Hallo CarpEagle,

in der seit 2004 gültigen "Ordnung zur Ausübung der Angelfischerei auf den Verbandsgewässern des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V." steht:

4.6. Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen

4.6.1. Benutzungsbefugnis

Soweit nichts anderes bestimmt wurde, ist die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen einschließlich sog. Bellyboote zum Angeln gestattet. Die Befugnis zur Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen beinhaltet die Befugnis zur zeitweiligen Benutzung eines Uferbereiches als Liegeplatz. Die Benutzung des Liegeplatzes darf die Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten. Für die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen, deren Transport zum Gewässer und die Benutzung von Liegeplätzen gelten die Bestimmungen nach 1.2, 1.8, 2.1 und 2.5 entsprechend. Der Angler ist nicht verpflichtet, sein Boot bzw. Wasserfahrzeug beim Angeln zu verankern.

Ich bin kürzlich in den örtlichen Verein eingetreten. Ich habe nichts davon gehört oder gelesen, dass die besondere Regeln herausgegeben haben. Diese müssten, damit sie jedem Angler (insbesondere Nichtvereinsmitgliedern) an dem Gewässer bekannt werden, ja auch irgendwo bekanntgegeben oder angeschlagen werden.

Ich verstehe das so, dass solange niemand dies verbietet (und dieses allgemeinverbindlich bekanntgibt) darf auf DAV-Gewässern auch vom treibenden Boot geangelt werden.

Lass dich nicht von "Vereinsmitgliedern" abschrecken. Die wollen nur nicht, dass "jeder" überall angelt.

Man sieht sich sicher ...
 
Zuletzt bearbeitet:
man darf zwar den see mit einem boot befahren, aber nicht vom boot aus angeln. das haben mir vereinsmitglieder gesagt.

deswgeen habe ich vor einigen wochen auch mitglieder des vereins auf dem boot angeln sehn ;)

denke mal nicht das sich ein verein boote besorgt, nur um damit baden zu fahren etc.
 
deswgeen habe ich vor einigen wochen auch mitglieder des vereins auf dem boot angeln sehn ;)

denke mal nicht das sich ein verein boote besorgt, nur um damit baden zu fahren etc.

Bist du dir da sicher? also das es Vereinsmitglieder wahren?
Ich bin auch in dem Verein &nd was ich dazu sagen kann soweit ich weis ist es nicht verboten mit dem boot die köder auszulegen oder vom boot aus zu angeln
 
mal wieder ne andere frage war jetz seit einiger zeit nicht mehr am retsee/ HAussee läuft der hecht noch gut oder hat das schon wieder abgenommen?
 
mal wieder ne andere frage war jetz seit einiger zeit nicht mehr am retsee/ HAussee läuft der hecht noch gut oder hat das schon wieder abgenommen?

also ich war auch schon ein paar mal da!
aber der bestand an hechten hat mich nicht überzeugt!

wenn einer ! dann nur ein kleiner!

aber vill habe ich mich zu glatt angestellt!
 
die popelhechte fängst du immer! aber ich war letzte zeit auch nich mehr da obwohl ich nur 10 min hin brauch^^

hab auch ehrlich gesagt kein bock auf die dinger
 
Hallo nochmal,

letztens sagte mir schon wieder jemand am Gewässer, dass die, die da gerade vom Boot angeln, sich nicht erwischen lassen sollen, weil das "verboten" ist. Er hatte keine Begründung dafür, aber "Alle sagen das!"

Ich habe deswegen heute beim Landesanglerverband Brandenburg, beim Kreisanglerverband Märkisch Oderland und der Gemeinde Hoppegarten nachgefragt.

Ergebnis: Es besteht kein Bootsangelverbot auf dem Retsee! Es gelten die oben bereits zitierten Bedingungen der Gewässerordnung des DAV Brandenburg.

Ein Verbot müsste allgemeinverbindlich am DAV-Schild am See angeschlagen sein.

Petri
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo alle zusammen:)
ich habe am dienstag nachmittag einen schönen schuppi im reetsee gefangen.
69cm und 11pfund 300g. der drill hat eine viertel stunde gedauert:hops:hops
100_2620.JPG

13.30 uhr hat der gebissen, bei 27°C im schatten.

grüße carpeagle:prost
 
Petri Heil!

@CarpEagle:
Nochmal "Petri Heil!" :klatsch. Es ist wirklich eine Freude, euch zwei auf den Bildern in der Galerie lächeln zu sehen. Wenn man bedenkt, wieviele Stunden das Grinsen bei dir angehalten hat. Und die zittrigen Finger ... :hahaha:

Wir sehen uns am Wasser ...
 
Hallo nochmal,

letztens sagte mir schon wieder jemand am Gewässer, dass die, die da gerade vom Boot angeln, sich nicht erwischen lassen sollen, weil das "verboten" ist. Er hatte keine Begründung dafür, aber "Alle sagen das!"

Ich habe deswegen heute beim Landesanglerverband Brandenburg, beim Kreisanglerverband Märkisch Oderland und der Gemeinde Hoppegarten nachgefragt.

Ergebnis: Es besteht kein Bootsangelverbot auf dem Retsee! Es gelten die oben bereits zitierten Bedingungen der Gewässerordnung des DAV Brandenburg.

Ein Verbot müsste allgemeinverbindlich am DAV-Schild am See angeschlagen sein.

Petri


hallo,

danke schonmal für deine bemühungen. es ist nicht so, dass ich dir nich glaube. aus angst vor strafe beim bootsangeln auf dem retsee habe ich aber selber recherchiert und mit herrn günther (vorsitzender [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]kav märkisch oderland (strausberg) e.V.) telefoniert. dieser sagte mir, dass es ein pachtgewässer sei und der dav den see nur mit uferangelerlaubnis gepachtet hätte.
auf dem gewässerschild wenn man zwischen haus- und retsee durchgeht steht: "das befahren des gewässers ist verboten". nur so bin ich ja auf meine frühere frage gekommen (allgemeinverbindlichkeit).
ich hoffe wir können das thema wirklich klären, denn ich würde schon sehr gern auf dem retsee vom boot aus spinnen.

alex
[/FONT]
 
hallo nochmal,

nach dem inhalt eines telefonats mit herrn matthias rintisch (stellvertretener vorsitzender des sportanglerverein hönow e.v.) ist das angeln vom boot (ohne motor) erlaubt und die schilder veraltet.
ich werde es dann mal dieses wochenende wagen.
bis dann

alex
 
Zurück
Oben