepterit woander nicht
d.h. angelt man mit dem brandenbueg schein (ohne lehrgang) in einem anderen bundesland so wird dies als angeln ohne gültigen schien angesehn

Prüfung in Berlin

rechne 100€ für
lehrgangsgebür 46€
prüfungskosten 43€
lernmaterial 11€ (sie quatschen ein aber auch gener mehr material auf das kostet dann insgesammt ich glaube 80€ da ich mich dafür nicht interesiert habe waren meine ohren auf duchzug geschaltet)

dieser schein wird in ganz deutschland akzeptiert
Zur Anerkennung habe ich andere Infos: Man kann sich gegen eine Gebühr den Schein wohl auch in Berlin anerkennen lassen bzw. den Fischereischein A bekommen...

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Ich danke erst einmal allen für die Antworten (und auch die anderen für ergänzende und abschweifende Fragen :klatsch)!

Um es mal deutlich zu sagen: Wir arme, arme Studenten :engel müssen/ wolen sparen, wo wir können - trotzallem möchten wir dieses gemeinsame Hobby gerne teilen. Und das ohne jedesmal 45-60 Minuten zum nächsten Gewässer zu fahren, wo wir angeln dürfen und dann nur Weißfische rausholen...
WENN die Möglichkeit besteht, die Prüfung in Brb zu machen, so scheint dies auf jeden Fall schon einmal günstiger zu sein, da die Kosten für den Lehrgang wegfallen (der mich eigentlich interessieren würde, aber eben kostet)...
Somit würden die Prüfungsgebühren für Brb anfallen: 25€ pro Person (Lehrgang 50€ extra pro Person!)
Gebühr für die Umschreibung oder sonstwas 27€pP; Jahresabgabe 21€pP.
Wären wir also für uns beide bei 146€...

Und damit darf ich aber noch immer nicht angeln, korrekt?!
Nun brauche ich entweder Angelkarten für die Gewässer, an die ich möchte oder muss Mitglied in einem Verein sein, so dass ich z.b. bundesweit angeln darf..?
 
Bundesweit darfste mit dem Fischereischein A und DAV Mitgliedschaft noch immer nicht Angeln. Du brauchst für jedes Bundesland ne extra Angelberechtigung die du aber mit dem Fischereischein A erwerben kannst. Ich als Mitglied des LAVB bekomme ne Berechtigung für z.B. Sachsen-Anhalt für 5 Euro pro Jahr über den Verein in dem ich bin.
 
Das habe ich mittlerweile auch gehört. Man kann wohl - egal, wo man wohnt - nach Brandenburg und dort die Prüfung machen...
Moin,
das kann man machen und wer sollte es einem auch verbieten?
Den Auto- oder Bootsführerschein kannst du ja auch in einem anderen Bundesland ablegen.

Als ich meinen Fischereischein machen wollte, nachdem ich die "Praxis" im Sommer 2008 bei meinem Onkel und Bekannten am Wasser abgeschaut habe, hatte ich zunächst riesige Probleme, eine kurzfristige Prüfung machen zu können. Habe dann binnen eines Monats fast täglich ca. 1h online geübt und dann noch ca. 3 Monate warten müssen bis zum November.
Hat voll genervt. Habe alle möglichen Landkreise abtelefoniert, da es unterschiedliche Prüfungstermine und Voraussetzungen gibt. Letztlich haben sich die Termine aber nur um 1-2 Wochen unterschieden und in einigen Landkreisen sagte man mir sogar, dass die Prüfung ausfiele, wenn sich nicht genügend Teilnehmer anmelden. Die Anmeldung muss in Brandenburg übrigens geraume Zeit vor dem Prüfungstermin erfolgen!

Grüße
Mastermirk
 
Das ist ja Richtig mit Arbeit verbunden bei euch in Deutschland... Also bei uns gibts 4 Termine im Jahr an denen die Prüfung abgelegt werden kann (in Niederösterreich)... Wie es in Wien und den anderen Bundesländern aussieht weis ich nicht...

