Schwarzangler-MOL
Profi-Petrijünger
Hallo CarpEagle,
in der seit 2004 gültigen "Ordnung zur Ausübung der Angelfischerei auf den Verbandsgewässern des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V." steht:
Ich bin kürzlich in den örtlichen Verein eingetreten. Ich habe nichts davon gehört oder gelesen, dass die besondere Regeln herausgegeben haben. Diese müssten, damit sie jedem Angler (insbesondere Nichtvereinsmitgliedern) an dem Gewässer bekannt werden, ja auch irgendwo bekanntgegeben oder angeschlagen werden.
Ich verstehe das so, dass solange niemand dies verbietet (und dieses allgemeinverbindlich bekanntgibt) darf auf DAV-Gewässern auch vom treibenden Boot geangelt werden.
Lass dich nicht von "Vereinsmitgliedern" abschrecken. Die wollen nur nicht, dass "jeder" überall angelt.
Man sieht sich sicher ...
in der seit 2004 gültigen "Ordnung zur Ausübung der Angelfischerei auf den Verbandsgewässern des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V." steht:
4.6. Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen
4.6.1. Benutzungsbefugnis
Soweit nichts anderes bestimmt wurde, ist die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen einschließlich sog. Bellyboote zum Angeln gestattet. Die Befugnis zur Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen beinhaltet die Befugnis zur zeitweiligen Benutzung eines Uferbereiches als Liegeplatz. Die Benutzung des Liegeplatzes darf die Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten. Für die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen, deren Transport zum Gewässer und die Benutzung von Liegeplätzen gelten die Bestimmungen nach 1.2, 1.8, 2.1 und 2.5 entsprechend. Der Angler ist nicht verpflichtet, sein Boot bzw. Wasserfahrzeug beim Angeln zu verankern.
Ich bin kürzlich in den örtlichen Verein eingetreten. Ich habe nichts davon gehört oder gelesen, dass die besondere Regeln herausgegeben haben. Diese müssten, damit sie jedem Angler (insbesondere Nichtvereinsmitgliedern) an dem Gewässer bekannt werden, ja auch irgendwo bekanntgegeben oder angeschlagen werden.
Ich verstehe das so, dass solange niemand dies verbietet (und dieses allgemeinverbindlich bekanntgibt) darf auf DAV-Gewässern auch vom treibenden Boot geangelt werden.
Lass dich nicht von "Vereinsmitgliedern" abschrecken. Die wollen nur nicht, dass "jeder" überall angelt.
Man sieht sich sicher ...
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