Nehmt Euch mal ein Besipiel an Brandenburg - ich zitiere aus der Märkischen Allgemeinen Zeitung:
"Stippen darf bald jeder, der sich eine Angelkarte besorgt und die Fischereiabgabe zahlt. Die Jagd des kleinen Mannes wird liberalisiert. Mit der Verabschiedung des Bürokratieabbaugesetzes hat der Brandenburger Landtag beschlossen, Angeln auf Friedfische ohne den Fischereischein oder eine Sachkundeprüfung zu erlauben. Die Neuregelung tritt ab 1. August in Kraft" /Zitat ende
Dem ständigen Drängen der im Deutschen Anglerverband DAV organisierten Angler im Land Brandenburg ist es zu verdanken, dass ab August Friedfisch auch ohne Fischreischein sogar durch Erwachsene geangelt werden darf.
Damit erhalten endlich auch Urlauber im wasserreichsten Land dieser Bundesrepublik eine Möglichkeit zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung. Der Wermutstropfen: es sind vorher eine "Fischereiabgabe" zu entrichten und natürlich eine "Angelkarte" bzw. "Angelberechtigung" entgeldlich in einem der vielen Sportgeschäfte, Angel- oder Fischläden zu erwerben.
Und nicht zuletzt können auch Kinder und Jugendliche wieder rechtmäßig einer sinnvollen freizeitbeschäftigung nachgehen.
Für die beliebten Raubfische dagegen - Wels, Hecht, Zander, Aal und Barsch- ist nach wie vor ein Fischereischein mit vorher abgelegter Prüfung erforderlich.
"Stippen darf bald jeder, der sich eine Angelkarte besorgt und die Fischereiabgabe zahlt. Die Jagd des kleinen Mannes wird liberalisiert. Mit der Verabschiedung des Bürokratieabbaugesetzes hat der Brandenburger Landtag beschlossen, Angeln auf Friedfische ohne den Fischereischein oder eine Sachkundeprüfung zu erlauben. Die Neuregelung tritt ab 1. August in Kraft" /Zitat ende
Dem ständigen Drängen der im Deutschen Anglerverband DAV organisierten Angler im Land Brandenburg ist es zu verdanken, dass ab August Friedfisch auch ohne Fischreischein sogar durch Erwachsene geangelt werden darf.
Damit erhalten endlich auch Urlauber im wasserreichsten Land dieser Bundesrepublik eine Möglichkeit zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung. Der Wermutstropfen: es sind vorher eine "Fischereiabgabe" zu entrichten und natürlich eine "Angelkarte" bzw. "Angelberechtigung" entgeldlich in einem der vielen Sportgeschäfte, Angel- oder Fischläden zu erwerben.
Und nicht zuletzt können auch Kinder und Jugendliche wieder rechtmäßig einer sinnvollen freizeitbeschäftigung nachgehen.
Für die beliebten Raubfische dagegen - Wels, Hecht, Zander, Aal und Barsch- ist nach wie vor ein Fischereischein mit vorher abgelegter Prüfung erforderlich.
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