Also man Fährt nach St.Pölten (Landeshauptstadt von Niederösterreich) macht dort den 8 stündigen Kurs mit anschließender Prüfung und bekommt seine Landesfischerkarte in die Hand gedrückt...(wenn man besteht natrürlich)

Man kann sich vorher schon bei einem Verein "vor an melden" um dann wenn man die Karte hat gleich angeln zu können (funzt nicht bei jedem Verein da die meisten einen bestimmten Termin für die Lizenz ausgabe haben, und wenn man den verpasst muss man 1 Jahr warten...)

Petri Heil aus Österreich!!!
 
Von unseren Landkreis (OSL= Oberspreewald Lausitz) weiß ich das zwei Mal im Jahr die Prüfungen sind. Die erste Prüfung ist im Frühjahr (meistens im März) und die zweite Prüfung im Herbst (September - November glaube ich).
 
@lorenz1980

Zur Anerkennung habe ich andere Infos: Man kann sich gegen eine Gebühr den Schein wohl auch in Berlin anerkennen lassen bzw. den Fischereischein A bekommen...

Hm,mich wundert immer woher Ihr Info`s bekommt.:augen
Wenn Du als Berliner,mit Wohnsitz dort,die Fischereischeinprüfung im Land Brandenburg ablegst,bekommst Du natürlich im Land Brandenburg nicht den Fischereischein ausgehändigt.
Du bekommst das Prüfungszeugnis und mit diesem gehst Du zur entsprechenden Stelle in deinem Bundesland,legst es neben Ausweis,Passbild vor und bekommst dann dort deinen Fischereischein ausgestellt.
Eins sollte aber jeder auch bedenken.
Es gibt teilweise Probleme mit einigen Bundesländern,die es nicht gerne sehen,das die Prüfung woanders abgelegt wird und auch Schwierigkeiten mit dem Prüfungszeugnis dann machen.Fehlt dann immer irgendeine Kleinigkeit.:augen
Im Vorfeld sollte sich deshalb jeder mal in seinem Bundesland erkundigen,ob das Prüfungszeugnis anerkannt wird.
In deinem Fall ,kann ich Dir sagen,das Berlin definitiv kein Problem bereitet und es anerkennt.
So dann noch für Dich,wurde ja vorher schon gesagt.
Mit dem Fischereischein A kannst Du dann in jedem Bundesland angeln,aber nur wenn Du eine dazugehörige Berechtigungskarte des jeweiligen Gewässers hast.
Eine Berechtigungskarte die Deutschlandweit für alle Gewässer gilt,gibt es nicht.
Weil immer über die Preise gemeckert wird.
Man sollte sich vor Augen halten,das man den Fischereischein eigentlich 1x im Leben macht.
Dafür ist das ja Wohl eine lapidare Summe.
Macht man die Fahrerlaubnis,mosern die meisten nicht obwohl der Preis ja nun noch um einiges heftiger ist.

@mastermirk
Bei uns kannste dieses Jahr 3x zur Prüfung und selbst jetzt,eine Woche vor Prüfungsbeginn,kannste Dich noch anmelden.Zumindest bis Morgen.
Das sollte doch wohl reichen.
Im Normalfall pant man seine Prüfung ja was länger,sprich bereitet sich drauf vor.
Termine sind leicht zu erfahren,von daher kann man sich Zielgerichtet drauf vorbereiten.
Geht wohl kaum das immer sofort ne Prüfung ist,wenn mir es gerade in den Kopf kommt.
Im übrigen war es früher schon mal etwas schlechter nen Termin zu bekommen.
Heute nicht mehr.
Weil immer weniger in Brandenburg die Prüfung ablegen,auch wegen dem " Friedfischein ".
Das die Unteren Fischereibehörden in Zukunft vielleicht bloß 2 Termine noch machen,liegt darin begründet,das andere Personen,Einrichtungen,Vereine jetzt auch die Prüfung abnehmen können.

@Austro Petri

Vielleicht ist es mit der Prüfung was leichter bei Euch,aber bei uns muss niemand im ungünstigen Fall 1 Jahr auf seine Lizenz warten.:)
Die bekomme ich das ganze Jahr durch.
 
Nochmaliger Hinweis für " Friedfischschein " Inhaber aus brandenburg

Hier nochmals ein Hinweis für Angler die sich den " Friedfischschein " in Brandenburg holen.
Tut anscheinend Not.
Bitte lest die Begleitmaterialien die Ihr beim Kauf dieses " Angelscheins " erhaltet.
Das man nur auf Friedfisch Angeln darf,sagt eigentlich schon die Bezeichnung aus.
Daneben benötigt ihr eine Berechtigungskarte ( z.B. Tageskarte ) des jeweiligen Gewässers.
Raubfischangeln,sei es mit der Spinnrute oder Köderfisch,ist " nicht gestattet " .
Auch das Ansitzangeln auf Friedfisch an Salmonidenstrecken.
Diese sind vollkommen " Tabu " für Euch.
Bitte informiert Euch vor dem Angeln genaustens.
Erspart allen Beteiligten einen Haufen Ärger.

So warum der Hinweis.Ist ganz einfach.
Ich war heute Vormittags kurz an einigen Salmonidenstrecken unterwegs,weil ich Foto`s von einigen Abschnitten machen musste zur Dokumentation einiger Vorhaben.
An einem Bereich traf ich einen Berliner Angler.
Schien gerade angekommen zu sein.
Kurzes Petri,weil Angelzeugs war im Auto zu erkennen und weiter.
Beim dokumentieren eines Bereiches von ca.400m fand ich an verschiedenen Stellen dieses.

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Mal schnell zu Hause das gröbste abgelichtet.:mad:
Ausgelegte Schnüre.
Diese komischen Erdnägel und Reste von Rutenhaltern in die Erde gekloppt,Schnur,Auftriebshilfe,Grundblei,Haken dran und raus damit.
Den Sinn der Montage erkläre ich nicht näher,falls mal einer auf die Idee kommt.
Nach dem Fund war der Tag eigentlich schon im Eimer.:(
Zurück zum Auto,komm ich bei besagten Angler vorbei.
Sitzend auf einem Angelstuhl,Stippe in der Hand.:shock
Kurze Frage was Er hier macht.
Kurze Antwort: Angeln.
Ich:Kurz zu Ihm,aber nicht hier.
Er: Warum hab nen Schein.
Ich: Welchen ?
Er: Friedfischein.
Dann erklärte ich Ihm im ruhigen,das dieses ein Salmogewässer ist,Er in keinster Weise hier auf Friedfisch zu angeln hat.
Verstand Er.Sagte mir dann,macht nichts wollte eh Spinnfischen !
Naja nun war mir klar Ihn genauer aufzuklären.
Unterm Strich,Er war von sich dann selbst etwas schockiert,mangels seiner Kenntnis,aber sofort einsichtig.
Der gute Mann,56 Jahre,hat hier ein Wochenendgrundstück,vor schlapp 30zig Jahre das letzte mal geangelt,sein Begleitheft nicht gelesen.
Ihm war es sichtlich peinlich,mir langsam auch.
Kurze Rede,ich zeichnete Ihm in seine Umgebungskarte die Bereiche ein,wo Er auf keinen Fall angeln darf,Er bekam ein paar Kontaktdaten für Tageskarten.
Er war froh,weil Er eigentlich nicht wissentlich etwas falsches machen wollte,Ich weil der Bereich der Salmostrecke geschont blieb.
Kurzer Gruß und die Wege trennten sich.
Fazit der Geschichte.Jene Angler sollten sich in Ihrem Interesse,genaustens informieren,was Sie dürfen und was nicht,besonders wo.
Erschreckend für mich die Erkenntnis,das der Kauf des " Friedfischscheines " Ihm reichte,andere gesetzliche,verbandliche Regelungen anscheinend nicht.
 
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